Branchenwechsel SiFa

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  • Hi Kollegen,


    ich hätte eine Frage bezüglich eines Branchenwechsels. Ich habe bei der BGHM meine Ausbildung zur SiFa gemacht.


    Angenommen ich würde mich jetzt selbständig machen und ein Betrieb einer anderen Branche bräuchte eine Beratung. Nehmen wir als Bsp. mal ein Hotel.


    Müsste ich dann die letzte Präsenzphase bei der BGN machen? Könnte ich das dann überhaupt, da ich dort ja kein Mitglied bin? Oder wo macht man so etwas sonst?


    Danke für eure Hilfe,


    :138:

    :87:

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  • Hallo,


    die letzte Einheit der SiFa-Ausbildung (Fachkunde) gibt es bei der entsprechenden BG.


    Wenn das in deinem Falle die BGN ist, dann hast du die Möglichkeit als Selbstzahler (weil ja kein Mitglied) gegen recht kleines Geld, diese Fachkunde zu machen.
    Wenn denn Plätze frei sind! Die dürften in erster Linie an die BG-Mitglieder vergeben werden.


    Das holt dich dann bei allen anderen BG'n so ein.


    Einige Bildungsträger, die die SiFa Ausbildung anbieten, bieten diese Fachkunde als Block an. Damit könntest du dann einige/viele/alle BG'n erschlagen. Aber das kostet dann auch.


    Die Kostenhöhe frage bei den Anbietern an.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Konkret hat mich noch keine BG nach der Ausbildungsstufe III gefragt. Ich habe nur BGHM, und habe jahrelang in BG ETEM und im Bereich der Unfallkassen gearbeitet (und bei zig anderen BG als extrerne SiFa)


    Ein Ex-Arbeirskollege hat einen BGN-Betrieb betreut, und der ist aufgefordert worden, teilzunehmen. Es gab aber keine freien Plätze. Alternativ ist ihm eine Art Kochkurs angeboten worden. Wir haben uns im Ingenieurbüro an die Köpfe gefasst...


    Folge der Aktion war, dass am Ende nichts passiert ist. Irgendwann hat der Kollege eine BGN-Veranstaltung besucht, und dann war Ruhe. Irgendwelche Verbote als SiFa tätig zu sein, sind nicht ausgesprochen worden.


    Mein Fazit, aber keine Rechtsauskunft: arbeite wo Du willst, mach Deinen Job gut, und WENN Du konkret aufgefordert wirst, Stufe III zu belegen, such ne praktikable Lösung. Mit etwas Verhandlungsgeschick und mit einer positiven Einstellung wird Dir die Tür zu einer guten Lösung geöffnet.


    Eine Option ist auch, der betreute Betrieb meldet Dich an.


    Normal reicht es auch, wenn Du Fortbildungen bei der betreffenden BG besuchst. Aber ist das nicht ohnehin nötig?


    Mach Dir keinen Kopf. Einer vernünftigen Aufsichtsperson reicht es, die betreuten Betriebe auf einem guten Weg zu sehen. Mit ihren knappen Ressourcen müssen die BG auch etwas haushalten.

    2 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Mega Antwort, Danke dir!

    Danke für die Tipps!


    Ihr sie die besten :)

    :87:

  • Ich habe damals den Kombi branchenspezifischen Abschluss bei der BGHM gemacht. Dieser enthielt BGHM, BG ETEM und BG BAU.
    Nach ein paar Jahren Tätigkeit im Beruf hatte ich bei anderen BGen eine Anfrage gestartet, was ich erfüllen muss um deren Branchen spezifischen Abschluss zu erhalten.
    Ein geringer Teil möchte die Teilnahme am Lehrgang und andere wollen als Ergänzung nur ein 3 tägiges Seminar in einem speziellen Thema, oder sprechen dir auf Grund deines aktuellen Schulungsstandes etc. die Anerkennung aus.


    Die genauen Voraussetzungen und Möglichkeiten muss man allerdings beim jeweiligen "Referat Aus- und Weiterbildung" bzw. bei der zuständigen Stelle für SiFa Ausbildung der jeweiligen BG erfragen.

    BG HM/ BG ETEM/ BG BAU/ BGHW/ BG Verkehr



    "An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern." - Erich Kästner
    "Es gibt nichts Gutes! Außer man tut es!" - Erich Kästner
    "Am Ende wird alles gut !! Und wenn es noch nicht gut ist- Ist es noch nicht das Ende" - Oscar Wilde

    Einmal editiert, zuletzt von FaSi Schuster ()

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  • Hallo,


    ich würde gern noch BGHM Teil V machen. Der läuft nur noch in diesem Jahr. Alle Kurse voll belegt. Alternative wäre die TU in Berlin. €1.200,-- für Teil V.
    Helfen könnte noch das Amt für Arbeitsschutz. Die legen am Ende fest, ob du als SiFa für den jeweiligen Arbeitgeber arbeiten kannst oder nicht.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Hallo in die Runde.
    Die Foren-Einträge zu dem Thema finde ich schon sehr hilfreich - habe ein ähnliches Anliegen: als FaSi (BGW) möchte ich in unserem Ingenieurbüro zukünftig auch Betriebe anderer BG´n betreuen, speziell BGHM. Meine Nachfrage bei der BGHM ergab: keine Ausbildung für externe FaSi´s, nur bei Kostenübernahmeerklärung der zuständigen BG (hier: VBG) - also Sackgasse.
    Mein neuer Versuch: Branchenspezifik bei einer Baua-anerkannten Bildungsstätte (https://www.baua.de/DE/Themen/…nnte-Sifa-Lehrgaenge.html).


    Hat hier jemand Erfahrung? Werden diese Ausbildungsteile III von Concada, Tüv Süd, Tüv Thüringen etc. auch wirklich von den BG´n anerkannt? Oder stellen sich dann BGHM & Co wieder quer? Man macht es den freien Ingenieurbüros anscheinend sehr schwer...
    Vielen Dank für die Meinungen und Hinweise!
    Gruß, Daniela

  • Mein neuer Versuch: Branchenspezifik bei einer Baua-anerkannten Bildungsstätte (https://www.baua.de/DE/Themen/…nnte-Sifa-Lehrgaenge.html).

    Hallo,


    meines Wissens nach handelt es sich hier nur um die Grundausbildung. :(
    Hast du mal bei der Aufsichtsbehörde angerufen? Weil so langsam wird dieses Verhalten geschäftsschädigend, was die BG'en hier machen... Aber Psychologen und Ärzte als Sifa zulassen...


    Die BGETEM bietet einen Lehrgang für 14 Tage wo BG ETEM, BGHM und BG Bau bei sind. Ist zwar nicht einfach aber ging.


    Gruß


    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

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  • Guten Morgen
    Machs wie ich. Häng ein Berufsbegleitendes Studium zum Sicherheitsingenieur an und du kannst alle BG'en bedienen. Nach DGUV 2 werden dem studiertem Sicherheitsingenieur die nötigen Fachkentnisse zugestanden.
    Das ersetzt zwar nicht die Praxiskenntnisse aber du kannst und darfst alles bedienen.
    Aber wie eingangs schon von anderen erwähnt. Mich hat noch nie jemand gefragt ob ich für die jeweilige BG arbeiten darf.


    Gruß Martin

  • Werden diese Ausbildungsteile III von Concada, Tüv Süd, Tüv Thüringen etc. auch wirklich von den BG´n anerkannt?

    Ja, denn sie erfolgen in der Regel in Kooperation mit der entsprechenden BG. Die Anerkennung erfolgt auch nicht durch die BG, sondern durch die zuständige staatliche Behörde wie z.B. Amt für Arbeitsschutz oder Gewerbeaufsicht, je nach Bundesland.

    meines Wissens nach handelt es sich hier nur um die Grundausbildung.

    Nein, sofern die Ausbildungsstufe III entsprechend angegeben ist, wird dort auch die Branchenspezifik durchgeführt. Es ist allerdings erforderlich nachzusehen bzw. zu fragen für welche Branche. Bei mir war es bei Beuth z.B. über eine Kooperation mit der HMBG der Bereich Metall dieser BG.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo in die Runde,


    Ich habe meine SiFa-Ausbildung beim TÜV-Süd absolviert. Da der TÜV-Süd zu der Zeit die LEK 4 selber nicht durchführen durfte, hat man dort mit einem weiteren Dienstleister zusammengearbeitet. Der Abschluss von dort ist von folgenden BGen anerkannt:


    - BG Bau
    - BG Maschinenbau (Teil BGHM)
    - BG Metall (Teil BGHM)
    - BG Hütten- und Walzwerke (BGHM)
    - BG Gas-, Fernwärme- und Wasserwirtschaft (Teil BGETEM)


    Da mein Arbeitgeber zur BG RCI gehört, habe ich letztes Jahr dann noch die LEK 4 bei der BG RCI gemacht.


    Die Ausbildung bei nicht-BG-Anbietern kann neben der Zeitersparnis (fast immer freie Ausbildungsplätze, Ausbildung kann in ca. 6 Monaten absolviert werden) also durchaus Vorteile haben. Die Kosten für die Ausbildung liegen allerdings schon fast in der Region eines Kleinwagens :( .


    Ich will hier keine Werbung für TÜV & Co machen, falls man allerdings dort seine Ausbildung macht, macht es Sinn zu fragen welche Abschlüsse möglich sind.


    Gruß
    Harti

  • Hi martin s,


    die Tatsache, dass dich noch nie jemand gefragt hat, bedeutet nicht, dass du es darfst.


    In der jeweiligen DGUV V2 § 4 Absatz 6 sind die Anforderungen an die sicherheitstechnische Fachkunde definiert. Bei der BGHM steht dort z.B.
    Der Ausbildungslehrgang nach den Absätzen 2, 4 und 5 umfasst die Ausbildungsstufe I (Grundausbildung), Ausbildungsstufe II (Vertiefende Ausbildung), Ausbildungsstufe III (Bereichsbezogene Ausbildung) und das begleitende Praktikum. Bestandteile der Ausbildungsstufe III sind die nachfolgenden Rahmenthemen: − Schutz vor Absturz aus der Höhe/in die Tiefe − Organisation der Instandhaltung/Störungsbeseitigung − verkettete und flexible Systeme − komplexe Verkehrssituationen.


    Hat deine Ausbildungsstufe III die genannten Themen nicht behandelt, dann kannst du im Schadensfall bei einem BGHM-Betrieb Probleme mit deiner Fachkunde bekommen ;) . Bei externen Dienstleistern wird es meiner bisherigen Erfahrung nach auch mal kulant gehandhabt, wenn beim Dienstleister jemand mit der nötigen Fachkunde vorhanden ist und bürointern die Zusammenarbeit passt (a la der Kunde wird von den Kollegen gemeinsam betreut und der "Fachmann" kümmert sich um die speziellen Themen). Hängt allerdings von den Beteiligten auf Seiten der aufsichtsführenden Stellen ab. Wer sicher vorschriftsgemäß arbeiten will, der absolviert die nötige Fachkunde und da gibt es auch von den Unfallversicherungsträgern anerkannte externe Anbieter (diese schicken übrigens bei Bedarf auch Nachweise über die Anerkennung ihrer Abschlüsse durch die betroffenen Unfallversicherungsträger). Alternativ kann man natürlich einen Antrag stellen, ob die bereits absolvierte Ausbildungsstufe III vom anderen Unfallversicherungsträger anerkannt wird. Kann funktionieren oder zur Forderung, die Branchenspezifik zu absolvieren, führen (auch bei Sicherheitsingenieuren!).


    schöne Grüße

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  • ...
    In der jeweiligen DGUV V2 § 4 Absatz 6 sind die Anforderungen an die sicherheitstechnische Fachkunde definiert. Bei der BGHM steht dort z.B.
    Der Ausbildungslehrgang nach den Absätzen 2, 4 und 5 umfasst die Ausbildungsstufe I (Grundausbildung), Ausbildungsstufe II (Vertiefende Ausbildung), Ausbildungsstufe III (Bereichsbezogene Ausbildung) und das begleitende Praktikum. Bestandteile der Ausbildungsstufe III sind die nachfolgenden Rahmenthemen: − Schutz vor Absturz aus der Höhe/in die Tiefe − Organisation der Instandhaltung/Störungsbeseitigung − verkettete und flexible Systeme − komplexe Verkehrssituationen. ...

    Konkretisiert wird das im Anhang 2 der jeweiligen DGUV Vorschrift 2.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Inhalte der Ausbildungsstufe 3 werden für alle Bg'en im Studium behandelt.
    Gruß Martin
    Auszug DGUV 2:


    Sicherheitsingenieure, die auf Grund ihrer Hochschul-/Fachhochschulausbildung berechtigtsind, die Berufsbezeichnung „Sicherheitsingenieur“ zu führen und eine einjährige praktischeTätigkeit als Ingenieur ausgeübt haben, erfüllen ebenfalls die Anforderungen

    Einmal editiert, zuletzt von martin s ()

  • Moin,

    Inhalte der Ausbildungsstufe 3 werden für alle Bg'en im Studium behandelt.
    Gruß Martin
    Auszug DGUV 2:


    Sicherheitsingenieure, die auf Grund ihrer Hochschul-/Fachhochschulausbildung berechtigtsind, die Berufsbezeichnung „Sicherheitsingenieur“ zu führen und eine einjährige praktischeTätigkeit als Ingenieur ausgeübt haben, erfüllen ebenfalls die Anforderungen

    ich hab meinen Sicherheitsingenieur an der Uni Wuppertal gemacht. Wir hatten einen Dozenten der BG-Bau bei uns, der mit uns die branchenspezifik für die BG-Bau gemacht hab. Inzwischen habe ich auch schon für die BGHM und BGRCI gearbeitet ohne die Ausbildungsstufe 3 für diese gemacht zu haben. Allerdings erfolgte das in Absprache und nach Gespräch mit der TAP. Falls das tatsächlich so ist wie du schreibst wär das fein! Ich dachte
    "(7)
    Bei einem
    Wechsel einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die die Ausbildungsstufe III
    (Bereichsbezogene Ausbildung) entsprechend den Festlegungen eines anderen Unfall-
    versicherungsträgers absolviert hat, in eine andere Branche, hat der Unternehmer dafür
    zu sorgen, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit die erforderlichen bereichsbezogenen
    Kenntnisse durch Fortbildung erwirbt. Der Unfallversicherungsträger entscheidet über
    den erforderlichen Umfang an Fortbildung unter Berücksichtigung der Inhalte seiner
    Ausbildungsstufe III"


    wäre zutreffend.


    Lg Moritz

  • Hi,


    ich kenne es wie moritz_p und so wurde es uns im Studium ebenfalls gelehrt ;) . Wir haben auch "nur" die Branchenspezifik einer BG im Studium absolviert und bescheinigt bekommen (neben dem Titel Sicherheitsingenieur). Bei der Betreuung von Mitgliedern eines anderen gesetzlichen Unfallversicherungsträgers war immer Rücksprache mit dem Unfallversicherungsträger erforderlich und je nach BG wurde die Absolvierung der Branchenspezifik noch gefordert. Den generellen Freifahrtschein kenne ich weder vom Studium, noch aus meiner beruflichen Erfahrung. Ich kenne nur den Freifahrtschein für Absolventen der "alten" Ausbildung, als es noch keine Branchenspezifik gab.


    schöne Grüße

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  • Hallo zusammen,


    Ich hatte bisher zwei Anfragen von Unternehmen aus anderen Branchen.

    In beiden Fällen, fast die gleichen Aussagen:
    - Wir finden kein Fachpersonal; der Markt ist leer.
    - Komm erstmal zu uns, wir regeln das dann; Hauptsache wir haben eine fachkundige SiFa, die ihren Job beherrscht.


    Vielleicht ist das ein günstiger Einzelfall. Allerdings ist der Jobmarkt für SiFa's derzeit sehr lukrativ, was man sieht und hört.



    Grüße

    "Machen ist wie wollen, nur viel befriedigender"


    5. Buch Mose, Kapitel 22, Vers 8:

    Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.