Sicherheitsvorschriften

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  • Hallo zusammen,

    es wäre für mich interessant zu wissen, wie Ihr damit umgeht, wenn Mitarbeiter sich nicht an Sicherheitsvorschriften halten! Gibt es da bei euch eine definierte Vorgehensweise , die dann für alle Vorfälle angewandt werden ? Wie reagiert ihr bei Arbeitsunfällen, bei denen der Mitarbeiter sich nicht an die Regeln gehalten hat, und deshalb lange ausfällt ?

    Gruß aus dem Schwabenländle

    Axel

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  • Ich bin auf einer Baustelle tätig auf der gilt, mißachtest du eine Regel gibts eine Verwarnung und eine Meldung an deinen Vorgesetzten, wirst du ein zweites mal erwischt gibts eine Baustellen Sperre für einen bestimmten Zeitraum, beim 3ten Mal definitives Baustellen Verbot.

  • Ich denke man kann hier keinen eindeutig festgelegten Prozess defninieren.

    Folgendes Beispiel:

    Habe eine Maschine bei der aus Qualitätsgründen in die Maschine eingegriffen werden muss. Das sollte bei Maschinenstillstand passieren.
    Die MA's aus diesem Bereich umgehen eine Schutzeinrichtung und führen die arbeiten bei laufender Anlage durch.
    Nach nachfrage kommt raus ja es muss schneller gehen sonst stimmen die Produktivitätszahlen nicht.

    Also wenn hier ein Unfall resultieren würde, würde der MA eine Rüge, bekommen und eine erneute Unterweisung, aber primär liegt ja das Problem bei den Vorgesetzten die zeitlich unmögliches Verlangen. Da kann ich ja nicht dem MA noch eine reinwürgen sonder muss doch die Ursache bekämpfen Zeiten verlängern und dann muss von Seiten der MA ja gar nix manipuliert werden oder ähnliches.


    Wenn ich natürlich ein qualifizierten MA dabei erwische oder ein Ausfall entsteht weil er nicht regelgerecht arbeitet nur damit es sonst nicht so umständlich/unbequemer ist, würde ich beispielsweise je nach Vorkommnis eine Abmahnung anregen.

    Alles in allem bin icgh der Meinung dass hier in der Regel einzelentscheidungen notwendig sind.

    Gruß B

  • Hi,

    im Grunde ist es Einfach, wenn sich jemand nicht an die Regeln hält gibt es eine Abmahnung.
    Wenn dann das Arbeitspensum nicht geschaft wird, muss der Vorgesetzte halt genung Rückrad haben und sich hinstellen, dass die Vorgabe nicht zu erfüllen ist.
    Wenn dann die Führungskraft anordnet es trotzdem zu tun, auch wenn die Unfallgefahr besteht und es kommt zu einem Unfall, ist die Führungskraft mind. wegen grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz dran.
    Das ganze am besten auch schriftlich dokumentieren und gegenzeichnen lassen.

    Wenn es zu einem Personenschaden kommt, ist die Person in der Regel schon gestraft genung, aber trotzdem nochmal eine Unterweisung und deutlich darauf hinweisen, dass es beim nächsten mal eine Abmahnung gibt.

    Grüße aus München
    Lucy

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  • Der Punktekatalog ist wirklich gut und passt natürlich zur Frage.

    Allerdings sollte ich als Sifa (ebenso wie die Vorgesetzten), positive Anreize schaffen, um die Mitarbeiter zu einem rechtskonformen Arbeits- und Umweltschutzverhalten zu bewegen. Von daher würde ich den Katalog allenfalls mit einem positiven Pendant einsetzten.

    Grüße!

  • Hallo Axel,

    ich möchte hier mal auf den § 84 des Sozialgesetzbuches 9 verweisen, der bei ununterbrochener oder wiederholter Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen Dauer innerhalb eines Jahres ein Wiedereingliederungsmanagement fordert.

    Hier heißt es unter anderem, dass (mit Zustimmung MA) erfragt werden muss, mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.

    Nach meiner Meinung zählt zur Vorbeugung auch eine Unfallanalyse und ein klärendes Gespräch mit ggf. entsprechenden Maßnahmen um hier für die Zukunft ein Zeichen zusetzten.

    http://bundesrecht.juris.de/sgb_9/__84.html

    Gruß Zipfulant

    Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'
    (Sir Peter Ustinov)