Verwendung schwarzer IT-Geräte

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  • Was sagt Ihr zu diesem Thema ? Warum gibt es fast nur noch schwarze IT ?


    Frage:


    Ich bin in unserem Hause für die Beschaffung von IT-Technik
    zuständig. Es gibt inzwischen eine Diskussion über die Zulässigkeit der
    Verwendung schwarzer IT-Geräte und peripherer Komponenten.
    Arbeitsmediziner und Hersteller vertreten hier offenbar konträre
    Auffassungen. Wie ist die rechtliche Situation ? Es gibt inzwischen
    viele Produkte die nur in schwarz zu beschaffen sind. Besteht die Gefahr
    rechtlicher Konsequenzen (Stilllegung von Arbeitsplätzen o.ä.) bei
    Einsatz solcher Geräte an unseren Arbeitsplätzen ?


    Antwort :

    Für die farbliche Gestaltung von IT-Geräte und
    periphere Komponenten gibt es keine einheitlichen Vorgaben. Es gibt
    jedoch zahlreiche Auflagen in den DIN-Normen, den Vorschriften der
    Berufsgenossenschaften und der
    Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV).

    So
    müssen z.B. die Tastaturen entsprechend dem Anhang Unterpunkt 8 und 9
    der BildscharbV eine reflexionsfreie Oberfläche haben und die
    Beschriftung der Tasten muss sich vom Untergrund deutlich abheben und
    bei normaler Arbeitshaltung lesbar sein. Dies wird in der DIN EN ISO
    9241 und der BGI 650 -Bildschirm- und Büroarbeitsplätze. Leitfaden für
    die Gestaltung - insoweit konkretisiert, dass nur Tastaturen mit hellen
    Tasten und dunkler Beschriftung (Positivdarstellung) eingesetzt werden
    sollten. Bei Tastaturen mit dunklen Tasten und heller Beschriftung
    (Negativdarstellung) können bei längerer Benutzung die Tasten durch den
    Fingerschweiß glänzen.

    Die BGI 742 - Sicherheitslehrbrief.
    Arbeiten an Bildschirmgeräten - erweitert dies für Bildschirmgeräte wie
    folgt: „Die Gestaltung der Gehäuseoberfläche muss einem Reflexionswert
    zwischen 15 % und 75 % aufweisen. Empfohlen werden die mittleren Werte
    zwischen 20 % und 50 %, diese entsprechen einem Glanzgrad von halbmatt
    bis seidenmatt. Die heute üblichen hellen, grauweißen Gehäuse erfüllen
    die Anforderungen, schwarze und "knallbunte" dagegen nicht. Der
    Glanzgrad des Gehäuses sollte halbmatt bis seidenmatt sein.
    Hochglänzende Gehäuseoberflächen erfüllen die Anforderungen nicht“.

    Nach
    DIN EN ISO 9241 und der BGI 650 ist zur Erreichung einwandfreier
    Sehbedingungen ein ausgewogenes Leuchtdichteverhältnis im Gesichtsfeld
    erforderlich. Dies liegt vor, wenn z.B. ein Verhältnis der Leuchtdichten
    zwischen Arbeitsfeld (z.B. Papier) und näherem Umfeld (z.B.
    Arbeitstisch) von 3 : 1 nicht überschritten wird. Dieses ausgewogene
    Leuchtdichteverhältnis kann mit IT-Geräten mit dunklen Farben nicht
    erreicht werden, da das Verhältnis der Leuchtdichten zwischen
    Bildschirmfläche und dunkelfarbigen Gehäusen immer größer als 3 : 1 sein
    wird.
    Wir empfehlen daher für IT-Geräte, die im Gesichtsfeld
    aufgestellt und benutzt werden nur solche zu verwenden, die die
    Anforderungen bezüglich des ausgewogenen Leuchtdichteverhältnisses
    erfüllen. Dies sind i.d.R. Gehäuse mit hellen Farben. Geräte, die
    außerhalb des Gesichtsfeldes aufgestellt werden und z.B. nur
    gelegentlich benutzt werden, können eine entsprechende dunklere Farbe
    besitzen.

    Bei Tastaturen müssen hingegen die Tasten für den
    gewerblichen Einsatz immer die Positivdarstellung besitzen, d.h. die
    Tasten müssen dunkle Zeichen auf hellem Untergrund besitzen. Das Gehäuse
    könnte zwar entsprechend farbig und dunkler gestaltet sein, aber auch
    hier gilt die Einhaltung des ausgewogenen Leuchtdichteverhältnisses
    (max. 3 : 1).
    Die Gefahr rechtlicher Konsequenzen (Stilllegung von
    Arbeitsplätzen o.ä.) bei Einsatz solcher Geräte an den Arbeitsplätzen
    besteht nur insofern, wenn sich die betroffenen Mitarbeiter hierüber bei
    den entsprechenden Stellen beschweren oder im Rahmen einer
    Betriebsprüfung das Amt für Arbeitsschutz oder die Berufsgenossenschaft
    die dunklen IT-Geräte bemängelt. Die Arbeitsplätze werden dann jedoch
    nicht sofort stillgelegt. I.d.R. werden Sie aufgefordert, die Mängel
    unverzüglich zu beseitigen. Sollten sie dies jedoch unterlassen, können
    Ordnungsgelder verhängt werden und bei wiederholter
    Nichtberücksichtigung auch die Nutzung der IT-Geräte stillgelegt werden.

    Arbeitsschutzrechtliche Vorschriften werden im Internet z.B. unter http://www.arbeitsschutz.nrw.de angeboten.
    Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk ist im Internet unter http://www.recht.com/hvbg erhältlich.

    Literaturverzeichnis
    - DIN 2137 Büro- und Datentechnik - Tastaturen. Berlin: Beuth.
    -
    DIN EN 29241-3, Ausgabe:1993-08 Ergonomische Anforderungen für
    Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten; Teil 3: Anforderungen an visuelle
    Anzeigen. Berlin: Beuth 8/1993.
    - DIN EN ISO 9241-4 Ergonomische
    Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten - Teil 4:
    Anforderungen an die Tastatur. Berlin: Beuth 1/1999.
    - DIN EN ISO 9241-4 Berichtigung 1 Berichtigung zu DIN EN ISO 9241-4:1999. Berlin: Beuth 6/2002.
    -
    DIN EN ISO 9241-9 Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit
    Bildschirmgeräten. Teil 9: Anforderungen an Eingabemittel, ausgenommen
    Tastaturen. Berlin: Beuth 3/2002

    ArbSchG Gesetz über die
    Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der
    Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
    (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246),
    geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 27. Sept. 1996 (BGBl. I. S.
    1461).

    BildscharbV Verordnung über Sicherheit und
    Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten
    (Bildschirmarbeitsverordnung - BildscharbV) vom 04.12.1996 (BGBl. I. S.
    1841).


    Quelle:


    http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/c…bid=BAS&pid=NRW

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  • Zitat

    Was sagt Ihr zu diesem Thema ? Warum gibt es fast nur noch schwarze IT ?


    weil das schicker aussieht.....

    ich habe auch schon etliche schwarze Tastaturen und Monitorgehäuse moniert.
    In einem Fall kam die Klage direkt von den MA, da diese aufgrund der Lichtverhältnisse mit den schwarzen Tastaturen nicht klar kamen. Da war ich dann dankbar, dass ich Agrumentationshilfen hatte.


  • ...
    dass nur Tastaturen mit hellen Tasten und dunkler Beschriftung (Positivdarstellung) eingesetzt werden sollten. Bei Tastaturen mit dunklen Tasten und heller Beschriftung (Negativdarstellung) können bei längerer Benutzung die Tasten durch den
    Fingerschweiß glänzen.

    ... Bei Tastaturen müssen hingegen die Tasten für den
    gewerblichen Einsatz immer die Positivdarstellung besitzen, d.h. die
    Tasten müssen dunkle Zeichen auf hellem Untergrund besitzen.

    bei dem von mir hervorgehobenem "müssen" werde ich etwas rebellisch.
    Die Tastatur meines heimischen Arbeitsplatzrechners und meines Klapprechners besteht jeweils aus Tasten mit weißen Buchstaben auf schwarzem Grund - und ich empfinde dies als angenehm ... vor allem weil sie selten schmutzig aussehen.

    D.h. ich lasse mir das "müssen" nicht vorschreiben ... brauche ich auch nicht, da ich kein Angestellter bin und mich jederzeit in Gefahr begeben darf.
    Was mache ich jedoch mit der Mitarbeiterin in einem Münchener Unternehmen, die mit einer Tastatur arbeitet, deren Tasten im Wechsel weiß-blau sind, aber immerhin eine schwarze Schrift aufweisen?

    Ich hätte Probleme mit der Tastatur, aber die Mitarbeiterin ist damit glücklich.
    Zählt hier das individuelle Empfinden nicht mehr als eine DIN oder BGI?
    Da gibt's doch noch so etwas wie eine "Gefährdungsbeurteilung" ... :D

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo zusammen,
    ich persönlich möchte mal behaupten bezüglich der Tastauren gilt eindeutig wo kein Kläger... Am einfachsten wäre natürlich den Mitarbeiter vor Anschaffung einer Tastatur einfach mal hinsichtlich der berufsgenossenschaftlichen Vorgaben aufzuklären und ihn zu fragen, was er denn bevorzugt ;)
    Viel wichtiger ist meiner Meinung nach Tastatur und Maus regelmäßig auszutauschen. Man bekommt ja gar nicht mit, was so ein Arbeitnehmer den ganzen lieben Tag lang auf seiner Tastatur verteilt ;( Wenn der Arbeitgeber nun dafür sorgt, dass alle ca. zwei/drei Jahre ein Austausch stattfindet, wird das Risiko der schweißglänzenden Tasten gegen null reduziert. Was kosten heutzutage schon Tastatur und Maus, von den ganz speziellen Geräten mal abgesehen.

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    Viele Grüße sendet Smiwie

    "Zwei Dinge sind unendlich: das Universum und die menschliche Dummheit;
    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
    "
    (Albert Einstein)