Bahnübergang auf Betriebsgelände

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  • Hallo zusammen,

    wir haben einen Bahnübergang auf dem Betriebsgelände ,das nur
    mit einen Andreas Kreuzen beschildert ist.

    Habt Ihr Links gefunden mit Bestimmungen von Bahnübergängen auf Werksgeländen ?

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  • Hallo ,

    ich meine, dass es eine Regelung bei der Bahn gibt (gab?) zur Gestaltung von Industriegleisen. Dort sind auch die Vorgaben zur Kennzeichnung und Absicherung enthalten.
    Ich hatte dies bei einem ehemaligen Arbeitgeber einmal zu prüfen, aber dies ist schon Jahre her.........

    Da der Bereich inzwischen stark privatisiert ist, wende dich doch an einen dieser privaten Bahnspediteure und frage dich durch.
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • So sehe ich es auch.
    1. STVO. Ganz klar.
    2. Privat Grund. Da zählen die anderen Bahnregeln nicht "so". Es sein denn, die DB befährt das Grundstück ?!
    Ansonsten, absichern wie Du es beschrieben hast und ich würde bei allen Einfahrten darauf hinweisen, das auf dem Gelände Schienenverkehr unterwegs ist und dieser Vorrang hat.

    LG
    Michael Kasper

    _______________________________________________________
    Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

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  • ein stattliches Gesetz auf privatem Grund in Kraft setzen????

    Man kann m.E. nach nur nach den Bestimmungen der StvO im Rahmen der Betriebsordnung anordnen; z.B. als Zusatzschild
    Ansonsten Absicherung gem. den gängigen Vorschriften. Gefstelle kennzeichen evtl techn. Ansicherungen. Im Rahmen der Gef.beurteilung bzw. daraus abgeleiteten Maßnahmen

    Liebe Grüße aus dem Norden

    guard

    :35: Dumm geboren zu sein ist keine Schande, dumm zu sterben jedoch schon!

    Wissen ist ausser der Liebe das Einzige was mehr wird wenn man es teilt!

    Rotation ist Bewegung ohne Raumgewinn!!!

    Kläre die Ursache nicht die Schuldfrage!

    Einmal editiert, zuletzt von guard (28. Januar 2009 um 19:04)

  • Hallo mabu,
    gib doch bitte mal noch ein paar Randinfos. Wer betreibt die Bahnstrecke? Schon immer oder ist das neu? Seid ihr "um die Gleisanlagen neu"?

    Gruß Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Soweit ich informiert bin kann auf privatem Gelände frei geregelt werden.

    Wenn die StVO gelten soll, muß "irgendwo" ein Schild stehen auf dem Steht "Hier gilt die StVO".
    Zusätzlich kann man die Geschwindigkeit noch reduzieren.
    Zusammen mit dem Andreaskreuz hast du doch eine ausreichende Regelung, auch unter dem Aspekt, das der Zug auf dem Betriebsgelände ja auch höchstens Schrittgeschwindigkeit fährt.

    Gruß Tommy

  • Tach zusammen,

    ...auf Werksgeländen gelten grundsätzlich weder die StVO noch die EBO.

    Mit der Aussage: "Hier gilt die StVO" sollte man sehr vorsichtig sein, denn dass würde in letzter Konsequenz bedeuten, dass beispielsweise Fahrzeuge, die ausschließlich innerbetrieblich fahren, eine Zulassung ein Kennzeichen haben müssen, oder dass Fahrer auf dem Werksgelände für "Verfehlungen" Punkte in Flensburg bekommen können - theoretisch wohlgemerkt.

    Grundsätzlich kann man sich natürlich an geltenden Bestimmungen orientieren. So ist eine Kennzeichnung von Bahnübergängen durch Andreaskreuze durchaus zulässig. Näheres sollte hier die Gefährdungsbeurteilung aussagen. Ist der Übergang besonders gefahrengeneigt, beispielsweise eine Überweg zur Kantine, würde ich immer über eine Beschrankung nachdenken.

    In diesem SInne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • ... ich habe an anderer ähnlicher Stelle in zwei Betrieben schon die Kombination aus Andreas-Kreuz als Hinweis auf eine Bahntrasse und dazu für den Straßenverkehr das achteckige "Stop-Schild" gesehen. Um dabei offensichtlich innerbetrieblich nicht mit den Forderungen aus der StVO in Konflickt zu geraten (so wie MichaelD es schon dargestellt hat), war dieses Schild kleiner und auf eine größere weiße Tafel mit schwarzem Rand montiert. Dazu war so ein Spruch wie in etwa sinngemäß: "Erst anhalten - dann weiterfahren".

    Ein "Stop-Schild" zusammen mit einem Andreas-Kreuz habe ich aber auch schon im öffentlichen Straßenverkehr gesehen.

    PF

    Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen
    (Mark Twain)

  • DAs Andreas Kreuz ist eine ausreichende Beschilderung.
    Sie weist den Fahrer eines Fahrzeuges auf die Gefährdung BAhnfahrzeuge hin.

    Deshalb geht das so in Ordnung.

    Aber wenn du es genau haben möchtest schaue doch mal bei der BG Bahn rein

    Gruß Rabau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Bis vor 5 Jahren hatten wir auch noch einen Gleisanschuss mit einer eigenen Lok.
    Dadurch das die Bahn Wagons zur Verfügung stellte wurden die Schienen auf dem Betriebsgelände von der Bahn regelmäßig überprüft. Auch die Lok, mit der die Wagons vom Bahndamm geholt und wieder gebracht wurden, wurde regelmäßig überprüft. Alle 5 Jahre musste sie sogar zu einer Bahnwerkstatt um dort überprüft zu werden. Die Mitarbeiter die die Bahngleise befuhren wurden ebenfalls durch die Bahn ausgebildet, das war es aber auch schon.
    Auf dem Gelände hatten wir nur am Eingang ein Schild welches auf den Gleisverkehr hinwies, weitere Schilder gab es nicht (auch kein Andreaskreuz) und wurden auch nicht von der Bahn gefordert (mit welcher Begründung sollten sie dies auch)
    Nachdem uns die Bahn den Anschluss gekündigt hat wurden die Andeaskreuze die an der Starße standen, die musse überquert werden, demontiert. Die Gleise und Weichen die ausserhalb des Betribsgeländes sind werden auch noch immer überprüft da ansonsten die Gleise entfernt und die Straße auf unsere Kosten fertig gemacht werden müsste (die Überprüfung ist da billiger und bringt der Bahn auch regelmäßig Geld ein)

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

  • Hallo Leute, ich bin in den Thema wohl bald Experte :D

    also Bahnübergänge auf Betriebsgelände sind....

    innerbetriebliche Verkehrswege , das ist ein Unterschied.

    Dazu kommt auch noch das Verkehrsaufkommen dazu und
    danach richten sich die Sicherheitsvorkehrungen...

    werde euch in den nächsten Tagen alle möglichen Sicherheitsmaßnahmen hier vorstellen , die es gibt.

    Denn es gibt vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtungen der DB.

    Man kann nicht einfach was am innerbetrieblichen Verkehrsweg installieren, wie RundumLeucht oder sowas...

    mehr in den nächsten Tagen...

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