Angaben in TRGS 521 Tabelle 1b

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  • Hallo Forum,

    folgende Frage:

    In der TRGS 521 folgt aus Tabelle 1b unter 4.2.2 die Expositionskategorie E1 bie Demontage/Montage von weniger als 20m² des Dämmstoffes.

    Leider kann ich hier keine zeitliche oder örtliche Vorgaben entdecken; deshalb meine Frage? Woran orientieren sich diese 20m² .

    Grüße

    Benedikt

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  • es heißt aber wörtlich

    Zitat:

    - im Freien und Demontage/Remontage von weniger als 20 m² des Dämmstoffs.

    also die Örtlichkeit bezieht sich ganz klar auf das Arbeiten im Freien. Das UND bestimmt dass es eine der Bedingungen ist die erfüllt sein müssen, sonst stünde da ein oder. :D

    zeitlich spielt keine Rolle, solange die Menge weniger als 20 m² sind. Und die Arbeit draussen im Freien stattfindet. :)

  • Danke für die schnelle Antwort.
    Ich habe mich falsch ausgedrückt. Das Örtliche bezieht sich auf die zu bearbeitende Fläche. Es soll an vielen Stellen Isolierung geöffnet werden, so das irgendwann die genannten 20 m2 erreicht werden.
    Gruß
    Benedikt

  • Hallo Benedigt,

    ich würde es wie folgt herleiten:

    Schutzstufe S1 gilt für Tätigkeiten die zu keiner oder nur zu einer geringen Faserexposition führen. Schutzstufe 2 gilt für Tätigkeiten, bei denen Aufgrund ......oder der Tätigkeitsdauer (Arbeiten geringen Umfanges) die Einhaltung des Grenzwertes gewährleistet ist. Ein Grenzwert bezieht sich immer auf den Mittelwert einer Schichtdauer.

    Da die TRGS 521 in Tabelle 1b unter 4.2.1 die Schutzstufe 2 (Einhaltung des Grenzwertes im Mittel der Schicht) für Demontage/Montage in gut belüfteten Räumen und im Freien vorsieht dürften, um die Schutzstufe 1 zu erreichen, weniger als 20 m² in einer Schicht (8 Stunden) Demontiert/Montiert werden.

    Viele Grüße

    kuddel

  • Hallo Benedigt,
    denke bitte auch immer daran, dass der Kunde (Mitarbeiter?) sieht was du tust. Alle fragen sich warum die KMF unter solchen Schutzmaßnahmen entsorgt werden. Antwort: Weil sie Krebserregend Kat. 2 sind. Daher ist die nächste Frage die man dier stellen wird: Wie können wir sicher sein, dass nichts zurück geblieben ist oder verschleppt worden ist (Stichpunkt Freimessung). Hier solltest du gerade weil du an vielen Stellen etwas öffnest (evtl.) mit entsprechenden Maßnahmen reagieren, nicht nur um die unmittelbaren Beteiligten zu sichern, sondern um auch die zu beruhigen, die hinterher dort weiterarbeiten müssen.

    Gruß Zipfulant

    Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'
    (Sir Peter Ustinov)

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  • Hi

    die angegebenen Arbeiten sind Musterfälle im Sinne von TRGS 521 3.1. Nr. 11

    Zitat

    (11) Messergebnisse von vergleichbaren Tätigkeiten können, wenn die Informationsermittlung, das Messverfahren und das Messergebnis entsprechend TRGS 402 „Ermittlung und Beurteilung der Konzentration gefährlicher Stoffe in der Luft in Ar-beitsbereichen“ „Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Ge-fahrstoffen: Inhalative Exposition“ protokolliert wurden, zur Gefährdungsbeurteilung herangezogen werden.


    Genäß 3.1 Nr. 14 gilt:

    Zitat

    Für die in den Tabellen 1a und 1b aufgeführten Tätigkeiten ist keine detaillierte Dokumentation erforderlich.

    Das heißt: hast du Arbeiten, die nicht exakt den im Anhang aufgeführten Arbeiten entsprechen, kann es erforderlich sein, Arbeitsplatzmessungen durchzuführen und anhand der Messergebnisse die Expositionskategorie festzulegen.
    Sicher ist aber: wenn ich 100 Stellen mit je 0,5 m² habe, kann ich diese 100 Stellen nicht separat behandeln, sondern muss die Gesamtexposition betrachten. Damit kann man durchaus auf eine Expositionskategorie kommen, die analg von "> 20 m²" ist.

    LG A