Hallo!
Ich habe gerade eine Plausibilitätsprüfung eines Sicherheitsdatenblatts eines großen Chemikalienherstellers durchgeführt.
Dass solche von kleineren oder ausländischen Firmen grobe Mängel enthalten wundert mich ja nicht mehr ( bei Hautkontakt Vollbad nehmen z.B.), bei diesem Hersteller hätte ich es nicht gedacht.
Aber zu meiner Frage:
Im Abschnitt 16 steht als "Schlüssel oder Legende für im Sicherheitsdatenblatt verwendete Abkürzungen und Akronyme"
"Verwendete Abkürzungen und Akronyme können auf https://sifaboard.de/www.wikipedia.de nachgeschlagen werden."
Also ich finde es lustig und würde so etwas nicht in eines unserer Sicherheitsdatenblätter schreiben.
Die Frage ist nun, ist es zulässig in einem Sicherheitsdatenblatt auf Wikipedia zu verweisen?
Grüße!