Nutzung von handelsüblichen Haushaltsmitteln

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  • Moin,

    ich diskutiere gerade mit einer externen Sifa, inwieweit eine BA für handelsübliche Haushaltsprodukte (z.B. Spülmaschinentaps), die nur sporadisch genutzt werden, zu erstellen ist.

    Kann mir vielleicht jemand sagen, ob dafür eine BA erforderlich ist?

    In der DGUV R 101-019 steht drin, dass die BA grundsätzlich zu erstellen ist.

    Viele Grüße

    Tilly

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  • Diese DGUV Regel findet Anwendung auf Tätigkeiten mit Reinigungs- und Pflegemitteln, die bei der Reinigung von Gebäuden und baulichen Anlagen sowie deren Einrichtungen eingesetzt werden. Sie findet keine Anwendung auf Reinigungs- und Pflegemittel, deren Wirkung ganz oder teilweise auf biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Biostoffverordnung beruht.

    1. Zur "Arbeit" eingesetzt, dann GBU, BA erforderlich inkl. Substitutionsprüfung, Gefahrstoffkataster etc..

    2. Eigenwirtschaftlich eingesetzt (z.B. Spülmaschine in einer Gemeinschaftsküche) ohne Arbeitsanweisung und Zusammenhang zur Tätigkeit --> keine BA. Es langen die Herstellerhinweise auf den Reinigungsmitteln.

    Bei einem internen Audit wurden wir auch bemängelt. Damit der Auditor ruhe gibt, haben wir eine allgemeine BA für Haushaltsreiniger erstellt ohne uns auf ein Produkt festzulegen. Gefährdungen sind und Daily Life Risk abgedeckt. Aber meiner persönlichenMeinung nach war schon das zu viel.

    Beachte, nur für Haushaltsübliche Arbeiten ohne Zusammenhang zur Tätigkeit (Arbeit/Beruf).

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Wird der Tab für einen Prozess benötigt, dann ja. Auch für Assistenz, welche diese aufgrund ihrer zugeteilten Tätigkeit (Spülen der Kaffeetasse der Unternehmerin) nutzt ebenfalls.

    Für Nutzung im Sozialbereich zum Reinigen von Pausengeschirr würde ich auf GMV hinweisen.

    UNVERNUNFT HAT ZUKUNFT :rock2:

  • Hi,

    § 6 der GefStoffV hilft:

    Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten insgesamt eine nur geringe Gefährdung der Beschäftigten und reichen die nach § 8 zu ergreifenden Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aus, so müssen keine weiteren Maßnahmen des Abschnitts 4 ergriffen werden.

    Bei geringer Gefährdung ist somit u.a. keine Betriebsanweisung erforderlich. Bei sporadischer Nutzung (u.a. geringe Menge, sehr niedrige Exposition) kann ich mir bei den handelsüblichen Spülmaschinentabs als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung "geringe Gefährdung" vorstellen.

    PS: Ich persönlich nehme gerne alle Gefahrstoffe ins Gefahrstoffverzeichnis auf und vermerke dann im Verzeichnis beim jeweiligen Stoff "geringe Gefährdung" als Nachweis des Ergebnisses der Gefährdungsbeurteilung, um den Dokumentationsaufwand zu minimieren.

    schöne Grüße

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  • Gefährdungsbeurteilung: was ist gefährlich an Spülmaschinentabs?
    Daß Kinder sie in den Mund nehmen.

    In einem Betrieb, der kein Kindergarten ist, ist eine Betriebsanweisung überzogen bzw. es besteht nur eine geringe Gefährdung der Beschäftigten.

    JS

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

  • Gefährdungsbeurteilung: was ist gefährlich an Spülmaschinentabs?
    Daß Kinder sie in den Mund nehmen.

    In einem Betrieb, der kein Kindergarten ist, ist eine Betriebsanweisung überzogen bzw. es besteht nur eine geringe Gefährdung der Beschäftigten.

    JS

    ...und der Arbeitsschutz verliert bei solchen Themen weiter an Glaubwürdigkeit, weil man Sachen ins Lächerliche zieht, in dem man mit Betriebsanweisungen Sachen unnütz aufbauscht. Dann braucht man sich auch nicht wundern, wenn BAs dann eben an Stellen wo sie wirklich wichtig sind eher nicht mehr Beachtung finden.

    Ich bin selbst Auditor und ich würde mir wünschen, dass man nicht immer alles so hinnimmt was wir fordern, sondern auch mal Vorgaben hinterfragt...

    Eine Aufsichtsperson sagte mal folgenden prägenden Satz: "Wenn Sie im Verwaltungsbereich Betriebsanweisungen finden, sollten Sie sich vergewissern, ob Sie sich nicht doch schon in der Produktion befinden."

  • Hallo,

    ich diskutiere gerade mit einer externen Sifa, inwieweit eine BA für handelsübliche Haushaltsprodukte (z.B. Spülmaschinentaps),

    ...und der Arbeitsschutz verliert bei solchen Themen weiter an Glaubwürdigkeit, weil man Sachen ins Lächerliche zieht, in dem man mit Betriebsanweisungen Sachen unnütz aufbauscht.

    Ich empfehle an dieser Stelle immer die Tabs, wo die sich selbst auflösende Schutzhülle drumherum ist, dann kommt man nicht mit dem Gefahrstoff in kontakt.

    Hm. Auf der Schiene war ich auch einmal...

    Bis dann eine Kollegin einen meldepflichtigen Unfall hatte. Sie hatte sich einen Spülmaschinentab in die Tasche ihrer Jeans gesteckt. Und es war Sommer...

    Der Arzt hat dann eine Verätzung am Oberschenkel diagnostiziert.

    Wobei die Betriebsanweisung den Unfall wohl nicht verhindert hätte. Eher mehr Unterweisung, Schulung und Sensibilisierung.

    Gruß, Niko

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Wie tief man sich in das Mysterium menschlicher Fehlbarkeiten versenken will, sei jedem überlassen.

    Einen Spülmaschinentab, die ja größtenteils auf der Verpackung als "Ätzend" symboltechnisch gekennzeichnet sind, in die Hosentasche zu stecken, ist nicht ganz so leicht ableitbar. Deshalb gleich alle Leute in den Folgejahren dazu zu schulen...

    Das Thema mit den "Flüssigkeiten" in lebensmittelähnlichen Behältnissen taucht da bedeutend regelmäßiger auf.

    Wir haben den haushaltsüblichen Umgang, wie bei den Vorschreibern schon aufgezeigt, der in Pausenräumen stattfindet, in der GB betrachtet. Dabei wurden alle Tätigkeiten, die in der Allgemeinheit auch zuhause stattfinden einmal zu einer Sammel-BA zusammengefasst.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Einen Spülmaschinentab, die ja größtenteils auf der Verpackung als "Ätzend" symboltechnisch gekennzeichnet sind, in die Hosentasche zu stecken, ist nicht ganz so leicht ableitbar.

    Die Frage ist, inwieweit man sinnvoll so ein (von mir vermutetes) Augenblicksversagen abfangen kann.

    Wenn sowas passiert, denke ich eher an Gedankenlosigkeit oder eine Ablenkung, die nicht direkt mit dem Gefahrstoff zu tun hat, sondern mit allgemeiner Hektik und/oder Unternehmenskultur.

    Da ist sicher die (Wirksamkeits-)Grenze der tätigkeitsbezogenen GBU/BdA erreicht, und mehr als sinnvoll unterweisen geht da wohl kaum. Besser ist es, dann eine etwas höhere Position einzunehmen und sich zu fragen, ob das nicht ein Symptom anderer Probleme ist und wie man die herausfindet und behandelt.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Ich würde alle Mitarbeiter ein BBS Training zuordnen.

    Vielleicht auch noch ein Engagement Board zur verhaltensbezogenen Ursache machen.

    Ergebnisse dann digitalisiert an den Screens veröffentlichen.

    *SarkEnd*

  • § 6 der GefStoffV hilft:

    Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten insgesamt eine nur geringe Gefährdung der Beschäftigten und reichen die nach § 8 zu ergreifenden Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aus, so müssen keine weiteren Maßnahmen des Abschnitts 4 ergriffen werden.

    Bei geringer Gefährdung ist somit u.a. keine Betriebsanweisung erforderlich. [...]

    Konkretisierend dazu der Abschnitt 6.2 "Tätigkeiten mit geringer Gefährdung" der TRGS 400

    BAuA - Regelwerk - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

    z.B. Absatz 4

    (4) Beispiele für Tätigkeiten mit geringer Gefährdung sind:

    1. Verwendung von Gefahrstoffen, die für den privaten Endverbraucher im Einzelhandel

    in Selbstbedienung erhältlich sind („Haushaltsprodukte“), unter haushaltsüblichen

    Bedingungen (geringe Menge und kurze Expositionsdauer), wie z.B.

    [...] - Einlegen von Spülmaschinentabs,

    Absatz 6

    Bei Tätigkeiten mit geringer Gefährdung sind nicht erforderlich: [...]

    eine Betriebsanweisung nach TRGS 555. [...]

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  • So, jetzt meldet sich der Ketzer mit bösen Worten auch nochmal zurück...

    Bei solchen Fällen hab' ich manchmal, auch durchaus in großer Runde, gesagt: "Irgendwann ist auch der größte Dämlichkeitsbonus aufgebraucht!"

    Es stimmt mich schon sehr bedenklich, dass sich heute:

    - jedermann vor jeder Kleinigkeit in die Hosen macht und darum, mit hahnebüchenen Aktionen, versucht, seinen A... (vermeintlich) an die Wand zu kriegen

    - viele erdreisten den Mund zu jeder Gelegenheit aufzureißen, persönliche Konflikte jedoch scheuen wie der Teufel das Weihwasser und deshalb jeden zu jeder Gelegenheit pampern anstatt auch mal zu sagen: "Nein!"

    ...ich bin da tatsächlich auch bei #7 und #8

    In diesem Sinne

    Der Michael

    PS: Und tatsächlich glaube ich nicht, dass mich ein Richter wegen einer fehlenden BA verknackt, weil ein erwachsener MA einen Spültab gelutscht hat...

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    Einmal editiert, zuletzt von MichaelD (8. November 2023 um 14:37)

  • ...und der Arbeitsschutz verliert bei solchen Themen weiter an Glaubwürdigkeit, weil man Sachen ins Lächerliche zieht, in dem man mit Betriebsanweisungen Sachen unnütz aufbauscht. Dann braucht man sich auch nicht wundern, wenn BAs dann eben an Stellen wo sie wirklich wichtig sind eher nicht mehr Beachtung finden.

    Das sehe ich ganz genau so. Vor einiger Zeit war ein Mitarbeiter bei mir und fragte mich, ob wir für das eingesetzte Pril nicht eine Betriebsanweisung benötigen würden.

    Im Sicherheitsdatenblatt steht:

    Und das hänge ich dann neben die Betriebsanweisungen von Natronlauge und Salpetersäure.

    Das nimmt dann doch keiner mehr ernst.

    Von daher gibt es bei für diese Produkte keine Betriebsanweisung.

    Life is what happend to you while you busy making other plans

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  • Hallo Kollegen,

    einen Hinweis, ich betreue verschiedene Bürobetriebe (bis 600 MA) die auf jeder Etage eine kleine Küche mit einem Geschirrspüler haben. Die MA der Firmen bringen ihre Kinder mit auf Arbeit die aus Langeweile oder Neugier alles untersuchen. Hier wurden dann von den Kindern die Tabs gefunden. Den Rest könnt ihr euch denken.

    Im Anhang eine BA für Geschirrspülertabs.

    MfG

    Schäfer

  • Im Anhang eine BA für Geschirrspülertabs.

    Wenn man sich diese BA durchliest, merkt man erst mal wieder wie realitätsfremd manche Sifas arbeiten. Das hat doch mit der Praxis nichts mehr zu tun. Hast du explizit darauf hingewiesen, dass für Kinder der Zugang nicht möglich sein soll? Und dann noch, wenn das Produkt ins Abwasser gelangen sollte..... ja wo soll es denn sonst hin?

    Bevor ich so was aushängen sollte, würde ich mir den Krampf in die Finger wünschen.

    Ist aber nur meine Bescheiden Meinung

  • Wenn man sich diese BA durchliest, merkt man erst mal wieder wie realitätsfremd manche Sifas arbeiten. Das hat doch mit der Praxis nichts mehr zu tun. Hast du explizit darauf hingewiesen, dass für Kinder der Zugang nicht möglich sein soll? Und dann noch, wenn das Produkt ins Abwasser gelangen sollte..... ja wo soll es denn sonst hin?

    Bevor ich so was aushängen sollte, würde ich mir den Krampf in die Finger wünschen.

    Ist aber nur meine Bescheiden Meinung

    gelesen hast Du die BA aber schon? Beide Punkte sind korrekt drin. Über Sinn und Unsinn lässt sich streiten, aber bis auf die PSA kann ich jetzt nichts verwerfliches darin finden.