Ich weiß, dass über dieses Thema schon öfters geschrieben wurde. Aber am WE hatte ich eine Diskussion mit einem Elektromeister. Kurze Einführung: ich bin IHK Geprüfte Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten. Da ich nun bei uns im Bürobereich und im Lager die E-Geräte prüfen sollte, ließ ich mich von einem Elektromeister in die Prüfung einweisen und unterweisen. Dies wurde auch schriftllich festgehalten. Wir wurden auch darauf in der Ausbildung hingewiesen, dass wenn wir von einem E-Meister in die entsprechende Tätigkeit eingewiesen wurden und dies schriftlich festgehalten wird, dürfen wir diese Arbeiten auch alleine Ausführen.
Ein anderer E-Meister (mit dem den ich am WE gesprochen habe) sagte, das gehe nicht so einfach, da ich keine Grundkenntnisse hätte.
Als ich Ihm erklärte, dass die Ausbildung zur Geprüften Elektrofachkraft für Festgelegte Tätigkeiten über 220 stunden Theorie und Praxis an der Berufsschule war und wir von Elektromeistern ausgebildet wurden, und auch anschließend eine Prüfung über 4 Stunden in Theorie und Praxis ablegten mussten, viel er aus allen Wolken. So etwas habe er noch nicht gehört, dass es so etwas gebe.
Nun meine Frage: Ist diese Form der Ausbildung allgemein bekannt, oder hat sich es hier um einen Versuch gehandelt, der nicht Publik gemacht wurde? Gibt es diese Ausbildung immer noch? Fragen über Fragen. Ich hoffe auf gute Antworten.
Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
Ritschi