Leiter auf Dach von Transporter

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  • Sieht natürlich abenteuerlich aus aber solange die 2-5m Standhöhe für kurzweilige Arbeiten sowie ebener, tragfähiger und rutschhemmender Untergrund gegeben sind, sollte "eig." nichts dagegen sprechen. Handbremse natürlich gezogen usw.

    Hubsteiger ist natürlich vorzuziehen..

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  • Das sieht so aus, als wäre es speziell für den Anwendungszweck konstruiert. Ich hätte allerdings Bedenken, wenn die Person, so wie auf dem ersten Bild zu erkennen, auf der Plattform steht. Da dürfte die Fallhöhe ca. 2m sein, somit Absturzgefahr und er befindet sich innerhalb des Gefahrenbereichs ohne entsprechende Sicherung. Die Person trägt ja Gurtzeug, das als PSAgA eingesetzt werden kann, nur wo anschlagen? Weiterhin könnte ich mir vorstellen, dass das Konstrukt gewaltig ins Schwanken kommt, wenn z.B. ein LKW da flott daran vorbei fährt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ...gibt es eine Sicherung um das Fahrzeug herum?

    Verkehrsleitkegel, Signal Lichter etc. Gut wenn das Fahrzeug selbst und die Leiter oben drauf sicher stehen.

    Doof, wenn jemand auf das Fahrzeug auffährt, während jemand auf der Leiter steht.
    Grüße

    ...Bequemlichkeit führt zu einem Mangel an

    Sicherheit und hinterher ist datt Geschrei wieder groß.

  • Guten Morgen,

    sehr interessante Alternative. Wenn ich die TRBS 2121 richtig interpretiert habe, scheint das erstmal nicht grundsätzlich verboten zu sein, davon ausgehend, dass es sich hierbei um eine Verwendung als hochgelegener Arbeitsplatz bei einer Standhöhe zw. 2 und 5 Meter, wenn nur zeitweilige Arbeiten ausgeführt werden.

    Aufgrund der Aufstellung im öffentlichen Straßenland werden in der TRBS auch noch weitergehende Maßnahmen beschrieben. Ich sehe zwar auch den Gurt auf den Bildern, frage mich aber dennoch wo dieser befestigt werden soll. An der Leiter oder an der Ampel wird das wohl eher nicht funktionieren.

    Die Zweifel aber bleiben... Allein die Einflüsse aus der Witterung (Wind) oder auch die Gefährdungen aus dem Straßenland (vorbeifahrende Fahrzeuge oder mögliche Verkehrsunfälle durch ein auffahrendes Fahrzeug) machen es mir als Sifa echt schwer das so durchzuwinken.

  • Das sieht so aus, als wäre es speziell für den Anwendungszweck konstruiert. Ich hätte allerdings Bedenken, wenn die Person, so wie auf dem ersten Bild zu erkennen, auf der Plattform steht. Da dürfte die Fallhöhe ca. 2m sein, somit Absturzgefahr und er befindet sich innerhalb des Gefahrenbereichs ohne entsprechende Sicherung. Die Person trägt ja Gurtzeug, das als PSAgA eingesetzt werden kann, nur wo anschlagen? Weiterhin könnte ich mir vorstellen, dass das Konstrukt gewaltig ins Schwanken kommt, wenn z.B. ein LKW da flott daran vorbei fährt.

    Theoretisch sollte es nicht schwanken, da ja die Stelle verkehrsrechtlich abgesichert ist (haha).

    Guter Einwand mit der Fallhöhe.

    Es sieht eher nach Camping denn nach Arbeit aus.

    JS

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

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  • Das sieht so aus, als wäre es speziell für den Anwendungszweck konstruiert. Ich hätte allerdings Bedenken, wenn die Person, so wie auf dem ersten Bild zu erkennen, auf der Plattform steht. Da dürfte die Fallhöhe ca. 2m sein, somit Absturzgefahr und er befindet sich innerhalb des Gefahrenbereichs ohne entsprechende Sicherung. Die Person trägt ja Gurtzeug, das als PSAgA eingesetzt werden kann, nur wo anschlagen? Weiterhin könnte ich mir vorstellen, dass das Konstrukt gewaltig ins Schwanken kommt, wenn z.B. ein LKW da flott daran vorbei fährt.

    Ich kenne eine derartige Konstruktion und habe auch schon mal mit so etwas gearbeitet.
    Die Bilder sind nicht besonders detailreich, bei uns war seinerzeit noch ein klappbares Geländer auf der Platform montiert.
    (wäre die Leiter 2m länger und würde neben dem Transporter stehen, wäre alles "normal, oder? :) )

    Natürlich kann das Fahrzeug bei einer schnellen LKW-Vorbeifahrt ins Schwanken kommen. Passiert dir aber auch bei jedem Hubsteiger, bis zum einseitigen Abheben der Stützen.
    Eine verkehrsrechtliche Anordnung braucht du für solche Arbeiten eh.
    Und für die Sicherheit gibt es ja diese netten RSA-Regelpläne, hier z.B. Regelplan B IV/1, zusätzlich mit Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h.
    Dann wackelt nix mehr.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • seinerzeit noch ein klappbares Geländer auf der Platform montiert.

    Das hätte ich auch so empfohlen. Auf vielen Tankaufliegern findet man ja solche hochziehbaren Geländer.

    Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h.
    Dann wackelt nix mehr.

    Wetten dass das trotzdem noch problemlos wackelt. Ein Hubsteiger hat in der Regel starre Stützen. Dieses Fahrzeug steht auf seinen gefederten Achsen, da kann oben auf der Leiter problemlos eine seitliche Pendelbewegung von einem halben Meter in jede Richtung erfolgen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich halte diese Lösung für nicht zulässig, da

    a) diese Arbeiten regelmäßig wiederkehren und mehrfach täglich ausgeführt werden (entsprechend ist die Gesamtexposition alles andere als gering), und

    b) höherwertige Lösungen (Hubarbeitsbühne) verfügbar sind.

  • Die Fotos zeige eine mögliche Situation, die zudem geschönt aussieht. Ruhiges Wetter, leere Kreuzung.

    Dieses Fahrzeug ist doch vermutlich täglich im ganzen Stadtgebiet im Einsatz, sofern die Bedingungen stimmen. Wenn die Bedingungen nicht stimmen, bleibt es im Depot, oder nicht?

    Es müsste also Unterlagen geben, nach denen die Verantwortlichen entscheiden, ob sie das Fahrzeig rausschicken oder auf geeignete Bedingungen warten.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Vielen Dank für eure Hinweise.

    Diese Bilder sind von unserem Konkurrenten. Nun kam der Vorschlag, es ebenso zu machen. Ich prüfe das.

    Der Vorteil dieser Lösung ist: keine Ausbildung erforderlich. Einfach und für schnelle Einsätze.

    Der Nachteil: Wackelig, bessere Lösung Hubsteiger, Absturzsicherung auf dem Fahrzeug überlegen.

    JS

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

  • Leider krieg ich die Bilder nicht besser.

    Was ich mich noch frage: wieso trägt er PSA gegen Absturz? Bei einer Leiter muß doch normalerweise keine PSA gegen Absturz getragen werden?
    Mir wäre auch nicht klar, wie man die PSA gut sichern könnte?

    JS

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

  • Leider krieg ich die Bilder nicht besser.

    Was ich mich noch frage: wieso trägt er PSA gegen Absturz? Bei einer Leiter muß doch normalerweise keine PSA gegen Absturz getragen werden?
    Mir wäre auch nicht klar, wie man die PSA gut sichern könnte?

    JS

    Der trägt PSA, weil man ohne Absturzsicherung nicht arbeiten darf. Dass die PSAgA hier nutzlos und nicht wirksam und daher nicht zulässig ist, hat denen noch keiner gesagt.

  • Dieses Fahrzeug steht auf seinen gefederten Achsen, da kann oben auf der Leiter problemlos eine seitliche Pendelbewegung von einem halben Meter in jede Richtung erfolgen.

    Völlich richtig! Damit ist das so nicht einsetzbar.

    Man sollte sich mal die GB zeigen lassen!

    Das wäre mal so ein Fall für die Gewerbeaufsicht das zu prüfen. I

    ch meine es gibt eine Norm dafür. Ich such mal...

    Weisen Sie die Standsicherheit des Fahrzeuges nach -

    Wo ist die CE dafür? ....

    Jetzt hat jemand richtig Hausaufgaben vor sich!

    Gruß Canislupus

    2 Mal editiert, zuletzt von Canislupus (15. März 2024 um 09:54)

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  • Das ist eine Billich-Will-Ich-Bastellösung.

    Da reicht ein kräftiger Windstoß und den Arbeiter haut´s von der Leiter. Hinzu kommt, wie oben schon geschrieben: es ist höherwertiger Schutz verfügbar und damit eine Leiter für diesen Zweck per se nicht geeignet.

    Über Absicherung von Straßenbaustellen kann man bei der Gelegenheit auch mal nachdenken.....

  • Nur als Anmerkung: Es gilt nicht immer das Prinzip, "Das Beste was verfügbar ist, muss verwendet werden."

    Neben allen Einwänden - ich würde eine solche Lösung nicht pauschal ablehnen...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Verboten ist es wohl nicht, so meine Recherche.

    Das Problem ist, daß die Mitarbeiter das nur anwenden, wenn es tatsächlich sicher ist. Also gute Witterungsverhältnisse, ausschließlich Kontrollen/Inspektionen usw.

    Ich fürchte, daß die Kollegen dann trotzdem raufgehen.

    Da sie meist allein unterwegs sind, ist das auch kaum zu kontrollieren.

    JS

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?