Geldwertevorteil --> Arbeitskleidung

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  • Nur bedingt ein Arbeitsschutzthema!!

    Ich weiß gar nicht so recht, wie ich diese Frage jetzt so rüberbringe.

    Unsere Mitarbeiter im Technischen Dienst tragen Arbeitskleidung.

    In dieser kommen Sie zur Arbeit und fahren nach Feierabend wieder nach Hause.

    Das ist aus meiner Sicht falsch. Diese ist morgens auf Arbeit anzuziehen und zum

    Feierabend wieder zurückzuwechseln in die private Kleidung. Wird nicht gemacht.

    Jetzt ist irgendsoein Schlaukopf bei uns in der Personalbetreuung auf den Trichter

    gekommen, dass der Weg zur Arbeit und wieder zurück in Arbeitsklamotten dem

    Geldwertevorteil entspricht und entsprechend zu versteuern wäre. Wie das genau

    funktioniert, weiß ich leider jetzt nicht.

    Das Problem dabei ist, das die Handwerker jetzt sagen, dann trage ich nur noch

    private Arbeitskleidung. Da bin ich als Arbeitsschützer natürlich dagegen. Die

    dienstl. wird ja schließlich von einem ext. Unternehmen gewaschen (Leihwäsche)

    und instandgesetzt etc.

    Das Nachhausefahren ist natürlich gem. Chemikalienrecht auch falsch. Das weiß ich auch.

    Die Mitarbeiter natürlich auch.

    Nichts desto trotz. Wie ist das mit dem Geldwertevorteil? Stimmt das? Was kann man dagegen tun?

    Ist das überhaupt zulässig?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Nichts desto trotz. Wie ist das mit dem Geldwertevorteil? Stimmt das? Was kann man dagegen tun?

    Ist das überhaupt zulässig?

    Achtung gefährliches Halbwissen von meiner Seite !!

    Dienstliche Arbeitskleidung ist PSA und somit sehe ich darin keinen Geldwertevorteil. Das mit An- und Ausziehen vor der Arbeit kann man natürlich einfordern.

    *IroAN* Haben die in eurer Personalabteilung über die Feiertage zuviel Lack gesoffen ?! Wäre dann ein Kugelschreiber auch Geldwertevorteil :/ *IroAus*

    Grüße,

    Andreas

    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

  • dass der Weg zur Arbeit und wieder zurück in Arbeitsklamotten dem

    Geldwertevorteil entspricht und entsprechend zu versteuern wäre.

    Das kann man durchaus so sehen, vergleichbar mit dem Dienstwagenprivileg. Da dürfen AN ja auch den Vorteil versteuern, wenn auch nur zu einem verringerten Teil.

    Wäre dann ein Kugelschreiber auch Geldwertevorteil

    Ja, wenn er entsprechend teuer ist.

    Der geldwerte Vorteil kennt eine Freigrenze, die meines Wissens nach aktuell bei 50.- €/Monat liegt. Wird also dieser Betrag überschritten, ist der Vorteil zu versteuern. Bei der Arbeitskleidung gehe ich davon aus, dass dieser Betrag nicht überschritten wird. Sollte der AG allerdings andere Vergünstigungen bieten wie z.B. ein Firmenticket, so müssen alle diese Dinge aufaddiert werden.

    Das Problem dabei ist, das die Handwerker jetzt sagen, dann trage ich nur noch

    private Arbeitskleidung.

    Dem kann man ja mit einer entsprechenden Kleiderordnung vorbeugen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin Mick1204,

    kann es sein, dass die PA das nur einfordert, weil eben nicht gewollt ist das eure technischen MA mit den Klamotten nach Hause fahren und nun eine Kleiderordnung benötigt wird?

    Gruß Andy

    Willkommen in meiner Welt. *SpiEi*

  • Achtung gefährliches Halbwissen von meiner Seite !!

    Dienstliche Arbeitskleidung ist PSA und somit sehe ich darin keinen Geldwertevorteil. Das mit An- und Ausziehen vor der Arbeit kann man natürlich einfordern.

    Nicht ganz, manche Busfahrer z.B. haben auch Dienstkleidung diese dient jedoch nicht als PSA.

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  • Nicht ganz, manche Busfahrer z.B. haben auch Dienstkleidung diese dient jedoch nicht als PSA.

    Dienstkleidung bzw. Unternehmensbekleidung würde ich jetzt nicht unbedingt mit PSA gleichsetzen sofern diese keine Schutzfunktion bei der Ausübung der beauftragten Tätigkeiten bietet.

    ...Bequemlichkeit führt zu einem Mangel an

    Sicherheit und hinterher ist datt Geschrei wieder groß.

  • ...puh, ich denke da muss der Arbeitgeber sich etwas einfallen lassen.
    Aus einen früheren Betrieb (Blei verarbeitende Industriebude) kenne ich es so:
    MA haben Duschpflicht.

    Arbeitskleidung wird gestellt und von einem Unternehmen gereinigt, geflickt, etc.

    Die Arbeitskleidung verlässt das Werk unter keinen Umständen. (Servicetechniker oder frische Wäsche bei Lehrgängen sind die Ausnahme).

    Das ganz muss natürlich irgendwie mit dem BR in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden.

    Ich kenne die Größe des Betriebs jetzt nicht um den es bei Dir geht, aber bei einem kleinen "Krauter" wird sowas echt schwer durch zu setzen.

    ...Bequemlichkeit führt zu einem Mangel an

    Sicherheit und hinterher ist datt Geschrei wieder groß.

  • Bei Mitarbeitern im Technischen Dienst würde ich eher vom "Blaumann" ausgehen, der keine zusätzlichen Normschutzfähigkeiten hat. Dann wären wir auch aus dem Thema PSA raus. Aber dass es nun ein geldwerter Vorteil ist, wenn man in Arbeitskleidung nach Hause geht... In Hafen lassen viele ihre Arbeitsklamotten an und gehen so nach Hause. Wird zwar nicht unbedingt gern gesehen, aber eine BV haben sie deswegen nicht aufgestellt.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Nichts desto trotz. Wie ist das mit dem Geldwertevorteil? Stimmt das? Was kann man dagegen tun?

    Ist das überhaupt zulässig?

    Arbeitskleidung / Lohnsteuer | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe

    1 Überlassung typischer Arbeitskleidung

    Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer typische Arbeits- bzw. Berufskleidung (z. B. Schutzkleidung) unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung, zählt der geldwerte Vorteil nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Hierbei ist es unerheblich, ob die Arbeits- oder Berufskleidung leihweise überlassen wird oder endgültig in das Eigentum des Arbeitnehmers übergeht.

    Es ist also unerheblich, ob sie damit nach Hause fahren oder schon so zur Arbeit kommen.

    Unsere Monteure fahren fast nur von zu Hause direkt zum Einsatzort, das geht gar nicht anders.

    JS

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

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  • *IroAN* Haben die in eurer Personalabteilung über die Feiertage zuviel Lack gesoffen ?! Wäre dann ein Kugelschreiber auch Geldwertevorteil :/ *IroAus*

    Bei uns "JA"

    Die Diskussion geht schon seit dem letzten Jahr. Ich misch jetzt nur noch zusätzlich ein. Ich will das die MA einheitliche Arbeitskleidung tragen. Und da lege ich denen doch keine Steine in den Weg. Sind eh schon unterbezahlt und sollen dann noch zus. Steuern bezahlen. :cursing:

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    Gruß Mick

  • Moin Mick1204,

    kann es sein, dass die PA das nur einfordert, weil eben nicht gewollt ist das eure technischen MA mit den Klamotten nach Hause fahren und nun eine Kleiderordnung benötigt wird?

    Gruß Andy

    Nee, ganz bestimmt nicht. Das ist denen egal. Die interessiert der AS nicht.

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    Gruß Mick

  • Boah... da hat man wieder ein Problem gefunden...

    Für mich wäre einzig das Thema mit Hygiene bzw. anhaftenden Gefahrstoffen relevant. Und hier bedarf es dringend der Aufklärung der MA.

    Habe gerade ein Unfallanalyse hinter mir, in dem der MA mit Lauge-kontaminierten Socken weitergearbeitet und nach Hause gefahren ist... nun hat er ein Loch im Fuß. Das ist vieles Schiefgelaufen, was zwar geregelt aber nicht beachtet wurde... die MA ziehen sich zwar auch um, aber auf die Socken hat keiner den Fokus gesetzt...

    Gefärdungsbeurteilung incl. SDS haben und fortschreiben und ganz deutlich die MA aufklären... alleine wenn ich daran denke, dass die mit ihren Arbeits-Klamotten an der Haustür von ihren Kindern begrüßt werden...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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  • Boah... da hat man wieder ein Problem gefunden...

    Für mich wäre einzig das Thema mit Hygiene bzw. anhaftenden Gefahrstoffen relevant. Und hier bedarf es dringend der Aufklärung der MA.

    Habe gerade ein Unfallanalyse hinter mir, in dem der MA mit Lauge-kontaminierten Socken weitergearbeitet und nach Hause gefahren ist... nun hat er ein Loch im Fuß. Das ist vieles Schiefgelaufen, was zwar geregelt aber nicht beachtet wurde... die MA ziehen sich zwar auch um, aber auf die Socken hat keiner den Fokus gesetzt...

    Gefärdungsbeurteilung incl. SDS haben und fortschreiben und ganz deutlich die MA aufklären... alleine wenn ich daran denke, dass die mit ihren Arbeits-Klamotten an der Haustür von ihren Kindern begrüßt werden...

    Da bin ich vollständig bei Dir. Wir haben aber nicht die Vielzahl an Gefahrstoffen. Und selbst wenn nur in homöopathischen Mengen. Sollten doch mal größere Mengen eingesetzt werden, wir die Arbeitskleidung mit PSA geschützt.

    Aber dieses sollte jetzt nicht als Thema dienen.

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    Gruß Mick

  • Habt ihr denn kein Unternehmenslogo auf der Arbeitskleidung?

    Ich freue mich für unser Unternehmen, wenn unsere Techniker selbst in ihrer Freizeit das Unternehmen mit Stolz repräsentieren, indem sie den Blaumann mit dem Firmenlogo tragen.

    Worin soll der geldwerte Vorteil bestehen? Doch nicht im einfachen Tragen der Arbeitskleidung. Dann müssten die Techniker sich auch für die Pausen umziehen.

  • Der geldwerte Vorteil kennt eine Freigrenze, die meines Wissens nach aktuell bei 50.- €/Monat liegt.

    Aktuell liegt die Freigrenze bei 44 Euro im Monat (§ 8 II EStG).

    Freigrenze

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  • Bei uns Zählt bei Arbeitskleidung der Geldwerte Vorteil, wenn unser Firmenlogo nichtdarauf ist.

    und ganz schräg... gibt es morgens eine Brezel bei einer Veranstalung .ok.

    ist Butter darauf (oder wird auch nur angeboten)-> Geldwerter Vorteil !

    (allein das Angebot gilt als Vorteil auch wenn frau es ablehnt)

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

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  • und ganz schräg... gibt es morgens eine Brezel bei einer Veranstalung .ok.

    ist Butter darauf (oder wird auch nur angeboten)-> Geldwerter Vorteil !

    Oh, nächstes Thema: darf man - auch bei einer internen Veranstaltung - Lebensmittel offen ausgeben, braucht man dazu eine Hygieneschulung?

    Wenn wir schon beim Auf-die-Spitze-treiben sind :D

    JS

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

  • Oh, nächstes Thema: darf man - auch bei einer internen Veranstaltung - Lebensmittel offen ausgeben, braucht man dazu eine Hygieneschulung?

    Wenn wir schon beim Auf-die-Spitze-treiben sind :D

    JS

    Nein.

    Bei der Feuerwehr benötigen ALLE, die sich nur ein Glas aus der Gemeinschaftsküche mit Essensausgabe ein Glas holen, eine Hygieneschulung.

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Habe dazu das hier gefunden. Erklärt es meiner Meinung nach ganz gut.

    Arbeitskleidung / 4 Gestellung und Kostenerstattung durch den Arbeitgeber | Haufe Finance Office Premium | Finance | Haufe

    Unabhängig davon ist natürlich die Frage, ob die Mitarbeiter ihr PSA/Arbeitskleidung/Schutzkleidung, tragend mit nach hause nehmen sollten.

    Zu dem Thema hier noch etwas interessantes.

    Darf ich private Arbeitskleidung zu Hause waschen? | pflegen-online.de

    Die drei Grundlagen für die Gerichtsurteile

    Das Arbeitsschutzgesetz, die Biostoffverordnung und die sogenannte TRBA 250 (TRBA = „Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe“) sind für die Frage der Reinigung von Arbeitskleidung in der Pflege von Bedeutung. Hier die zentralen Passagen dieser Regelungen im Original:

    1. BIOSTOFFVERORDNUNG – § 1: Der Arbeitgeber hat „(…) vor Aufnahme der Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes in Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung wirksame Desinfektions- und Inaktivierungsverfahren festzulegen.“
    2. TRBA 250 – ZIFFER 4.2.7: „Schutzkleidung oder kontaminierte Arbeitskleidung darf von den Beschäftigten nicht zur Reinigung nach Hause mitgenommen werden.“
    3. ARBEITSSCHUTZGESETZ – § 3: „Kosten für Maßnahmen (…) darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.“

    Die BGW weist darauf hin, dass die aktuelle Rechtsprechung keineswegs pauschal „die“ Pflege als komplette Branche in die Pflicht nimmt, sondern diejenigen Tätigkeiten betroffen sind, bei denen mit einem besonderen Kontaminationsrisiko zu rechnen ist.