Beiträge von Höhenarbeiter

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    Guten Morgen Allerseits,


    zum Thema MASE habe ich jetzt auch ein wenig forschen müssen und hoffe es gibt hier Erfahrungen. Das MASE und VCA sich anerkennen habe ich gefunden, auch die Anerkennung von VCA und SCC (P) ist meist kein Problem. Auch unsere Dok17 Zertifikate werden in den Niederlanden anerkannt. Bevor ich jetzt den Kunden scheu mache, wolte ich gerne wissen wie eure Erfahrungen in Frankreich sind.

    Danke an alle für die Tipps!


    Höhenarbeiter letzte 24 h ist besser als alles "nach Mitternacht" - ich schaue mal.... Schon mal registriert und bezahlt - aber wo ich die Winde finde, habe ich noch nicht herausgefunden. [Nachtrag ] Die App zeigt auch "nur" ab 00:00 h an - oder habe ich etwas übersehen? Bisher ist Windymaps besser... [/Nachtrag]

    Hallo zzz,


    Windfinder läuft bei mir unter IOS, zur Anzeige der letzten 24h wähle ich in der Suche einen Standort mit weißem Punkt im Marker, die stellen Wetteraufzeichnungen zur Verfügung. Vielleicht hilft das.


    Gruß

    Benedikt

    Hallo,


    etvl. hilft dir die TRBS 2121 Teil 4 weiter.

    "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz – Ausnahmsweises Heben von Beschäftigten mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln"


    Unter 4.2 stehen dort Hinweise zum "Maßnahmen zum Heben von Beschäftigten mit einem kraftbetriebenen Kran"


    Gruß

    Benedikt

    Moin,

    da beim Einsatz von Kranflaschen/Haken auch die Rettung betrachtet werden muss empfehle ich dazu die TRBS 2121 Teil 4 " Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz - Ausnahmsweises Heben von Beschäftigten mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln"

    Moin Allerseits,


    die Kontroverse um Sinn und Zweck sowie Zulässigkeit und Notwendigkeit von arbeitsmedizinischen Untersuchungen verfolge ich hier schon seit längerem und will mal eine meine Sichtweise darstellen.

    Die Argumentation von Guudsje kann ich nachvollziehen und es besteht soweit ich es verstehe keine Grundlage für z.B. die G41. Bei Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen mit Nutzung von PSAgA muss das Unternehmen aber auch eine Rettung von Verunfallten sicherstellen. Für mich heißt das die rettenden Kollegen müssen nicht nur die Rettungstechniken beherrschen sondern auch körperlich dazu in der Lage sein. Bei dieser Vorraussetzung soll die G41 unterstützen und den Kollegen absichern bei seiner Aussage ob er dazu in Lage ist oder nicht.


    hang on

    Benedikt

    Hallo Miteinander,


    zur Kennzeichnung prüfpflichtiger Arbeitmittel nutzen wir unter anderem auch Farbspray und farbige Kabelbinder. Wir legen jedes Jahr dafür eine Farbe fest und im Januar ist dann großes Prüfen und Markieren angesagt. Gerade bei kleineren Teilen wie Karabinern hat sich das bewährt. Nun wollen wir ja alle in Harmonie leben und ich habe mal bei einem Hersteller für Anschlagmittel eine Liste mit wiederkehrenden Farben (alle 6 Jahre oder so) gesehen. Kennt jemand sowas allgemeingültiges für Deutschland oder Europa? Meine Internetsuche brachte, als Anhaltspunkt für die Farbe, nur die Plaketten für die Hauptuntersuchung der Kraftfahrzeuge hervor.


    Grüße
    Benedikt

    Moin thoko,
    wenn ich die Tabelle heranziehe kannstDu auch mit den eine Nummer kleineren Anschlagwirbeln klar kommen. Bei vier Wirbeln mit 45°hast Du damit eine zulässige Last G von 11,2 t. Kritisch ist zumeist der Anschluss zwischen Wirbel und Bauteil, wenn Du aber mit Durchgangsbohrungen in der Platte arbeitest sollte das kein Problem sein.


    Gruß

    Hallo D.
    Wir handhaben das schon seit einigen Jahren genau so, und ich kann nicht sehen das ein mehr an Schulung in Sicherheitsfragen unsere Mitarbeiter überfordert. Bei den Audits und unseren Kunden hat es da auch noch nie Probleme gegeben.
    Das ganze hängt aber sicherlich stark von der eigenen Unternehmensgröße ab.


    Grüße
    Benedikt

    Hallo Zafas, also von einer Expertenprüfung höre ich zum ersten Mal. Es gibt z.B. Höhensicherungsgeräte die nur durch den Hersteller oder eine durch ihn zugelassene Stelle geprüft werden dürfen. Ansonsten sollte die Betriebsanleitung genaue Angaben machen.
    Mit den Rutschern sind wahrscheinlich "mitlaufende Auffanggeräte an fester Führung" nach DIN353-1 gemeint. Diese Norm wurde zurückgezogen und nicht ersetzt. Hier kann der jeweilige Hersteller Auskunft über die weitere Verwendbarkeit geben.


    Gruß
    Benedikt

    Hallo Jens,
    das mit Level 3 sehe ich anders. Die TRBS 2121/3 kennt kein Level 3 und die Richtlinien der FISAT oder IRATA sind zwar gut aber sicher nicht bindend. Wichtiger ist das nur Menschen mit entsprechender Sachkunde, Ausbildung und Beauftragung zum Einsatz kommen. Dem Einsatz von Freelancern und Gelegenheitsindustriekletterern stehe ich da eher kritisch gegenüber.
    Aber das ist ein ziemlich heißes Thema und sprengt hier den Rahmen.


    Gruß
    Benedikt

    Hallo Globetrotter,
    den Beitrag habe ich gesehen. Verwundert war ich über die (wenn ich mich recht erinnere) 680kg bei denen im Bericht der Bandfalldämpfer ausgelöst hat. Meines Wissens nach sind doch nur 600kg zulässig und bei statischen Versuchen sind bei uns Werte um 450kg herausgekommen. Hier sind je nach Hersteller sicher einige Unterschiede möglich.
    Der Bericht zeigt auf jeden Fall wie wichtig eine schnelle Rettung bei hängenden Personen ist.


    Grüße
    Benedikt