Beiträge von forman

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    Hallo gawasch,

    ich denke, das Wichtigste ist in den Beiträgen zur LEK 1 schon alles gesagt worden.

    - die CD durcharbeiten, die Themen der ersten Präsensphase noch einmal wiederholen, sich ein gewisses Verständnis für die Herangehensweise an Arbeitsschutzproblemen erarbeiten und dabei die "BGV A 0 - Gesunder Menschenverstand" nicht vergessen, Ruhe bewahren.

    Wie du dir Einzelheiten merken kannst ist schwer zu sagen. Jeder Mensch ist anders und hat unterschiedliche Lerneigenschaften. Jeder hat Bereiche, die ihm leicht fallen und welche die schwer für ihn sind: Einer muss alles auswendig lernen, ein Anderer legt sich Eselsbrücken zurecht und ein Dritter schaut sich das einmal an und hat sich gleich alles gemerkt. Welch ein Lerntyp man ist, sollte man inzwischen selbst schon herausgefunden haben und auch anwenden können. Da kann man dir von Außen schwer einen Rat geben. Einige Eckzahlen und Fakten sollte man schon wissen, aber wichtiger ist es die Probleme richtig erkennen zu können und einen sinnvollen Lösungsweg zu finden.

    PF

    Hallo Stephan,

    Martina und Hilde haben dir ja schon ein paar Anhaltspunkte gegeben. Die finde ich gar nicht mal so schlecht.

    Ich hätte da auch noch eine Anregung.
    Dies betrifft die von euch verwendeten Beschichtungssysteme an sich.
    Ich habe mich früher auch mal einige Jahre mit Oberflächenbeschichtungen (funktionelle Schichten) beschäftigt und kann mir gut vorstellen, dass es im Säurebau nur wenig Alternativen gibt. Meist werden Beschichtungssysteme auf Epoxid-Harz-Basis verwendet (oder früher auch mit Hartgummi). Da ist sowohl bei der Technologie, als auch dem Gesundheitsschutz eine ganze Menge zu beachten.
    Vielleicht gibt es hier inzwischen etwas neues auf dem Markt, das im Rahmen eures Qualitätsanspruches und der Arbeitsschutzmaßnahmen eine Verbesserung der Arbeitssituation eurer Beschichter möglich machen würde. Also eine Ersatzstoffsuche verbunden mit einer Arbeitserleichterung?!
    Daher eine von euch bereits eingerichtetet und ethablierte persönliche Schutzmaßnahme noch einmal unter die Lupe nehmen und nach Alternativen hinsichtlich von Erleichterungen suchen. Vielleicht bei den verwendeten Beschichtingssystemen. Natürlich unter der Maßgabe, dass euer Produkt nicht darunter leidet.
    Und wenn die Suche nach der Alternative zu keinem Ersatzstoff führt - aus diesen oder jenen Gründen - dann ist das ja auch ein Ergebnis für euch.

    PF

    Hallo Niko,

    ich hätte da zwei Tipps aus meiner Erfahrung:

    1. Meine GB-Gerüst besteht aus zwei Teilen.
    Zunächst wird eine "Gefährdungsermittlung" durchgeführt. Hier werden alle wirklich möglichen Gefährdungen für den betrachteten Fall aufgeführt, unabhängig von der tatsächlichen Wirksamkeit.
    Hier mal ein fiktives Beispiel: In einem Produktionsbereich werden nur batteriebetriebene Geräte mit maximal 12 V Gleichspannung bestimmungsgemäß betrieben. Sind in diesem Bereich Steckdosen des normalen Haushaltsstromnetzes auch mit vorhanden, musst du auch die elektrischen Gefährdungen betrachten. Es könnte ja sein, das ein Mitarbeiter sein eigentlich batteriebetriebenes Gerät mit einem Steckernetzteil betreibt. Hast du in diesem Bereich überhaupt kein elektrisches Hausnetz, brauchst du die elektrischen Gefährdungen nicht zu betrachten, da von 12 V Gleichspannung keine Gefahr ausgeht.
    Im zweiten teil wird eine "Risikoabschätzung" vorgenommen. Die vorher ermittelten Gefährdungen werden im Kontext mit den tatsächlichen Verhältnissen und den bisherigen Maßnahmen mit einer Risikomatrix verglichen. Wird ein vorher festgelegtes Grenzrisiko überschritten, müssen die bisherigen Maßnahmen sofort überarbeitet werden. Alles darunter kann erst mal so bleiben bzw. wird später noch einmal in die Hand genommen.

    2. Eine GB ist - wie du ganz sicher auch weist - keine statische Sache, sondern ein Entwicklungsprozess. Sie sollte einmal in Jahr , mindestens aber alle zwei Jahre, noch einmal auf Aktualität geprüft werden. Hierbei fließen dann, z.B. in der Risikoabschätzung, das Ergebnis von vorher eingeleiteten Maßnahmen mit ein oder strukturelle bzw. technischen Änderungen aus dem letzten Jahr usw. Genausogut kann eine bisherige Gefährdung entfallen oder eine neue dazukommen.

    Ich hoffe das hilft dir in deiner Diskussion ein wenig weiter.

    PF

    hallo niko,

    aus meinen persönlichen Erfahrungen heraus ist die Sache relativ eindeutig:

    Der Unternehmer hat für sich, (wenn er nicht selbst die notwendigen Voraussetzungen erfüllt) nach ArbSichG u.a. auch eine "Fachkraft für Arbeitssicherheit" zu bestellen. Für diese Bestellung sind die bekannten Voraussetzungen zu erfüllen: also eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung an einer zugelassenen Ausbildungsstätte ...usw. usw.

    Wenn jemand vorher bereits ohne Fachkundenachweis diese Funktion ausgeübt hatte, gibt ihm das nicht das Recht und die Befähigung, dies auch weiterhin an anderer Stelle zu tun.
    Die BG wird ihm bei Fehlen der Voraussetzungen keine Zulassung als Sifa geben.

    Ausnahme: auf Antrag und mit plausibler Begründung durch den Unternehmer kann die BG einer vorzeitigen Zulassung zustimmen, wenn eine verbindliche Lehrgangsanmeldung bzw. der Lehrgangsbeginn für die Fachkundeausbildung vorliegt und bis zu einem gemeinsam festgelegten Termin ein erfolgreicher Lehrgangsabschluss vorliegt sowie der "Sifa-Lehrling" vorübergehend von einer "echten" Sifa in der Ausbildung und bei der Arbeit betreut wird.

    Ich hoffe, das hilft dir in deinem Problem etwas weiter.

    PF

    Ich hätte da noch einen grundsätzlichen Gedanken.

    In der Regel ist es doch so, dass man für Arbeiten an elektrischen Anlagen nur Elektrofachkräfte einsetzen darf.
    Wenn es einfache und ständig wiederkehrende gleichartige Arbeiten sind, kann man dafür eine "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" (EfkfT) ausbilden und einsetzen. Das bedingt, dass die EfkfT laufend diese Tätigkeiten ausführt, Erfahrungen darin hat und die entsprechenden Gefährdungen kennt. Im Gegensatz dazu macht es keinen Sinn, eine EfkFT drei mal im Jahr diese Arbeiten ausführen zu lassen. Dafür ist die EfkfT nicht gedacht.
    Unter diesem Aspekt sollte es ausreichen, wenn die EfkfT, die tatsächlich so eingesetzt ist, wie es für sie gewollt war, einmal jährlich zusammen mit den Elektrofachkräften an der "elektrotechnischen Unterweisung" mit teilnimmt.
    Abgesehen davon, sollte die EfkfT ihre Tätigkeit unter Aufsicht einer Elektrofachkraft ausführen.
    Die Häufigkeit der Unterweisung oder eine wiederholte Ausbildung oder Prüfung ist - wie es auch schon meine Vorredner gesagt haben - im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Festgeschriebene Fristen gibt es m.E. nicht.

    PF

    Hallo Toni

    diesen Artikel hatte ich auch schon gesehen (siehe meine Linkliste im Artikel oben)
    Der ist aber noch von 2006 (!).

    Der von mir zitierte Artikel ist vom Febr. 2009 und im Zusammenhang mit der In-Kraft-Setzung der neuen ArbMedVV erschienen.
    Meine Betriebsärztin kannte den auch noch nicht. Sie hat erst mal den Kopf geschüttelt und will sich noch mal in ihren Fachkreisen beraten.

    Peter

    Hallo Martina,

    sicherlich hast du Recht damit, dass diese Einstellung sich noch nicht bei allen Unternehmen (in allen Bundesländern) so durchgesetzt hat. Die Bereitschaft, sich dieses Problems anzunehmen und auch Lösungen zu finden ist territorial und branchenspezifisch ganz unterschiedlich.
    Aber unter dem "Damokless-Schwert" der demografischen Entwicklung in der deutschen Bevölkerung (und damit auch bei den Arbeitnehmer) muss jeder Unternehmer zunehmend erkennen, wie wichtig ihm seine qualifizierten und mehr oder weniger ausreichend (!) vorhandenen eigenen Mitarbeiter sind.
    Das zu erkennen und entsprechend rechtzeitig gegenzusteuern fällt nicht leicht.

    Als ich Ende letzten Jahres bei einer innerbetrieblichen Fortbildungsveranstaltung dieses Thema in einem Vortrag zur Sprache brachte, gab es schon einige "aha-Effekte" in der Führungsebene. Und aus den Maßnahmen und Reaktionen in den letzten Wochen konnte man schon ablesen, dass man sich nunmehr dieses Themas angenommen hat.

    PS: Ob aus Sachsen-Anhalt "auch solche Töne " zu hören sein werden, weis ich nicht. Ich habe jedenfalls für Sachsen gesprochen.

    PF

    Hallo Schnecke004,

    meine Erfahrungen sagen. erst mal WEITERlesen!!

    Sehr häufig kommen im Nachhinein Ausnahmen von der Regeln, Fußnoten oder Verweise wie
    "... das gilt nur in Verbindung mit ..."
    "... trifft nicht zu für ...)
    "... Voraussetzung ist, dass ..." usw.

    Hier "steckt häufig der Teufel im Detail"

    Schau mal, ob diese Links dir noch weiterhlfen können:
    http://www.umweltbundesamt.de/produkte/dokumente/faq-fckw.pdf
    http://www.buzer.de/gesetz/2292/a150950.htm

    PF

    ... ich denke, mit solchen Fällen hat Jeder in seinem Bereich mal zu tun. Da sollte man sich also darauf einstellen können.

    Aber eigentlich wollte ich jetzt noch folgendes zu bedenken geben:
    Warum schickt ihr denn den Mitarbeiter überhaupt zu den betriebsärztlichen Untersuchungen? Was hat denn das für einen Zweck?

    Es soll doch hier im Interesse des Mitarbeiters selbst (und des Betriebes) abgesichert werden, dass er zumindest gesundheitlich in der Lage ist, eine - seine - spezielle Tätigkeit auszuführen, ohne sich selbst oder andere zu gefährden.
    Und wenn diese Anforderungen in bestimmten Bereichen etwas höher sind, müssen wir alle aus biologischen Gründen uns einfach mal damit abfinden müssen, dass wir diese Anforderungen aus körperlichen oder Altersgründen irgendwann nicht mehr erfüllen können.
    Von daher ist nachvollziehbar, dass der Betriebsarzt im Rahmen seiner Verantwortung für den Mitarbeiter, seine Nachuntersuchungen und Kontrollen auf kürzere Terminabstände einstellt.

    Wenn der betroffenen Mitarbeiter Angst haben muss, deswegen seinen Job zu verlieren, läuft m.E. in dem Betrieb etwas schief. Da hat sich der Unternehmer (und gegebebnenfalls der Betriebsrat) keine ausreichenden Gedanken gemacht, wie er in diesem Fall eine Weiterbeschäftigung realisieren kann. Insbesondere das betriebliche Eingliederungsmanagement ist hier das ideale Instrumentarium im Betrieb.

    PF

    Hallo Volker,

    ich denke hier gibt es schon eine ganze Reihe von Hilfestellungen. Insbesondere auch der Hinweis auf die BGR 218 von Kuddel.

    Eines möchte ich noch ergänzen: Für jeden Kehrbezirk der Schornsteinfeger gibt es auch eine eigene "Kehrordnung". Hierin sind öfters auch Angaben zu den Zugänglichkeiten für Schornsteine mit getroffen worden.
    Vielleicht lässt sich da auch noch etwas bei euch in Erfahrung bringen.

    PF

    Hallo Niko, hallo Martina,

    das mit organischen Stoffen verunreinigte Putzlappen zur Selbstentzündung neigen können (insbesondere bei ungesättigten Ölen), ist mir selbstverständlich bekannt.
    Wir hatte ja dazu schon mal ein Thema:
    Entsorgung lösemittelhaltiger Putzlappen

    Ich hatte da jetzt bei Martinas Antwort nur das Problem, das eigentliche Thema "Ex-Schutz beim Sandstrahlen" mit ihrem Hinweis auf Putzlappen in Verbindung zu bringen. Wenn man das als mögliche Zündquelle für eine Verpuffung oder Explosion betrachtet, ist das natürlich klar.

    Aber so ist das eben bei den (alten) Männern. Da fehlt es eben bei der "Multitasking-Fähigkeit".

    Schönen Abend noch

    PF