Bienenstich als Arbeitsunfall ??

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  • Hallo Kollegen,
    nach langer Abstinenz muss ich mich wiedermal zu Wort melden.
    Ein Hausmeister bei uns wurde in der Arbeitszeit von mehreren Bienen gestochen. Die Bienenstiche stehen meiner Meinung nach aber in keinem Zusammenhang mit der ausgeführten Tätigkeit. Er hat auch nicht versucht ein Nest zu entfernen. Ist dieses trotzdem als Arbeitsunfall zu bewerten oder ist es ein natürlicher Zufall?

    Gruß Harpe

    Auch der größte Künstler war mal ein Anfänger

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  • Moin Harpe,

    ist der gute Hausi denn irgendwie allergisch gegen die Bienchen?
    Ansonsten sehe ich das wie du: Zusammenhang der Stiche mit der Tätigkeit? Nein --> kein Arbeitsunfall. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

    Ich kenne das nur so, dass ein Stich zwar weh tut, aber dann ist's auch gut.

    Tschau,
    der Waldmann

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin Harpe,

    also ich würde das Ganze nicht als Arbeitsunfall ansehen. Der Hausmeister ist zwar während seiner Arbeitszeit gestochen worden, aber, wie Du schreibst, steht die Stechattacke in keinem Zusammenhang mit der gerade ausgeführten Arbeit.

    Trotzdem würde ich eine Unfallmeldung rausschicken (sicher ist sicher ^^ ).

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo Kollegen,
    nach langer Abstinenz muss ich mich wiedermal zu Wort melden.
    Ein Hausmeister bei uns wurde in der Arbeitszeit von mehreren Bienen gestochen. Die Bienenstiche stehen meiner Meinung nach aber in keinem Zusammenhang mit der ausgeführten Tätigkeit. Er hat auch nicht versucht ein Nest zu entfernen. Ist dieses trotzdem als Arbeitsunfall zu bewerten oder ist es ein natürlicher Zufall?

    Gruß Harpe


    Du solltest die ausgeführte Tätigkeit nennen: War es Gartenarbeit, dann ist es IMHO ein Arbeitsunfall. Denn bei der Gartenarbeit besteht doch die Gefährdung durch Tiere, vor allem Insekten.
    Aber letztlich isses togal: Der Eintrag ins Verbandbuch schadet nie und sollte er länger als drei Tage arbeitsunfähig sein an die BG melden. Die werden das dann entscheiden. Da musst du dir nicht den Kopf drüber zerbrechen.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Also ich sehe das anders als die werten Kollegen.

    Laut §8 Abs 1 SGB VII ist ein Arbeitsunfall:
    "Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen."

    Also:

    Unfall: ja, wenn z.B. eine Allergie vorliegt
    Arbeits-: Ja, es findet während der Arbeit statt. Würde er nicht arbeiten wäre er nicht da. ^^

    Bienen haben vielleicht nix mit der Arbeit zu tun. Das ist korrekt, ein Auto, was einen anfährt aber auch nur in den wenigsten Fällen! ;)

    Lieben Gruß,

    Martin

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)

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  • Hallo,

    in diesem Zusammenhang:

    Gibt es seitens der BG eigentlich Rückmeldungen, ob ein gemeldeter Unfall tatsächlich als Arbeitsunfall anerkannt worden ist?

    Gruß

  • Ich seh es nicht als Unfall im Sinne der Unfallkasse


    Falls ich mich auf einen Dienstgang durch die Firma bewege und dadurch kommt es zu einen Unfall ( Auto, Stapler usw.) ist es im Rahmen seines Auftrag sich zu bewegen von A nach B.

    Ist es eine Aufgabe vom Hausmeister da eine Tätigkeit zu machen, sagen wir Wartung, dann ist er versichert. War er aber nur auf Pause da oder weil ich mal wollte irgendwo hin, dann ist das Pech, weil kein Dienstauftrag.

    Beispiel. MA an einer CNC Maschine wird gestochen. Die Gefahr und Unfall mit Insekt aht kein zusammenhang mit Tätigkeit. Ist Naturgewalt.


    Es muss also gefragt werden, was hat er gemacht und hat er dafür einen Auftrag. Solange das nicht vorliegt, kein Unfall für die BG


    MfG Heki, der mit dem Wetter nicht zurecht kommt. Bekomme Depri^^

  • gelöscht weil wegen doppelt...

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)

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  • Soooo,

    hab nochmal nachgesehen. In der europäischen Statistik über Arbeitsunfälle ESAW wird der Bienenstich unter dem Schlüssel 82 geführt. In der Methodik dazu heisst es:

    Quelle: http://ec.europa.eu/eurostat/ramon…SAW_2001_DE.pdf

    In der Arbeitsunfallstatistik im öffentlichen Dienst der DGUV wird obendrein in Tabelle 13 (Verteilung der Arbeitsunfälle nach dem Gegenstand der Abweichung) ebenfalls der Bienenstich genannt (Siehe Bild im Anhang)


    Quelle: http://www.dguv.de/inhalt/zahlen/…07_Internet.pdf

    Somit sei bewiesen: Es besteht zumindest die Möglichzkeit, dass ein Bienenstich als Arbeitsunfall anerkannt werden kann. :thumbup:

    Martin

    Dateien

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)

  • Hallo Kollegen,

    ein großes Kompliment für eure Beiträge und Recherchen!

    Ich hatte schon diverse Unfälle dieser Rubrik. Insektenstich, Hundebiss, Menschenbiss.
    Alle passierten während der Arbeitszeit und standen im Zusammenhang mit der gerade ausgeführten Arbeit. Betreuer beim Heuwenden, Krankenschwester beim Patientenbesuch, Pfleger bei der Pflege.
    :018:
    Es kamen auch keine "Ablehnungsschreiben" von der BGW.
    Also fleissig schreiben.

    VG Reinhard
    http://www.youtube.com/watch?v=ZtVYa-1s2d8

  • Hallo, Ihr fleißigen Sifa-Bienen!
    Arbeitsunfall, wenn die Verursachung in unmmitelbarer Ausübung eines Auftrages stand; selbst, wenn die Verletzungen in einer Pause während eines angeordneten Tätigwerdens erfolgen, gilt als die tierbedingte Verletzung als Arbeitsunfall.

    Schlimm genug, wie sauweh das tut! Freizeitvergnügen wäre dies ja kaum - Aua.

    Well Done - Gut gemacht! Der Erfolg heiligt fast alle Mittel.

  • ich kann mir gut vorstellen, dass dies ein Fall für die Gerichte ist. 8)
    1. Versicherte Person
    2. Versicherte Tätigkeit
    3. Arbeitsbedingte Erkrankung, Verletzung oder Unfall.
    ..und das wichtigste ist natürlich der kausale Zusammenhang.
    Da streiten sich die Geister. Die BGs haben schon oft genug Leistungszahlungen verweigert und im Nachhinein vor Gericht verloren. Die Ansichten hierzu sind in vielen Fällen sehr schwierig zu beurteilen.
    Ich kenn zwar die Situation nicht genau, aber grundsätzlich hört sich das ersmal nach Arbeitsunfall an, wie ja auch bestätigt wurde :thumbup:

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  • Hallo,

    Es muss also gefragt werden, was hat er gemacht und hat er dafür einen Auftrag. Solange das nicht vorliegt, kein Unfall für die BG


    für die Anerkennung als Arbeitsunfall gibt es drei Kriterien:
    1. versicherte Person -> Mitarbeiter
    2. versicherte Tätigkeit -> Arbeitsauftrag durch Vorgesetzten/Unternehmer
    3. von außen wirkendes Ereignis

    Bei der versicherten Tätigkeit ist kein inhaltlicher Zusammenhang zum von außen wirkenden Ereignis gefordert.
    Entscheidend ist, ob ihm sein Vorgesetzter die Arbeit zum Unfallzeitpunkt angewiesen hat oder nicht. In diesem Fall gehe ich davon aus, dass der Stich durch das Insekt als Arbeitsunfall durch die BG anerkannt wird. (siehe auch BAuA-Gefährdungskatalog "gestochen werden").


    Gibt es seitens der BG eigentlich Rückmeldungen, ob ein gemeldeter Unfall tatsächlich als Arbeitsunfall anerkannt worden ist?

    Einige BGen bieten Quartals-Belastungslisten für Mitgliedsbetriebe an. Dort sind alle offenen Vorgänge und die entsprechenden Einstufungen (Anerkennung) aufgelistet. Einfach mal im zuständigen Präventionszentrum nachfragen.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Das würde daher bedeuten, das einer an einer Maschine steht und von einer Biene, Wespe oder Hund gebissen wird, versichert ist, weil der AG im die Arbeit an der Maschine gegben hat. Egal ob die Unfall einen zusammenhang hat mit der Tätigkeit ?!

    Oder anders gefragt, sollte wirklich mal ein Hund auf einer Baustelle einen MA beissen, ist es ein Arbeitsunfall und die BG zahlt. Der Hundhalter ist erstmal nicht verantwortlich sondern erhält von der BG eine Forderung???

  • Das würde daher bedeuten, das einer an einer Maschine steht und von einer Biene, Wespe oder Hund gebissen wird, versichert ist, weil der AG im die Arbeit an der Maschine gegben hat. Egal ob die Unfall einen zusammenhang hat mit der Tätigkeit ?!

    Oder anders gefragt, sollte wirklich mal ein Hund auf einer Baustelle einen MA beissen, ist es ein Arbeitsunfall und die BG zahlt. Der Hundhalter ist erstmal nicht verantwortlich sondern erhält von der BG eine Forderung???

    Das würde daher bedeuten, das einer an einer Maschine steht und von einer Biene, Wespe oder Hund gebissen wird, versichert ist, weil der AG im die Arbeit an der Maschine gegben hat. Egal ob die Unfall einen zusammenhang hat mit der Tätigkeit ?!

    Oder anders gefragt, sollte wirklich mal ein Hund auf einer Baustelle einen MA beissen, ist es ein Arbeitsunfall und die BG zahlt. Der Hundhalter ist erstmal nicht verantwortlich sondern erhält von der BG eine Forderung???


    Zur ersten Frage ein klares ja.
    Stell dir mal folgende Situation vor: Bauarbeiter sägt Holz zu, Hund beißt, Arbeiter Gerät duch Schreck und Schmerz in die Kreissäge, Unterarm ist ab. Würde sicher jeder als Arbeitsunfall betrachten. Aber wo ist nun der Unterschied zwischen Hund und Biene?

    Zur zweiten Frage: Der Hundehalter ist immer verantwortlich für sein Töle. Die BG wird sich um den Versicherten kümmern so wie es sich für eine BG gehört. Und dann wird sie sich ihre Auslagen von der Haftpflichtversicherung des Hundehalters zurückholen.

    Ggf. wird sie sich aber auch noch mit dem Unternehmer in Verbindung setzen, wie so ein tierischer Unfall zukünftig zu vermeiden ist.

    Wo ist da jetzt ein Problem?

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  • Einmal Arbeitsunfall, einmal kein Arbeitsunfall


    Hallo,

    elschwoabos hat das treffend und richtig erklärt.
    Arbeitsunfall zuerst einmal ja. Und die BG wird dann ein Regressverfahren gegen den Hundehalter einleiten.
    Und vielleicht auch gegen den Unternehmer mit der Frage, wie die Verkehrssicherungspflichten erfüllt werden.

    Und zur Anerkennung möchte ich meinen Beitrag aus einem anderern Thread zitieren:

    "Ich kann nur dringend empfehlen, die Entscheidung zur Anerkennung und Einstufung von Unfällen denen zu überlassen, die dies tun müssen. Und das ist bis auf weiteres die BG/UK bzw. dann im Einspruchverfahren die Verwaltungsgerichte."

    In den von Awen verlinkten Beispielen hat das Landessozialgericht entschieden.


    Und die Formulierung ist doch klasse: :rolleyes:
    "Erforderlich ist vielmehr, dass ein "rechtlich wesentlicher ursächlicher Zusammenhang" zwischen der unfallbringenden Tätigkeit und dem Unfallereignis besteht. Den Versicherten muss seine versicherte "Tätigkeit an die Stelle geführt haben, an der er justament geschädigt wurde. Die Beschäftigung muss also wesentlich dazu beigetragen haben, den Versicherten in die Situation zu bringen, in der das schädigende Ereignis (hier: Insektenstich) wirksam wurde
    -> rechtlicher Zusammenhang, d.h. nicht unbedingt allgemein-logischer oder inhaltlicher Zusammenhang :D
    -> Tätigkeit bringt ihn in die Situation, d.h. in die Exposition der Gefahr (und das hat nichts mit der eigentlichen Tätigkeit zu tun) :thumbup:

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -