ZitatOriginal von MichaelD
...meines Wissens ist die Anforderung die zum Führen von beispielsweise FFZ berechtigt die, dass eine körperliche und geistige Eignung vorliegen muss. Erst einmal sagt hier keiner, dass dieser Nachweis von einem Arbeitsmediziner durch die G25 erfolgen muss, oder?!? Das war übrigens immer schon der Fall und eine "Anordnung" einer G25 war, rein rechtlich, nur in Ausnahmefällen zulässig.
Sehe ich auch so.In der BGI 545 (Gabelstaplerfahrer) ist nur von "kann" die Rede.
...
Die Eignung zum Fahren eines Gabelstaplers kann vom ermächtigten Arzt nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" festgestellt werden.
...
Gruß
Tom-BR