Einhausung an einer Versuchsanlage

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  • Hallo zusammen,
    kann ich auf die Einhausung einem Bohrstand in einer Versuchsabteilung
    verzichten wenn gewährleistet ist, das
    nur der Bediener (geschultes Personal)
    in den Gefahrenbereich kommt und die Bewegungsabläufe der Verstelleinrichtungen "unter Schrittgeschwindigkeit" durchgeführt werden können?
    Die Bohreinheit/Maschine ist fest eingespannt und es werden automatisch die zu bohrenden Punkte angefahren.
    Ab welcher Geschwindigkeit besteht eine Notwendigkeit für eine Einhausung?

    Gruß
    MST

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  • Hallo!

    Es ist ein Bohrstand, in dem automatisch gebohrt wird?
    Dies ist egal was ein Beobachter in der näheren Umgebung macht?

    Auf eine Einhausung kann natürlich verzichtet werden, wenn z.B. ein Lichtgitter existiert und die zugehörige Abschaltung schnell genug ist.
    Allein auf die richtige Reaktion des Neugierigen zu vertrauen, ist mehr als blauäugig.
    Was hat ein Wichtiger an der Bohranlage zu suchen?
    Im Menschenschutz gehen wir davon aus, dass primär die Gefahren an der Quelle beseitigt oder vermindert werden.

    Gruß
    Flügelschraube

  • Im Menschenschutz gehen wir davon aus, dass primär die Gefahren an der Quelle beseitigt oder vermindert werden.

    Gruß
    Flügelschraube


    Richtig, so sollte es sein. Menschen sind für sich selbst die Größte Gefahrenquelle überhaupt. Um so mehr "Erfahrung" - um so routinierter - um so größer die Gefahrenquelle!

  • Hallo,
    das würde ich so nicht sagen, von der Sache her ist eine Ständerbohrmaschine gefährlicher da der Bediener direkt an der Gefahrenstelle steht.
    Ebso ist es bei einer Drehmaschine, hierbei wird auch durch "Unterweisung" das Risiko minimiert.

    Gruß

  • Wenn die Möglichkeit besteht den Mensch von der Gefahrenquelle zu trennen, dann ist dem immer der Vorzug zu geben. Hast du doch wohl auch in deiner Ausbildung gelernt?

    Du argumentierst genau so wie diejenigen die mir Antworten..... "das mach ich schons seit 20 Jahren so, und ist noch nie was passiert". Meine Antwort dann, 20 Jahre Glück gehabt, bewahrt aber nicht davor dass es nach 20jahren und einem Tag schief geht.

    Du solltest diesen speziellen Arbeitsplatz beurteilen. Nicht den einer X-beliebigen Ständerbohrmaschine.
    Wenn du es verantworten kannst nach der Gefährdungsburteilung hinzuschreiben "Unterweisung reicht um das Risiko zu minimieren",
    dann mach es so, aber ich möchte nicht in deiner Haut stecken wenn etwas passiert und dann ermittelt wird wie es passieren konnte.
    Wenn die Möglichkeit einer Einhausung dann gegeben ist aber nicht genutzt wurde riskierst du stark mit zur Rechenschaft gezogen zu werden.
    Am Ende ist es nicht an dir eine Entscheidung zu treffen.
    Als Sifa sagst du nur was sein müßte um den Arbeitsplatz sicher zu gestalten, was umgesetzt wird ist dann Entscheidung des Unternehmers (oder seiner Vertretung). Nicht der Unternehmer muss dich überzeugen dass Weniger auch gut ist, sondern umgekehrt mußt du den Unternehmer überzeugen dass Mehr besser ist.

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  • Wenn die Möglichkeit besteht den Mensch von der Gefahrenquelle zu trennen, dann ist dem immer der Vorzug zu geben. Hast du doch wohl auch in deiner Ausbildung gelernt?

    Du argumentierst genau so wie diejenigen die mir Antworten..... "das mach ich schons seit 20 Jahren so, und ist noch nie was passiert". Meine Antwort dann, 20 Jahre Glück gehabt, bewahrt aber nicht davor dass es nach 20jahren und einem Tag schief geht.

    Du solltest diesen speziellen Arbeitsplatz beurteilen. Nicht den einer X-beliebigen Ständerbohrmaschine.
    Wenn du es verantworten kannst nach der Gefährdungsburteilung hinzuschreiben "Unterweisung reicht um das Risiko zu minimieren",
    dann mach es so, aber ich möchte nicht in deiner Haut stecken wenn etwas passiert und dann ermittelt wird wie es passieren konnte.
    Wenn die Möglichkeit einer Einhausung dann gegeben ist aber nicht genutzt wurde riskierst du stark mit zur Rechenschaft gezogen zu werden.
    Am Ende ist es nicht an dir eine Entscheidung zu treffen.
    Als Sifa sagst du nur was sein müßte um den Arbeitsplatz sicher zu gestalten, was umgesetzt wird ist dann Entscheidung des Unternehmers (oder seiner Vertretung). Nicht der Unternehmer muss dich überzeugen dass Weniger auch gut ist, sondern umgekehrt mußt du den Unternehmer überzeugen dass Mehr besser ist.

    Hallo, man sollte aber nicht päpstlicher als der Papst werden. Gerade da es bei einer Ständerbohrmaschine erlaubt ist und die Versuchsanlage sich in einem anderen Raum befidnet. Zudem dürfen Anlagen ja auch zB im Einrichtbetrieb betreten werden wenn die Geschwindigkeiten herabgesetzt werden. Die Frag ist aber auch ab welcher Geschindigkeit ist dieses erlaubt.

    Gruß

  • Hallo, man sollte aber nicht päpstlicher als der Papst werden. Gerade da es bei einer Ständerbohrmaschine erlaubt ist und die Versuchsanlage sich in einem anderen Raum befidnet. Zudem dürfen Anlagen ja auch zB im Einrichtbetrieb betreten werden wenn die Geschwindigkeiten herabgesetzt werden. Die Frag ist aber auch ab welcher Geschindigkeit ist dieses erlaubt.


    Doch, genau das ist unser Job, päpstlicher als der Papst zu sein.

    Egal ob bei einer Ständerbohrmachine XY etwas erlaubt ist, egal ob Einrichtbetriebe betreten werden dürfen, sie sind nicht in deinem Bereich. Du kommst nicht daran vorbei eine Gefährdungsbeurteilung für diese Versuchsanlage zu erstellen. Die Frage ist nämlich hauptsächlich die, was bei der GFB herauskommt. Nicht welche Geschwindigkeit erlaubt ist.

    Gerade dass es eine Versuchsanlage ist, sagt mir dass es kein Standard ist. Also können auch keine Standardregeln herhalten. Das können sie aber aus der Nähe betrachtet in den wenigsten Fällen. Ich kann dir nur versichern dass im Falle eines Unfalls es niemanden interessieren wird ob du es von vorherein als zu "päpstlich" betrachtet hast verschiedene Gesichtspunkte in Betracht zu ziehen.

    Du kennst doch die Prioritäten Liste beim Ermitteln von Schutzmaßnahmen. Da sollte dir doch einleuchten dass du mit einem einfachen Schulterzucken und dem Motto "nicht übertreiben" im Ernstfall haften mußt.

    Hat hier denn niemand anderes eine Meinung dazu? :S

  • Hallo,

    du must natürlich die Gefahren minimieren, z.B. über Tippschalter. Schau mal in den link unten unter "Anforderungen und Sicherheitsmassnahmen im Sonderbetrieb"

    http://www.energie.ch/themen/industrie/sicherheit/index.htm

    Gruß Zipfulant

    Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'
    (Sir Peter Ustinov)

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  • Hallo,
    Gegenfrage: was antwortest du dem Mitarbeiter wenn ihm ein Arm fehlt bzw. seiner Witwe?
    sorry war nur versuchsweise??


    Hallo, die Gefährdung an dieser Anlage ist wirklich gering. Wie bereits erwähnt, arbeitet die Verfahreinrichtung max. in Schrittgeschwindigkeit. Natürlich kann man alles soweit herunterbrechen das Null Restrisiko besteht, aber auch das Risiko das man sich mit einem Kugelschreiber verletzt kann besteht.

  • Hallo,

    du must natürlich die Gefahren minimieren, z.B. über Tippschalter. Schau mal in den link unten unter "Anforderungen und Sicherheitsmassnahmen im Sonderbetrieb"

    http://www.energie.ch/themen/industrie/sicherheit/index.htm


    Hallo, das ist ein sehr guter und brauchbarer Link. Jetzt fehlt nur noch das man für:

    Anforderungen und Sicherheitsmassnahmen im Sonderbetrieb:
    Die
    vorgesehenen Art und Geschwindigkeit definiert.
    Wo
    kann hierüber etwas gefunden werden?


    Gruß