Beiträge von Smiwie

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    Hallo und frohe Ostern erst einmal!
    Ich bedanke mich für die vielen Antworten! Grundsätzlich schliße ich mich der Meinung an, dass es besser ist eine SiB zuviel zu haben als zu wenig. Ich werde daher mein Glück einmal versuchen und schauen, ob ich die GF überzeugen kann an jedem Standort eine SiB ausbilden zu lassen (wenn sich dann jemand findet).

    Bis zur nächsten Frage - oder Antwort ;)

    Hallo zusammen,
    da ich beim googeln auf keine befriedigende Antwort gestoßen bin:
    Ein Unternehmen hat insgesamt 32 Mitarbeiter und müsste demnach eine SiB bestellen. Nun ist es aber so, dass jeweils nur 16 MA an zwei verschiedenen Firmenstandorten (Distanz ca. 300km) dauerhaft arbeiten. Meines Erachtens nach darf ich nicht beraten, dass das Unternehmen nur ingesamt eine SiB bestellen muss, da eine SiB ja vor Ort im Betrieb tätig sein soll. Das würde bedeuten, der Betrieb benötigt zwei SiB. Wenn ich die Standorte aber nun jeweils für sich sehe und die Anzahl der MA regelmäßig unter 20 MA liegt, würde gar keine SiB benötigt.
    Und nun?!? Hatte jemand schon einen solchen Fall in der Praxis und kann mir weiter helfen?

    Viele Grüße aus dem Norden und frohe Ostern

    Smiwie

    Hallo,
    da arbeiten doch Menschen - auch direkt vor oder in den Gefängniszellen (Putzkräfte z.B.) - also halte ich es auf jeden Fall für notwendig Flucht- und Rettungswegepläne auszuhängen (gIbt doch die ArbStättV u.Ä. her). Die Fluchtwege werden (hoffentlich ;) ) doch so und so nur im Alarmfall ohne Behinderungen frei zugängig sein. Falls nicht, wundert es mich nicht, dass so mancher ungenhindert aus dem Knast marschiert!!!

    Hallo zusammen,
    Gesetze mal hin oder her, ich habe oft auf Baustellen mit dieser Thematik zu tun und daher mal ein Denkanstoß:

    Und was machst du, wenn in einem Zweierteam der Ersthelfer verunglückt?

    Ich würde mir in solchen Situationen wünschen, dass gerade wenn Mitarbeiter in kleinen Teams unterwegs sind, beide als Ersthelfer geschult sind. Die Kosten übernimmt die BG und der AG stellt lediglich die Arbeitszeit zur Verfügung. So empfehle ich es in der Regel dann auch. Ob die Unternehmensführung es dann annimmt, steht auf einem anderen Blatt Papier, aber oft habe ich Erfolg auch ohne gesetzliche Notwendigkeit! ;)

    ach Martin - muss sagen du bist großartig :25:
    Sag mir jetzt bitte nicht du hast das in schlaflosen Nächten mit Töchterchen auf dem Arm recherchiert! Dann habe ich jetzt nämlich ein echt schlechtes Gewissen :2:
    Also noch einmal ganz lieben Dank für die ausfürliche und hilfreiche Antwort - da kann ich den Chef dann wirklich beruhigen... Jetzt steht einer erfolgreichen ASA-Sitzung nichts mehr im Weg!

    Achso, und :bi: nachträglich!


    Hallo Martin, ganz lieben Dank für den Geburtstagsgruß - ist ja Gott sei Dank schon fast wieder verjährt :D

    Ansonsten schon einmal danke für die Antworten auf meine Frage. Und Lucy, ich hatte gehoffte mich nicht durch irgendwelche super trockenen Gesetze durchlesen zu müssen. Ich warte daher noch ein wenig, vielleicht fällt ja jemanden noch etwas dazu ein. Ende nächsten Monat ist ASA-Sitzung bis dahin muss ich auf jeden Fall schlauer sein. Das Unternehmen ist eher ein kleineres und ca. ein viertel der Mitarbeiter arbeitet im elektrotechnischen Bereich. Letztlich liegt mir daran den Unternehmer korekt zu beraten, was er daraus macht steht ja eher nicht in meinem Einfluss und mit Versicherungsbetrug wollte ich ihm auf keinen Fall kommen, das ist dann wohl eher der letzte Strohalm an den ich mich klammern würde. Als nicht Jurist fehlen einem da auch wirklich fundierte rechtliche Argumente...

    Also: Meine Frage (s.o.) steht noch!

    Hallo an alle (angehenden) SiFa's,
    ich habe da mal eine spezielle Frage zum Thema der BG-Zuordnung eines Betriebs. Was ist wenn sich das Tätigkeitsfeld eines Betriebes über den Lauf der Jahre ändert und somit (zumindest meiner Ansicht nach) einer anderen BG zugeordnet werden müsste. Hinterfragt jemand die Zurodnung regelmäßig oder muss der Unternehmer da selbst hinterher gehen?
    Ganz konkret:
    Eine Firma hat sonst immer hauptsächlich Arbeiten vom Schreibtisch ausgeführt, jetzt sind aber in den vergangenen 1-2 Jahren immer mehr Arbeiten in der Wartung und Instandhaltung von elektrischen Anlagen hinzu gekommen. Muss ich den Unternehmer darauf hinweisen, dass er seine BG-Zugehörigkeit überprüfen lassen muss? Was passiert, wenn jetzt in dem elektrotechnischen Betriebsteiol ein Arbeitsunfall geschiet? Ich gehe davon aus, dass die derzeitige BG die Kosten im Sinne des Arbeitnehmers erst einmal übernimmt aber kann es passieren, dass sie sich, obwohl aus Sicht des Arbeitsschutzes alles in Ordnung ist, die BG das Geld vom Unternehmer zurückholt?

    Ich weiß, dass ist noch besser als Kinderüberraschung - soooo viele Fragen auf einmal und ich hoffe, ich setze mich nicht in die Nesseln, weil das Thema schon irgendwo im Sifaboard rumgeistert.

    ... vielen Dank für Eure Anmerkungen - aber auch hier bezieht sich hauptsächlich alles auf die Koordination von mehreren Auftragnehmern im selben Arbeitsbereich. Aber ich will ja meinem Chef klar machen, dass er auch Verantwortung trägt, wenn er nur einen Auftragnehmer beauftragt und dieser die Gesetze im Bereich Arbeitsschutz nicht bedient. Klar ist der AN für die Sicherheit seiner Arbeitnehmer verantwortlich, aber der AG ist doch auch dran, wenn er wusste, dass der AN seinen Arbeitgeberpflichten nicht nach kommt. Was jetzt im BGB drinsteht, lässt leider sooooooo viel Platz für Interpretationen in alle Richtungen, dass dieser Chef sich das so dreht wie er es verstehen will. Ich brauche also ein 100%ig eindeutiges Argument.
    Deshalb: Immer noch HILFE!!!!

    Hey Waldmann,
    bei der VBG kannst du richtig mit einem Thema aus dem Bereich Arbeitsmanagementsystem punkten. Aber wie gesagt, da könnte es im Betrieb ein böses Erwachen geben, wenn man sieht wie schlecht man doch organisiert ist. Leider begreifen viele dann nicht, dass eine schlechte Organisation im Arbeitsschutz ja noch lange nicht heißt, dass man die Gesetze und Vorschriften nicht korrekt bedient also keinen Arbeitsschutz macht. Es heißt halt nur, dass man sich das Leben durch schlechte Orginsation unnötig schwer macht...

    Bei der Auswahl deines Themas solltest du unbedingt darauf achten, dass der komplette Handlungskreislauf durchlaufen wird. D.h. nur eine Gefährdungsbeurteilung reicht nicht! Letztlich ist es auch nicht schlimm, wenn du nicht alle Schritte des Handlungskreislaufs im Praktikum durchlaufen kannst, was ja in 6 Wochen teils unmöglich ist. Dann verlangt man in deinem Bericht einen Ausblick drauf, wie du innerhalb der noch offenen Schritte verfahren würdest.

    Ich hatte bei meinem Praktikum eigentlich gar keine Unterstützung durch eine vorhandene FaSi (wir haben auch nur eine externe) und habe es dennoch geschaft - in der Regel hat das Einschalten des gesunden Menschenverstandes schon sehr geholfen ^^ . Du packst das schon und hier auf der Page findest du auch Hilfe, wenn's dann mal gar nicht voran geht oder du das Gefühl hast du verrennst dich in etwas.

    Moin moin zusammen,
    ich möchte auch noch kurz mit einer Frage hier reinfunken und hoffe eine Antwort zu bekommen ohne ein neues Topic öffnen zu müssen. In §8 ArbSchG geht es ja nun nur um die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber - also AG x zur gleichen zeit am gleichen Platz wie AG y. Was ist aber wenn ein Unternehmen ein anderes Unternehmen beauftragt an irgendeiner Örtlichkeit ganz für sich alleine eine Fundamentgrube mit 3,50m Tiefe zu bauen und weit und breit ist kein weiterer AG in der Nähe, so dass eine gegenseitige gefährdung ausgeschlossen ist. Bin ich da als AG nicht auch verpflichtet mir nachweisen zu lassen, ob die beauftragte Firma ihren Arbeitgeberpflichten in Sachen Arbeitsschutz nachkommt? Und wenn ja, wo ist das dann gesetzlich festgeschrieben.

    Ja ja ich weiß, ist eventuell etwas kompliziert geschrieben (man sehe es mir nach, bin weiblich :D ) aber ich hoffe man versteht mich trotzdem.

    Moin Waldmann!

    Zum Punkt 'Was mache ich nun bis Ende Mai' hier ein Tipp von mir:
    Fang schon einmal an dich mit dem Praktikum und vor allem mit der Auswahl deines Wunschthemas zu beschäftigen. Infos zum Praktikum sind auf der CD und im Internet bei Systemkonzept zu finden (die betreuen das Praktikum bei der VBG).
    Allein die Formulierung des Themas ist nicht einfach und ganz wichtig ist, dass du dir ein Thema aussuchst bei dem du die volle Unterstützung des Betriebes hast. Das ist bei mir zum Thema AMS leider einmal komplett in die Hose gegangen und wenn du das Praktikum dann ein zweites Mal machen musst, zieht wirklich viel Zeit ins Land (bei mir ging ein 3/4 Jahr verloren)

    LG, Smiwie

    Moin moin Scarry Lady,
    das Thema bei der VBG als Grundlage für das Praktikum durch zu bekommen ist kein Problem - hat bei mir auch funktioniert. Es ist den Prüfern auch bekannt, dass man ein so komplexes Thema nicht innerhalb von 6-8 Wochen erledigt bekommt. Wie schon gesagt wurde, ist dann ein Ausblick auf die zukünftig geplanten Schritte darzulegen. In der Präsentation kannst du dann schon auf diese neuen Ergebnisse eingehen...
    ABER!!!
    Ein Tipp von mir, da ich mit diesem Thema arg auf die Fr.... gefallen bin. Klär die Konsquenztzen sehr gut mit dem Betrieb ab, in dem du dein Praktikum machst. Ich hatte auf Grund der nicht so positiven Ergebnisse aus der Analyse des Ist-Zustandes leider das Problem, das es am Ende hieß: Das kannst du nicht einreichen, da kommen wir ja viel zu schlecht bei weg und außerdem wollen wir einige Punkte gar nicht einführen und und und! Am Ende konnte ich mein Praktikum noch einmal mit einem neuen Thema von vorne beginnen und das galt dann schon als zweiter Versuch. Letztlich hätte ich das Thema ja nicht wählen brauchen, wenn im Betrieb schon alles perfekt organisiert ist und um die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes geht es ja bei einem AMS und nicht darum ob Arbeitsschutz an sich praktiziert wird.
    Da du nun schreibst, dass in der Firma Arbeitsschutz nur sporadisch und unorganisiert betrieben wird, sehe ich dich da am Ende in der gleichen Situation in der ich mich befunden habe. Also tu dir den Gefallen und sprich die Konsequenzen mit dem Verantwortlichen im Betrieb gut durch auch alles Negative. Denn etwas halbgares akzeptieren die Prüfer (Systemkonzept?) nicht...

    Ansonsten drücke ich dir ganz fest die Daumen und wünsche dir viel Glück!

    Steffi:
    Danke für die ausführliche Darstellung, also läuft es in Gevelinghausen, wie in Storkau - das beruhigt mich ungemein :D

    Marco:
    Melde mich die Tage einmal via e-Mail bei dir. Bin echt froh in eine anscheinend lockere Gruppe zu kommen, da wir mit unserer ursprünglichen Gruppe in Storkau immer unendlich viel Spaß hatten. Da ging die Zeit am Ar... der Welt auch schnell vorbei ;)

    Moin, moin an alle zukünftigen SiFa's,
    ich bin vom 28.11.2011 an für eine Woche auf SF4-Semi in Gevelinghause - es müssten die Zeitarbeiter sein. Für mich ist ein Ausweichseminar und da wollte ich mal fragen, welche Ansprüche an die Präsentation des Praktikumsberichts gestellt werden. In meiner Gruppe in Storkau hatte man uns z.B. gesagt, dass nicht der Bericht an sich wiedergegeben werden soll, sondern die Ergebnisse daraus vorgetragen werden sollen, z.B. wie vor der Geschäftsführung... Gab es in dem Semi für die Zeitarbeiter auch derartige Tipps und ist jemand so lieb mir diese weiterzuleiten.
    Zudem hätte ich dann schon einmal ein paar Namen (ich hoffe doch, dass jemand in diesem Portal aktiv ist). Mir ist schon ganz übel bei dem Gedanken, vor lauter Fremden präsentieren zu müssen... :S

    Moin, moin zusammen,
    ich hab da mal ne Fräge ;)
    Mittlerweile habe ich mir im www nen Wolf gesucht und finde einfach keine guten Seiten. Wir planen in den kommenden Jahren Baustellen in Rumänien, Bulgarien, Ungarn und der Türkei und nun interessiert mich brennend wie dort jeweils das Thema Sicherheit auf der Baustelle gehandhabt wird. Wie sieht es unter anderem mit der Gesetzeslage aus, was gibt es für spezielle Vorschriften und wie findet die Umsetzung der SiGe auf der Baustelle an sich statt? (In Deutschland wird die Sache ja leider für meinen Geschmack etwas zu lasch angegangen - da niemand für die Sicherheit und einen unfallfreien Bauablauf auskömmlich bezahlen will X( )
    Hat jemand Tipps auf welchen Websites ich Info's finde oder welche Behörde o.ä. ich anschreiben kann?

    Schon einmal ganz lieben Dank für viele Antworten und einen schönen Feierabend! :029:

    :moin: zusammen,
    ja das läuft bei der VBG auch nicht anders.
    @Gary: Wenn du die Selbstlern CD in Ruhe durcharbeitest und dich mit den Online-Tests beschäftigst kann eigentlich kaum etwas passieren. In der LEK 1 selbst heißt es einfach nur RUHE BEWAHREN und alle Fragen genau durchlesen... Du bekommst im ersten Seminar erklärt, wie das mit den Online-Tutoren (da machst du dann auch die Online-Tests) funktioniert. Allerdings hier schon einmal eine Warnung: mir und auch einigen Kollegen in meinem Seminar ist es passiert, dass richtig beantwortete Fragen durch die Online-Tutoren als falsch bewertet wurden. Also in solchen Fällen eine e-Mail dahin schreiben (icch hatte eigentlich immer recht zügig eine Antwort) und darauf hinweisen.

    Hallo zusammen,
    ich persönlich möchte mal behaupten bezüglich der Tastauren gilt eindeutig wo kein Kläger... Am einfachsten wäre natürlich den Mitarbeiter vor Anschaffung einer Tastatur einfach mal hinsichtlich der berufsgenossenschaftlichen Vorgaben aufzuklären und ihn zu fragen, was er denn bevorzugt ;)
    Viel wichtiger ist meiner Meinung nach Tastatur und Maus regelmäßig auszutauschen. Man bekommt ja gar nicht mit, was so ein Arbeitnehmer den ganzen lieben Tag lang auf seiner Tastatur verteilt ;( Wenn der Arbeitgeber nun dafür sorgt, dass alle ca. zwei/drei Jahre ein Austausch stattfindet, wird das Risiko der schweißglänzenden Tasten gegen null reduziert. Was kosten heutzutage schon Tastatur und Maus, von den ganz speziellen Geräten mal abgesehen.

    Moin Dateman,
    ich habe im Moment ein ähnliches Thema zu bearbeiten, nur dass es sich um Büro- und Bildschirmarbeitsplätze handelt. Grundsätzlich habe ich ersteinmal für den kompletten Arbeitsplatz eine allumfängliche Gefährdungsbeurteilung gemacht. Da kam auch eine ziemliche Liste zusammen. Teilweise gibt es ja Vorgaben zu Grenzwerten die eingehalten werden müssen (z.B. Beleuchtungsstärken, da gibt es auch für deinen Arbeitsplatz Angaben) und zusammen mit dem Arbeitgeber haben wir dann die firmeninternen Vorgaben festgelegt, die auf Wunsch der GL eingehalten werden sollen (z.B. für psychische Gefährdungen). Auf dieser Basis konnten dann Zielformulierungen vorbereitet und dann gemeinsam entschieden und dokumentiert werden. Da es kaum möglich ist alle Gefährdungen auf einmal zu beseitigen bzw. alle Risiken auf einmal zu minimieren habe ich mich in meinem Praktikum dann nur noch auf die zeitnah zu erreichenden Ziele konzentriert. Da stehe ich nun... Im Abschluss des Berichts sollen dann ja noch einmal weiterführende Schlussfolgerungen für den Betrieb und die FaSi beschrieben werden. In diesem Teil des Berichts werde ich dann noch einmal auf die noch offenen Ziele eingehen, anbringen, dass aus erledigten Punkten eventuell neue Ziele zu formulieren sind damit ein größeres Endziel erreicht wird.
    Ich hoffe, dass mein Vorgehen für den Bericht soweit korrekt ist. Sollte es da von 'fertigen' FaSi's andere Erfahrungen geben, bin ich über Anmerkungen und Anregung genauso dankbar wie Dateman.