Was sagt Ihr zu diesem Thema ? Warum gibt es fast nur noch schwarze IT ?
Frage:
Ich bin in unserem Hause für die Beschaffung von IT-Technik
zuständig. Es gibt inzwischen eine Diskussion über die Zulässigkeit der
Verwendung schwarzer IT-Geräte und peripherer Komponenten.
Arbeitsmediziner und Hersteller vertreten hier offenbar konträre
Auffassungen. Wie ist die rechtliche Situation ? Es gibt inzwischen
viele Produkte die nur in schwarz zu beschaffen sind. Besteht die Gefahr
rechtlicher Konsequenzen (Stilllegung von Arbeitsplätzen o.ä.) bei
Einsatz solcher Geräte an unseren Arbeitsplätzen ?
Antwort :
Für die farbliche Gestaltung von IT-Geräte und
periphere Komponenten gibt es keine einheitlichen Vorgaben. Es gibt
jedoch zahlreiche Auflagen in den DIN-Normen, den Vorschriften der
Berufsgenossenschaften und der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV).
So
müssen z.B. die Tastaturen entsprechend dem Anhang Unterpunkt 8 und 9
der BildscharbV eine reflexionsfreie Oberfläche haben und die
Beschriftung der Tasten muss sich vom Untergrund deutlich abheben und
bei normaler Arbeitshaltung lesbar sein. Dies wird in der DIN EN ISO
9241 und der BGI 650 -Bildschirm- und Büroarbeitsplätze. Leitfaden für
die Gestaltung - insoweit konkretisiert, dass nur Tastaturen mit hellen
Tasten und dunkler Beschriftung (Positivdarstellung) eingesetzt werden
sollten. Bei Tastaturen mit dunklen Tasten und heller Beschriftung
(Negativdarstellung) können bei längerer Benutzung die Tasten durch den
Fingerschweiß glänzen.
Die BGI 742 - Sicherheitslehrbrief.
Arbeiten an Bildschirmgeräten - erweitert dies für Bildschirmgeräte wie
folgt: „Die Gestaltung der Gehäuseoberfläche muss einem Reflexionswert
zwischen 15 % und 75 % aufweisen. Empfohlen werden die mittleren Werte
zwischen 20 % und 50 %, diese entsprechen einem Glanzgrad von halbmatt
bis seidenmatt. Die heute üblichen hellen, grauweißen Gehäuse erfüllen
die Anforderungen, schwarze und "knallbunte" dagegen nicht. Der
Glanzgrad des Gehäuses sollte halbmatt bis seidenmatt sein.
Hochglänzende Gehäuseoberflächen erfüllen die Anforderungen nicht“.
Nach
DIN EN ISO 9241 und der BGI 650 ist zur Erreichung einwandfreier
Sehbedingungen ein ausgewogenes Leuchtdichteverhältnis im Gesichtsfeld
erforderlich. Dies liegt vor, wenn z.B. ein Verhältnis der Leuchtdichten
zwischen Arbeitsfeld (z.B. Papier) und näherem Umfeld (z.B.
Arbeitstisch) von 3 : 1 nicht überschritten wird. Dieses ausgewogene
Leuchtdichteverhältnis kann mit IT-Geräten mit dunklen Farben nicht
erreicht werden, da das Verhältnis der Leuchtdichten zwischen
Bildschirmfläche und dunkelfarbigen Gehäusen immer größer als 3 : 1 sein
wird.
Wir empfehlen daher für IT-Geräte, die im Gesichtsfeld
aufgestellt und benutzt werden nur solche zu verwenden, die die
Anforderungen bezüglich des ausgewogenen Leuchtdichteverhältnisses
erfüllen. Dies sind i.d.R. Gehäuse mit hellen Farben. Geräte, die
außerhalb des Gesichtsfeldes aufgestellt werden und z.B. nur
gelegentlich benutzt werden, können eine entsprechende dunklere Farbe
besitzen.
Bei Tastaturen müssen hingegen die Tasten für den
gewerblichen Einsatz immer die Positivdarstellung besitzen, d.h. die
Tasten müssen dunkle Zeichen auf hellem Untergrund besitzen. Das Gehäuse
könnte zwar entsprechend farbig und dunkler gestaltet sein, aber auch
hier gilt die Einhaltung des ausgewogenen Leuchtdichteverhältnisses
(max. 3 : 1).
Die Gefahr rechtlicher Konsequenzen (Stilllegung von
Arbeitsplätzen o.ä.) bei Einsatz solcher Geräte an den Arbeitsplätzen
besteht nur insofern, wenn sich die betroffenen Mitarbeiter hierüber bei
den entsprechenden Stellen beschweren oder im Rahmen einer
Betriebsprüfung das Amt für Arbeitsschutz oder die Berufsgenossenschaft
die dunklen IT-Geräte bemängelt. Die Arbeitsplätze werden dann jedoch
nicht sofort stillgelegt. I.d.R. werden Sie aufgefordert, die Mängel
unverzüglich zu beseitigen. Sollten sie dies jedoch unterlassen, können
Ordnungsgelder verhängt werden und bei wiederholter
Nichtberücksichtigung auch die Nutzung der IT-Geräte stillgelegt werden.
Arbeitsschutzrechtliche Vorschriften werden im Internet z.B. unter http://www.arbeitsschutz.nrw.de angeboten.
Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk ist im Internet unter http://www.recht.com/hvbg erhältlich.
Literaturverzeichnis
- DIN 2137 Büro- und Datentechnik - Tastaturen. Berlin: Beuth.
-
DIN EN 29241-3, Ausgabe:1993-08 Ergonomische Anforderungen für
Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten; Teil 3: Anforderungen an visuelle
Anzeigen. Berlin: Beuth 8/1993.
- DIN EN ISO 9241-4 Ergonomische
Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten - Teil 4:
Anforderungen an die Tastatur. Berlin: Beuth 1/1999.
- DIN EN ISO 9241-4 Berichtigung 1 Berichtigung zu DIN EN ISO 9241-4:1999. Berlin: Beuth 6/2002.
-
DIN EN ISO 9241-9 Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit
Bildschirmgeräten. Teil 9: Anforderungen an Eingabemittel, ausgenommen
Tastaturen. Berlin: Beuth 3/2002
ArbSchG Gesetz über die
Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der
Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
(Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246),
geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 27. Sept. 1996 (BGBl. I. S.
1461).
BildscharbV Verordnung über Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten
(Bildschirmarbeitsverordnung - BildscharbV) vom 04.12.1996 (BGBl. I. S.
1841).
Quelle: