Hallo SiFas,
die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit muss bei einem staatlichen, berufsgenossenschaftlichen oder anerkanntem freien Ausbildungsträger erfolgen.
Wer ist nun in Deutschland die oberste Instanz zur Anerkennung bzw. Bestätigung der Fachkunde?
Ist dies Länder- oder Bundeshoheit? Oder sogar DGUV-Hoheit?
Oder direkter gefragt:
Gibt es einen Weg, eine SiFa auszubilden, anerkennen zu lassen und zu bestellen, ohne die Berufsgenossenschaft zu involvieren?
Ich bin der Meinung: NEIN.
Mein Chef ist anderer Meinung: Er geht davon aus, dass die oberste Arbeitsschutzbehörde (hier Landesdirektion Referat Arbeitsschutz) den Fachkundenachweis ausstellen muss/kann und die Bestellung bestätigen darf/kann.
Gruß, Niko.