Moin,
ich diskutiere gerade mit einer externen Sifa, inwieweit eine BA für handelsübliche Haushaltsprodukte (z.B. Spülmaschinentaps), die nur sporadisch genutzt werden, zu erstellen ist.
Kann mir vielleicht jemand sagen, ob dafür eine BA erforderlich ist?
In der DGUV R 101-019 steht drin, dass die BA grundsätzlich zu erstellen ist.
Viele Grüße
Tilly