Hallo,
wir diskutieren derzeit (mal wieder) das Thema Dachbegehungen. Hierzu soll natürlich eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden.
An einem unserer Standorte wird aktuell die Ansicht vertreten, dass die Sicherung über eine zweite Person mit in der Hand gehaltener Sicherungsleine ausreichend sei.
Wir Sifas sind uns einig, dass dies nicht akzeptabel und zulässig ist. Frage an euch:
- Habt ihr Argumente und Fakten, die dies belegen?
- Habt ihr Beispiele, bei denen so etwas schief gegangen ist?
- Habt ihr Beispiele über staatliche oder berufsgenossenschaftliche Maßnahmen hierzu?
Dankeschön und Gruß,
Niko