Arbeitsschutzkontrollgesetz --> habt ihr mal etwas drüber gehört?

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Zwischenbericht zur Kontrolldichte der Länder auf dem Weg zur Mindestbesichtigungsquote

    Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz wurde erstmals eine Mindestbesichtigungsquote für die staatlichen Arbeitsschutzaufsicht von 5% aller Betriebe pro Jahr festgelegt. Diese gilt ab 2026, wobei die Länder bis dahin Schritte unternehmen, die Mindestbesichtigungsquote umzusetzen. Im Arbeitsschutzkontrollgesetz verpflichtet sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, im Jahr 2023 eine Zwischenauswertung der Kontrolldichte der Länder vorzunehmen. Diese wird mit diesem Bericht vorgelegt.

    Arbeitsschutzkontrollgesetz

    Zwischenbericht der BMAS

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • ANZEIGE
  • Ich habe vor längerer Zeit davon gelesen, zum Beispiel in einem alten Jahresbericht der ETEM. Auslöser waren die Zustände in der Fleischindustrie, die während der Corona-Pandemie ans Licht gekommen sind.

    In der Praxis ist es mir aber noch nicht begegnet. Tatsächlich hatte ich es fast vergessen.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Von dem Gesetz selbst habe ich bisher nichts gehört, wohl aber von einer geplanten Erhöhung der Besuchsquoten. Das hatte das BMAS damals wohl ausgegeben und damit bei den Berufsgenossenschaften etwas Unruhe verursacht.

    Ob sich was getan hat, weiß ich nicht. Daher werde ich mir den Bericht mal anschauen.

    Im Rahmen der Sifa-Fortbildung sind wir aber auch auf den §18 SGB VII gestoßen. Inwieweit der umgesetzt wird, wäre durchaus mal interessant zu wissen. Bei uns ist immer wieder mal die Rede von "tausenden Unternehmen, die jede AP zu betreuen hat", vor allem wenn es um die Betreuung der Sifa-Azubis geht.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Auf einem Sifa-Forum der BGHM im letzten Jahr, war die Rede davon die Besichtigungen zu steigern und sie haben das Intervall für Groß-, Mittel- und Kleinbetriebe angepasst. Wobei man hier, aufgrund von Personalmangel die Großbetriebe deutlich öfter besichtigen möchte wie die Mittelbetriebe. Die Kleinbetriebe bleiben dabei wieder als "Priorität 3" auf der Strecke. Liegt aber an der Masse der Kleinbetriebe und der BGHM ist bewusst, das dort Besichtigungen sinnvoller wären.

    Leider kann ich mich nicht mehr an die geplanten Intervallen erinnern. Ich hatte mir diese mal notiert und falls ich dies wieder finde, schreibe ich sie noch dazu.

    Muss jeder selbst für sich entscheiden, was er von dieser Vorgehensweise halten will ...

    Grüße,

    Andreas

    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

  • ANZEIGE
  • Unsere AP hat mal etwas von 2000 Unternehmen in ihrem Bezirk erzählt.

    Unsere sprechen von "10.000".

    Ich bin da skeptisch, was die genaue Größenordnung betrifft. Allerdings sprechen die regelmäßigen Ansätze zur Personalgewinnung auf jeden Fall dafür, daß sie deutlich zu wenige AP haben.

    Statistisch liegt die Wahrscheinlichkeit für einen Besuch angeblich bei einem Besuch alle 25 Jahre.

    Aber auch bei der Zahl bin ich skeptisch, da ich die Herleitung und die Quelle nicht kenne.

    Trotzdem fände ich es gut, wenn man die AP vielleicht alle ein oder zwei Jahre mal sehen würde, und zwar nicht nur, wenn man einen Sifa-Azubi hat.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Vielen Dank fürs Teilen der Unterlagen.

    Tatsächlich habe ich da mal was in einem GDA Bericht dazu gelesen, bilde ich mir ein.

    Das muss ich mir mal anschauen.

    Mehr zum Arbeitsschutz, dann abonniere meinen WhatsApp Kanal

  • Wir bekommen durchaus alle drei Jahre Besuch von der AP. Das hat aber auch mit unserer Struktur zu tun, den Gefahrstoffen und Anlagen usw.

    Die APs prisorisieren und gehen nach Anspruch der Betreuung und Wahrscheinlichkeiten für Unfälle vor. So oder so ist der Personalmangel auch dort spürbar und das wird sich so schnell nicht ändern.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Unsere AP wollte vergangenes Jahr kommen in Bezug auf Umgang mit krebserzeugenden Stoffen, das ist ja momentan im Programm der GDA. Dann hat aber die AP die BG gewechselt und somit hat der Termin nicht stattgefunden, obwohl ich alles so schön vorbereitet hatte, inklusive Kekse.

    Demnächst hat sich die Gewerbeaufsicht angemeldet, die kommen dann gleich mit 3 Personen. Mal sehen, was die wollen, aber wahrscheinlich geht es da um unsere Baustellen und da bin ich ja in der Regel nicht zuständig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ANZEIGE
  • zu uns kommen die AP in die Kliniken. Meistens weibliche Schwangerenvertretungen und Anwärter zur AP. Die BG weiß, dass es bei uns läuft und es gibt Schnittchen und Kaffee.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Im veröffentlichten Zwischenbericht geht es doch um die staatlichen Aufsichtsbehörden und deren Kontrollen... das sind bei mir aber nicht die Besuche der AP der BGen und Unfallkassen, sondern z.B. die Gewerbeaufsichtsämter. Oder liege ich in der Definition falsch?

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Unsere sprechen von "10.000".

    Ich bin da skeptisch, was die genaue Größenordnung betrifft. Allerdings sprechen die regelmäßigen Ansätze zur Personalgewinnung auf jeden Fall dafür, daß sie deutlich zu wenige AP haben.

    Statistisch liegt die Wahrscheinlichkeit für einen Besuch angeblich bei einem Besuch alle 25 Jahre.

    Aber auch bei der Zahl bin ich skeptisch, da ich die Herleitung und die Quelle nicht kenne.

    Trotzdem fände ich es gut, wenn man die AP vielleicht alle ein oder zwei Jahre mal sehen würde, und zwar nicht nur, wenn man einen Sifa-Azubi hat.

    Die neue 5% Regelung würde bedeuten alle 20 Jahre.. in meinem Kurs hieß es auch im Schnitt alle 15-20 Jahre bekommt man mal besuch.

  • Im veröffentlichten Zwischenbericht geht es doch um die staatlichen Aufsichtsbehörden und deren Kontrollen... das sind bei mir aber nicht die Besuche der AP der BGen und Unfallkassen, sondern z.B. die Gewerbeaufsichtsämter. Oder liege ich in der Definition falsch?

    Aufsichtsperson ist die Gewerbeaufsicht.

  • ANZEIGE
  • Das Arbeitsschutzkontrollgesetz ist ja "nur" die Zusammenfassung von Novellierungen in mehreren anderen Gesetzen, u.a. des §21 des ArbSchG.

    Und da steht eindeutig drin, dass die Kontrolle staatliche Verantwortung ist. Sas können die Arbeitsschutzbehörden nicht einfach an die BGen und UKen outsourcen. Das ist hoheitliches handeln.

    Was neu ist, ist dass die Methodik harmonisiert werden soll und die Behörden mehr EInfluss auf das Vorgehen der BGen bekommen und sagen können, auf was die BGen bei Ihren Begehungen besonders achten sollen, welche Betriebe prioritär zu kontrolliern sind und welche Mindeststandards anzulegen sind etc..

    D.h. die Behörden könnten die BGen zwingen, nicht ganz so nachsichtig mit den Betrieben zu sein, wie sie es momentan sind.

    Außerdem werden die Ämter und BGen zum Informationsaustausch über Begehungsergebnisse gezwungen , da können die BGen nicht mehr so viel unter den Teppich kehren - wenn ich das mal böse formulieren darf

    Das entbindet die Ämter aber nicht von ihren Pflichten selber die Mindestbegehungsquote zu erfüllen.

    Wenn das konsequent umgesetzt und gelebt wird fände ich das richtig gut, das könnte nochmal einen Kick in die richtige Richtung geben.

    Ich bin aber skeptisch, ob die Länder willens sind, genügend Geld für zusätzliches Personal auszugeben - und die Frage ist welche Mittel der Bund hat, sie dazu zu zwingen

    ArbSchG

    § 21 Zuständige Behörden, Zusammenwirken mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung

    (1) Die Überwachung des Arbeitsschutzes nach diesem Gesetz ist staatliche Aufgabe. [...] Bei der Überwachung haben die zuständigen Behörden bei der Auswahl von Betrieben Art und Umfang des betrieblichen Gefährdungspotenzials zu berücksichtigen.

    (1a) Die zuständigen Landesbehörden haben bei der Überwachung nach Absatz 1 sicherzustellen, dass im Laufe eines Kalenderjahres eine Mindestanzahl an Betrieben besichtigt wird. [...] Von der Mindestbesichtigungsquote kann durch Landesrecht nicht abgewichen werden. [...]

    (2) Die Aufgaben und Befugnisse der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung richten sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs. [...], werden sie ausschließlich im Rahmen ihrer autonomen Befugnisse tätig.

    (3) Die zuständigen Landesbehörden und die Unfallversicherungsträger wirken auf der Grundlage einer gemeinsamen Beratungs- und Überwachungsstrategie nach § 20a Abs. 2 Nr. 4 eng zusammen und stellen den Erfahrungsaustausch sicher. Diese Strategie umfasst die Abstimmung allgemeiner Grundsätze zur methodischen Vorgehensweise bei

    1.der Beratung und Überwachung der Betriebe,

    2.der Festlegung inhaltlicher Beratungs- und Überwachungsschwerpunkte, aufeinander abgestimmter oder gemeinsamer Schwerpunktaktionen und Arbeitsprogramme und

    3.der Förderung eines Daten- und sonstigen Informationsaustausches, insbesondere über Betriebsbesichtigungen und deren wesentliche Ergebnisse.

    [...]

  • Die neue 5% Regelung würde bedeuten alle 20 Jahre.. in meinem Kurs hieß es auch im Schnitt alle 15-20 Jahre bekommt man mal besuch.

    Nicht unbedingt. DIe Forderung ist zwar nur "mindestens 5 Prozent der im Land vorhandenen Betriebe zu besichtigen", allerdings sollen die Ämter ja Gefährdungen berücksichtigen, Schwerpunkte festlegen und sich mit den BGen abstimmen um Doppelkontrollen zu vermeiden.

    Wenn man das einigermaßen sinnhaft organisiert, würden die BGen andere Betriebe besuchen als die Ämter und Betriebe mit hohen Risiken und miesen Arbeitsbedingungen würden wesentlich öfter kontrolliert als Verwaltungsbetriebe.

  • Unsere AP der BG kommt jährlich vorbei und zwischendurch haben wir öfter per Mail oder Telefon Kontakt.

    Die Gewerbeaufsicht war in den letzten 15 Jahren tatsächlich nur einmal da. Das war letztes Jahr und der "Antrittsbesuch" der zuständigen AP, die aber auch schon seit 10 Jahren im Amt ist.

    Life is what happend to you while you busy making other plans

  • ANZEIGE
  • Da sind wir ja wieder bei aktuellen Diskussionsthemen angelangt.

    Die Kontrollbehörden bekommen schon seit Jahrzehnten diesbezüglich nichts auf die Reihe aber fummeln gepflegt in gesetzlichen Regelungen und Vorschriften rum, um einen Hauch von Aktionismus zu zeigen und sich mit einem: "Wow, sind wir produktiv, effektiv und innovativ!" zurücklehnen zu können.

    Es gibt bei mir nicht viel Einigkeit aber beim Thema Bürokratie bin ich zu 100% bei den Landwirten...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Schaut Euch mal an, wie sich die Gesichter verfinstern, wenn Ihr das Gesetz bei Eurer TAP ansprecht...

    Ich bin aber skeptisch, ob die Länder willens sind, genügend Geld für zusätzliches Personal auszugeben - und die Frage ist welche Mittel der Bund hat, sie dazu zu zwinge

    Diese Skepsis ist berechtigt; das sind sie nicht. Die Sparsamkeit der Behörden habe ich selbst bereits erfahren (hängt sicherlich vom Bundesland bzw. der tatsächlichen Einrichtung ab), dort wird massiv am Personal gespart und lieber die Anforderungen aufgeweicht, so dass vermehrt Quereinsteiger ohne jeglichen fachlichen Hintergrund im Thema Arbeitsschutz TAP werden. Dabei reden wir noch nicht von einer Aufstockung, sondern vom normalen Personalwechsel.

    (Betriebe mit miesen Arbeitsbedingungen ziehen übrigens viel Arbeit nach sich, so dass man weniger der gut laufenden besuchen kann. Schlecht für die Quote.)

    Wenn der Kaiser nackt aussieht, dann ist der Kaiser auch nackt.

  • Hallo zusammen,

    grundsätzlich bin ich der Meinung, dass der Turnus der Kontrollen durch die Behörden viel zu gering ist. Wir haben über 70 Betriebsstätten und Ende Dezember kommt eine AP der Regierung von Oberfranken in eine unserer Filialen, stellt sich vor und bittet um Kontaktaufnahme der Sifa mit ihr zur Vereinbarung eines Kontrolltermins. Dieser Termin findet jetzt Ende Februar statt. Dabei war die AP noch so freundlich, uns eine Agenda des Besuches mitzusenden, also was sie sehen möchte. Mir ist das zu lasch. Wir haben mehre Geschäftsführer für die Niederlassungen, wobei einige ihre Läden in punkto Arbeitssicherheit wirklich im Griff haben und andere wieder am Rande des Wahnsinn agieren und absolut Beratungsressistent sind.

    Manchmal würde ich die Aufsichtspersonen gerne steuern. ;)

    Gruß Andy

    Willkommen in meiner Welt. *SpiEi*