Inwieweit ist es notwendig Flucht- und Rettungspläne für ein Gefängnisgebäude zu erstellen? Und gehört das dann in den Bereich der Arbeitssicherheit oder der Beihilfe zum Ausbruch???
Prost!
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Neues Benutzerkonto erstellenInwieweit ist es notwendig Flucht- und Rettungspläne für ein Gefängnisgebäude zu erstellen? Und gehört das dann in den Bereich der Arbeitssicherheit oder der Beihilfe zum Ausbruch???
Prost!
Gute Frage, nächste Frage! Ich denke das ghört zum Brandschutz. Bei meiner letzten Besichtigung einer JVA im Jahre 2011, habe ich diese Frage auch gestellt. Da wird von den Wärtern aufgeschlossen und ausserdem ist jede Zelle für sich ein Brandabschnitt, bzw mit F90 Wänden gebaut. So die Aussage damals. Ob das stimmt weiß ich nicht.
Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
Ritschi
Da wird von den Wärtern aufgeschlossen und ausserdem ist jede Zelle für sich ein Brandabschnitt, bzw mit F90 Wänden gebaut. So die Aussage damals.
Hhhmm.. F90-Wände? Bringt aber nix wenn se dann trotzdem nicht aus der Zelle raus kommen wenn der Wärter eben nicht aufschliesst...se haben dann halt ein wenig mehr Zeit um Angst um ihr Leben zu haben... :wacko:
Hallo zusammen,
Im Brandschutzfall werden automatisch alle Zellentüren des Brandabschnittes und bestimmte Türen zu Innenhöfen geöffnet. Es wird zeitgleich über die BMZ die Polizei und Feuerwehr automatisch alamiert.
Je nach Ausmaß des Feuers, wenn erforderlich, werden dann auch die Tore nach Aussen geöffnet, da geht das Leben der Insassen doch vor. Die Beamten werden dann versuchen mögliche Fluchtversuche zu verhindern.
Gruß Tanzderhexen
Hallo,
eine Notwendigkeit würde ich nicht sehen, da die "Gäste" sich schließlich nicht frei bewegen können.
Alarmierung der Polizei und Feuerwehr über BMZ, wobei mir eine interne Feuerwehr (Betriebs-
oder Werkfeuerwehr) da lieber wäre, alleine aufgrund der Besonderheiten von einem solchen Objekt
sowie aus zeitlichen Gründen.
Wenn man sich aber aktuell die Pläne bzw. die neuen "Dienstanweisungen" vom Ministerium in NRW auf
diesem Gebiet anschaut, geht es aber wohl eher in eine andere Richtung. Ich hoffe hierbei das dieser
"Weg" nicht von den anderen Bundesländern übernommen wird.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
da arbeiten doch Menschen - auch direkt vor oder in den Gefängniszellen (Putzkräfte z.B.) - also halte ich es auf jeden Fall für notwendig Flucht- und Rettungswegepläne auszuhängen (gIbt doch die ArbStättV u.Ä. her). Die Fluchtwege werden (hoffentlich ) doch so und so nur im Alarmfall ohne Behinderungen frei zugängig sein. Falls nicht, wundert es mich nicht, dass so mancher ungenhindert aus dem Knast marschiert!!!
Hallo,
gibt es in einer JVA nennenswert externe Firmen/Arbeitskräfte?
Die haben doch überwiegend "Eigenbetriebe".....
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo Martin,
ich vermute mal, das der Betrieb solcher Gebäude bzw. Einrichtungen ohne Flucht und Rettungswegpläne nicht zulässig ist.
Zumal behaupte ich, das dies eine Grundlage ist, der im wesentlichen die Baugenehmigung unterliegt.
Es gibt allerdings auch Brandschutzkonzepte, wo solche Forderungen beschrieben stehen.
Aus der BGV A8 geht dies alles aber auch hervor.
MfG
Michael