Beiträge von Grizzly

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    Zitat

    Original von Tom-BR

    Sehe ich auch so.In der BGI 545 (Gabelstaplerfahrer) ist nur von "kann" die Rede.

    ...
    Die Eignung zum Fahren eines Gabelstaplers kann vom ermächtigten Arzt nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" festgestellt werden.
    ...


    Gruß
    Tom-BR

    Mit dem Zitat in BGI545 ist die Vorgehensweise allerdings zum "allgemein anerkannten Stand der Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin" also zum normativen Stand erhoben und kann nur mit Nachweis der selben Sicherheit durch ein alternatives Verfahren ersetzt werden (vergleichbar den Durchführungsanweisungen zur UVV oder den harmonisierten Normen zur Maschinensicherheit). Damit käme der Arbeitgeber voraussichtlich selbst bei der Einigungsstelle durch. Die Durchführung der BGI 545 dürfte die sogenannte Vermutungswirkung begründen, damit muss es dem Unternehmer nicht zugemutet werden, ein anderes Vefahren zu wählen, solange nicht sicher nachgewiesen ist, dass dieses die selbe Sicherheit gewährleistet.

    Nach $87 BetrVG muss er das Verfahren allerdings mit dem Betriebsrat abstimmen, dieser hat Mitbestimmungsrecht. Einfach anordnen geht nicht.

    Trotzdem stimme ich mit Dir bezüglich der unbefristeten Altverträge überein. Hier wird es bei jeglichem begründeten Verdacht auf nicht mehr vorhandene Befähigung notwendig sein, mit dem Betriebsarzt unter Hinweis auf die Vorkommnisse oder Beobachtungen einen Lösungsweg zu suchen. Der BR ist sinnvollerweise einzubeziehen. Die Begründung ist schlimmstenfalls "Eingreifen bei Gefahr in Verzug". Aber bitte keine Naujoksschen Methoden (Fallen stellen um Arbeitsplätze ab zu bauen), das fällt irgend wann auf.

    Wie wäre es mit einem abgestuften Verfahren?

    Erste Stufe: Sicherheitsdatenblatt mit Kurzantrag einreichen. Kurzantrag enthält die Prozessbeschreibung zum Gefahrstoff und die voraussichtlich benötigten Mengen.

    Kurzantrag geht an Sifa, der trägt die geeignete Schutzstufe ein.

    Schutzstufe 1 geht entsprechen der Umweltgefährdung noch bei den Umweltschutzbeauftragten vorbei, ist sonst aber unkompliziert bei der Einführung. (Wier haben nichts gegen TippEx außer auf dem Bildschirm!)

    Ab Schutzstufe 2 geht die entsprechende Mühle los, wie es der Gesetzgeber ja auch vorsieht: Ersatzstoffprüfung mit schriftlichem Ergebnis usw. und alles schön von Schutzstufe zu Schutzstufe eskalierend...

    Kriterium ist nach altem Gefstoffrecht die Einstufung: Einstufung und R-Sätze dürfen als Denkverstärker ruhig auch auf den Antrag gepinselt werden, nach GHS eben Symbole Signalwort und H-Sätze ("Moment mal GEFAHR und dieser komische Torso, damit komme ich nie durch. Ich sollte ein anderes Lösemittel suchen!")

    Keine Sorge bei Deiner Arbeit: Gewissenhaftigkeit ohne die "Schallmauer" zu durchbrechen macht immer guten Eindruck.

    Zitat

    Original von MichaelD
    Bei einem begründeten Untauglichkeitsverdacht jedoch habe ich auch immer die Möglichkeit zu handeln; und hier spielt auch der BR mit.

    Da stimme ich Micha fast zu. Es mag unrühmliche Ausnahmen unter den Betriebsräten geben, bei denen Arbeitssicherheit ein rotes Tuch ist, das ist jedoch nicht die Regel.

    Das Problem ist der Schutz des Arbeitsplatzes und ich spekuliere mal, dass sich im Fall der "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" der Normengeber auf diese Seite geschlagen hat, denn natürlich geht es in fst jeder Vorsorgeuntersuchung um diese Entscheidung, sei es G26 oder Vorsorgeuntersuchungen im Zusammenhang mit dem Umgang bestimmter gefährlicher Stoffe. Das geht sogar darüber hinaus. Was mache ich mit einem Gußputzer, der auf einmal eine Allergie auf Epoxidharze entwickelt. Was darf der Betriebsarzt im Rahmen seiner Schweigepflicht dem AG mitteilen. Wenn er ihm mitteilt, dass der entsprechende Mitarbeiter ungeeignet für den Umgang mit Epoxidharzen ist, hat er ja die konkrete Diagnose bereits verraten.

    Jetzt lasse ich mal diese Interessen aus dem Spiel, springe über meinen Schatten als ehemaliger Betriebsrat und wühle ein wenig in der Trickkiste. :evil:

    Warum ist eigentlich der Arbeitgeber so faul, die Beauftragung nur einmal und damit theoretisch endgültig auszustellen? Warum stellt er sie nicht befristet aus mit der Maßgabe, vor Erneuerung der Beauftragung ein betriebsärztliches Attest vorzulegen? Der Mitarbeiter kann sich für die Untersuchung einen Betriebsarzt seiner Wahl aussuchen (oder zum MPI gehen :D), die Kosten werden aber nur beim eigenen Betriebsarzt getragen. Die befristete Beauftragung ist völlig legitim! Probleme gibt es eigentlich nur bei unbefristeten Beauftragungen.

    Auf der anderen Seite kann ich aus eigener Erfahrung Mitarbeitern, die Fahr-, Steuer und Überwachungstätigkeiten ausführen nur raten: Schaut nach einer Zweitqualifikation möglichst in Eurem Betrieb fürs Alter! Ich hatte dieses Jahr im Frühjahr selbst einen "Schlaganfall" (mit günstigem Ausgang) und fiehl aus allen Wolken, als ich mich mit einem vorübergehenden Fahrverbot konfrontiert sah. Auch hier kam der gut gemeinte ärztliche Ratschlag: Lassen Sie sich nur nicht bei Ihren Kollegen beim MPI untersuchen.

    Unterschätzt das nicht Leute: Wir wollen die Sicherheit unserer Mitmenschen, welche Gefährdung muss vorliegen, dass wir ihnen den Weg zu Harz IV bahnen? Aus arbeitspsychologischer Sicht ist Angst vor Arbeitsplatzverlust eine wichtige Fehler- und damit Unfallursache und eine Ursache für Leistungsverlust.

    Das ist auch eine Gefährdungsbeurteilung, die ich für keinem von Euch abnehmen kann.

    Passt auf, dass wir nicht von zwei paar Stiefeln reden: Vorlage des Untersuchungsergebnisses als Voraussetzung für die Ausbildung ist überhaupt kein Problem.

    Ist die Befähigung aber erst einmal in Form der schriftlichen Beauftragung vom Unternehmer festgestellt worden (etwas anderes sind ja die fälschlich so genannten FFZ-Führerscheine nicht, gilt auch für die dauerhafte Beauftragung zum Führen von Baumaschinen), so wird er sich sehr schwer tun, die Beauftragung ohne gute Begründung wieder zurück zu nehmen.

    Es geht im übrigen bei der körperlichen und geistigen Eignung nicht nur um Suchterkrankungen und Seheinschränkungen. Kritisch sind z.B. auch Epilepsie, Diabetes, überstandener Hirninfarkt: Es gibt gute Gründe, gut medikamentös eingestellte bzw. rehabilitierte Patienten entsprechende Arbeitsmittel fahren/führen zu lassen.

    Also, wenn der Hebel wirksam angesetzt werden soll, so geht dies nur vor dem Fahrauftrag oder mit Betriebsvereinbarung. Für Betriebsräte: Eine BV muss natürlich auch eine Regelung enthalten, welche Kompensation bei unverschuldetem Verlust der Befähigung vorzusehen ist, sonst kann jeder Verlust der Befähigung zur personenbedingten Kündigung werden. Wie bei jeder BV: nicht nur geben, auch nehmen ;)

    Nicht mehr weiter als Baumaschinenführer einsetzen ist auch nicht so ohne weiteres möglich. Kann der Mitarbeiter an einer anderen Stelle zu gleichen Konditionen beschäftigt werden? Zu einer personenbedingten Kündigung oder Änderungskündigung reicht das nicht Zustimmen zur Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht nicht aus.

    Außerdem: Wie steht denn die Personalvertretung (Betriebsrat) zu dem Thema?

    Um die Befähigung eines Mitarbeiters zu einer Tätigkeit, die er schon länger ausübt, anzuzweifeln, bedarf es eines begründeten Verdachts, z.B. dessen plötzlich sicherheitswidriges Verhalten, auch hier geht nichts ohne Abmahnung.

    ... und das ist gut so.

    Manchmal kommt eine Antwort ein wenig spät, aber ich stöbere gerade durch das Forum und lese Deine Frage....

    Der Zeit ein wenig voraus nach GHS:

    P410: Vor Sonnenbestrahlung geschützt aufbewahren.

    Im Schrank oder im Schatten.

    P410+412: Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen.

    Alle Aerosole, insbesondere mit entzündbaren Treibgasen.

    P403: Kühl aufbewahren!

    Bei entzündbaren Flüssigkeiten: Wenn der Behälter nicht absolut dicht verschlossen ist unterhalb des Flammpunktes aufbewahren, sonst bei einer Temperatur, bei der der Dampfdruck en Behälter nicht zu öffnen oder zu zerstören vermag (Sicherheitsdatenblatt konsultieren!).

    Selbstzersetzliche Stoffe, selbsterhitzungsfähige Stoffe, organische Peroxide müssen in Zukunft im Bereich der P-Sätze eine Angabe zur maximalen Lagertemperatur enthalten. Heute muss ein Hinweis im Sicherheitsdatenblatt stehen. Die Temperatur muss gewährleisten, dass keine gefährliche Reaktion anläuft.

    Also: Bei Lagertemperatur darf kein brennbarer Dampf austreten, das Gebinde darf durch den inneren D(ampfd)ruck nicht beschädigt oder undicht werden und es darf durch die Temperatur keine gefährliche Reaktion gestartet werden.

    Der Lieferant muss sinnvolle Hinweise geben können, wenn er sie im Sicherheitsdatenblatt nicht schon gegeben hat, die Telefonnummer unter Punkt 1 SDB (?) anrufen und freundlich, aber bestimmt Auskunft verlangen.

    ReHi!

    Herzlich willkommen auf der Seite der "Menschenschützer"!

    Begeisterung und Überzeugung sind wichtige Voraussetzungen für unseren Beruf. Die wichtigsten Hilfsmittel sind Kollegen, die mit Rat und Sachverstand unterstützen, und die wirst Du voraussichtlich auf diesem Forum finden.

    Sifas sind ein wichtiger Bestandteil der Schmierstoffe, die einen Betrieb am laufen halten. Du bist SiFa!

    Viel Glück und Spass bei Deiner Arbeit wünscht Dir

    Hans-Peter aka Grizzly!

    Museum und Arbeitsplatz sind zweierlei...

    Ich (bzw. einer meiner Klienten) sind z.B. immer wieder davon betroffen, Gurtförderer (vielen bekannt als Förderbänder) ständig "auf dem Laufenden" zu halten. Als Kriterien legen hier die technischen Aufsichtsdienste immer die aktuellen Normen an: Kein Wunder bei einer Antriebsleistung von 100 kW. Die Übergangsrollen, dort wo das flache Band zur Mulde geformt wird, müssen inzwischen mit Füllstücken geschützt werden, wenn sich der Gurt nicht abheben lässt, sonst müssen sie komplett verkleidet werden (getreudem Grundsatz: Besser arm dran als Arm ab...) ;)

    Verkaufen der Museumsstücke, die den UVVen zur Zeit der Einführung des neuen Maschinenrechts nicht entsprochen haben ist auch keine gute Idee: Hier schlägt für den Lieferanten die Produkthaftung zu, gekauft wie gesehen gilt für einen Verkauf innerhalb der EU (und auch der Schweiz) nur für den Schrotthändler.

    Mit dem Bestandsschutz ist endgültig Schluss, wenn ein Betriebsmittel mehr als ein akzeptables Restrisiko birgt. Modern times! Auf der anderen Seite: Ist das denn so schlimm?

    Rein formaljuristisch hat Niko recht und Zipfulant kann ich mit seinem Rat zur Gefährdungsbeurteilung nur unterstützen. Die Frage ist immer, was passiert, wenn es zu einem Arbeitsunfall kommt. In diesem Fall geht es auf einmal nicht mehr darum, ob die Maschine als Gebrauchtmaschine auf den Markt hätte kommen dürfen. In diesem Fall geht es schlimmstenfalls darum, ob der Unfall nach dem Stand der Technik vermeidbar gewesen wäre. Hier werden dann nur noch akzeptable Restrisiken toleriert und wenns vor den Kadi geht, sind wir über diesen Bereich locker hinaus.

    Absolut nicht tolerierbar sind:

    • selbständiger Wiederanlauf nach Spannungsrückkehr bei Werkzeugmaschinen (kein Unterspannungsauslöser)
    • fehlende oder mangelhaft wirksame Not-Aus-Einrichtung (oft bei alten Drehmaschinen)
    • Einziehstellen an Zahnrad- und Riementrieben
    • mangelhafte Sicherung an Pressen

    Damit sind nur einige genannt. Alles was in der Gefährdungsbeurteilung über ein akzeptables Restrisiko hinaus geht, ist von Übel.

    Einiges hängt auch von den Mitarbeitern ab: Es wird schwer fallen, im Not-Aus-Fall eine alte Schleifmaschine akzeptabel schnell herunter zu bremsen (da löst sich das Schleifmittel). Völlig inakzeptabel ist es in diesem Fall, zu tolerieren, dass das auslaufende Schleifmittel mit einem Stück Holz abgebremst wird, oder dass jemand mit seinen Händen in die Nähe des nicht still stehenden Schleimittels fasst. Hast Du vernünftige Mitarbeiter, so mag etwas ältere Technik noch beizubehalten sein, sofern sie nicht absolute Sünden enthält. Wie gesagt: Passiert Schlimmeres, gehört der Unternehmer (juristisch) der Katz'.

    Erfahrung: Muss der Notruf benutzt werden, ist die Polizei oft schneller als der Unternehmer vor Ort und trotz allem Schmäh sind die Kollegen in grün (bzw. schwarz) weiß in Sachen Grundlagen des Arbeitsschutzes inzwischen hervorragend geschult und stellen genau die richtigen Fragen (z.B. nach Gefährdungsbeurteilung und letzter Unterweisung, Prüfdokumentation usw.).

    Die SiFa sollte den Unternehmer freundlich auf so unangenehme Dinge aufmerksam machen.

    Heute gilt eben in Deutschland und den meisten Ländern der EU: Schwerere Unfälle sind verboten. :D

    Herzlich willkommen beim Sifapage!

    Habe selbst meine Ausbildung am Berghof gemacht, aber das war vor 20 Jahren noch was anderes.

    Verlier den Mut nicht: Wie brauchen Praktiker, keine Sheriffs!

    und fragen, fragen, fragen

    Grizzly

    Gefährdung:
    Brand im Bereich. Räumung notwendig.
    Schutzmaßnahme:
    Präventiv: Flucht-/Rettungswege werden permanent freigehalten. Keine gefährlichen Stoffe im Bereich des Flucht-/Rettungsweges.)
    Abwehrender Brandschutz: im Bereich des Rettungsweges sind Feuerlöschmittel vorhanden, um den Rettungsweg "Frei zu schießen" und es gibt ausreichend Mitarbeiter, die im Umgang mit diesen Feuerlöschmitteln unterwiesen sind (Praxis 1 Löschhelfer pro Feuerlöscher/Löschmittel).
    Räumungssignal wird als solches wahrgenommen (kann auch Zuruf sein).
    Bereich wird zuverlässig geräumt. (Räumungshelfer/Stockwerksbeauftragte vorhanden. Fluchtweg ausgeschildert. Sammelplatz definiert/ausgeschildert. Anwesenheitskontrolle am Sammelplatz.) Es ist dafür Sorge getragen, dass auch behinderte Mitarbeiter evakuiert werden.
    Soweit ohne eigene Gefährdung möglich, Nachschau auf Zurückgebliebene durch den Räumungshelfer.
    Soweit sinnvoll (Publikumsverkehr, unübersichtliche Fluchtwege, erhöhte Brandgefahr) Flucht und Rettungswegeplan, regelmäßige Räumungsübung.
    Schreibs ab und passe es für deinen Bereich an. Wenns einen günstigeren Tarif bei dem Schadensversicherer gibt, hat sich's auf jeden Fall gelohnt.

    Unfallfreie Zeit wünscht
    Grizzly

    Am Rande:

    Hatte bisher einen Fall, wo wir einen Mitarbeiter im Tyvek-Anzug aus dem Schacht ziehen mussten, weil er zu lange mit dem Anzug gearbeitet hatte, nicht genügend Pausen gemacht hatte und zu wenig getrunken hat.

    Die deutet auf ähnliche Probleme wie bei der Einmannsauna, wenn auch nicht ganz so gravierend.

    Also auch beim Tyvek/Tychem maximale Tragezeiten festlegen, die Dinger sind nicht sonderlich atmungsaktiv.

    Achtung: Fehlertoifl in der Umfrage: gemeint sind sie Formate von 2003 und 2007! ;(

    Für mich wichtig zur Veröffentlichung von Präsentationen und editierbaren Textdateien:

    Welche Bürosoftware verwendet Ihr?

    Hintergrund: Das Office 2007-Formate sind mit den alten Office-Formaten streckenweise inkompatibel. Sie bieten allerdings neue Elemente die z.B. zum strukturieren von Folien sehr nützlich sind. Beim Umwandeln vom Powerpoint 2007 Format ins Powerpoint 2003 Format werden diese Elemente so umgewandelt, dass sie sich nur noch wie Grafiken bearbeiten lassen.

    Es gibt kostenlose Möglichkeiten, Powerpoint 2007 Dateien mit wenigen Abstrichen vorzutragen, darum geht es aber nicht. Ihr solltet Präsentationen an Eure Bedürfnisse anpassen können.

    Falls Ihr mehrere Programme verwendet, wählt bitte das, welches am weitesten oben steht.

    Monday-Morning Teufel -gemeint ist natürlich das 2007-Format!

    Danke für Eure Mithilfe.

    Ein paar Tage bei sifapage und bei sifawiki haben mich überzeugt: Ihr habt hier was geschafft, was ich bei meinem Arbeitgeber über Jahre einzuführen versuchte und was nie in dieser Form funktioniert hat, weil man die Notwendigkeit nicht sah und weil keiner richtig mitgemacht hat. Bei mir herrscht Begeisterung und Motivation!

    Ich bin seit 17 Jahren Sicherheitsfachkraft bei einem großen bekannten überbetrieblichen Anbieter in Süddeutschland (ja, die mit dem blauen Oktagon) und in Baden-Württemberg die dienstälteste SiFa in diesem Verein. Von der Ausbildung her komme ich aus dem Bereich der BGFE. Ich sehe mich als Praktiker, vom Alter her als "Silverliner" und gebe meine Erfahrung liebend gerne an meine Kollegen weiter.

    Ich sehe mich in meiner Tätigkeit nicht als Sheriff, sondern als Berater (sollte für uns SiFas eine Selbstverständlichkeit sein, sonst haben wir verloren). Mein Credo: In der Sicherheit von Betriebsmitteln sind wir heute sehr weit gekommen. Etwa 20 % aller Unfälle werden durrch unsichere Betriebsmittel verursacht, 80 % gehen auf das Konto falschen Verhaltens und falscher Organisation. Hier haben wir die größten Chancen etwas zu bewirken. Gerade diesem Thema wird unser Sytem aus technischen Regeln und Normen nicht gerecht, so wichtig die Sicherheit der Betriebsmittel auch ist.

    Ich sehe meinen Beruf als Berufung: Gesundheit und Leben schützen. Ich selbst stehe, was meine Beiträge betrifft auf der Schulter von Riesen, d.h. auf der Erde gibt es kaum was neues, ich habe von Kollegen, Kunden und Veröffentlichungen (besonders im Internet) gelernt und gebe aus Erfahrung weiter. Deshalb unterstütze ich mit aller Kraft das freie Wissensmanagement (unter freier Lizenz), wie es Sifapage und Sifawiki bieten. In dieser Hinsicht bin ich überzeugter "Pirat".

    Mein Nickname "Grizzly" hängt mit einem meiner Hobbies zusammen, ich fahre gerne ATV und meine Maschine ist eine Grizzly. So habe ich unter ATV fahrern in meiner Umgebung diesen Spitznamen erhalten.

    Mit Wiki-Systemen habe ich als Autor in Wikipedia seit mehreren Jahren Erfahrung. Durch Wikipedia bin ich auch auf diese Seiten aufmerksam geworden. Wer mehr über mich erfahren will sucht in Wikipedia nach Benutzer:mein Vor und Nachname, mein Nickname dort lautet "Ulenspiegel".

    Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Euch!

    CU!

    Hans-Peter

    Möglicherweise meinst du Tychem F.

    Wenn du weist, gegen welchen Stoff du dich schützen willst, guckst du hier:

    http://www.dpp-europe.com/Permeationsdaten.html?lang=de

    Chemikalienschutzanzug Kategorie III
    Typ 3: Schutz gegen Druckbeaufschlagung mit flüssigen Chemikalien
    Typ 4: Schutz gegen flüssige Aerosole
    Typ 5: Schutz gegen feste fliegende Partikel
    Typ 6: Begrenzter Schutz gegen Flüssigkeitsnebel
    (Informationen Du Pont)

    Vor Beschaffung Beratung durch DuPont einholen und Materialeigenschaften zusichern lassen.

    Für nicht bedeckte Körperteile kann weitere PSA wie Stiefel, Schutzhandschuhe und Atemschutzmaske notwendig sein. Die Schutzausrüstung ist gegebenenfalls mit dem Schutzanzug zu tapen (mit geeignetem Klebeband zu verbinden.

    Wichtig: Lieferer fragen, Gefährdungsbeurteilung schriftlich.

    Hallo Toni,

    Ich habe mich gegen die saisonale Grippe impfen lassen, die unerwünschten Wirkungen waren akzeptabel. Gegen die A/H1N1-Influenza habe ich im Augenblick nicht vor mich impfen zu lassen. Bisher hat es noch kein Arzt für nötig befunden, mich darüber aufzuklären, ob ich nach einer schweren Erkrankung dieses Jahr und als treuer Pillenschlucker zu der Gruppe gehöre, die sich impfen lassen sollte. Ich bin nicht prinzipiell gegen die Impfung, aber mir fehlen trotz allem Bohai die Informationen.

    Das größte Problem ist für mich nach wie vor ein Problem, mit dem wir es auch im Arbeitsschutz (Verhaltensprävention, organisatorischer Arbeitsschutz) zu tun haben: inkonsistente Kommunikation (wenn ich Lüge sage, schalten zu viele ab...). Wir sind schon oft unzutreffend informiert worden, gerade auch von Ärzten (weil die einfach keine Zeit für eine ausreichende Recherche hatten), von der Pharmaindustrie (Profitmaximierung) und von der Presse (ich reduziere das nicht auf das Blatt mit den vier großen Buchstaben). Das Vertrauen ist dahin! Wir können im eigenen Bereich gegenüber unseren Klienten nur immer wieder warnen: Kommuniziert und seid ehrlich dabei! Leider können wir nicht die Welt ändern, und so stehen wir in dem Dilemma, nie zu wissen, wie valide die Informationen sind, die wir erhalten.
    Sicher sind die Wirkverstärker ein Grund, warum ich so vorsichtig bin. Squalen muss nicht einmal das große Problem sein, aber bei der großen Zahl der Autoimmunerkrankungen, die wir heute haben, sollten wir mit solchen unspezifischen Schüssen vorsichtig sein. Die Alternativmedizin muss hier ganz und gar zurückhaltend sein, schließlich wird Squalen von ihr in der Krebstherapie verwendet. Was mir auch Gedanken macht ist Thiomersal als Inhaltsstoff. Der ist notwendig, weil Impfstoff und Wirkverstärker in verschiedenen Fläschchen geliefert werden und deshalb mit der Nadel ins Fläschchen eingeschleppte Keime neutralisiert werden sollen. Ich persönlich bekomme bei Quecksilberverbindungen grundsätzlich "Gamaschen", psychologisch gesehen Konditionierung? I don't know...

    Bei einem Spaltimpfstoff ohne Wirkverstärker in Einzeldosen verpackt wäre alles für mich kaum eine Diskussion wert. Da wäre ich in den nächsten Tagen bei meinem Impfarzt.

    Möge euch die Sau nicht beißen und der Stress erträglich bleiben...
    wünscht Euch
    Hans-Peter

    Jetzt hab ich doch noch was für euch:

    BGR 223: Sicheres Arbeiten in der Kunststoffindustrie – 01.2007

    4
    Mechanische Gefährdung
    4.1
    Ungeschützte bewegte Maschinenteile
    Gefahrstellen sind z. B.
    Quetschstellen
    Scherstellen
    Stoßstellen
    Schneidstellen
    Stichstellen
    Einzugstellen
    Fangstellen
    Gefährdungen entstehen, wenn Gefahrstellen nicht ausreichend gesichert sind.
    Hinweise: Quetschstellen können in der Regel als gefahrlos angesehen werden, wenn die Kraft 150 N nicht überschreitet und zusätzlich die Flächenpressung weniger als 50 N/cm² beträgt. Angetriebene Walzen stellen bei Walzendurchmessern von kleiner 25 mm keine Einzugstellen für Finger und größere Körperteile dar.

    Ich kenne keine UVVen und Normen, die das sonst regeln (Was nicht heist, dass es die nicht gibt). Trotzdem wurde dieser Wert schon vor 20 Jahren z.B. in der Betriebsmittelprüfliste eines großen Computerherstellers mit drei blauen Buchstaben bei der Abnahme von Neumaschinen verwendet. Hintergrund ist wohl, dass du mit der Armmuskulatur den Schließvorgang aufhalten und dich befreien kannst. Auf der anderen Seite ist dieser Wert anders als der Kontaktdruck nicht sonderlich sinnvoll. Ich habe selbst bei elektrisch angetriebenen Schiebetüren schon einen Unfall zu untersuchen gehabt, bei dem sich ein Kind beim Öffnungsvorgang zwischen der "scharfkantigen" Fassung des Glases und dem Türrahmen bei zulässigen "Bewegungskräften" (in diesem Fall war es der Öffnungsvorgang) eine Schürfwunde an der Hand zuzog. Mein Vorschlag: Nur den Wert für den Kontaktdruck verwenden.