Handkettensägen und Schnittschutzkleidung

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  • Hallo zusammen!

    Dies ist mein erster Versuch hier eine Frage zu stellen, deshalb hoffe ich,dass ich alles richtig mache.

    Ich bin Sifa in einer Bauunternehmung. Auf unseren Baustellen werden u. a. auch Motorkettensägen benutzt. Allerdings ist dies nur ein Werkzeug von vielen, das nur bei Bedarf von langjährigen (und meines Erachtens erfahrenen) Mitarbeitern benutzt wird.
    Grundsätzlich kann sich jeder, der so eine Säge benutzt, wie kurz oder lang auch immer, dabei schneiden - soviel ist klar.
    Aber muss ich in der Gefährdungsbeurteilung (und der daraus resultierenden Betriebsanweisung) unbedingt Schnittschutzkleidung vorschreiben??
    Dies ist in der Praxis nicht umsetzbar, da zu Arbeitsbeginn auf der Baustelle nicht klar ist wer bzw. ob überhaupt jemand die Kettensäge benutzt.
    An alle, die mir weiterhelfen schon mal schönen Dank im Voraus.

    PS: An alle "Macher" dieser Seite: Ihr seid Klasse

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Hallo nj1964!

    soviel ich weiß, darf sowieso nur der, der auch einen entsprechenden "Kettensägen-Schein" hat, dieses Gerät bedienen. (GUV-I 8624) Somit ist eigentlich (fast) sichergestellt, dass der Anwender weiß, dass entsprechende PSA getragen werden muss.
    Das sollte er auch zwingend tun, egal wie kurz seine Tätigkeit ist.
    Das sollte ganz sicher in der Gebu stehen.

    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Hallo nj1964,

    das ist ein verdammt heisses Eisen, was Du da zu schmieden hast.
    Nach Möglichkeit weniger gefährliche Geräte verwenden, ansonsten ist
    Schutzkleidung ein unbedingtes Muss. Lass Dir da von ´"alten Hasen"
    auf der Baustelle nichts erzählen.

    Nur Mut für Deine weiteren Schritte.

    Baccalaureus

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    ich glaube nicht, dass es akzeptiert wir, jedesmal die gesamte Schutzkleidung anzulegen..
    für solche Zwecke gibt es aber auch Schnittschutz-beinlinge, die mal eben schnell mit Klettverschluss über die normale Arbeitshose zu ziehen sind.
    Diese sind schnell an- und abgelegt und werden auch dann benutzt.

    herbert

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  • Danke an Alle, die mir so schnell geantwortet haben.

    Vor allem den Tip von Herbert mit den Schnittschutz-Beinlingen werde ich weiter verfolgen.

    Ich stecke da noch in dem Dilemma mit dem Motorketten-Sägeschein. Ich sehe zur Zeit keine Möglichkeit die Kettensäge durch ein weniger gefährliches Gerät zu ersetzen.
    Außerdem wird unser Personal so flexibel eingesetzt, dass durch die Ausbildung einiger ausgesuchter Leute nicht garanntiert ist, dass immer ein Mann mit Kettensägen-Schein auf der Baustelle ist.
    Um dem zu begegnen, müßte ich (fast) alle ca. 200 Leute ausbilden lassen.
    Was mein Chef mir dann erzählt, könnt Ihr euch denken.

    Meine BG sieht zwar das Problem zwischen Theorie und Praxis, hat aber auch keine brauchbare Antwort parat.

    Seht Ihr da eine praktikable Möglichkeit?

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo,

    das mit den Schnittschutzbeinlingen halte ich auch für eine Superidee.

    Eine Ausbildung zu Kettensägenarbeiten ist nicht zwingend vrogeschrieben und die BGI der GUV finden am Bau glaube ich nicht sehr viel Beachtung.

    Die BG Bau hat einige Empfehlungen aber nichts konkretes.
    Handkettensägen

    Die sagen nur: Persönliche Schutzausrüstung je nach Betriebsanleitung des Herstellers, Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und Risikoabschätzung, z.B.

    Vielleicht solltes Du Deinem Chef empfehlen er möge sich schon mal eine Anwort auf die Frage überlegen "Wieso er es zugelassen hat, dass ohne PSA gearbeitet wird" nachdem sich einer, wie TommyB so schön sagte, die Beine abgeschnitten hat.

    Ich würde versuchen die Schnittschutzbeinlinge durchzusetzen, vielleicht in jedem Fahrzeug ein oder zwei davon, sodaß ihr immer welche auf der Baustelle habt.

    Arbeiten mit der Kettensäge dürfen natürlich nur geeignete Personen ausüben. Ihr solltet, wenn schon nicht jeder einen "Motorsägeführerschein" hat, zumindest sicherstellen, dass nur unterwiesenen Mitarbeiter mit der Kettensäge arbeiten. Sonst kann euch, im Falle eines Falles, Organisationsverschulden vorgeworfen werden.

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo zusammen,
    ich hätte es zwar nicht für möglich gehalten, aber nachdem ich mich nun mal hab schlau machen lassen: Es ist tatsächlich so, kein "Kettensägenschein" auf dem Bau. Ich staune... 8o
    Das entbindet jadoch nicht von der PSA und dem Einsatz geeigneter Mitarbeiter, 18 Jahre alt und Unterweisung. Und natürlich Gefährdungsbeurteilung, EInweisung etc.
    Hm..., man lernt nicht aus...- schön!

    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
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    Andre' Maurois

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  • Hallo, ich bin zwar auch der Meinung, daß die vorgeschriebene PSA ein "Muss" ist, aber Fakt ist, daß auf dem Bau die Sägen zu ganz anderen Tätigkeiten verwendet werden wie bei der Forstarbeit.
    Ich habe selbst eine Stihl mit der sich ein junger Bauherr beim Aufschlagen seines Dachstuhles "totgesägt" hat, nämlich bei der Überkopfarbeit. Diese ist nicht umsonst verboten.

    Die Säge hatte sich verkantet. Was macht man dann? Gas geben und zwar richtig. Mit Vollgas schlug die Säge dann zurück, in sein Schlüsselbein ein und macht das wofür sie gebaut wurde.
    Ich will damit sagen, es ist immens wichtig, daß die 200 MA in der Handhabung geschult werden, wobei der Kettensägenschein wenig Bezug zum Bau hat, aber trotzdem nicht verkehrt ist.
    Du solltest Deinen Chef mit ins Boot nehmen, wegen der Schulungen. Ihr kommt nicht um die Gefährdung auf dem Bau herum.

    Wichtig ist auch, daß alle sicherheitsrelevanten Einrichtungen vorhanden sind und funktionieren. Kettenbremse, Krallenanschlag, Gashebelsperre, Handschutz usw., und nicht noch irgendwelche Uraltsägen im Einsatz sind, weil die ja so gut funktionieren und Neue Sägen sauteuer sind.

    Gut dass die Alten Hasen schon Erfahrung haben, aber passieren kann immer was, gerade auf dem Bau. Wenn´s klemmt, "Gib mal die Säge her".
    Böse Falle dat.

    Gr.
    Volkini

    Eins ist Sicher, Nichts ist Sicher !

  • Hallo an Alle, die mir mit meinem Problem geholfen haben.

    Hier das Endergebnis.

    Die Geschäftsführung hat die Beschaffung von Schnittschutz-Beinlingen genehmigt.

    Jeder Kettensäge (sind bei uns inventarisiert) wird ein Beinling direkt zugeordnet.

    Der Bauhof gibt Kettensäge und Beinling als "Paket" an die jeweilige Baustelle aus und erhält nach erledigter Arbeit dieses "Paket" von dort zurück. Wenn der Beinling bei der Rückgabe fehlt, kann er der Baustelle in Rechnung gestellt werden (sollte den "Schwund" auf ein Minimum reduzieren).

    Über die Benutzung müssen die Mitarbeiter von den Bauleitern bzw. Polieren informiert und unterwiesen werden.

    Gruß an Alle

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo NJ,

    das hört sich doch gut an.

    Ich würde an Eurer Stelle trotzdem speziell noch einmal versuchen die MA nacheinander zu schulen, auch wenn´s viele sind.

    Gerade die Tätigkeiten auf dem Bau sind mit einer Kettensäge extrem gefährlich. Der Junge Bauherr hat´s am eigenen Leib erfahren. (Auf dessen Kommentar wäre ich mal gespannt)
    Wie gesagt, auf gar keinen Fall Überkopfarbeiten.
    Und ich würde mal an Deiner Stelle schauen, dass ein Fachmann der mit Kettensägen zu tun hat, Eure Sägen auf die Sicherheitsfunktionen überprüft.
    Das kostet nicht viel Geld, beim Händler Eures Vertrauens ggf. sogar umsonst.

    Kettenstopp, Rückschlagsicherung, usw. all das kann Leben retten, aber nur wenn´s auch dran ist und funktioniert.
    Ich habe schon viele Sägen mit defekter Kettenbremse gesehen, äußerlich siehst Du denen das nicht an.

    Gr.
    Volkini

    Eins ist Sicher, Nichts ist Sicher !

  • Hallo,

    ich stimme Volkini absolut zu, die Mitarbeiter zuschulen. Eine Baufirma(ca.260 gewerbliche Mitarbeiter, 80 Mitarbeiter wurden ausgebildet) die ich betreute, hat sich zu diesem Schritt entschieden, nachdem ein Mitarbeiter privat sich ins Bein gesägt hat, der war 4 Monate weg. Danach durfte nur noch mit der Motorsäge gearbeitet werden, wenn der Schein gemacht wurde bzw. die Motorsäge hatte nur der, der einen Schein hatte.

    Etwas ist noch bei der Ausbildung heraus gekommen, die „alten Hasen“ haben die Gefahren gar nicht mehr gesehen und waren dankbar über diese Belehrung(deren eigene Aussage), außerdem wurden die Kettensägen danach pfleglicher behandelt.


    Gruß

    Sven

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  • ich finde es gut, das erstmal eine Verbesserung durch Bereitstellung von PSA geschaffen worden ist, in der Gefährdungsbeurteilung sollte als weitere Maßnahme eine wiederkehrende Unterweisung anhand einer Betriebsanweisung zu dem Thema erfolgen, wenn man dann noch einen Schritt weiter geht, schafft man es vielleicht doch noch, Mitarbeiter auf Kettensägenlehrgänge zu schicken

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

  • Hallo Herbert,
    wo genau ist der Klettverschluss? Ich habe bislang nur Beinlinge gefunden, bei denen man die Schuhe ausziehen muss, um sie überzuziehen.
    Schön wäre es, wenn man die Beinlinge ginten mit einem Klett verschließen könnte, ohne die Schuhe vorher auszuziehen.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

    • Offizieller Beitrag

    hallo frank,

    wir haben in unserer feuerwhr sogar beinlinge mit einem reißverschluss auf der innenseite und jeweils einem einzelnen "hosenträger" zum fixieren. Sehr praktisch das teil. Haben wir von unserem sägenlieferanten gleich mitbekommen.

    peter

  • Hallo Peter,
    ja ist ja schön, daß du sowas hast. Darfst du den Firmennamen auch weiter geben? Wäre für mich sehr hilfreich.
    Danke schon mal.
    Schönes WE.
    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
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  • Hallo zusammen,
    hätte zu dem Thema auch mal `ne Frage. Die Anforderungen an die Schnittschutzkleidung ergeben sich aus der DIN EN 381 "Schutzkleidung für die Benutzer von handgeführten Kettensägen". Nun unterscheidet sich der Einsatz zwischen Feuerwehr und Forstarbeiten u.A. auch noch maßgeblich im eigentlichen Auftrag der Tätigkeit, soweit ist klar. Der Einsatz von Beinlingen ist für den kurzzeitigen Einsatz, unter Maßgabe der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, gestattet.
    Kann mir jemand sagen, wie "kurzzeitig" definiert ist? Vielleicht eine BGR/ BGI dazu?
    Vielen Dank schon mal vorab.
    Viele Grüße
    Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
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    Andre' Maurois

    • Offizieller Beitrag

    @ frank

    selbstverständlich darf ich das :D
    komme aber erst nächstes wochenende dazu, ich hoffe das reicht noch

    martina

    eine BGI o.ä. habe ich im moment auch nicht parat, werde aber noch mal nachsehen.

    Ansonsten wird das so geregelt:
    Ist die kettensäge im rahmen eines BRANDeinsatzes notwendig (z.b. einen zugang zum brandherd freischneiden), werden die schnittschutzbeinlinge über die feuerwehrschutzkleidung gezogen.
    Ist die kettensäge im rahmen der TECHNISCHEN HILFEleistung erforderlich (z.b. bei windbruch) wird für den einsatz das tragen von kompletten schnittschutzhosen angewiesen.

    peter

  • Hallo Peter,
    vielen Dank. Bei der FW ist mir das klar.
    Mich beschäftigt die Frage bezüglich "normaler" AN, die sich mal fix die Beinlinge umschnallen und schnell die Motorsäge anwerfen..., um kurzzeitig damit zu arbeiten. Wie lange ist "kurzzeitig"?

    Viele Grüße
    Martina

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    Andre' Maurois