Beiträge von Zipfulant

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    Hallo zusammen,
    ich denke hier ist zu erst einmal die Gefahrstoffverordnung bzw. die TRGS 524 zum tragen, denn hier sind klar unter Pkt. 3.2 ff die sogenannten Vorwegmaßnahmen genannt. hier mal ein Auszug aus der TRGS 524:

    3.2 Vorwegmaßnahmen des Auftraggebers in der Planungsphase
    3.2.1 Vorerkundung
    (1) Der Auftraggeber hat aufgrund seiner Verpflichtungen aus § 17 Abs. 1 Satz 2 GefStoffV, § 2 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 4 Baustellenverordnung und gegebenenfalls anderer Rechtsvorschriften zu ermitteln, ob in den an den Auftragnehmer zur Bearbeitung übergebenen Materialien Gefahrstoffe enthalten sein können.
    (2) Führt diese Ermittlung zu dem begründeten Verdacht, dass in den an den Auf-tragnehmer zur Bearbeitung übergebenen Materialien Gefahrstoffe enthalten sein können, ist vom Auftraggeber das mögliche Gefährdungspotenzial zu beschreiben. Dazu sind im Vorfeld der Arbeiten in kontaminierten Bereichen eine Erkundung und Beurteilung der zu bearbeitenden Materialien (Untergrund, Grundwasser, Bausub-stanz, Anlagen) im Hinblick auf die entsprechend der Bau- und Nutzungsgeschichte zu vermutenden oder bereits als vorhanden festgestellten Gefahrstoffe vorzuneh-men. Die für die Gefährdungsbeurteilung relevanten Eigenschaften der Gefahrstoffe sind zu beschreiben.

    (3) Liegen Ermittlungen nach Abs. 1 nicht vor, muss der Arbeitgeber gemäß § 7 i.V.m. § 17 Abs. 4 GefStoffV bei der Informationsermittlung insbesondere beim Auf-traggeber Angaben darüber einholen, ob bei den durchzuführenden Arbeiten Gefahr-stoffe freigesetzt werden können.

    (4) Wenn auf der Grundlage der unter Nummer 3.2.1 durchgeführten Erkundungen mit Gefahrstoffen gerechnet werden muss, ist die davon ausgehende Gefährdung zu ermitteln. Auf Basis dieser Ermittlung ist in der Planungsphase ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept, nachfolgend Arbeits- und Sicherheitsplan genannt, zu erarbeiten.
    (5) Darüber hinausgehende Informations-, Schutz- und Überwachungspflichten ergeben sich für den Auftraggeber aus anderen Rechtsgrundlagen, z.B. dem BGB § 645, der Baustellenverordnung, den Landesbauordnungen und dem Vertragsrecht gemäß VOB und VOL. Weitere Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

    Ich denke damit liegen die Ermittlungspflichten klar auf der Hand. Ein Gefahrstoffkataster muss erstellt werden. Sind keine Gefahrstoffe gefunden worden , so hat der Bauherr auch dies zu dokumentieren.

    Hallo spatinger,
    da du ja keine Betriebsanweisungen verwalten willst, sondern Gefährdungsbeurteilungen (wer lesen kann, ist klar im Vorteil :D ) würde ich dir zu der WEKA-Software raten. Nach meiner Meinung hat WEKA den Vorteil, dass man aus vielen vorgegebenen Berufen (Gefahren) Standard GB innerhalb weniger Klicks zur Verfügung hat. Anpassung an die jeweilige Situation ist dann recht schnell gemacht. Outlook Einbindung zur Terminverwaltung funktioniert problemlos. Übrigens auch für die Betriebsanweisungen benutze ich WEKA. Auch hier sehr viele Vorlagen die schnell an die Situation angepasst werden können. Hinterlegen von Firmendaten und Logos auch recht unkompliziert.

    Hauffe habe ich auch eine Zeit lang genutzt, aber hier finde ich es oft nervig mich durch jede Gefährdung mit jeder einzelnen Maßnahme hindurch zu arbeiten. Der Zeitaufwand ist mir zu groß, da ich hier "jedesmal das Rad neu erfinden muss".

    Meine Meinung: Wenn du viele verschiedene Kunden mit unterschiedlichen Berufen verwalten musst ist WEKA besser. Bist du FASI in einem großen Betrieb und must einmal alle Arbeitsplätze beurteilen aber dann "nur" die Maßnahmen und Zuständigkeiten unter Kontrolle halten ist Hauffe denke ich die bessere Wahl.

    Bin gespannt auf die Meinung der anderen.

    Hallo Axel,

    ich möchte hier mal auf den § 84 des Sozialgesetzbuches 9 verweisen, der bei ununterbrochener oder wiederholter Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen Dauer innerhalb eines Jahres ein Wiedereingliederungsmanagement fordert.

    Hier heißt es unter anderem, dass (mit Zustimmung MA) erfragt werden muss, mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.

    Nach meiner Meinung zählt zur Vorbeugung auch eine Unfallanalyse und ein klärendes Gespräch mit ggf. entsprechenden Maßnahmen um hier für die Zukunft ein Zeichen zusetzten.

    http://bundesrecht.juris.de/sgb_9/__84.html

    Hallo Akkuwechsler,

    die Antwort auf deine Fragen findest du in der ASR A 1.8 "Verkehrswege".

    Hier steht für Gänge zu persönlich zugewiesenen Arbeitsplatzen eine Mindestbreite von 0,60m.

    Die ASR A1.2 sagt für Bewegungsflächen an Steharbeitsflächen mind. 1,5 m²

    hänge mal entsprechende Dateien an

    Hallo Benedigt,
    denke bitte auch immer daran, dass der Kunde (Mitarbeiter?) sieht was du tust. Alle fragen sich warum die KMF unter solchen Schutzmaßnahmen entsorgt werden. Antwort: Weil sie Krebserregend Kat. 2 sind. Daher ist die nächste Frage die man dier stellen wird: Wie können wir sicher sein, dass nichts zurück geblieben ist oder verschleppt worden ist (Stichpunkt Freimessung). Hier solltest du gerade weil du an vielen Stellen etwas öffnest (evtl.) mit entsprechenden Maßnahmen reagieren, nicht nur um die unmittelbaren Beteiligten zu sichern, sondern um auch die zu beruhigen, die hinterher dort weiterarbeiten müssen.

    Hallo Ralfi,

    Ich kann mich Amaranth nur anschließen. Ich betreue div. Standorte des THW in Niedersachsen, die auch über die UK-Bund versichert sind. Fange ganz am Anfang an und mache eine Bestandsaufnahme von dem was vorhanden ist. Erst wenn du mit allen gesprochen hast, wirst du wissen, was zu tun ist.

    Zu meinen Begehungen habe ich die Checkliste im Anhang benutzt. Hier werden alle Gefährdungen abgefragt (Häckchen machen) und mit der Auswertung weißt du wo du Handlungsbedarf hast.

    Ich hoffe das das hilft.

    Hallo Papagei,

    ich möchte hier nur kurz zu deinen Eingangsfragen Stellung nehmen.

    1. Auch wenn die Maschine neu ist und bestimmungsgemäßer Gebrauch vorliegt, darfst du die Manipulation der vorhandenen Sicherheitseinrichtungen nicht vernachlässigen.

    2. Materialtransport sollte hier meiner Meinung nach auch einfließen. Stichpunkt Gefahren an Förderbändern oder Anfahrschutz bei Materialtransport mit FFZ.

    3. Thema Hautschutz : Du solltest prüfen, ob die MA Kontakt mit Gefahrstoffen haben beim Einlegen in die Maschinen oder bei Reinigungsarbeiten nach Arbeitsende / Schichtwechsel.

    hoffe das hilft ein wenig bei der Entscheidungsfindung.

    Hallo Olly,
    der Hinweis mit der VBG von den anderen ist schon gut. Ich war bis vor kurzem in einem Zeitarbeitsunternehmen tätig und nach meiner Erfahrung war die größte Aufgabe, ein entsprechendes System zu etablieren, in dem bei der Auftragsannahme und Angebotsabgabe die sicherheitsrelevanten Aspekte abgefragt werden. Oft werden nur Arbeitszeiten und Preise verhandelt. Um die MA aber bei Arbeitsbeginn / Einstellung vernünftig unterweisen zu können fehlen oft Angaben wie z.B sind Arbeiten mit Absturzgefährdung auszuführen oder soll der Schlosser Schweißen. Die Personalverantwortlichen haben oft keinen Schimmer was Ihre Leute eigentlich machen. Gerne werden hier auch die erforderlichen Gesundheitsuntersuchungen vor Arbeitsbegin unterschlagen. Die Dokumentation während des Auftrages lässt oft auch zu wünschen übrig. Hier fehlen oft Nachweise über durchgeführte Unterweisungen im Betrieb des Auftraggebers. Ein weiteres Problem stellen Unfälle und deren Meldung dar. Bei einem Unfall geben die MA oft als Arbeitgeber den Auftraggeber an, was die BG-Beiträge des Auftraggebers erheblich beinflussen kann. Also meiner Meinung nach liegt das Problem nicht bei dem einzelnen MA sondern bei den Personalverantwortlichen und der Durchsetzung von klaren Stukturen.

    mfg Zipfulant

    Zitat

    Original von Amaranth
    Hi
    [quote]Original von Zipfulant
    dann nach und nach die Dokumente für Kühlschränke, Wasserkocher, Scheren und andere beliebte Sachen.

    Ist nicht dein Ernst - oder????

    Klar ist das mein Ernst. Kühlschränke haben Quetsch- und Scherstellen und auch die Entsorgung muss geregelt sein. Wasserkocher und natürlich die sich wie die Karnickel vermehrenden Kaffeemaschinen / -Automaten haben natürlich ein hohes Potential sich zu verbrühen. Wenn du möchtest kann ich dir meine BA zu Kaffeemaschinen ja mal hier in der Database zur Verfügung stellen.

    Ich gebe ja zu für ne einfache Schere hab ich auch noch keine gemacht.
    ;)