Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen notwendig?

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  • Inwieweit ist es notwendig Flucht- und Rettungspläne für ein Gefängnisgebäude zu erstellen? Und gehört das dann in den Bereich der Arbeitssicherheit oder der Beihilfe zum Ausbruch???

    :)

    Prost! :138:

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)

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  • Gute Frage, nächste Frage! Ich denke das ghört zum Brandschutz. Bei meiner letzten Besichtigung einer JVA im Jahre 2011, habe ich diese Frage auch gestellt. Da wird von den Wärtern aufgeschlossen und ausserdem ist jede Zelle für sich ein Brandabschnitt, bzw mit F90 Wänden gebaut. So die Aussage damals. Ob das stimmt weiß ich nicht.

    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

  • Da wird von den Wärtern aufgeschlossen und ausserdem ist jede Zelle für sich ein Brandabschnitt, bzw mit F90 Wänden gebaut. So die Aussage damals.

    Hhhmm.. F90-Wände? Bringt aber nix wenn se dann trotzdem nicht aus der Zelle raus kommen wenn der Wärter eben nicht aufschliesst...se haben dann halt ein wenig mehr Zeit um Angst um ihr Leben zu haben... :wacko:

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)

  • Hallo zusammen,

    Im Brandschutzfall werden automatisch alle Zellentüren des Brandabschnittes und bestimmte Türen zu Innenhöfen geöffnet. Es wird zeitgleich über die BMZ die Polizei und Feuerwehr automatisch alamiert.
    Je nach Ausmaß des Feuers, wenn erforderlich, werden dann auch die Tore nach Aussen geöffnet, da geht das Leben der Insassen doch vor. Die Beamten werden dann versuchen mögliche Fluchtversuche zu verhindern.

    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo,

    eine Notwendigkeit würde ich nicht sehen, da die "Gäste" sich schließlich nicht frei bewegen können.
    Alarmierung der Polizei und Feuerwehr über BMZ, wobei mir eine interne Feuerwehr (Betriebs-
    oder Werkfeuerwehr) da lieber wäre, alleine aufgrund der Besonderheiten von einem solchen Objekt
    sowie aus zeitlichen Gründen.

    Wenn man sich aber aktuell die Pläne bzw. die neuen "Dienstanweisungen" vom Ministerium in NRW auf
    diesem Gebiet anschaut, geht es aber wohl eher in eine andere Richtung. Ich hoffe hierbei das dieser
    "Weg" nicht von den anderen Bundesländern übernommen wird.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo,
    da arbeiten doch Menschen - auch direkt vor oder in den Gefängniszellen (Putzkräfte z.B.) - also halte ich es auf jeden Fall für notwendig Flucht- und Rettungswegepläne auszuhängen (gIbt doch die ArbStättV u.Ä. her). Die Fluchtwege werden (hoffentlich ;) ) doch so und so nur im Alarmfall ohne Behinderungen frei zugängig sein. Falls nicht, wundert es mich nicht, dass so mancher ungenhindert aus dem Knast marschiert!!!

    ------------------------------------------------------------------------------
    Viele Grüße sendet Smiwie

    "Zwei Dinge sind unendlich: das Universum und die menschliche Dummheit;
    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
    "
    (Albert Einstein)

  • Hallo,

    gibt es in einer JVA nennenswert externe Firmen/Arbeitskräfte?
    Die haben doch überwiegend "Eigenbetriebe".....

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Martin,

    ich vermute mal, das der Betrieb solcher Gebäude bzw. Einrichtungen ohne Flucht und Rettungswegpläne nicht zulässig ist.
    Zumal behaupte ich, das dies eine Grundlage ist, der im wesentlichen die Baugenehmigung unterliegt.
    Es gibt allerdings auch Brandschutzkonzepte, wo solche Forderungen beschrieben stehen.
    Aus der BGV A8 geht dies alles aber auch hervor.

    MfG

    Michael