Moin,
wo würdet Ihr Kochschürzen in Sinne der PSA-Benutzungsverordnung einsortieren?
Zitat von §1 (2) PSA-BVPersönliche Schutzausrüstung im Sinne dieser Verordnung ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete und mit der persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung.
Zitat von §1 (3) Nr.1 PSA-BVAls persönliche Schutzausrüstungen im Sinne des Absatzes 2 gelten nicht:
1.Arbeitskleidung und Uniformen, die nicht speziell der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten dienen
Gruß Frank