Hi zusammen,
ich habe schon die Suche bemüht, aber nichts wirklich passendes gefunden.
Wir haben in der Firma so einen besonders klugen Kontroller, der gerne alle mega-genau nimmt...zumindest wenn es ihm in den Kram passt.
Betrifft DGUV A1 §4 , "die Unterweisung hat mindestens einmal jährlich zu erfolgen". Für mich eigentlich klar, aber bei ihm bedeutet das beispielsweise im Januar 22 eine Betriebsanweisung unterwiesen wird, die nächste kann dann im Dezember 23 erfolgen. Damit hätte er einmal im Kalenderjahr geschult. Ich bin es etwas leid, ständig dagegen zu reden, daher meine Frage: Kann ich das mit dem jährlich schulen woanders, bestenfalls noch genauer, finden?
Danke und Gruß,
Mike