Beiträge von Spezi0711

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    Mir stellt sich hier die Frage, wie Du die Fehlerquote berechnestß Anhand der Fehlerquote ermittle ich die Fristen für die nächste Prüfung.Das heißt, ich weiß eigentlich immer die genaue Zahl der geprüften Geräte und kenne die Anzahl der fehlerhaften Geräte. Und das berichten wir.
    Dafür benötige ich aber keine Vorlage. Da reicht eine Exceltabelle. Dabei ist gleichzeitig eine gefährdungsbeurteilung integriert.
    Bei Zusendung Deiner PN sende ich Dir gerne die Vorlage.

    Die Fehlerquote ermittelt mir mein Auswerteprogramm automatisch. Allerdings liegen bislang so wenig Prüfungen vor, das eine Anhebung der Prüfintervalle kaum möglich ust.

    Dafür müsste es entsprechende Besprechungen bei uns überhaupt erst einmal geben. Was das Thema Besprechungen angeht gibt es mit Glück vielleicht 2 mal im Jahr eine Art Projektbesprechung.
    Mit allem was Arbeitsschutz etc angeht möchte meine Chef nichts wissen. Bis vor ein paar Jahren war das Thema Prüfungen bei uns nicht existent und inzwischen wird die auch nur gemacht, weil die BG Druck ausgeübt hat.
    Jeglicher Arbeitsaufwand der nicht für einen Kunden ist, oder entsprechend abgerechnet werden kann ist nicht gerne gesehen.

    Bislang lief es immer nach "hey Chef die Prüfung war so und so". Und als Antwort kam dann "du machst das schon".

    Im Prinzip wäre es schön wenn man in diese Vorlage die Anzahl der zu prüfenden Geräte und wie viel davon bestanden haben bzw. was mit den nicht bestandenen Geräten zu geschehen hat.
    Eine reine Email wird wahrscheinlich nicht genug Beachtung geschenkt.

    Und alle Prüfprotokolle anzuhängen ist wahrscheinlich übertrieben. Alleine bei den elektrischen Betriebsmitteln komme ich da ja schon auf einige hundert....

    Hallo,

    ich suche nach einer Vorlage die ich verwenden kann um die durchgeführten Prüfungen sinnvoll an den Geschäftsführer bzw der externen FAS unseres Unternehmens zu melden.
    Hat da zufällig jemand eine sinnvolle Vorlage zur Hand ? Eine formlose Email mit dem Prüfprotokoll finde ich irgendwie unpassend.

    Gruß Spezi

    Hallo Spezi0711,

    bitte nimm es mir nicht übel, aber Deine Fragestellung offenbart große Wissenslücken im Thema "Prüfung von ortfesten elektrischen Betriebsmitteln und stationären elektrischen Anlagen". Diese Wissenslücken können unmöglich im Rahmen eines Threads in diesem Forum geschlossen werden.

    Du gibst an Elektrofachkraft zu sein. Als Elektrofachkraft müsstest Du diese Wissenslücken selber schließen können. Als Literatur empfehle ich dazu "Die vorschriftsmäßige Elektroinstallation" von Hösl, Ayx, etc.. Da es sich vermutlich um Wiederholungsprüfungen handelt, solltest Du Dir auch die DIN VDE 0105-100 besorgen und lesen.

    Aktuell kann ich nur empfehlen, im Interesse Deiner eigenen Sicherheit und der Sicherheit Deiner Kollegen solltest Du dafür sorgen, dass diese Prüfungen von einem erfahrenem Profi durchgeführt werden.

    Gruß, Ansbert

    Hallo, Ansbert,

    ich nehme dir deine Anmerkung nicht übel. Die Situation bei uns ist wie folgt:

    wir sind ein Unternehmen mit knapp 20 Mitarbeitern und bauen elektronische Steuerungen (Schaltschrankbau). Die Fertigung besteht aus 2 Mann und die Firma existiert seit knapp 20 Jahren.
    Seit über 10 Jahren sind wir nun an diesem Standort. Bis vor 2 Jahren wurde bei uns gar nicht geprüft. Also weder ortsveränderliche noch ortsfeste Geräte oder Leitern und Tritte etc.
    Inzwischen versuchen wir das Ganze hier ein wenig "glatt zu ziehen".

    Ich selbst gelernter Energieelektroniker Fachrichtung Energietechnik und habe später noch meinen staatlich geprüften Techniker Fachrichtung Elektrotechnik gemacht.
    Als erste Maßnahme habe ich bereits einen Lehrgang zum Thema "Prüfen von ortsveränderlichen Geräten" besucht.
    Ich weiß, wie man z.B technisch (und mit geeigneten Prüfmitteln) die niederohmigkeit des Schutzleiters nachweisen kann. Es geht mit in diesem Fall aber wirklich um Tipps wie man das Ganze auch sinnvoll prüfen kann.
    Ich kenne durchaus Prüfer, die stecken ihr Messgerät in die Steckdose, drücken den Prüfknopf und sagen alles ok. Ich verstehe meine Aufgabe allerdings so, dass ich das Ganze gewissenhaft durchführen möchte, daher meine Frage nach den sinnvollen Praxistipps.

    Ich werde mir auch noch weitere Weiterbildungen zu dem Thema gönnen, aber zum einem sind die oft ausgebucht und zum Anderen muss das Ganze bei mir neben meiner normalen Arbeit erfolgen, da wenn ich ausfalle unsere Produktion steht und für meinen Chef, obwohl selbst studierter Elektrotechniker, und die meisten Anderen hier das Ganze nur nervig ist weil es unnötig Zeit und Geld kostet.

    Ich rede hier nicht von den ortsveränderlichen Geräten bzw den ortsfesten mit Stecker, sondern von der Gebäudeinstallation. Diese muss ja auch alle 4 Jahre geprüft werden.
    Bislang wurde das bei uns aber immer ignoriert. Nun hab ich vor kurzem die Aufgabe der Prüfung nach DGUV V3 übernommen und muss daher auch in Zukunft die Gebäudeinstallation mit prüfen.

    Ich selbst bin auch Elektrofachkraft, es geht mit bei meiner Frage also eher um die praktische Umsetzung.

    Guten Tag ich habe da folgendes Anliegen:

    Ich bin bei uns im Hause für die Überprüfung nach DGUVV3 zuständig.
    Neben den ortsveränderlichen Geräten wie Bohrmaschinen und ortsfesten Geräten/Anlagen wie große Standbohrmaschinen etc. gibt es ja auch noch jede Menge Lampen, Steckdosen etc. in so einem Gebäude.
    Wie führt Ihr die Überprüfung dieser Lampen und Steckdosen aus durch ?

    1. Beleuchtung:
    Messung Durchgängigkeit Schutzleiter. Wie prüft Ihr, ob die Lampe auch wirklich niederohmig an den Schutzleiter angeschlossen ist ? Auf Grund der Räumlichkeiten kann man ja schlecht zur Verteilung hin Messen.

    2. Steckdosen:
    Messen von Schleifenimpedanz sowie RCD-Prüfung. Wie sieht es bei USV-Stromkreisen (z.B. PC) aus ? Sonst noch etwas ?
    Wie vereinbart Ihr die Prüfung mit dem täglichen Arbeitsbetrieb ? Wenn ich hier für Stunden für eine Prüfung die Büros lahm lege "killt" mein Chef mich.
    Die meisten Prüfungen (außer der Sichtprüfung) erfordern es meiner Meinung nach, für die Prüfung, alle Verbraucher innerhalb eines Stromkreises vom Netz zu trennen.


    3. ein häufiges Problem:
    Das kaskadieren von Steckdosenleisten ist in der Regel durch den Hersteller der selbigen "verboten", auch ist es meiner Meinung nach (und diese wurde mir auf meinem letzten Lehrgang bei der BGETEM bestätigt) nicht zulässig,
    Steckdosenleisten die mit 3x0,75mm^2 ausgeführt sind, an einen 16A Stromkreis zu betreiben.
    Wie bringt Ihr das eurem Vorgesetzten bei bzw. wie sichert ihr euch für den Fall der Fälle ab ?

    Du schreibst:

    "Ihm persönlich ist kein Fall bekannt, in dem Messwerte vor Gericht "nahe der Toleranzen" nach einem Stromunfall "Stand gehalten haben"."

    Was heißt das?
    Ich lese daraus, dass Gerichte, Werte, die in der Toleranzgrenze liegen, aber nahe der Grenze sind, schon als Fehler bezeichnen?
    Das ist für mich nicht vorstellbar. Gibt es ein einziges konkretes Beispiel?

    Hallo Flügelschraube:
    Ich kenne die besagte Person auch nur, da ich im letztem Jahr einen Lehrgang zum Prüfen ortsveränderlicher Geräte bei ihm besucht habe.
    Den Namen kann ich Ihnen gerne als PN zukommen lassen, ich werde ihn hier allerdings nicht öffentlich nennen.

    Das bedeutet das besagte Person bisher (nach eigener Aussage) in seiner Tätigkeit als gerichtlich bestellter Sachverständiger noch bei jedem Messprotokoll bei dem die Messwerte nahe den Grenzwerten, aber deutlich über den "technisch zu erwartenden" Messwerten lag, nachweisen konnte, dass bei einer genaueren Prüfung der Ergebnisse und der Ursachenforschung für selbige, der Prüfer zu dem Ergebnis hätte kommen müssen, dass das Gerät nicht sicher ist.

    Wie gesagt er konnte uns die "Gefahr" die hinter so einem Messergebnis stecken kann sehr schon darstellen, und auch bei ihm wurde mit 10A geprüft.

    Ich kenne da eine wichtige Person, aus Berlin, die mal die "VDE" der DDR mitgestaltet hat oder einen Gerichtssachverständigen aus Stuttgart, die nicht deiner Meinung sind.

    und ich hatte im letzten Jahr auf einem Lehrgang der BGETEM das Vergnügen mich ebenfalls mit einem Gerichtssachverständigen (welcher auch entsprechende Schulungen durchführt) zu unterhalten.
    Ihm persönlich ist kein Fall bekannt, in dem Messwerte vor Gericht "nahe der Toleranzen" nach einem Stromunfall "Stand gehalten haben".
    Er hat uns in einem kleinem Versuchsaufbau sehr schön gezeigt, was hinter diesem schlechten Messwert stecken kann.

    Hierzu hat er in einer "black box" eine einzelne Litze in die Leitung eingeschliffen. Den Prüfstrom von 10A hat dieser Aufbau ohne Probleme überstanden und lieferte dabei einen Messwert von 0,25Ohm.
    Den größeren (kurzschluss)Strom der fließt wenn durch einen Fehler die Phase aufs (Metall)gehäuse kommt, hätte dieses Drähtchen aber nie vertragen. Die Überstromschutzeinrichtung würde also nicht auslösen.

    Und den Gedanken das ein entsprechendes ortsveränderliches Gerät über einen FI "abgesichert" sein könnte, lasse ich bei der Prüfung absichtlich außen vor. Nicht in jedem Stromkreis erfolgt eine zusätzliche Absicherung über FI.
    Und ehrlich gesagt finde ich den Gedanken .

    Zitat von Flügelschraube

    Der FI würde auch bei 10 Ohm oder 1000 Ohm Schutzleiterwiderstand auslösen

    während einer Prüfung eher bedenklich (ist nicht Böse gemeint),


    PS: der von mir erwähnte Gerichtssachverständigen wurde "eingeladen" bei der Überarbeitung der entsprechenden Grenzwerte der VDE mitzuarbeiten. Da wird sich also in nächster Zeit noch was ändern.