Moin Forum,
ich hab da wieder mal ein Problem.
Folgende Situation: Wir haben Baumaschinenführer, für die wir in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt haben, dass sie von unserem Betriebsarzt (AMD der BGBau) mindestens nach den Grundsätzen G 20 (Lärm) und G 25 (Fahr-, Steuer- u. Überwachungstätigkeiten) zu untersuchen sind.
Das passiert auch so.
Der AMD stellt normalerweise zwei ärztliche Bescheinigungen für die Unteruchungen aus, eine für den Versicherten und eine für das Unternehmen und schickt sie entsprechend zu.
Normalerweise...
Jetzt erhalte über einen unserer Mitarbeiter plötzlich nur das Ergebnis der G 20 - Untersuchung. Eine Rückfrage beim AMD nach der G 25 egibt folgendes Ergebnis:
Die ärztlichen Bescheinigungen ganz bestimmter G-Untersuchungen, darunter auch die G 25, werden nur dem Versicherten zugeschickt, der sie dann an die Firma weitergeben kann (aber nicht muss). Angeblich aus rechtlichen Gründen.
Wie soll denn da das Unternehmen wissen, ob der entsprechende Mitarbeiter (noch) geeignet ist für seine Aufgabe?
Einerseits bin ich verpflichtet, mich von der Eignung der Mitarbeiter zu überzeugen und andererseits erfahre ich das Ergebnis der Untersuchung nicht bzw. nur dann, wenn der Mitarbeiter gewillt ist die Bescheinigung abzugeben. Was soll das?
Daher meine Frage an dieser Stelle:
Wie ist das bei Euch geregelt? Was für Erfahrungen habt Ihr diesbezüglich mit dem AMD?
Gruß aus dem Norden
nj 1964