Beiträge von hugoxy

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    Hallo,

    unser Betrieb möchte ein öffentliches Betriebsfest feiern.

    Dazu soll eine selbstgebaute Schiffschaukel (fällt wohl unter dem Begriff "Fliegende Bauten") aufgebaut werden, die die letzten Jahre im Keller gelagert wurde.

    Hierzu mal eine bildliche Darstellung (ist hoffentlich erlaubt) Bildquelle THW:

    https://ov-essen.thw.de/fileadmin/migratedNewsAssets/Images/20130706_schiff_Ahoi_03.jpg

    Den Zustand des ganzen kenne ich nicht. Natürlich gibt es hierfür keine Aufbauanleitung o.ä.

    Wahrscheinlich alles selbstzusammengebastelt. Das ganz soll als Attraktion für Kleinkinder dienen.

    Zur Prüfung könnte man natürlich den TÜV bemühen, dann wird wahrscheinlich das ganze aber wegen der Kosten abgeblasen.

    Hat jemand sonst noch Ideen wie der Aufbau bzw. der Betrieb auf Sicherheit geprüft werden kann?

    Ich wüßte z.B. nicht mit wieviel Kindern man das ganze belasten darf /kann?

    Hallo,

    bei uns im Betrieb sind in Kellerlagerräumen häufig noch alte Leuchtstoffröhren verbaut.

    Diese haben jedoch keine Abdeckung (Wanne?) oder Käfig um die Röhre, liegen also frei.

    Da die Decke ansich schon sehr niedrig ist finde ich es schon bedenklich, da man bei Unachsamkeit die Rohre zerstören könnete.

    Kennt jemand eine Vorschrift, Regel oder Richtlinie die eine Abdeckung für Leuchtstoffröhren vorschreibt?

    Danke dir Mike144.

    Aber ich bin über die Suche hier im Forum etwas verwirrt:

    Nach deinem ersten Hinweis habe ich die Suchfunktion (Lupe rechts oben gedrückt) und im aufpoppenden Suchfenster den Begriff "Fundstücke" eingetragen.

    Ergebnis: Zwei Einträge, genau die aus diesem Thread.

    Wenn ich das jetzt wiederhole bringe er mir weitere Ergebnisse u.a. dein zuvor geposteten Link#12.

    :wacko:

    Dank auch an dich AxelS!

    Um ehrlich zu sein außer beim letzten Bild das dort Plastik um die Füße gewickelt ist, erkenne ich nichts.

    Kannst du auflösen?

    Genau solche Fälle suche ich (gilt hier für alle anderen Autoren dieses Threads). Ich dachte nur, es gäbe evtl. schon solch eine Sammlung (BG, etc...).

    @Mike144: Leider konnte ich zu deinem Suchbegriff nichts finden. Kann es unter einem anderem Stichwort gewesen sein?

    Hallo,

    leider finde ich keine passende Rubrik in der ich mein Anliegen präsentieren darf (kann das sein?), deshalb hier:

    Wir haben hier im Betrieb eigene interne Prüfer für Leitern und Tritte.

    Da meiner Ansicht nach die Prüfobjekt überwiegen i.O. sind, würde ich die Prüfer gerne mit Beispielen versorgen, wie Schäden an Leitern und Tritten aussehen könnten, habe jedoch kein Beispielmaterial dazu.

    Kennt jemand eine Quelle wo man sowas herbekommt?

    Danke schonmal vorab für Tipps und Tricks!

    Danke euch beiden erstmal für die Beiträge!

    @ caterpilar

    - Gibt es Kurven oder Wendeltreppen oder eine Treppenkehrung?

    Ggf. ja, führt dann die Nutzung eines Streppensteiger zu einer unsicheren Handlung, oder was meinst du damit?

    @ Guudsje

    Der elektrische Raupentreppensteiger wird wohl aus Kostengründen eher rausfallen.

    Aber danke für den Hinweis mit der DGUV 208-053, die hatte ich nicht auf dem Schirm!

    Hallo,

    in einer alten Lagerhalle von uns ist im Fussboden PCB im Anstrich enthalten und gast? in den Lagerraum aus.

    Ein Umweltbüro hat bereits Messungen durchgeführt und festgestellt das für eine Benutzung der Räumlichkeiten ein Lüftungsmanagment eingeführt werden muss, um die Grenzwerte für PCB in der Luft einzuhalten.

    Ich kenne mich mit dem eigentlichen Gefahrstoff PCB nicht aus, aber es stellt sich mir folgende Frage:

    Kann PCB sich nicht auf Einrichtungen des Raumes "niederschlagen" wenn die Lüftung nicht ausreichend sein sollte?

    Hintergrund meiner Frage dazu ist, das dort Arbeitsbekleidung gelagert wird und ich befüchrte das diese evtl. durch die mit PCB belastete Luft kontaminiert werden kann.

    Können z.B. Oberflächen wie Tische, Regale bzw. deren Inhalte mit PCB Molekülen benetzt werden?

    Hallo Kollegen,

    eine Abteilung meines Unternehmens möchte einen Treppensteiger (Klappbare Sackkarre aus Alu mit 3fach Zusatzrollen) beschaffen, um Kisten nicht mehr manuell in den ersten Stock zu Transportieren zu müssen.

    Sie haben für sich zwei Modelle online festgelegt und mir diese zur Prüfung übersendet.

    Diese sollten aus meiner Sicht natürlich auch Anforderungen der Arbeitssicherheit entsprechen.

    Trotz intensiver Suche dazu finde ich keine weiteren Informationen zu diesen Treppensteigern bzw. was diese bezüglich Arbeitsschutz (z.B. GS Zeichen) beinhalten (sind offensichtlich Baumarktprodukte).

    Wie würdet ihr weiter vorgehen?

    Bzw. welche Anforderungen würdet ihr an solche Treppensteiger stellen?

    Hallo,

    gibt es gemäß Schwerbehindertengesetz eine besondere Aufgabenwahrnehmung für FASI'S?

    Aus meiner Sicht wären die Schwerbehinderten genauso zu behandeln wie andere Arbeitnehmer oder es entstehen besondere Gefährdungen durch die Behinderung welche entsprechende Maßnahmen erfordern.

    Aber ist dieses im Gesetzestext expliziet niedergeschrieben?

    Kennt sich jemand damit aus?

    Hallo Carsten,

    Danke erstmal für deine Antwort.

    Bei meinem Gerät bin ich mir gar nicht sicher unter welche Richtlinie es fällt.

    Es handelt sich um eine dieselbetriebe Zeltheizung die außerhalb des Zeltes aufgestellt und betrieben wird.

    Hallo,

    müssen Warnhinweise auf Geräten und Anlagen in deutscher Sprache (im vorliegenden Fall ist es englisch) angebracht sein und wenn ja, wo kann man es in der entsprechenden Vorschrift nachlesen?

    Danke für jeglich Hilfe!

    Ich habe jetzt nochmal die genauen Angaben zum AKKU erhalten:

    Es handelt sich um einen

    Li Fe PO4 Akku, mit 128Wh, 10Ah, 12,8Volt.

    Wie würdet Ihr nun die Gefährdung einstufen bei:

    - Mechanischer Beanspruchung (Sturz aus ca. 1,5m Höhe oder Schlag auf diesen Akku), -

    - elektr. Gefährdung (z.B. durch Kriechströme weil Akku oder Gerät nass wird),

    - Brandgefahr?

    Bzw. wodurch kann der Brand ausgelöst werden?

    Findet Ihr z.B. hier:

    https://www.ta.hu-berlin.de/webcontent-1254

    unter der Überschrift "Kohärente Optische Strahlung (Lasertrahlung)".

    Für eine Betriebsanweisung wäre das meines Erachtens zu umfangreich, da die mehrere Seiten lang ist und viel allgemeines drin steht u.a. auch wie die Aufbauorganisation im Laserschutz ist.

    Ich finde aber auch keine Grundlage warum man überhaupt so ein Dokument erstellen sollte.