Maschinensicherheit in Betrieben und Dokumentation in der GB

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  • Moin Leute.

    Ich bräuchte mal nen Denkanstoss/eure Meinung.

    Wir sind ein externer Dienstleister und betreuen mehrere Unternehmen im Bereich Arbeitsschutz. Wir wollen das ganze im Moment stark ausbauen.
    Bisher haben wir die GB eher Allgemein gehalten und sind eher auf die Gesamtwirkungen von Gefährdungen eingegangen. Das soll sich jetzt ändern und wir wollen auch auf Maschinen und Anlagen besser eingehen.

    Ich wühle mich schon den ganzen morgen durchs Internet und suche was ich dazu finde. Jetzt steh ich aber auch irgendwo vor dem Dilemma, wann Arbeitsschutz "handlebar" bleibt, und nicht zu einem Bürokratiemonster verkommt, was nichts bringt. (Konkert geht es um einen Kunden, der im Unternehmen knappe 300 Winkelschleifer hat, in)

    Ich bin grade am überlegen, ob ich in meine GB eine Passage einbaue, die besagt, dass Maschinensicherheit gegeben ist, falls die Maschine eine CE-Kennzeichnung hat, und nur die äußeren Umstände (Lärm, Dreck, Unterweisungen etc.) in der GB explizit eingegangen wird. Falls eine Maschine keine CE-Kennzeichnung hat, arbeite ich eine Checkliste ab, in der das potentielle Risiko beurteilt und Maßnahmen festgelegt werden. Der Bezug auf die Checkliste wird in der Gb vermerkt. Sind die Maßnahmen durchgeführt und erneut beurteilt, wird die Maschine als "sicher" deklariert und ab dann weiterhin die Umgebung beurteilt.

    Ich meine, die meisten Maschinen unterliegen sowieso regelmäßigen Prüfintervallen und unterliegen arbeitstäglicher Kontrolle, und "stehen so unter regelmäßiger Beobachtung"....

    Ich weiß, dass JEDE Maschine beurteilt gehört, aber das ist eigentlich fast nicht zu vermitteln...

    Wie würdet ihr das machen/Wie macht ihr das/Was haltet ihr von meiner Idee?

    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

    Einmal editiert, zuletzt von Mike144 (15. Mai 2012 um 09:44)

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  • Maschinensicherheit gegeben ist, falls die Maschine eine CE-Kennzeichnung hat


    Hallo,

    man kann es nicht oft genug wiederholen und vielleicht ist es auch ein Kampf gegen Windmühlen: Das CE-Konformitätsverfahren ist keine Garantie für eine sichere Maschine!!! :cursing:
    Mit dem CE-Zeichen bzw. der Konformitätserklärung bestätigt der Inverkehrbringer lediglich, dass die Maschine den harmonisierten europäischen Voschriften entspricht.
    Ob die Maschine sicher ist, ist damit nicht gesagt!

    Falls eine Maschine keine CE-Kennzeichnung hat,


    Das kann es nur bei Maschinen vor 1995 geben.
    Ansonsten gilt §3 der BetrSichV für alle Arbeitsmittel. Und Anhang 1 der BetrSichV gilt auch für alle Arbeitsmittel.


    Mit eurer Gefährdungsbeurteilung für Maschinen und Anlagen springt ihr auf einen bereits fahrenden Zug auf.
    Viele Ingenieurbüros in Europa bieten diese Dienstleistung inzwischen an. (Und die besseren davon machen eine strikte Trennung zwischen Risikobeurteilung zur Konformitätsbewertung und der Risikobeurteilung zur Betriebssicherheit). Schau dir doch mal an, was eure Konkurrenz anbietet (Namen nenne ich hier nicht ;) )

    Ich bin davon überzeugt, dass der Betreiber von Maschinen und Anlagen (normalerweise der Unternehmer) nicht darum herumkommt, eine eigene, detaillierte Gefährdungsbeurteilung zu JEDER Maschine und Anlage zu machen.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • ch bin davon überzeugt, dass der Betreiber von Maschinen und Anlagen (normalerweise der Unternehmer) nicht darum herumkommt, eine eigene, detaillierte Gefährdungsbeurteilung zu JEDER Maschine und Anlage zu machen.

    Hallo zusammen,

    Das ist soweit absolut zutreffend, allerdings kann ich gleiche Maschinen, solange sie unter gleichen Bedingungen eingesetzt werden, auch in einer GefB zusammenfassen. Ich brauch also, um beim Beispiel zu bleiben, keine 300 Gefährdungsbeurteilungen zu schreiben. Solange die Maschinen wirklich gleichartig sind und nicht unter besonderen Bedingungen eingesetzt werden (z.B. EX-Gefahr) reicht erstmal eine GefB für alle. Allerdings muß jede Maschine einzeln nach den entsprechenden Vorschriften und entsprechend der Ergebnisse der GefB regelmäßig geprüft werden. Diese Prüfung ist dann auch für jede Maschine einzeln zu dokumentieren.

    Gruß
    Klaus

  • Danke für eure Einschätzungen. Ich grübel da nochmal ein bisschen drüber, wie man das praktikabel bei unserem Kunden umsetzen könnte.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

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    Mike

  • so... genug gegrübelt. Ich weiß jetzt was ich mache.

    Ich schiebe das Thema mal nach hinten ins Jahr. :D

    Am 19.09 - 21.09. besuche ich das Seminar "Sicherheitstechnische Nachrüstung von Maschinen und BSV" in Maikammer. Dann krame ich das Thema wieder raus, und werde es mit geballtem Halbwissen erschlagen.

    Klasse Plan, oder?

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

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    Mike

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  • Klasse Plan, oder?


    Und solange behilft sich dein Kunde ohne?

    aber mal so frech gesagt, wenn du planst deinen Kunden nach einem Lehrgang mit "geballtem Halbwissen" zu erschlagen, dann frage ich mich ernsthaft ob deine Kunde ohne deine Hilfe nicht besser dran ist. :thumbdown: :wacko:


  • Und solange behilft sich dein Kunde ohne?

    aber mal so frech gesagt, wenn du planst deinen Kunden nach einem Lehrgang mit "geballtem Halbwissen" zu erschlagen, dann frage ich mich ernsthaft ob deine Kunde ohne deine Hilfe nicht besser dran ist. :thumbdown: :wacko:

    Der Lehrgang ist recht bald. und du erkennst wohl nen Spruch nicht.... ;)

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

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    Mike

  • ...wenn du planst deinen Kunden nach einem Lehrgang mit "geballtem Halbwissen" zu erschlagen, dann frage ich mich ernsthaft ob deine Kunde ohne deine Hilfe nicht besser dran ist. :thumbdown: :wacko:


    99% aller Consultingunternehmen, oder wie sie sich auch immer nennen, verkaufen ihr Halbwissen, welches oftmals nicht praktikabel ist, für teuers Geld.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.


  • 99% aller Consultingunternehmen, oder wie sie sich auch immer nennen, verkaufen ihr Halbwissen, welches oftmals nicht praktikabel ist, für teuers Geld.


    Und wir für wenig Geld? *g, d & r*

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • Hallo Mike,
    gemäß Maschinenrichtlinie ist durch den Hersteller/Inverkehrbringer der Maschine eine Risikobeurteilung für die Maschine durchzuführen. Du solltest dir mal die Dokumentation durchschauen, was da schon so alles drin steht und dann musst du noch den Arbeitsplatz an sich beurteilen und analysieren...

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    Viele Grüße sendet Smiwie

    "Zwei Dinge sind unendlich: das Universum und die menschliche Dummheit;
    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
    "
    (Albert Einstein)

  • @ tiefflieger:

    :4: :4: :4: :47:

    Ist schon erstaunlich, wie erfindungsreich die Arbeisschutzindustrie ist und irgendwelches Zeugs an den Mann oder die Frau zu bringen versucht - und das auch noch schafft! :46:

    Der Frust musste mal raus.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Ich bin davon überzeugt, dass der Betreiber von Maschinen und Anlagen (normalerweise der Unternehmer) nicht darum herumkommt, eine eigene, detaillierte Gefährdungsbeurteilung zu JEDER Maschine und Anlage zu machen.

    dem kann zu 100% zustimmen.

    99% aller Consultingunternehmen, oder wie sie sich auch immer nennen, verkaufen ihr Halbwissen, welches oftmals nicht praktikabel ist, für teuers Geld.

    Es ist wie mit allem. Es gibt auch hier "schwarze Schafe" die dem Ruf der Seriösen nicht gerade dienlich sind

    Gruß 'Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Leut, ich weiß echt nicht warum ihr euch so aufregt...

    Wie vielleicht einige wissen, hab ich meinen Abschluss als SIFA erst seit kurzem. Jetzt kriege ich einen Auftrag von meinem Chef, bei einem neuen Kunden und will es so machen, wie ich es gelernt habe, auch möglichst gut und regelkonform, weil mir aufgefallen ist, dass unser Vorgänger das eben nicht regelkonform gemacht hat. Jetzt frag ich hier nach Erfahrungen und werd als Wasweißichwas beschimpft... :cursing: Sorry. Das kanns echt nicht sein.

    Danke für die ernstgemeinten Ratschläge. Ich hab übers Wochenende mal reingeschaut. Ich werde jetzt als erstes eine "Gesamtgefährdungsbeurteilung" machen, verschiedene Maßnahmen begleiten, auf den Kurs gehen und dann die Maschinen einzeln beurteilen.
    Ich hab bei dem Kunden einige Stunden die ich nach DGUV Vorschrift 2 sowieso vor Ort sein werde.

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    Mike

  • Leut, ich weiß echt nicht warum ihr euch so aufregt...


    Ich habe mich nicht aufgeregt. Ich habe mich ein bißchen über den Satz mit dem Halbwissen geärgert. Weil auch ich bin Mitarbeiter eines Dienstleisters und wir bedienen unsere Kunden fachlich kompetent. Wenn es ironisch sein sollte, so habe ich das allerdings nicht verstanden. Ich übe meinen Beruf mit sehr viel Ernst aus und würde niemals einen Kunden mit etwas bedienen wenn ich da keine Ahnung von habe. Da spreche ich dann lieber vorher mit dem Cheff drüber. Wir können nicht alles können. Aber in unserer Firma gibt es für alles jemand der es weiß. Wir sind ein Team das sich ergänzt.

    Solche Aussagen wie du sie (auch wenn ironisch) gemacht hast stoßen mir übel auf, weil immer wieder stehen externe Dienstleister in der Kritik. Manchmal zu recht, aber eben nicht in der Regel zu recht. Denn es gibt durchaus Firmen die Wert auf einen guten Ruf, zufriedene Kunden und vor allem möglichst sicheren Arbeitsplätzen bei den Kunden, legen. Und zu so einer gehöre ich. Und deswegen ärgerte es mich doch sehr.

    Es ist in meinen Augen unverantwortlich dass dein Kunde warten muß bis du deine Fortbildung im September hast. Das sind viele Wochen und viele Arbeitstage und viele Arbeitsstunden für die Machinen in denen sie möglicherweise Sicherheitsmängel haben.

    Andrasta

  • ich mach ja eine erste Gefährdungsbeurteilung.

    Das Unternehmen unterliegt derzeit 5 verschiedenen internationalen Normen und die prüfen sich intern zu Tode. Ob das Sinn macht oder nicht, das fordert die Branche. Da unterliegt alles und jeder einer ständigen Prüfung und Dokumentation. Ein Lackierbetrieb, von dem du sprichwörtlich vom Boden essen kannst. Von allem nur das beste.

    Ich gehe davon aus, ich kann die Maschinen, die fast alle neueren Datums sind, weil sie regelmäßig getauscht und ausgesondert werden, ein Stück nach hinten schieben. Die Prüfliste und die damit zusammenhängende Prüfung kommen, sobald ich den Lehrgang gemacht habe. Und zur, Info, ich hab noch einen Lehrgang gebucht. Der ist schon nächsten Monat.

    Und sorry... ich denke das mit dem ironisch hat man gemerkt ( :D ). Ist halt Teil von mir, dass ich oftmals ironisch oder zynisch bin...ich kann das nicht abstellen.

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    Mike

  • ich denke das mit dem ironisch hat man gemerkt


    nicht wirklich. Woran soll man das erkennen? Daran dass die Buchstaben kichernd herumspringen? In einem Forum wo man sein Gegenüber nicht sieht sollte man sich angwöhnen mit Hilfe von Smilies dem geschriebenen den richtigen Sinn zu geben. Dazu gibt es hier doch reichlich auswahl. 8)

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  • ist ok. Ich werds mir merken...

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    Mike