Nur bedingt ein Arbeitsschutzthema!!
Ich weiß gar nicht so recht, wie ich diese Frage jetzt so rüberbringe.
Unsere Mitarbeiter im Technischen Dienst tragen Arbeitskleidung.
In dieser kommen Sie zur Arbeit und fahren nach Feierabend wieder nach Hause.
Das ist aus meiner Sicht falsch. Diese ist morgens auf Arbeit anzuziehen und zum
Feierabend wieder zurückzuwechseln in die private Kleidung. Wird nicht gemacht.
Jetzt ist irgendsoein Schlaukopf bei uns in der Personalbetreuung auf den Trichter
gekommen, dass der Weg zur Arbeit und wieder zurück in Arbeitsklamotten dem
Geldwertevorteil entspricht und entsprechend zu versteuern wäre. Wie das genau
funktioniert, weiß ich leider jetzt nicht.
Das Problem dabei ist, das die Handwerker jetzt sagen, dann trage ich nur noch
private Arbeitskleidung. Da bin ich als Arbeitsschützer natürlich dagegen. Die
dienstl. wird ja schließlich von einem ext. Unternehmen gewaschen (Leihwäsche)
und instandgesetzt etc.
Das Nachhausefahren ist natürlich gem. Chemikalienrecht auch falsch. Das weiß ich auch.
Die Mitarbeiter natürlich auch.
Nichts desto trotz. Wie ist das mit dem Geldwertevorteil? Stimmt das? Was kann man dagegen tun?
Ist das überhaupt zulässig?