Leiter auf Dach von Transporter

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  • I....Und für die Sicherheit gibt es ja diese netten RSA-Regelpläne, hier z.B. Regelplan B IV/1, zusätzlich mit Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h.
    Dann wackelt nix mehr....

    Und wie sieht es mit plötzlich auftretenden Windböhen aus ?

    Sorry aber mir ist das in der Gefährdungsbeurteilung echt zu Grenzwertig !

    Grüße,

    Heinz

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

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  • Nur als Anmerkung: Es gilt nicht immer das Prinzip, "Das Beste was verfügbar ist, muss verwendet werden."

    Neben allen Einwänden - ich würde eine solche Lösung nicht pauschal ablehnen...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    Was spräche denn dafür, diese Lösung zu nehmen?

    Dire ist billig, erfordert keine Umstellung und kann mal eben so gemacht werden. OK.

    Was spricht gegen diese Lösung?

    1. Die Standsicherheit ist nicht gegeben. Damit eine der grundlegendsten Anforderungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln nicht erfüllt => die angedachte Lösung ist nicht zulässig.

    2. Die Arbeiten sind regelmäßig wiederkehrend. Damit ist die Realisierung höherwertiger Schutzmaßnahmen verhältnismäßig => die angedachte Lösung ist nicht zulässig.

    3. Die Arbeiten sind regelmäßig wiederkehrend. Damit ist die Gesamtexpositionsdauer hoch => die angedachte Lösung ist nicht zulässig.

    4. Es ist keine Absturzsicherung möglich => die angedachte Lösung ist nicht zulässig.

    5. Die Verwendung des Oldtimers als Standplatz für eine Leiter ist (wahrscheinlich) keine bestimmungsgemäße Verwendung => die angedachte Lösung ist nicht zulässig.

    6. Es besteht ein hohes Risiko schwerster/tödlicher Verletzungen. Dieses Risiko wäre bei Verwendung einer Hubarbeitsbühne erheblich reduziert. => die angedachte Lösung ist nicht zulässig.

  • ich würde eine solche Lösung nicht pauschal ablehnen.

    Ich schon, denn das Konstrukt dürfte eigentlich nur sehr selten eingesetzt werden. Dafür ist der technische Aufwand aber schon gewaltig. Die Gefährdungen sehe ich hier ständig gegeben. Auch frage ich mich, wie man das Fahrzeug korrekt positioniert, dass dann die hochgeklappte Leiter richtig zum Arbeitsort steht? Mit hochgeklappter Leiter das Fahrzeug zu positionieren halte ich für grenzwertig. Das alles kann man deutlich problemloser mit einem Hubsteiger erledigen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wir haben noch Leitern, die auf Gleisen gerollt werden können. Da gibt es dann aber noch zusätzliche Sicherungen gegen Wegrollen und Umkippen sowie ein mitlaufendes Auffanggerät mit beweglicher Führung an das man sich anschlagen muss. Zudem darf man neben den üblichen Einschränkungen zum Arbeiten auf Leitern auch nicht alleine damit arbeiten.

    Insgesamt eine Lösung von anno dazumal mit neuem Anstrich, die aufgrund der zahlreichen sicherheitsbedingten Einschränkungen nur noch selten genutzt wird. Am liebsten hätte ich die Dinger ganz weg. Sowas neu einzuführen würde ich lassen. Die Kollegen werden es garantiert für mehr einsetzen als eigentlich gestattet und damit holt man sich nur endlose Diskussionen ins Haus...

  • Sowas neu einzuführen würde ich lassen. Die Kollegen werden es garantiert für mehr einsetzen als eigentlich gestattet und damit holt man sich nur endlose Diskussionen ins Haus...

    Ich könnte mir einen Einsatz unter sehr restriktiven Bedingungen vorstellen. Wie Du richtig sagst: die Kollegen werden das noch ganz anders nutzen, vor allem, da sie in der Regel allein arbeiten.

    JS

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

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  • Sehr interessant zu verfolgen, diese Diskussion...

    - höherwertigere Lösungen (Hubsteiger) sind grundsätzlich immer verfügbar - warum sind dann Leitern überhaupt noch zulässig?!?!?

    - die Leiter ist nach Aussage des Treaderstellers fest montiert und das Fahrzeug steht auf vier Rädern - Standunsicherheit sieht anders aus

    - Wenn ein 40 Tonner mit 60 in einem 1/2 Meter Abstand an einem hochgefahrenen Hubwagen vorbei brettert, dann wackelt die Butze auch ganz ordentlich

    - Wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer auf das Fahrzeug auffährt ist es auch egal, ob es diese angesprochene Version, oder ein Hubsteiger ist

    - was die korrekte Positionierung angeht: Nun ja, es gibt Leute die können rückwärts einparken und andere eben nicht...

    - ... ;)

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • - höherwertigere Lösungen (Hubsteiger) sind grundsätzlich immer verfügbar - warum sind dann Leitern überhaupt noch zulässig?!?!?

    Eine gute Frage mit den Leitern! Vor Jahren war in der Zeitschrift "Sicherheitsingenieur" ein Artikel darüber. Es ging um die Risikoeinschätzung (Bsp. Nohl). Bei Leitern kommt man unweigerlich zu dem Schluß, daß eine tödliche Gefahr besteht und es immer Alternativen gibt. Schluß: Leitern verbieten.

    Die Überlegungen in dem Artikel fand ich schlüssig. Seither bin ich mit den freihändigen Risikoeinschätzungen sehr vorsichtig. Ich mache lieber Arbeitsschutz "digital" (so nannte es ein Aufsichtsbeamter): Ja oder nein.

    JS

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

  • - die Leiter ist nach Aussage des Treaderstellers fest montiert und das Fahrzeug steht auf vier Rädern - Standunsicherheit sieht anders aus

    - Wenn ein 40 Tonner mit 60 in einem 1/2 Meter Abstand an einem hochgefahrenen Hubwagen vorbei brettert, dann wackelt die Butze auch ganz ordentlich

    - Wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer auf das Fahrzeug auffährt ist es auch egal, ob es diese angesprochene Version, oder ein Hubsteiger ist

    - was die korrekte Positionierung angeht: Nun ja, es gibt Leute die können rückwärts einparken und andere eben nicht...

    Mein Haupteinwand ist: meine Kollegen werden das Konstrukt auch dann anwenden, wenn es die Bedingungen nicht hergeben (Witterung usw.).

    Und eigentlich bräuchte ich auf einer Leiter keine Absturzsicherung.

    Im Hubsteiger brauche ich eine, auf der Leiter nicht?

    Sollten wir jemals zu einer Entscheidung kommen (was ich bezweifle :S ), stell ich es hier rein.

    JS

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

  • Mein Haupteinwand ist: meine Kollegen werden das Konstrukt auch dann anwenden, wenn es die Bedingungen nicht hergeben (Witterung usw.).

    Und eigentlich bräuchte ich auf einer Leiter keine Absturzsicherung.

    Im Hubsteiger brauche ich eine, auf der Leiter nicht?

    Sollten wir jemals zu einer Entscheidung kommen (was ich bezweifle :S ), stell ich es hier rein.

    JS

    Naja als Sicherung wären auch Geländer / Handläufe zulässig. Haben hier auf eine ähnliche Lösung mit Podestleitern inkl. Geländer umgestellt.

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    - höherwertigere Lösungen (Hubsteiger) sind grundsätzlich immer verfügbar - warum sind dann Leitern überhaupt noch zulässig?!?!?

    .....

    Das Arbeitsschutzregelwerk ist ja nicht das Maximum an Sicherheit, sondern ein mit Vertretern der betroffenen Branchen getroffener Kompromiss.

    Leitern sind deshalb noch in wenigen, klar definierten Ausnahmesituationen noch zulässig. In der TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern" steht:

    4.2.4 Leiter als hochgelegener Arbeitsplatz
    Die Verwendung von Leitern als hochgelegener Arbeitsplatz ist nur zulässig  bis zu einer Standhöhe von 2 m und bei einer Standhöhe zwischen 2 m und 5 m, wenn nur zeitweilige Arbeiten ausgeführt werden, wenn

    - wegen der geringen Gefährdung und der geringen Verwendungsdauer die Verwendung anderer, sichererer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig ist und
    - die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Arbeiten sicher durchgeführt werden können.

    .....

    Zeitweilige Arbeiten sind Arbeiten, die einen Zeitraum von zwei Stunden je Arbeitsschicht nicht überschreiten, wie z. B. Wartungs-, Instandhaltungs-, Inspektions-, Mess- und Montagearbeiten.

    Zeitweilige Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen im Freien unter Verwendung von Leitern dürfen nur ausgeführt werden, wenn die Umgebungs- und Witterungsverhältnisse die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigen. Insbesondere dürfen Arbeiten nicht begonnen oder fortgesetzt werden, wenn witterungsbedingt, z. B. durch starken oder böigen Wind, Vereisung oder Schneeglätte, die Möglichkeit besteht, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende oder umfallende Teile verletzt werden.


    Alles was ich weiter oben in Thread schon schrieb, kommt noch hinzu.

  • Hach ich mag einfach mit welch spielerischer Leichtigkeit Du seitenlang Regel- und Gesetzestexte rezitieren kannst. Wie Du Zwischentöne erkennen zwischen den Zeilen lesen kannst, das ist schon ganz große Kunst...ganz große Kunst!!!

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    Einmal editiert, zuletzt von MichaelD (19. März 2024 um 12:14)

  • Diese Bilder sind von unserem Konkurrenten. Nun kam der Vorschlag, es ebenso zu machen. Ich prüfe das.

    Der Vorteil dieser Lösung ist: keine Ausbildung erforderlich. Einfach und für schnelle Einsätze.

    Der Nachteil: Wackelig, bessere Lösung Hubsteiger, Absturzsicherung auf dem Fahrzeug überlegen.

    Ihr seid also "Dienstleister" und prüft gerade, ob ihr es ebenso kosteneffizient und vor allem zeitsparend anbieten könnt...?

    - höherwertigere Lösungen (Hubsteiger) sind grundsätzlich immer verfügbar - warum sind dann Leitern überhaupt noch zulässig?!?!?

    - die Leiter ist nach Aussage des Treaderstellers fest montiert und das Fahrzeug steht auf vier Rädern - Standunsicherheit sieht anders aus

    - Wenn ein 40 Tonner mit 60 in einem 1/2 Meter Abstand an einem hochgefahrenen Hubwagen vorbei brettert, dann wackelt die Butze auch ganz ordentlich

    Da es vermutlich um das Angebotsspektrum für Kunden und die damit verbundenen wirtschaftlichen Überlegungen geht, kann ich die "Sinnhaftigkeit" für so ein Konstrukt schon nachvollziehen - die Alternative ist: Der Kunde will eine schnelle und flexible Umsetzung der Arbeiten und vergibt an den Konkurrenten...

    Was das Wackeln angeht: da braucht es noch nicht mal einen 40 Tonner - da reicht schon ein Polizeiauto im Einsatz - da wackelt mein Auto auch schon... wenn ich mich dann noch in 4 -5 m Höhe befinde... uiiii.

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Ihr seid also "Dienstleister" und prüft gerade, ob ihr es ebenso kosteneffizient und vor allem zeitsparend anbieten könnt...?

    So sieht´s aus. Am besten noch Kinderarbeit, dann könnten wir die Preise noch weiter senken :DIst schon eine verrückte Zeit.

    JS

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

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  • So sieht´s aus. Am besten noch Kinderarbeit, dann könnten wir die Preise noch weiter senken :D Ist schon eine verrückte Zeit.

    Lieber J S,

    bitte verbiege dich nicht, bleib standhaft!

    Wer auf Kosten der Knochen anderer Gewinn erzielen will, ist für mich unten durch.

    Das muss man manchmal auch aussprechen, man sollte das unter 4 Augen tun, wenn das nichts bringt - volle Breitseite ohne Gnade unter Zeugen (Betriebsrat etc.) (Muss aber total fundiert sein und mit Rechtsquellen abgesichert sein.)

    Ja ich weiss, es gibt dann eventuell Konsequenzen, aber ich lebe nun mal meinen Konfirmationsspruch:

    1.Korinther16,13 : Wachet, steht im Glauben, seid mutig und seid stark!

    Am Ende mußt du für dich entscheiden,

    was du mit vertuschen willst oder ob du deinem Gewissen folgst!

    Ich sage immer ich bin nicht hier um neue Freunde kennen zu lernen sondern meinen Job zu machen. Dafür haben sie mich eingestellt und dafür habe ich unterschrieben. Alles andere ist ein Verstoß gegen meinen Arbeitsvertrag.

    Gruß Canislupus

  • Ich möchte mal auf einen ganz anderen Aspekt hinweisen, der bisher nicht angedacht wurde:

    zulässige Dachlast

    Bei Transportern liegt diese zwischen 50 und 150 kg...

    Und da ist alles hineinzurechnen: Tragegestell, Aufbau, Leiter, Werkzeug, Ersatzteile, Mitarbeiter, ...

    Da ist das Limit schnell erreicht.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Ich möchte mal auf einen ganz anderen Aspekt hinweisen, der bisher nicht angedacht wurde:

    zulässige Dachlast

    Stimmt, habe ich gar nicht dran gedacht. Ist eh ein Thema, weil das eh immer knapp ist.

    JS

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

  • zulässige Dachlast

    Guter Hinweis!

    Ergänzend dazu: Bitte auch schauen, unter welchen Bedingungen die angegeben wird. Die offizielle Zahl ist meines Wissens auch auf das Fahrverhalten bezogen.

    Bei stillstehendem (und ggf. in geeigneter Weise abgestütztem) Fahrzeug geht da schon mehr, vor Fahrtantritt muß dann aber teilweise abgebaut werden.

    Und die Fahrzeughersteller werden sich nur ungern auf einen konkreten Wert für das stehende Fahrzeug einlassen. Der würde im Fall des Falles vor Gericht herausgekramt.

    Generell: Das Thema Fahrt haben wir hier noch gar nicht gehabt.

    Alle Dachaufbauten (und Fahrzeuganbauten) verändern den Schwerpunkt des Fahrzeugs und damit auch die Querbeschleunigung, bei der es kippt.

    Das sollte den Fahrern dann auf jeden Fall bewußt sein.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

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  • Generell: Das Thema Fahrt haben wir hier noch gar nicht gehabt.

    Alle Dachaufbauten (und Fahrzeuganbauten) verändern den Schwerpunkt des Fahrzeugs und damit auch die Querbeschleunigung, bei der es kippt.

    Das sollte den Fahrern dann auf jeden Fall bewußt sein.

    Ab einer gewissen Geschwindigkeit sind wir reine Energie...

    JS

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

  • Stimmt, habe ich gar nicht dran gedacht. Ist eh ein Thema, weil das eh immer knapp ist.

    JS

    Kleiner Hinweis: Der Begriff "Bestimmungsgemäße Verwendung" beinhaltet u.a. die zul. Dachlast und wurde weiter oben bereits erwähnt.

    Etwas off topic: sowohl in der Sifa-Ausbildung als auch in der Praxis kommt die Beachtung der "best. gemäßen Verwendung" meiner Erfahrung nach zu kurz. Der hier diskutierte Fall belegt das ja ebenfalls.