Beiträge von Harpe

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    Guten Morgen Kollegen,

    da habe ich ja eine kontroverse Diskussion losgetreten. Sehr interessant.

    Zum einen ==> Jeder der ca. 70 Mitarbeiter hat die Möglichkeit sich für einen Außentermin aufgrund der Parkplatzsituation eines Fahrrades zu bedienen, soweit vorhanden;). Wie Ladehoff und RKKV schon schreiben , sollen die Grundlagen für die Benutzung in der Gbu und in einer GA niedergeschrieben werden. Der Hinweis für eine Unterweisung in den jeweiligen Abteilungen werde ich gerne aufnehmen.

    Gruß Harpe

    Hallo Kollegen,

    unser Unternehmen hat 4 Betriebsfahrräder für die Benutzung durch unsere Mitarbeiter, die sich im Stadtgebiet bewegen, erworben. Jetzt muss eine Gfb und Geschäftsanweisung erarbeitet werden. Stellt sich die Frage ob die Mitarbeiter bei Benutzung einen Fahrradhelm tragen müssen oder nicht. Wir wollen nicht 70 Helme kaufen und sind der Meinung das ein eventueller Ringtausch der selben aus Hygienischer Sicht nicht zu empfehlen ist. Eine andere Regelung habe ich nicht gefunden. Es sind übrigens keine e-Bikes.

    Gruß Harpe

    Guten Tag Kollegen,
    da ich mich schon sehr lange nicht mehr auf dieser Seite umgesehen habe,muss ich mich erstmal orientieren.
    Ich hoffe das ich von euch ein paar gute Informationen erhalte werde.
    Wir haben eine Handwerker Regie Abteilung. Dort sind Installateure,Schlosser, Maurer und Tischler/Zimmerer vertreten.
    Die Handwerker arbeiten nur für unser Unternehmen in unserem Wohnungsbestand. ( keine Arbeit für dritte )
    Da wir für kleinere Arbeiten an Dächern sehr lange auf eine Dachdeckerfirma warten müssen, bei hohen Kosten,
    wollen wir dieses durch einen Zimmerer Meister unserer Werkstatt realisieren. GfB sowie Unterweisung in den UVV erfolgt natürlich.
    Welche Konsequenz könnte dieses bei einer unvorhersehbaren Verletzung des Mitarbeiters haben?


    Beste Grüße Harpe

    Hallo Kollegen,
    ich war schon lange nicht mehr im Forum.
    Das ganze Thema hier ist natürlich sehr interssant. Ihr habt die G25 ja schon ausführlich behandelt. Wie sieht es mit der G 41 aus. Es ist auch keine Pflichtvorsorge sondern ein Angebot des AG. Der MA braucht sie demgemäß nicht wahrzunehmen. Aber was passiert denn nun wirklich wenn es aus irgendeinem Grund , ob G 25 o. 41, zu einem ver- oder unverschuldetem Unfall mit Krankschreibung kommt ? Der AG ist seiner Pflicht nachgekommen und hat ihm das Angebot unterbreitet. Gibt es eine Mitschuld des MA?
    Wir haben das auf unserer letzten ASA Sitzung diskutiert und sind noch zu keinem Ergebnis gekommen.
    Wie ist eure Mienung?


    Gruß Harald

    Hallo Kollegen,


    in unserem Unternehmen sind die Büros vor Jahren neu ausgestattet worden. Die Bestuhlung ist in Ordnung. Es ist nicht vorgesehen in naher Zukunft eine Erneuerung der selben vorzunehmen.
    Jetzt kommt ein Kollege zu mir und fragt mich, " Was ist wenn ich mir auf meine Kosten einen eigenen Bürostuhl, der meien Vorstellungen entspricht, kaufe???
    Erstmal wusste ich darauf keine befriedigende Antwort.
    Wie ist eurer Meinung nach die rechtliche Lage?
    Was passiert, wenn sich der Kollege aus welchem Grund auch immer an seinem "eigenen" Stuhl verletzt und krankgeschrieben wird?
    Ist das ein Arbeitsunfall im rechtlichen Sinne?
    Muss der AG Krankengeld zahlen?
    Hat der Kollege dann in diesem Fall grob fahrlässig und vorsetztlich gehandelt?
    Fragen über Fragen.


    Eure Meinung würde mich intressieren.
    Vielleicht hat jemand von euch schon so ein Fall gehabt.


    Ich wünsche euch ein schönes langes Wochenende


    LG Harpe

    Hallo Kollegen,
    Es hat sich etwas hingezogen, aber jetzt habe ich eine Antwort.
    Heute konnte ich endlich mit der BG sprechen. Was ihr mir eigentlich schon gesagt habt, hat mir jetzt auch eine Mitarbeiterin der BG bestätigt. In dem Fall meiner Kollegin handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall.
    Für unsere Stasistik auch nicht schlecht.


    Da ich jetzt meinen Resturlaub antreten muss, wünsche ich euch auf diesem Wege schon mal ein geruhsames Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.( Und das bitteschön Unfallfrei) :thumbup:


    LG
    Harpe

    Vorerkrankungen gibt es meines Wissens nach nicht bei der Mitarbeiterin. Wir werden die Entscheidung abwarten .
    LG Harpe

    Hallo Kollegen,


    eine junge Mitarbeiterin hat sich beim Umstapeln von schweren Aktenordnern einen Hexenschuss zugezogen. Wir haben vorsichtshalber eine Unfallmeldung an die BG geschickt. Im Netz habe ich jetzt schon die unterschiedlichsten Meinungen dazu gefunden. Wie ist Eure Meinung? Wird dieses als Au anerkannt?


    LG Harpe

    Nach Information des zuständigen Meisters passierte der " Bienenangriff" tatsächlich beim beschneiden von Strauchwerk. Der Mitarbeiter war zwei Tage krankgeschrieben. Da wir dieses ins Verbandbuch eingetragen haben, denke ich wir können es so belassen. Oder wie ist eure Meinung dazu?


    Gruß Harpe

    Hallo Kollegen,
    nach langer Abstinenz muss ich mich wiedermal zu Wort melden.
    Ein Hausmeister bei uns wurde in der Arbeitszeit von mehreren Bienen gestochen. Die Bienenstiche stehen meiner Meinung nach aber in keinem Zusammenhang mit der ausgeführten Tätigkeit. Er hat auch nicht versucht ein Nest zu entfernen. Ist dieses trotzdem als Arbeitsunfall zu bewerten oder ist es ein natürlicher Zufall?


    Gruß Harpe

    der Weg zur und von der Arbeit nicht mit dem Fahrrad erfolgen sollte.


    Mit seiner Unterschrift bestätigt er lediglich, dass er auch über diese Situation belehrt worden ist. Der Schwerpunkt liegt dabei ja auch auf " erfolgen sollte"! Die Frage kam wiedermal auf, weil es bei einem AN das zweitemal in Folge eintraf. Das man in diesem Fall eigentlich nur an die Vernunft apellieren kann ist mir dabei klar. Der Betreibsrat war übrigens bei der Sitzung dabei. Da aber auch bei ihm zu diesem Thema etwas Unsicherheit besteht hat er sich vorsichtshalber erstmal bedeckt gehalten.


    Ich denke es wird zu diesem Thema noch einige Meldungen geben.Für euer reges Interesse danke ich euch.


    LG Harpe

    Hallo Kollegen,


    wir hatten gerade unsere erweiterte ASA Sitzung und sind wiedermal an einem Punkt hängengeblieben. >> Es ist Winter, die Straßen sind verschneit und glatt ist es außerdem. Bei unseren Arbeitsschutzbelehrungen wir immer daraufhin gewiesen, dass wenn die Witterungsbedingungen in diesen Extremen sind , der Weg zur und von der Arbeit nicht mit dem Fahrrad erfolgen sollte.


    Der AN hat dieses mit seiner Unterschrift bestätigt. Wenn er jetzt aufgrund der Witterung einen Unfall hat, hat er diesen ja grob Fahrlässig verschuldet.


    Welche Möglichkeit besteht als Unternehmen so eine Verhaltensweise zu unterdrücken bzw. zu ahnden. ?(


    LG Harpe

    Guten Morgen,


    für Büroräume, Werkstätten und Wohnräume gibt es eigentlich keinen Unterschied bei der Standortwahl für eine UV. Wie Flügelschraube schon sagt hift allein schon die Blechtür für eine magnetische Abschirmung ( wenn vorhanden )


    Gruß Harpe

    Hallo Kollegen,


    in unserem Unternehmen wurden 7 Kollegen an einer Motorkettensäge ausgebildet. ( Zertifikate liegen vor.) Ist es erforderlich diesen MKS Schein in regelmäßigen Abständen zu wiederholen oder reicht es die Kollegen bei den üblichen Arbeitsschutzbelehrungen nochmals gesondert auf den Umgang mit MKS hinzuweisen? ?(


    Gruß Harpe