Beiträge von Labo-1

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    Hallo Zusammen,

    gerade gefunden und für gut befunden. Die Feuerlöscher App vom BVFA - Bundesverband für technischen Brandschutz.

    Gibt eine aussagekräftige Hilfestellung zur Berechnung des Feuerlöscherbedarfs nach ASR A2.2.

    Gibts im Play-Store von Google...

    Gruß
    Klaus

    Hallo Brassbound,

    Eine Röntgenanlage ist in der Regel genehmigungspflichtig. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden der Strahlenschutzverantwortliche (= Besitzer/Betreiber) und ggfs. Strahlenschutzbeauftragte benannt und überprüft. Beide müssen jeweils ein Führungszeugnis vorlegen. Der Strahlenschutzverantwortliche muss keine Fachkunde nachweisen, wenn er einen/mehrere Strahlenschutzbeauftragte benennt. Diese müssen aber die Fachkunde nachweisen. Während des Betriebes der Anlage muss immer ein Beauftragter erreichbar sein.

    Dies gilt grundsätzlich für alle Röntgenanlagen.

    Weiterhin darf aber am Menschen (oder an Tieren) Röntgenstrahlung nur von entsprechend ausgebildeten Ärzten eingesetzt werden (§24 RöV).

    Theoretisch darf der Arzt, wenn er keine Fachkunde besitzt, also ein Röntgengerät in seiner Praxis betreiben (mit Strahlenschutzbeauftragtem), es aber nicht am Menschen einsetzen. Ob das Sinn macht? :S

    Gruss
    Klaus

    PS.: Er könnte natürlich einen weiteren Arzt, mit Fachkunde, als Beauftragten einsetzen und wäre dann der Sorgen ledig...

    Hallo Menschenschützer,

    ein Kunde möchte im Untergeschoß ein Büro einrichten. Der raum hat ca. 20 qm und nur ein Oberlicht (Kippfenster) in den Maßen 1,0 x 0,5 m.

    Es sollen 3 - 4 Bildschirmarbeitsplätze entstehen. Ich bin der Meinung, dass dies nicht zulässig ist. Hat jemand von Euch eine Antwort (BG Regel Hinweis o. ä.= parat?

    danke im Voraus

    Helmut


    Hallo Helmut,

    mal abgesehen von dem Kellerraum, was ich, wie auch meine Vorredner, als sehr problematisch ansehe, halte ich die Planung von 3 - 4 Arbeitsplätzen auf 20 qm für ein Unding.

    Legt man die Vorgaben der "BGI-650 Büro- und Bildschirmarbeitsplätze" zugrunde, sollte pro Arbeitsplatz eine Fläche von 8 bis 10 qm zur Verfügung stehen, das bedeutet für diesen Raum maximal 2 Arbeitsplätze. Licht- und Lüftungsverhältnisse sowie die Rettungswegproblematik erschweren das ganze noch mehr. Also als mein Fazit: Finger weg.

    Zur Planung von Büroarbeitsplätzen gibt es von der VBG übrigens ein schönes Online-Tool:
    http://www.vbg.de/apl/rest/bueroplaner/bueroplaner.html

    viele Grüße
    Klaus

    Hallo zusammen,

    Einen solchen Friteusen-Brand habe ich einmal während eines Sanitätsdienstes auf einem Fest erlebt... Wir konnten das Teil vom Strom trennen und zusammen mit dem Tisch aus dem Zelt tragen. Die Löschdecke hat sich dann als nutzlos erwiesen. Das Feuer wurde allenfalls gedämpft. Ein CO2-Löscher und ein Pulverlöscher brachten auch nicht den gewünschten Erfolg. Die Kollegen der Berufsfeuerwehr hatten einige Zeit mit dem störrischen Teil zu kämpfen. Erst nachdem dem Ölbad eine größere Menge (ca. 2-3 L) kaltes Öl zugesetzt worden waren, war das Feuer endgültig aus.

    Das Problem bei solchen Feuern ist, das das Öl über den Flammpunkt hinaus erhitzt wird (zum Teil durch das Feuer selbst) und dann sich immer wieder selbst entzündet, sobald Luft herankommt. Das Abkühlen des Öls ist daher die beste Löschmethode. Entsprechende Löscheinrichtungen findet man daher in vielen Härtereien.

    Gruß

    Klaus

    Hallo zusammen,

    nach längerer Abwesenheit auch mal wieder im Land...

    Aufgrund der besonderen Aufgabenstellung für das Boot würde ich mal bei Feuerwehr oder oder THW nachfragen. Eventuell haben die Kollegen da etwas passendes in den Schreibtischschubladen liegen!

    mit freundliche Grüßen

    Klaus

    wenn wir uns zwischen Köln / Düsseldorf und dem Bergischen Land entscheiden wollen könnte ich noch Leverkusen in den Raum werfen....

    das liegt genau in der Mitte (... und ich hätte definitiv die kürzeste Anfahrt ^^ )


    Gibt es denn in Kleberhausen noch was anderes als die Ba+er-Kantine?? :40: :5: :25:


    Gruß vom Klaus (der sich jetzt ganz schnell verdrückt ) :16:


    PS: Wenn nicht noch was dazwischen kommt, bin ich dabei!

    Und in Solingen gibt es auch nette Kneipen! (Da hätten MartinP und ich den kürzesten Weg) :whistling: :whistling: :whistling:

    Welche Möglichkeiten der Sicherung der schwebenden Last gibt es, die auch von einem Mitarbeiter allein problemlos eingesetzt werden kann? Gibt es leichte, freistehende Stützen, die von einer Person von Hand bewegt werden können und die diesem Gewicht stand halten?


    Morgen Markus,

    Es gibt Systeme, die euch da weiterhelfen könnten.

    Guckst Du hier: https://sifaboard.de/www.hywema.de

    Mal mit dem Vertrieb reden, die können euch zur not auch was bauen!

    Gruß
    Klaus

    Epilepsie kann man mit Medikamenten sehr gut einstellen. Wenn er gegen die "Anfälle" Medikamente nimmt, dann muß schon ein gesicherter Befund vorliegen.

    LG Christian


    Ja, aber...

    Ich will mich hier auch mal zu Wort melden. Mein Sohn ist ebenfalls Epileptiker, genauso wie mein Schwiegervater. Daher hab ich ein paar Anmerkungen.

    Epilepsie ist kein einheitliches Krankheitsbild. Es gibt neben den bekannten "Krampfanfällen" auch unauffälligere Anfälle, bei denen das Gehirn nur kurzfristig (einige Sekunden) abschaltet. Diese sogenannten "Absencen" sind aber deshalb nicht ungefährlich. Der Körper läuft kurzfristig ungesteuert weiter (wie ein Filmsprung). Bei entsprechenden Situationen (beispielsweise an einer Maschine, oder eben Staplerfahren) kann das gefährlich werden. Der Betroffene wird sich dessen aber manchmal gar nicht bewusst.
    Die Anfälle können sich im Laufe der Zeit steigern, bei meinem Sohn fing es im Alter von ca. 10 Jahren an, mit Absencen. Mit ca. 18 hatte er seinen ersten großen Krampfanfall. trotz der medikamentösen Behandlung.
    Medikamente können, bei entsprechender Einstellung, die Anfälle effektiv verhindern, sind aber selbst auch nicht ganz ohne. Als Nebenwirkungen sind unter anderem Konzentrationsstörungen und Wahrnehmungsstörungen verschiedenster Art bekannt. Außerdem können äußere Einflüsse, z.B. Stress, die Wirksamkeit der Medikamente beeinflussen.

    Ich wäre deshalb vorsichtig, einen Epileptiker mit Tätigkeiten zu beauftragen, die ein Gefahrenpotential beeinhalten. Die haltung der BG´en dazu sagt ja einiges aus.

    In jedem Fall sollte ein belastbares Attest des behandelnden Neurologen vorliegen. Eine Bescheinigung des Hausarztes erscheint mir, aufgrund des komplexen Themas, nicht ausreichend.

    Solange der Status nicht geklärt ist, dürfen nur unkritische Tätigkeiten ausgeführt werden.

    Gruß
    Klaus

    Als Ergebnis des letzten West-Treffens (vom 29.06.2012) halten die Beteiligten fest:

    Es wird Vorgeschlagen das West-Treffen regelmäßig, jeweils am letzten Freitag des Quartals, in einer jeweils festzulegenden Lokalität stattfinden zu lassen.
    Eingeladen ist jeder, der sich der Region "WEST" zugehörig fühlt (Er/Sie darf dazu auch gerne aus, beispielsweise, Stralsund oder Bad Schandau bzw. Schaffhausen anreisen :thumbup: ).

    Für das Jahr 2012 ergeben sich daraus folgende Termine:
    28.September
    28. Dezember :whistling:

    Über eine konstruktive Diskussion dieses Vorschlags würden wir uns freuen.

    Gruß
    Klaus

    PS: Hardy, ich hoffe Du verzeihst mir diesen Eingriff ins Protokoll. 8) 8) 8)
    Ich plane übrigens, wieder dabei zu sein...

    Aber das kann doch net sein, dass es da nur einen Hersteller gibt, der so etwas im Programm hat, oder?
    Wer da also noch Alternativen anbieten kann ... der/ die seien hiermit aufgerufen mal was zu posten. Mit vielem Dank im vorraus.


    Ist es auch nicht. :thumbup:

    Einige Hersteller bieten zu ihren Schutzschirmen Helmadapter an. Dazu wird das Kopfband des Schirms gegen diesen Adapter ausgetauscht und der Schirm am Helm befestigt. Ich würde mal bei den entsprechenden Lieferanten nachfragen. :rolleyes:

    Mir ist auf jeden Fall von der der Fa. ESAB bekannt, dass die solches anbieten:

    guckst Du hier: http://products.esab.com/Templates/T041.asp?id=193767


    Gruß
    Klaus

    Ich gehe recht konform mit der VDSI Meining, denn ich kann nicht erkennen, wo Teilzeitkräfte weniger sicherheitstechnische Betreuung benötigen gegenüber Vollzeitkräften. Würde man die Auslegung der Verordnungsmacher konsequent weiter verfolgen müsste man sonst auch zum Schluß kommen, dass z.B. eine 50% Kraft nur 50% an PSA benötigt.


    Dem kann ich mich so nicht anschließen. Ich denke, man muß hier immer den Einzelfall betrachten. Häufig ist es doch so, dass ein Arbeitsplatz von 2 (oder mehr) Teilzeitkräften besetzt wird. So kann beispielsweise der Empfang in einem Bürohaus von 2 Mitarbeitern (eine/einer Morgens, eine/einer Nachmittags) besetzt sein. Bei einer Vollzeitstelle würden hier dann z.B. 2 Stunden Regelbetreuung fällig, bei Teilzeit dann 4 Stunden? Hier sollte dann vieleicht doch die BGV A0 herangezogen werden.

    Gruß
    Klaus

    Hallo Zusammen,

    Zugelassene Ionisationsrauchmelder (IRM) sollen so aufgebaut sein, das der strahlende Stoff auch bei einem Brand nicht freigesetzt werden kann. Inwieweit das wirklich funktioniert kann ich aber nicht sagen. In jedem Fall müssen die Strahlenquellen ggfs. aus dem Brandschutt entfernt werden, bevor dieser entsorgt wird. Das dürfte auch schon teuer werden.

    Hier eine Info des Bundesamtes für Strahlenschutz zum Thema IRM: http://www.bfs.de/de/ion/konsint…auchmelder.html

    Gruss,
    Klaus

    Hallo Axel,

    Es handelt sich hier um einen sogenannten Ionisationsrauchmelder. In diesen Geräten ist eine gekapselte radioaktive Strahlenquelle eingebaut. Dadurch unterliegen sie grundsätzlich der Strahlenschutzverordnung und benötigen in Deutschland eine Bauartzulassung (Ist bei einem Bosch-Gerät aber vermutlich vorhanden).

    Zur Gefährdung:
    Bei einem unbeschädigten Gehäuse ist die freigesetzte Strahlung gering, aber dennoch vorhanden. Wird die Kapsel beschädigt, kann der radioaktive Stoff freigesetzt werden. Deshalb dürfen an diese Geräte nicht geöffnet und keine Arbeiten daran durchgeführt werden. Der ordnungsgemäße Betrieb ist unbedenklich.

    Ionisationsmelder werden heute nur noch in einigen besonderen Einsatzbereichen eingesetzt (z.B. Ex-Schutz, in Schiffen u.ä.). Handelt es sich jedoch um ein älteres Gerät, könnte die zulässige Nutzungsdauer (10 - 15 Jahre) abgelaufen sein. In diesem Fall ist das Gerät ordnungsgemäß zu entsorgen. Für diesen Fall müsstest Du dich mit dem Hersteller/Lieferanten in Verbindung setzen. Sollte das nicht möglich sein, musst Du die zuständige Strahlenschutzbehörde ansprechen.

    Gruß
    Klaus