Beiträge von Frau R

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    Hallo und vielen Dank an tiefflieger und die anderen Kommentare - Ausbildung zur Sifa wäre natürlich gut und rechtlich sicher - denke aber (müsste aber noch nachfragen und besprechen) dass ich diese Ausbildung nicht machen soll, da wir ja jetzt schon eine neue SiFa in Ausbildung schicken.
    Da der "Gefahrstoffbeauftragte" gesetzlich ja nicht eindeutig geregelt ist, bin ich davon ausgegangen, dass man schriftlich einen reinen "Beratungsuaftrag" gegenüber der Geschäftsleitung und den Abteilungsleitern festlegen könnte, wobei meine Beratung natürlich nur so gut sein kann, wie ich mich fachlich auskenne.
    Im Zweifelsfall würde ich immer weitere Meinungen einholen (lassen) bzw. darauf hinweisen, dass ich für eine bestimmte Frage keine fachl. Kompetenz besitze.
    Zur typischen Beratung könnten z.B. Hinweise auf fehlende oder mangelhafte Umsetzungen der Gefahrstoff-GefBU gehören oder auf Neuerungen im Gefahrstoffrecht.
    Als operative Aufgabe müsste zusätzlich natürlich die Ausarbeitung des GefahrstoffVZ in der Beauftragung stehen. Das GefahrstoffVZ bildet ja die Basis für die weitere Dokumentation (GefBU etc.), welche dann aber meiner Ansicht nach federführend von SiFa und Abteilungsleitern erstellt werden sollte. Dies müsste in einer Bestellung meiner Ansicht nach auch klar drin stehen, dann wäre das für mich evtl. ok.

    Was meint ihr?


    Vielen Dank und Grüße,

    Karo

    Hallo zusammen,

    nachdem ich zwischenzeitlich immer mal wieder Themen in Forum nachgelesen habe, komme ich mit einer weiteren Frage zum Thema Gefahrstoffbeauftragung (Ende 2012, relativ neu in meiner Firma, hatte ich generell zu diesem Thema, genauer gesagt, zur fachlichen Eignung gefragt).

    Hintergrund war damals folgender:

    In unserem Betrieb wurden nach und nach verschiedene Mängel in der Dokumentation des Arbeitsschutzes festgestellt, darunter u.a. auch das Fehlen eines Gefahrstoffverzeichnisses. Bis dato war eigentlich teilweise unklar, wer was wie und in welchen Mengen am Arbeitsplatz und sonst wo hortet und was an Stoffen alles im Betrieb in Umlauf ist.

    Es kam dann der Gedanke des schon jahrelang tätigen Betriebsleiters, dass ein Gefahrstoffbeauftragter gebraucht würde, der sich der Unordnung annimmt und Ordnung in das Geschehen bringt. So wollte man mich als Gefahrstoffbeauftragte bestellen, mit dem Hinweis, dass dies ja auch gesetzlich gefordert sei. Dass es keine gesetzliche Pflicht zur Bestellung gibt, war mir schnell bewusst und aufgrund der vorvergangenen jahrelangen Versäumnisse hinsichtlich klarer Dokumentation (es fehlten z.B. zahlreiche BA`s und von Gef-Beurteilungen mal überwiegend zu schweigen) - habe ich mich, auch mit Verweis auf mein Projektvolumen in anderen Bereichen, bisher verweigert gehabt, eine solche Beauftragung anzunehmen.

    Ich sollte dann aber zumindest das Gefahrstoffverzeichnis erstellen, was ich auch tat und weiter tue, so gut es ging - bis heute weiß ich nicht, ob es vollständig ist, da plötzlich immer wieder irgendwo Dinge auftauchen, von denen ich zuvor nichts wusste und obwohl ich die Abteilungsleiter und entsprechende Mitarbeiter gebeten habe, mir Stofflisten zu übermitteln bzw. auch Anfangs selbst in "Schränke und Verstecke" geschaut habe, was aber z.T. zu Unmut geführt hatte. Zumindest erhalte ich nun (vermutlich) immer Kenntnis vom aktuellen Stoffeingang...hier möchte ich nun auch ein Formblatt zur Beantragung von Neustoffen einführen - dazu habe ich aus dem Forum schon wichtige Tipps entnehmen können - vielen Dank dafür!

    Nun geht es aber weiter und man hat inzwischen zum Glück langsam erkannt, dass es nicht mit dem GefahrstoffVZ getan ist. Zur Unterstützung hat man sich inzwischen eine externe Sicherheitsfachkraft geholt, welche bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und BA`s hilft und die alte interne FASI lernt einen neuen Mitarbeiter ein, welcher bald die offizielle Ausbildung zur FASI startet.

    Die (neue) Geschäftsleitung hat inzwischen auch erkannt, dass das Thema Gefahrstoffe bei uns durchaus umfangreich ist und möchte nun dennoch (auf Betreiben des zu Beginn erwähnten Betriebsleiters) neben der FASI noch einen Extra-Gefahrstoffbeauftragten bestellen - so dass der Bestellungs-Ball nun doch wieder zu mir rollt.

    Nun die eigentliche Frage:

    Würdet ihr eine schriftliche Bestellung eher allgemein ("Herr/Frau XY wird mit Wirkung zum X.X.XX zur(m) Gefahrstoffbeuaftragte(n) ernannt. Seine/Ihre Aufgabe ist die gefahrstoffrechtliche Beratung der Geschäftsleitung") oder möglichst detailliert gestalten?
    Es wird so z.B. erwartet, dass ich das Gefahrstoffverzeichnis weiter führe, ebenso wie den entsprechenden Bereich des Rechtskatasters. Dies geht ja über die reine Stabsfunktion hinaus.

    Ich bin mir unsicher, wie man das gestalten soll - daher wäre es hilfreich wieder Input/Sichtweisen von Extern bzw. "Kollegen" aus dem Forum zu bekommen.

    Viele Grüße,

    Karo

    Hallo und vielen Dank für alle bisherigen Kommentare.

    Gefahrstoffbeauftragung soll im Zuge der OHSAS-Einführung erfolgen. Problem bei uns sind die knappen Personalressourcen, so führen ASI-Beauftragter und alle weiteren Beauftragten ihre Ämter nebenher aus, häufig mit großen Zeitverzögerungen. Zunächst hieß es dann, ich solle bei der Erstellung/Überarbeitung von Gefahrstoffkataster und Gefährdungsbeurteilung mitwirken. Dann war die Rede, dass im Zuge der OHSAS ein Gefahrstoffbeauftrgater benötigt würde und diese Aufgabe möchte von den "Alteingesessenen" niemand übernehmen (vermutlich aus gutem Grund). Somit ging der Zeigefinger auf mich, aber bevor ich eine Bestellung annehme, muss ich einfach ganz sicher sein, dass ich mich nicht in Aufgaben reinreite, die ich fachlich und aufgrund fehlender Erfahrung nicht erfüllen kann.

    Ich habe nächste Woche eine TÜV-Schulung dazu und erhoffe mir damit etwas mehr Durchblick dazu, was für Anforderungen notwendig sind und wie die Rechtslage ist. Was mich stört ist, dass meine Vorgesetzten mich mit ihrem Halbwissen verunsichern, mir einerseits erzählen, es sei alles halb so wild, andererseits aber sagen, dass ich dann entsprechend Verantwortung übernehmen muss und Fährlässigkeiten eben ggf. strafrechtliche Konsequenzen hätten. Wir sind ein Betrieb,welcher unter die StörfallV fällt.

    Ich sehe die Schulung jetzt als Info, die mir mein Betrieb nicht geben kann und entscheide danach, ob ich mich für fähig halte oder eben unter all diesen Vorraussetzungen nicht. Schließlich muss ich der Bestellung ja auch zustimmen, sie annehmen.

    Insgesamt habe ich bisher aber ein recht diffuses Gefühl zu der Sache.

    Mal sehen.

    Grüße,

    Hallo!

    Ich bin auf der Suche nach Rat zum Thema Gefahrstoffbeauftragter....und selbst noch relativ unwissend. Durch Recherche habe ich herausgefunden, dass es lt. GefStoffV keine Regelung gibt, dass ein solcher gefordert ist. Unser Betrieb hat mit einschlägigen Gefahrstoffen in der F&E und Verarbeitung zu tun und möchte nun, im Zuge der OHSAS einen Gefahstoffbeauftragten. Dieses Amt wird mir gerade förmlich aufgedrängt und ich habe folgende Fragen (in der Hoffnung, dass jemand eine Meinung hat):

    - Reicht eine Schulung zur Gefahrstoffkunde beim TÜV aus, um die rechtliche und fachliche Thematik zumindest Grundlegend zu erfassen? Bisher habe ich so gut wie keinerlei Kontakt mit der Thematik - bin seit 1 Jahr angestellte Naturwissenschaftlerin, aber keine Chemikerin, in Projektarbeit eingebunden und mit gelegentlicher Laborerfahrung, aber nicht mehr -ich habe im Hinblick auf die Fachkunde meinserseits Zweifel

    - auch kenne ich den Betrieb nicht hinreichend - meine Zweifel werden aber abgewiegelt mit Bemerkungen: alles halb so schlimm, lernst du schon etc.
    - es wurde dabei aber auch auf die Verantwortung verwiesen, u.a. dass dies ein Job sei, welcher evtl. strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht, z.B. bei Fahrlässigkeit. Ist dies richtig bzw. liegt die Verantwortung der Umsetzung GefStoffV bzw. für Unfälle daraus beim Gefahrstoffbeauftragten?

    Wenn dem so sein sollte, würde ich mich für die Ausführung dieses Amtes nicht unbedingt als fachlich geeignet sehen und mir wiederstrebt das Gefühl, mir etwas ans Bein binden zu lassen, was ich nicht voll erfasse.

    Grüße

    Frau R