Moin Leute.
Ich bräuchte mal nen Denkanstoss/eure Meinung.
Wir sind ein externer Dienstleister und betreuen mehrere Unternehmen im Bereich Arbeitsschutz. Wir wollen das ganze im Moment stark ausbauen.
Bisher haben wir die GB eher Allgemein gehalten und sind eher auf die Gesamtwirkungen von Gefährdungen eingegangen. Das soll sich jetzt ändern und wir wollen auch auf Maschinen und Anlagen besser eingehen.
Ich wühle mich schon den ganzen morgen durchs Internet und suche was ich dazu finde. Jetzt steh ich aber auch irgendwo vor dem Dilemma, wann Arbeitsschutz "handlebar" bleibt, und nicht zu einem Bürokratiemonster verkommt, was nichts bringt. (Konkert geht es um einen Kunden, der im Unternehmen knappe 300 Winkelschleifer hat, in)
Ich bin grade am überlegen, ob ich in meine GB eine Passage einbaue, die besagt, dass Maschinensicherheit gegeben ist, falls die Maschine eine CE-Kennzeichnung hat, und nur die äußeren Umstände (Lärm, Dreck, Unterweisungen etc.) in der GB explizit eingegangen wird. Falls eine Maschine keine CE-Kennzeichnung hat, arbeite ich eine Checkliste ab, in der das potentielle Risiko beurteilt und Maßnahmen festgelegt werden. Der Bezug auf die Checkliste wird in der Gb vermerkt. Sind die Maßnahmen durchgeführt und erneut beurteilt, wird die Maschine als "sicher" deklariert und ab dann weiterhin die Umgebung beurteilt.
Ich meine, die meisten Maschinen unterliegen sowieso regelmäßigen Prüfintervallen und unterliegen arbeitstäglicher Kontrolle, und "stehen so unter regelmäßiger Beobachtung"....
Ich weiß, dass JEDE Maschine beurteilt gehört, aber das ist eigentlich fast nicht zu vermitteln...
Wie würdet ihr das machen/Wie macht ihr das/Was haltet ihr von meiner Idee?
Mike