Hallo zusammen,
angeblich aus Kostengründen stellt die Geschäftsleitung die Frage ob es erforderlich ist dass die Betrieblichen Ersthelfer, wie bisher gehandhabt, mit einem Aufnäher gekennzeichnet sein müssen. Ich hab bisher keinen konkreten Hinweis in den entsprechenden Vorschriften gefunden. Wie seht ihr das ??
Gruß Tanzderhexen