Baustelle 70er und 80er Jahre

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  • Hallo liebe SIFA Gemeinde,

    bei uns steht eine Baustelle aus den 70er und 80er Jahre vor der Tür (Umbau, Erweiterung). Ich suche nun ein Formular wo uns der Bauherr bestätigt, dass keine Gesundheitsgefährlichen Baumaterialien (Asbest usw.) verwendet worden sind.


    Ich danke euch schon mal

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  • Hallo Claudi,

    als Ergänzung 2 Infoschriften der Bau-BG.


    Gruß Tanzderhexen

  • ... Ich suche nun ein Formular wo uns der Bauherr bestätigt, dass keine Gesundheitsgefährlichen Baumaterialien (Asbest usw.) verwendet worden sind.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies Sinn macht. Welcher Bauherr kennt schon alle Materialien, die in der Vergangenheit verbaut wurden? Auch Quarzstaub ist gesundheitsgefährdend und das findet sich in annähernd jedem Bau.
    Ich würde hier eher eine erweiterbare Liste abarbeiten, die z.B. Asbest, künstliche Mineralfasern, PCB (Kleber, Fußbodenbeläge Dichtungen) usw. umfasst.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich bitte auch weiterhin zu bedenken, dass der Bauherr das vllt überhaupt nicht weiß. In diesem Fall kommt es u. U. zum Baustop, Probenahmen, Untersuchungen, Kosten etc. Wenn dieses gerechtfertigt sein sollte, sehe ich es als i. O. an. Besteht allerdings kein begründeter Verdacht, würde ich dieses überdenken aber das ist nicht meine Entscheidung. Und denkt dran. Asbest ist erst dann wirklich gefährlich, wenn man dran geht, also bearbeitet. Sonst heißt der Grundsatz : Finger wech davon!!!

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • Hallo Globetrotter,

    das kann schon sein das der Bauherr nichts von seinen glück weiss aber es geht mir vorallen um den Gesundheitsschutz der Arbeiter. Man muss ja einiges an der Decke befestigen. Man muss ja heute für alles vorsehen, was ist wenn sie arbeiten und später stellt sich herraus das es Asbest oder ein anderes Gefahrenstoff aus denn 70er oder 80er ist. Man muss wenigsten den Bauhern darauf aufmerksam machen und darum suche ich einen vordruck in den der Bauher bescheinigt das es keine Gefahrenstoffe gibt.
    [*]

  • Das wird Dir der Bauherr aber nicht unterschreiben, weil er es 1. nicht weiß und 2. musst Du die Gefahrstoffe noch schön definieren. Einen allg. Vordruck gibts da nicht, weil Du auch Gefahrstoffe hast, die dann bei einer Bearbeitung erst entstehen und vllt auch andere Gefährdungen darstellen. Staubentwicklung etc. Du musst das schon klar definieren, dass Du und er da schon auf der rechtlich sicheren Seite seid. Sonst wirst Du da keine Unterschrift bekommen. Z. B. iwelches verbautes Holz, was mit bleihaltiger Farbe gestrichen ist etc. Ich würde Dir keine Unterschrift darauf geben und wenn er klug ist, er auch nicht. Nichts gegen Dich aber das ist so schwammig, dass Du vllt mit diesem Schreiben nichts anfangen kannst und er nicht belangt werden kann. Oder würdest Du mir unterschreiben, dass bei Dir z. H. keine oder keine bestimmten Gefahrstoffgruppen verbaut sind??? Weißt Du in der Regel nicht.
    Aber ich kenne das Problem im Brandschutz bei Bauen im Bestand. Da können wir auch teilw. nicht feststellen, welche Feuerwiderstandsklasse eine Wand oder Decken haben. Da gehts dann richtig ab, mit Gutachten etc. Da haben viele schon abgewunken und gesagt "Ich lass das alles bleiben". Daran siehst Du, dass viele von uns da Problem haben, nicht nur im Sinne des Arbeitsschutzes, sondern auch noch Brandschutz. Ich versteh, worauf Du hinaus willst aber so einfach ist Dein Problem nicht behoben. Zumindest nicht so allgemein.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Ein Bauherr der das unterschreibt ist schlecht beraten worden, es ist besser das Thema anzugehen und den Bauherrn so zu beraten, das zumindest an einigen Punkten Materialproben genommen werden.
    Ich würde mir einen guten Geologen suchen der das Objekt begeht und sich die Bauunterlagen ansieht, dass ist dann eine gute Bauherren beratung, alles andere ist Augenwischerei und hilft keinem

    Gruß
    Harald

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • Hi

    und darum suche ich einen vordruck in den der Bauher bescheinigt das es keine Gefahrenstoffe gibt.


    Es gibt viele mögliche Schadstoffe in Gebäuden. Wenn du ein Formular hast, in dem steht, dass das Gebäude frei von A, B, C ist und beim Umbau wird D gefunden, hast du mit deinem Formular nichts gewonnen.

    Im Einführungserlass der Asbest-Richtlinie NRW steht:
    "Die Verantwortung für die Durchführung der erforderlichen Untersuchungen und Sanierungsmaßnahmen obliegt dem jeweiligen Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigten der betroffenen Gebäude im Rahmen ihrer Unterhaltungspflicht (Ordnungspflichtige)."

    Das heißt also de facto:
    Der Eigentümer muss ggf. Untersuchungen auf Schadstoffe durchführen lassen, also ein Schadstoffkataster erstellen lassen.
    Der Bauherr (der nicht identisch mit dem Eigentümer sein muss), muss die Angaben im Schadstoffkataster berücksichtigen.
    Liegt kein Schadstoffkataster vor, muss vor Beginn der Baumaßnahmen ggf. eins erstellt werden (wobei es vom Vertrag zwischen Bauherr und Eigentümer abhängt, wer das zahlt), um die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der ausführenden Arbeiter und Gebäudenutzer in die Ausschreibung integrieren zu können.

    Bei einem Gebäude aus der Bauzeit kann z.B. mit Asbest, KMF und PCB gerechnet werden, ggf. Holzschutzmittel.

    Man muss wenigsten den Bauhern darauf aufmerksam machen


    Man muss den Bauherren bestenfalls auf seine Verantwortung aufmerksam machen ;)
    Wenn der Bauherr in/an Schadstoffen arbeiten lässt und sich dann darauf beruft, dass er das nicht gewusst hat.... dann hat er bei fehlendem Schadstoffkataster gaaaaanz schlechte Karten.

    ch würde mir einen guten Geologen suchen der das Objekt begeht


    Das muss nicht unbedingt ein Geologe sein, vor allem, da die sich häufig auf Altlasten im Boden spezialisiert haben (liegt ihnen ja auch näher). Im Bereich der Gebäudeschadstoff tummeln sich auch viele Biologen, Umweltingenieure etc.
    Es gibt jedenfalls jede Mengen gute Firmen, die kompetente Schadstoffkataster erstellen können. Leider gibt es auch viele schwarze Schafe :(

    LG A

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  • Das mit dem Geologen sollte nur ein Beispiel sein, es gibt viele die in der Lage sind einen Bauherrn kompetent zu beraten.
    Ich denke mit einem Formblatt ist keinem geholfe
    Gruß Harald

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  • Hallo zusammen,
    ich denke hier ist zu erst einmal die Gefahrstoffverordnung bzw. die TRGS 524 zum tragen, denn hier sind klar unter Pkt. 3.2 ff die sogenannten Vorwegmaßnahmen genannt. hier mal ein Auszug aus der TRGS 524:

    3.2 Vorwegmaßnahmen des Auftraggebers in der Planungsphase
    3.2.1 Vorerkundung
    (1) Der Auftraggeber hat aufgrund seiner Verpflichtungen aus § 17 Abs. 1 Satz 2 GefStoffV, § 2 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 4 Baustellenverordnung und gegebenenfalls anderer Rechtsvorschriften zu ermitteln, ob in den an den Auftragnehmer zur Bearbeitung übergebenen Materialien Gefahrstoffe enthalten sein können.
    (2) Führt diese Ermittlung zu dem begründeten Verdacht, dass in den an den Auf-tragnehmer zur Bearbeitung übergebenen Materialien Gefahrstoffe enthalten sein können, ist vom Auftraggeber das mögliche Gefährdungspotenzial zu beschreiben. Dazu sind im Vorfeld der Arbeiten in kontaminierten Bereichen eine Erkundung und Beurteilung der zu bearbeitenden Materialien (Untergrund, Grundwasser, Bausub-stanz, Anlagen) im Hinblick auf die entsprechend der Bau- und Nutzungsgeschichte zu vermutenden oder bereits als vorhanden festgestellten Gefahrstoffe vorzuneh-men. Die für die Gefährdungsbeurteilung relevanten Eigenschaften der Gefahrstoffe sind zu beschreiben.

    (3) Liegen Ermittlungen nach Abs. 1 nicht vor, muss der Arbeitgeber gemäß § 7 i.V.m. § 17 Abs. 4 GefStoffV bei der Informationsermittlung insbesondere beim Auf-traggeber Angaben darüber einholen, ob bei den durchzuführenden Arbeiten Gefahr-stoffe freigesetzt werden können.

    (4) Wenn auf der Grundlage der unter Nummer 3.2.1 durchgeführten Erkundungen mit Gefahrstoffen gerechnet werden muss, ist die davon ausgehende Gefährdung zu ermitteln. Auf Basis dieser Ermittlung ist in der Planungsphase ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept, nachfolgend Arbeits- und Sicherheitsplan genannt, zu erarbeiten.
    (5) Darüber hinausgehende Informations-, Schutz- und Überwachungspflichten ergeben sich für den Auftraggeber aus anderen Rechtsgrundlagen, z.B. dem BGB § 645, der Baustellenverordnung, den Landesbauordnungen und dem Vertragsrecht gemäß VOB und VOL. Weitere Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

    Ich denke damit liegen die Ermittlungspflichten klar auf der Hand. Ein Gefahrstoffkataster muss erstellt werden. Sind keine Gefahrstoffe gefunden worden , so hat der Bauherr auch dies zu dokumentieren.

    Gruß Zipfulant

    Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'
    (Sir Peter Ustinov)