Beiträge von Tom-BR

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    Zitat

    Original von MichaelD
    ...meines Wissens ist die Anforderung die zum Führen von beispielsweise FFZ berechtigt die, dass eine körperliche und geistige Eignung vorliegen muss. Erst einmal sagt hier keiner, dass dieser Nachweis von einem Arbeitsmediziner durch die G25 erfolgen muss, oder?!? Das war übrigens immer schon der Fall und eine "Anordnung" einer G25 war, rein rechtlich, nur in Ausnahmefällen zulässig.

    Sehe ich auch so.In der BGI 545 (Gabelstaplerfahrer) ist nur von "kann" die Rede.

    ...
    Die Eignung zum Fahren eines Gabelstaplers kann vom ermächtigten Arzt nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" festgestellt werden.
    ...


    Gruß
    Tom-BR

    Zitat

    Original von Niko


    Das ist durchaus nachvollziehbar. Trotzdem gilt:
    Kein Eignungsnachweis für Fahr- und Steuertätigkeiten - keine Beauftragung - kein Arbeitsauftrag.
    Das umzusetzen ist eine klassische Vorgesetztenpflicht.

    Gruß, Niko.

    Ich wollte auf eines Hinweisen. Mit dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung kann ich einen Mitarbeiter nicht zu einer G25-Untersuchung verpflichten. Das wird aber immer wieder versucht. Es ist erstmal ein rechtlicher Aspekt.
    Ich bin mir noch nicht ganz sicher, aber aus juristischer Sicht wird man das wahrscheinlich nur über eine arbeitsvertragliche Änderung glatt ziehen können.
    Denn durch Annahme dieses Arbeitsvertrages hat der Arbeitnehmer der Untersuchung zugestimmt. In den tlw. 30-40 Jahre alten Arbeitsverträgen waren oft auch keine Hinweise zu finden, die eine solche Eignungsvorraussetzung (G25) zur Grundlage hatten.

    Gruß
    Tom-BR

    Hallo,

    auch in unserer Firma stellt sich die oben angesprochene Frage. Da ich beruflich als BR arbeite, habe ich evtl. manchmal eine etwas andere Ansicht, schon mal sorry dafür.

    Mit der Problematik, keine G25 mehr anordnen zu können, kam auch die Personalabteilung auf uns (BR) zu. Interessanterweise auch erst, als der Betriebsarzt die entsprechenden Info nicht mehr weitergab. (Da haben wohl alle Seiten gepennt)

    Grundsätzlich halte ich den Sinn und Zweck einer G25 Untersuchung für ok.

    Immer wieder wird vorgeschlagen, dass ganze über eine Betriebsvereinbarung zu regeln. Dabei gibt es aber unter Juristen die Meinung, dass ich damit in die Persönlichkeitsrechte des einzelnen Mitarbeiters unzulässig eingreife und mir deshalb diese Vereinbarung vor Gericht um die Ohren gehauen wird.

    Nun kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass da erstmal einer Klagen muss. Aber das wird kommen, spätestens wenn ein Mitarbeiter nach G25 für nicht tauglich geschrieben wurde ,seinen Arbeitsplatz verliert und durch seinen Rechtsanwalt erfährt, dass der BR dass gar nicht hätte regeln können.

    Nun frage ich mich als BR, warum soll grade ich diesen Schuh anzeihen, den der Gesetzgeber in den Ring geworfen hat ?

    Wie denkt ihr über diesen Aspekt ?

    Gruß
    Tom-BR