Beiträge von Thomas

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    Hallo apanatschi,


    ich muss meinem Vorredner widersprechen.


    Wie bereits in den ersten Beiträgen dieses Tread beschrieben, tritt die BG im Falle einen Arbeitsunfalls in die Pflichten des Unternehmers ein. Somit kann nach meinem Verständnis nur die BG entscheiden ob ein Arbeitsunfall vorliegt oder nicht. Voraussetzung ist natürlich die Unfallmeldung. Wozu bezahlen den die Unternehmen Beiträge an die BG'en?


    Dein Arbeitgeber sollte den Unfall melden und alles weitere der BG überlassen. In ärztlicher Behandlung warst Du ja, eine AU-Bescheinigung liegt auch vor und während der Arbeitszeit ist es auch passiert.


    Wenn Dein Arbeitgeber sich quer stellt rufe doch selber bei der BG an und frage nach.

    Hallo Ritschi,


    auch wenn diese Form der Ausbildung, besser Zusatzausbildung, nicht so bekannt ist, so ist sie doch mit sehr hohen Weihen versehen. Der Fachausschuss "Elektrotechnik" im Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften hat im Jahre 2000 die BGG 944 herausgegeben. Und genau diese BGG 944 befasst sich in Gänze mit der von Dir genannten Zusatzausbildung. Sie leitet sich aus der Durchführungsanweisung zur BGV A3 Eletrische Anlagen und Betriebsmittel her.


    Ich persönlich war und bin von dieser Zusatzausbildung nicht sonderlich begeistert. Meine Bedenken in diesem Zusammenhang sind die nicht sichergestellte fachliche Betreuung und die regelmäßige Ausübung der gelehrten Tätigkeit. :109:


    Zwischenzeitlich hat sich die BetrSichV mit ihren TRBS'en ausgebreitet und fordert für bestimmte Prüfungen eine Befähigte Person. Deshalb möchte ich in diesem Zusammenhang auf die TRBS 1203 Teil 3 "Befähigte Personen Elektrische Gefährdungen" verweisen. Hier werden die Anforderungen an Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit definiert.


    Die von Dir absolvierte Zusatzausbildung passt sicherlich zur TRBS 1203 Teil 3. Aber wo kommt die Berufserfahrung und vor allem die zeitnahe berufliche Tätigkeit her?


    Auch die für Wiederholungsprüfungen von elektrischen Geräten zuständigen VDE- Vorschriften haben sich inzwischen geändert. In der DIN VDE 0701-0702 wird unmissverständlich die Ermittlung und Bewertung von Messwerten gefordert. JA/NEIN Aussagen, wie sie früher üblich waren, sind nicht mehr zulässig. Hieraus ergeben sich nicht zu unterschätzende fachliche Anforderungen an den Prüfer. Diese Anforderungen sind in der TRBS genannt.


    Vermutlich zielte der E-Meister mit seinen Bedenken genau auf diese Punkte ab.


    Das soll nicht heißen, dass Du die Prüfungen nicht mehr durchführen darfst. Vielleicht werden alle diese Punkte von Dir schon erfüllt.


    Ich empfehle Dir, die Erstellung einer tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung zur Durchführung von Wiederholungsprüfungen von ortsveränderlichen Betriebsmitteln. Hieraus ergeben sich dann die konkreten Anforderungen, auch an die Wiederholungsschulungen denken, an die bei Euch benötigte Befähigte Person. In diesem Zusammenhang unbedingt den fachlichen Ansprechpartner/die verantwortliche Elektrofachkraft festlegen (kann auch eine externe Person sein). Dann die Befähigte Person vom Unternehmer schriftlich benennen.

    Hallo Schnecke,


    es hat mit Datenschutz nur in gewissen Sinne etwas zutun.


    Wir verwenden bei uns im Hause auch GroupWise, mit den bereits beschriebenen Möglichkeiten.


    Allerdings haben wir die Möglichkeit Termine nicht nur "als grauen Balken" zu sehen.


    Voraussetzung ist, das der betreffende MA als erstes einigeTeile seines Account freigegeben hat. Hier sind sehr difirenzierte getrennte Einstellungen im GroupWise für E-Mail, Termine, Notizen usw. mit den Optionen Lesen, Schreiben, Lesen und Schreiben möglich. Es lässt sich auch "Mitarbeiter genau" festlegen, wer auf diese Freigaben zugreifen darf.


    Im zweiten Schritt muss der zugriffsberechtigte Mitarbeiter diese Freigaben dann in seinem Account als "Vertretung" einrichten. Speziell für Termine empfiehlt es sich darüber hinaus im Kalender eine Gruppe, z.B. die reale Arbeitsgruppe, einzurichten. Hier sind dann die freigegebenen Terminkalender der Kollegen mit Detailangaben sichtbar.

    Hallo Tommy,


    die Thematik Veränderung der Prüfzeiträume ist auch bei uns mehr oder weniger intensiv im Gespräch. Den Passus "unter ständiger Aufsicht" interpretieren wir dahingehend, dass die Elektroanlage arbeitstäglich durch eine E-Fachkraft in Augenschein genommen wird.


    Momentan gibt es allerdings noch keine einheitliche hausinterne Meinung. Wir halten uns deshalb noch an die Empfehlungen von Seiten der BGV A3. Entsprechende Tabellen enthält die zugehörige Durchführungsanweisung DA zu BGV A3


    Für ortsveränderliche Verbraucher ist die BGI 5090 eine gute Quelle. Passt nicht 100%ig zu Deinem Thema, aber vielleicht läßt sich ein wenig Nektar saugen.

    Hallo,


    hier ein kleiner Erfahrungsbericht mit der Präsentation meiner Praktikumsarbeit, auch wenn die schon fast ein Jahr zurück liegt.


    Den Vortrag baute ich mit PowerPoint und beschränkte mich auf wenige Folien (8 St.) mit jeweils 2 -3 Stichpunkten ohne jedwede Animationen usw.


    Im BGAG stand Laptop und Beamer zur Verfügung. Also alles auf den USB-Stick, denn eigenen Laptop hatte ich nicht.


    Am ersten Seminartag gab es die Möglichkeit sich mit der Technik vertraut zu machen und auszuprobieren. Sie wurde von fast allen genutzt und es waren keine Probleme festzustellen.


    Doch bereits bei den ersten "echten" Vorträgen kam es vereinzelt zu Problemen. Mal funktionierte eine Animation nicht, mal wurde ein verlinktes Bild nicht gefunden. Eigene Laptops wollten auf einmal nicht mit dem Beamer der BGAG zusammenspielen, usw. Alle diese Dinge warfen natürlich ein "schlechtes Licht" auf den Vortragenden, obwohl im Vorfeld ausgetestet. Durchgefallen ist deshalb niemand, aber etws blöd standen die Betroffenen denn schon da.


    Diese Dinge beunruhigten mich nicht, da ich, wie wenige andere auch, noch einen Plan B in der Tasche hatte, nähmlich den Vortrag als OH-Folien. Wenn der OH-Projektor ausgestiegen wäre, hätte ich auch noch auf FLIP-Chart umsteigen können.


    Meine Tipps in diesem Zusammenhang:

    • Denke immer an Murphy ;)
    • Setze nur die Technik ein die du beherrscht
    • Verwende deine eigene Technik (Laptop, Beamer, usw.)
    • Habe immer einen Plan B
    • Trainiere bei jeder Gelegeheit verschiedene Vortragstechniken

    Hallo Werner,


    vielen Dank für die Info. Ich kann Deinen Ausführungen zu diesem Link nur zustimmen. Diese Zusammenstellung wurde uns im Rahmen der Ausbildung als CD zur Verfügung gestellt.


    Zwischenzeitlich hatte ich die auch rausgekrammt und bin auch an den von Dir genannten Stellen fündig geworden.

    Hallo Kai,


    meine Arbeit muß ich bis Ende Januar fertig haben. Viel Zeit bleibt mir da nicht mehr.


    Die Komplexität des Themas habe ich geahnt und werde mich auf einen Vorschlag für die grobe Gestaltung der neuen Werkstatt zurückziehen.


    Ich habe zu sehr in Richtung Ingenieurarbeit gedacht. Aber man ist ja lernfähig.


    Die vorhandene Werkstatt ist zu klein und platzt aus allen Nähten. Unter dem Gesichtspunkt Arbeitssicherheit eine Katastrophe. Durch einen Anbau soll der Raum vergrößert werden. Für die neue Gesamtfläche sind Gestaltungsvorschläge zwingend notwendig.


    Im Rahmen meiner Arbeit werde ich deshalb die TV-Werkstatt als Arbeitssystem mit diversen Subsystemen betrachten und entsprechend beschreiben. Vom Arbeitssystem TV-Werkstatt soll dann eine objektbezogene Gefährdungsbeurteilung gefertigt werden. Dem Handlungszyklus folgend soll meine Arbeit mit einem Lösungsvorschlag zur groben Gestaltung der neuen Werkstatt abschließen.


    Es ist mir jetzt schon klar, das damit die Arbeit nicht erledigt ist. Ich werde in den nächsten Monaten noch diverse weitere "Arbeiten" verfassen müssen, bis die Angelegenheit als zufriedenstellend abgeschlossen werden kann.


    Danke für Dein Angebot, wenn notwendig würde ich gerne darauf zurück kommen.


    Probleme bereitet mir derzeitig die Zuordnung Gefahrenquelle - gefahrbringende Bedingung - begünstigende Bedingung. Ich bin auf der Suche nach praktischen Beispielen Google hat leider nicht viel gebracht.

    Hallo Leute,


    seit gestern sitze auch ich an meiner Praktikumsarbeit.


    Thema: Neugestaltung des Arbeitsplatzes TV-Werkstatt


    Hiermit ist allerdings nicht die Fernsehwerkstatt für TV/Video, Hifi und usw. gemeint.


    Wir haben bei uns (Wasserversorger und Abwasserentsorger) Kameras für die Inspektion von Abwasserkanälen und Druckleitungen im Einsatz. In dieser Werkstatt wird die betreffende Technik gewartet und repariert.


    Die vorhandene Werkstatt soll vergrößert werden.


    Gibt es hier im Board vielleicht jemanden, in dessem Unternehmen ein ähnlicher Arbeitsplatz existiert?


    Ich wäre an einem Informationsaustausch interessiert.

    Hallo Sabine,


    zum Abstract bekamen wir folgenden Hinweis.


    Der Praktikumsbericht begint mit einer 1-seitigen Einleitung, dem Abstract. Im Abstract führt man mit einleitenden Worten zum Thema hin und beschreibt sachlich und präzise die Aufgabenstellung.
    Es wurde empfohlen, den Abstract nach Fertigstellung des Berichtes zu verfassen. Das wäre einfacher!?


    Das will ich hoffen, denn den Abstract hebe ich mir bis zum Ende meiner Praktikumsarbeit auf.


    Unter dem Link http://www.fachkraft-arbeitssicherheit.net/ (Info) stehen zwei Arbeiten. Vielleicht helfen die auch weiter.



    Gruß Thomas