Hallo Andreas,
Grüße in die Nachbarschaft aus dem angrenzenden Wittgenstein.
Dann viel Spaß mit uns und hier an Bord.
Gr.
Volker
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo Andreas,
Grüße in die Nachbarschaft aus dem angrenzenden Wittgenstein.
Dann viel Spaß mit uns und hier an Bord.
Gr.
Volker
Wenn ich das oben richtig verstanden habe, dann ist das umluftunabhängige ASG nur bei Sauerstoffgehalten < 17% vorgeschrieben.
Und das macht ja auch Sinn, das ist eine sauerstoffreduzierte Atmosphäre.
Habt Ihr die tatsächlich? Dann wird die Anschaffung unumgänglich sein.
Ansonsten Filtergerät, Filter A, Kennfarbe braun.
Gr. Volker
Du hast Post...
Alternativ noch die BGI 5005 für Abrollkipper bzw. -mulden.
Da steht aber auch nix anderes drin.
Gr. Volker
BGI 5004 und BGR 186 4.4.4 ... sinngemäß:
4.5 Bewegliche Anbauteile
4.5.1 Deckel
Sicheres Bedienen der Deckel ist z. B. gewährleistet, wenn sich diese leicht öffnen und schließen lassen (Bedienkräfte < 100 N, z. B. Gewichtsausgleich), der geöffnete Deckel sich nicht im Kopfbereich befindet,
sich diese gegen unbeabsichtigtes Zuschlagen sichern lassen (z. B. Federspeicher oder Gasdruckfedern), sich diese gegen unbeabsichtigtes Hochschlagen sichern lassen,
z. B. Verschluss mit Öffnungsdruckerkennung, auf den Öffnungsdruck durch ein Warnschild hingewiesen wird....
Gr. Volker
Das wird das Beste sein.
Ich habe gerade die CD durchsucht und da ist keine spezielle BA zum Klammerstapler dabei - nur eine zum Turmstapeln.
Darin steht aber auch nichts wirklich verwertbares... Herabfallen einer Rolle, Umstürzen eines Rollenturmes oder mehrerer Türme, Verletzungsgefahr für Personen durch Anfahren.
SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN:
Siehe auch Betriebsanweisungen für Staplerfahrer
Die max. Tragfähigkeit von Boden und Stapler darf nicht überschritten werden
Der Boden muss sauber und eben sein
Die Rollen müssen so in die Klammer genommen sein, dass sie nicht herausfallen können
Stapelung nur auf den vorgesehenen Lagerflächen, keine Verkehrswege und Notausgänge verstellen
Die max. Stapelhöhe beträgt 1:4 (bei 1 m Rollendurchmesser also max. 4 m Stapelhöhe)
Der Durchmesser der unteren Rollen darf nicht kleiner sein, als der Durchmesser der oberen Rollen eines Turmes
Im Bereich von Fußgängerwegen und Treppen beträgt die max. Stapelhöhe 2 m
Der Lagerbereich ist für Personenverkehr verboten
Nur die Rollen heben, die sicher von der Klammer gegriffen werden können
Wundert mich ehrlich gesagt nicht. Die Qualität der Infomaterialien der BG RCI ist ... ich verkneif´s mir besser.
Hallo Kollegen, Hallo Tommy,
Ich habe das Buch geradezu verschlungen.
Tommy schreibt in einer feinsinnigen, humoristischen Art, die ihresgleichen sucht.
Ich habe mich z.B. königlich amüsiert bei der Erklärung des Unterschieds zwischen handwerklich hochwertigem Pfusch und einfachem Murks...
Oder der Erklärung der drei Problemtypen: Des Únterbelichteten, des Lernresistenten, sowie des Drecksacks...
Das regt doch sehr zum Nachdenken an: Welchen Typ hatte ich da kürzlich wohl vor mir?
Augenkontakt, Auge-FingerV-Auge, Finger vor die Füße... immer wieder, einfach herrlich.
Eine Konsequenz, die sich durch das ganze Buch zieht, ohne sich selbst "zu ernst" zu nehmen.
Das Buch lässt das Verhalten vieler meiner "Spezialisten" in einem, stellenweise, ganz anderen Licht erscheinen.
Es regt nicht nur zum Nachdenken an, sondern es zeigt Möglichkeiten auf, die genutzt werden wollen.
Es ist auch ideal zum Verschenken an Leute, die sich im Arbeitsschutz verdient gemacht haben. Mit Tommys Widmung ein ganz besonderes Geschenk.
Wenn ich mal in meinem Gedächtnis krame, erkenne ich vieles davon wieder.
Nur, dass ich mich jetzt nicht mehr ganz so "mies" dabei fühle, wenn ich meine Arbeit mach.
Gruß
Volkini
Biker-Mike: Klar, die Gliederung muss eingehalten werden. Die hatte ich auch damit nicht gemeint, sondern das Ausmaß und den Umfang der (Gliederungs)Inhalte.
Was Du in eine BA hineinpackst bleibt Dir überlassen. Wenn "Alles" drinstehen soll, wird sie so überfrachtet sein, dass sie keiner liest - geschweige denn beachtet. Reduzierst Du auf das Wesentliche, wird es immer Leute geben, die sagen: Das und das fehlt da aber noch. Mach so wie Du meinst, aber so, dass der Anlagenverantwortliche auch bereit ist, sie zu unterzeichnen.
Die Kennzeichnung der Ex-Bereiche haben wir z.B. streng nach dem Zonenplan vorgenommen. Der Explosionsfachmensch meinte: Wo keine Zone ist, darf auch keine Zone ausgewiesen sein. Eigentlich sehe ich das lieber etwas anders, aber der ist der Fachmann, ned ich. Also kam auf dessen Geheis alle "überflüssige Ex-Kennzeichnung" an den Gebäudezugängen wieder weg...
bauco: Wenn laut Sicherheitsdatenblättern keine spezielle Kleidung gefordert wird, könnte er sie auch weglassen.
Gr. Volker
Oder wollen die am Ende Gefahrstoff-BA´en für die bei Euch verwendeten Gefahrstoffe sehen?
Gr. Volker
Hallo Ralf,
die BA ist für meinen Geschmack zu "allgemein" gehalten. Aber, wenn der Versicherer sich damit begnügen würde..., warum nicht?
Solange die keine auf die speziellen Tätigkeiten zugeschnittenen BA´s verlangen wie z.B. Reinigung der Misch und Vorratsbehälter, oder Reinigung des Auftragswerkes, oder, oder, oder...
solange kannst Du das auch allgemein halten. Wer hat denn das Ex-Dokument erstellt? Was sagt der denn dazu?
Wir haben da eher tätigkeits- oder zumindest bereichs- oder Anlagenspezifische BA´s und ich vermute mal, dass der Versicherer sowas auch bei Euch sehen möchte. Also z.B. welche für das Tanklager, den Dosierraum, die Lösemittelrückgewinnung, Destillation usw. und dann ggf. noch tiefer gehend auf die jeweiligen Tätigkeiten bezogen. Das kannst Du aber doch sicher bei denen in Erfahrung bringen.
Gr. Volker
Hallo Steinschubser,
ich habe Dir mal zwei SDB von irgendwelchen Bremsenreinigern angehängt, deren Siedepunkt höher liegt.
Es gibt also welche, reichlich, auch nach nur 10 Min Suchfunktion.
Aber was macht Dich so sicher, daß Du Dir dann die technische Lüftung sparen kannst?
In der TRGS 600 (zu finden bei der BAuA) kannst Du Dir eine Ersatzstoffprüfung in den Anlagen der TRGS ansehen, könnte vielleicht ganz interessant sein.
Leider gab es in der Vergangenheit einige schlimme Unfälle in denen sich Dämpfe vom Bremsenreiniger und Schnellreiniger in Hohlräumen gesammelt hatten und dann bei Heissarbeiten explodierten weil nicht ausreichend gelüftet wurde. ( Was aber in der BA so vorgeschrieben war ) Dein TAB kennt diese Unfälle sicher und Zündquellen gibt es fast immer und fast überall. Und wenn es nur der Pullover aus Synthetik ist. Ein sichtbarer Funke reicht als Zündenergie aus.
Gruß, Volkini
@ Dental,
nicht Schmollen.
Es hat sich leider eben niemand dazu angesprochen gefühlt, oder wollte die Antworten der anderen abwarten.
Auch davon lebt ein Forum.
Dein Beitrag ist unter Gefährdungsbeurteilung zu finden. Zu gegebener Zeit wird sich schon jemand davon angesprochen fühlen und darauf antworten.
Gut Ding will Weile haben. :tongue:
Gr.
Volkini
ZitatOriginal von Frank_sibe
Hallo sifa.online,
hab die auch direkt danach gefragt. Die Antwort war auch agressiv.Gruß Frank
@ Frank,
ruhig Blut, die wollen und müssen alle verkaufen.
Das aggressive Verkaufsgespräch/Beratung habe ich ich auch schon erlebt, bis hin zum Telefonterror.
Ganz cool bleiben,
wenn die das Beste von einem wollen, geht´s denen meistens um´s Geld.
Für sowas muss man sich erst ein ausreichend dickes Fell aneignen, aber ich denke, das bekommen wir alle mit der Zeit. Mit ein wenig Abstand kann man das ganz locker angehen.
Gr.
Volkini
@ Frank,
auf die Zulassung als PSA (EN 352-2) muss ich natürlich bereits bei der Auswahl achten.
Ansonsten kann das tatsächlich mal vorkommen. Das dürfte aber bei den namhaften Herstellern kein Thema mehr sein.
Gr.
Volker
ZitatOriginal von Andrasta
so, auf der Rolle ist lediglich der Vermerk dass sie Draussen verwendet werden darf, aber kein Zeichen dran dass sie baustellentauglich wäre, also werde ich sie doch stilllegen.
Sicher ist Sicher!
@ andrasta,
tja, ich handhabe das mit aus dem Verkehr gezogenen Betriebsmitteln so, daß ich sie zerstöre und dann selbst in die Tonne werfe.
Schließlich möchte ich nicht , daß sich einer meiner wertvollen Mitarbeiter dazu hinreissen lässt, dies aus dem Müll zu holen.
Er würde sich ggf. privat in Gefahr begeben.
Das kann ich unmöglich mit meinem Gewissen vereinbaren.
Denn schließlich habe ich nicht zuletzt auch eine moralische Verantwortung meinen Kollegen gegenüber. =)
Außerdem kann ich so sichergehen, daß sich keiner daran bedient.
Bin ja mal gespannt, wie Ihr das so handhabt...
Gr.
Volkini
Hallo Andrasta,
meinst Du eine Kabeltrommel?
Selbst wenn die zum Zeitpunkt des Abrollens nicht eingesteckt wäre, (was das Abrollen manchmal eh´erschwert) warum sollte die statische Aufladung gefährlich werden?
Habt ihr da Leute mit aktiven Implantaten beschäftigt?
Seid ihr irgendwo im Ex-Bereich, hat die Trommel da eh´nicht verloren!
Das bei einer Kunststofftrommel keine oder weniger Ladungen entstehen, kann ich nicht so richtig glauben.
Bei Trennprozessen entstehen immer Ladungen.
Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, dass die dabei entstehende statische Aufladung höher wäre, wie (z.B. bei Kunststoffteppichen) die, der man täglich begegnet.
Aber da gibt es eine Menge Literatur zu, z.B. BGR 132, müsste ich mich aber erst mal richtig reinlesen.
Die Frage ist: Was w o l l t e Dein Kollege damit sagen?
Vielleicht hat er sich auch einfach nur vertan....
Trotzdem, möglich, dass neuerdings nur noch Kunststofftrommeln verwendet werden sollen.
Aber dann vermutlich aus anderen Gründen als der statischen Aufladung.
Ich vermute mal eher stark, wegen der el. Leitfähigkeit einer Stahlblechtrommel bei beschädigtem Leiter.
Aber bekannt ist mir dazu noch nichts.
Bin gespannt auf die anderen Beiträge...
Gr.
Volkini
Hallo Thomas,
richtig so.., wenn man bis zum Hals in der Sch..... steckt , darf man vor allem nicht den Kopf hängen lassen.
Sehr gut, daß Du schon mal grünes Licht von der BG hast. Das ist doch schon mal das wichtigste und beruhigt erst mal die Nerven.
Die können Dir vielleicht sogar auch helfen, außer einem Praktikumsbetrieb auch Mitgliedsbetriebe zu finden, bei denen noch Sifas (evtl. auch angehende) gesucht werden.
Alles Gute für Deinen Rechtsstreit und -vor Allem - für den Klinikaufenthalt.
Gr.
Volkini
Hallo Foliengriller,
wie wärs mit Linienbusfahren?
Arbeitsaufgabe:
Route termingerecht abfahren, Karten kontrollieren, Karten ausgeben, Fahrgastraum ud Verhalten der Fahrgäste überwachen. Bushaltestellen auf Mitfahrer überwachen.
Arbeitsablauf:
Fahren im Straßenverkehr
Anfahren der Haltestellen
Fahrgäste aufnehmen und rauslassen
Wiederanfahrt
Teiltätigkeiten:
Halten an der Haltestelle, Feststellbremse betätigen
Öffnen der hinteren Türen zum Aussteigen
dabei: Überwachen, daß keiner hinten einsteigt
dabei:Öffnen der vorderen Türen zum Einsteigen neuer Fahrgäste
Kontrollieren der Fahrkarten
gleichzeitig: Darauf achten, daß wieder keiner hinten einsteigt, außer mit Kinderwagen oder Fahrrad. (nach vorne bitten zur Kontrolle des Fahtausweises)...
...das ganze während jedem neuen Fahrgast der zusteigt.
Schließen der Türen, niemanden einquetschen,
Blinken, Bremse lösen, Passagiere beobachten, Wiederanfahrt...
So in etwa in meinen Unterlagen (P13) von der BAUA beschrieben.
Ist das in etwa das was Du suchst?
Gr.
Volkini
ZitatOriginal von Grizzly
[quote]Original von Tom-BRSehe ich auch so.In der BGI 545 (Gabelstaplerfahrer) ist nur von "kann" die Rede.
...
Die Eignung zum Fahren eines Gabelstaplers kann vom ermächtigten Arzt nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" festgestellt werden.
...
Gruß
Tom-BR
also in der Fassung der BGI 545 die ich unter : http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/wkd_hs…rchTerm=BGI+545 gefunden habe, steht was anderes.
Da steht auf Seite 5: ...... die Eignung soll vom ... festgestellt werden.
Das würde ja wieder ein ganz anderes Licht auf die Sache werfen.
Denn danach wäre es exakt so vorgesehen, wie Grizzly es bereits beschrieben hat - was mich jetzt auch ehrlich gesagt - etwas beruhigt.
Gr.
Volkini