Kochschürzen PSA oder Arbeitskleidung?

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  • Moin,


    wo würdet Ihr Kochschürzen in Sinne der PSA-Benutzungsverordnung einsortieren?

    Zitat von §1 (2) PSA-BV

    Persönliche Schutzausrüstung im Sinne dieser Verordnung ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete und mit der persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung.

    Zitat von §1 (3) Nr.1 PSA-BV

    Als persönliche Schutzausrüstungen im Sinne des Absatzes 2 gelten nicht:

    1.Arbeitskleidung und Uniformen, die nicht speziell der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten dienen

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hmmm... ich würde das von hinten betrachten:

    Welche Schutzfunktion erfüllt die zu betrachtende Kochschürze?

    - Schnittschutz

    - Verbrennungsschutz

    - etc.

    Wenn sie lediglich dazu dient, die Kleidung des Trägers vor Verschmutzung zu schützen, dann ist es Berufsbekleidung wie Kochhose und-jacke auch.


    Würde diese Kochschürze eine bestimmte PSA-Norm erfüllen (wie bei Schnittschutzhandschuhen auch), dann wäre es in meinen Augen auch wie eine PSA zu betrachten...

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • Eine normale Küchenschürze hat normalerweise keine Schutzfunktion im Sinne einer PSA, wie zum Beispiel Stechschutzschürzen oder Chemikalienschürzen, die als PSA zählen. Sie dienen nur um die Arbeits- oder Privatkleidung zu schützen.

    Da mir die Verwendung und Beschaffenheit der zu beurteilenden Schürze nicht klar ist, kann ich auch Dir auch keinen Hinweis geben ob sie als PSA zählen könnte.

    Vielleicht hilft Dir der folgende Link zur Schrift " Arbeitskleidung und -schuhe" der BGN bei der Beurteilung weiter.

    https://bgn-branchenwissen.de/…95f2b1f1d35cd7c3125966123

  • Es kommt auch auf die Art der Schürze an. Bei uns in der Klinik werden "gelackte" Schürzen in der Küche getragen um heißen Wasser ablaufen zu lassen und nicht eindringen zu lassen. Dann ist es PSA. Wenn es nur anstelle eines Kochoutfits aus Baumwolle ist (wie ich in der heimischen Küche), dann nicht.


    Gleiches gilt in der Pflege bei uns, dort werden Kunststoff-Einmal-Schürzen bei körpernahen Tätigkeiten, wie waschen getragen - Schmutzschutz, aber auch Kontaminationsschutz.

    Beste Grüße


    J.H.J

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  • Moin,


    es geht um Schürzen, die noch nicht existieren. Eigentlich ist es ein Streit um des Kaisers Bart. Die Hauswirtschaftskräfte möchten Schürzen, wie sie auch jede normale Hausfrau trägt. Also überlegt man sich als schlaue Einrichtungsleitung, dass man keine Schürzen kaufen muss, wenn man das ganze als PSA deklariert, denn dann zahlt der liebe Guudsje.


    Ich habe mir den Kosten für die Schürzen keine Schmerzen, bin aber der Meinung dass es wie folgt laufen müsste:

    • Einrichtungsleitung benötigt PSA
    • Kann ich nachvollziehen, wenn man mit dem Argument kommt "heißes Nudelwasser, Suppe, whatever kann ausschwappen - Schürze mindert das Risiko von Verbrühungen, Verbrennungen
    • Ergo: Gefährdung erkannt, Maßnahme festgelegt, Schürze mit gewisser Güte verpflichtend als PSA für ALLE!

    Das gilt dann auch im Sommer, wenn draußen 35°C herrschen und der Wasserdampf durch die Küche wabert. :rolleyes:


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hey Bürostuhldreher,


    frag doch mal den Fachmann - also mich!!! 😏🙄😉


    ...natürlich nur nach seiner eigenen, unbedeutenden Meinung...


    Nein! Keine PSA in der Küche.


    Also Du bekommst auch Schürzen, beispielsweise für die Salpetersäureabfüllung, die u.U. auch als PSA gelten...aber dann verzichtet die Einrichtung sicher auf Deine finanzieĺle Unterstützung...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Das gilt dann auch im Sommer, wenn draußen 35°C herrschen und der Wasserdampf durch die Küche wabert. :rolleyes:

    Da hast du doch schon mal ein ausschlaggebendes Argument...

    ... möchten Schürzen, wie sie auch jede normale Hausfrau trägt...

    Und hier das zweite...

    Der liebe Guudsje zahlt nicht die fliederfarbene Schürze mit pastelligen Hibiskusblütendruck, sondern die schnöde Kochschürze aus dem Lebensmittelbereich, in dem tonnenweise Schweinehälften mit 500°C schockgebrüht werden...


    Ne jetzt mal im Ernst: Das Argument mit dem "immer tragen" würde ich nämlich auch anbringen... zusammen mit der körperbedeckenden Ausführung, denn wie wollt ihr die Unterarme schützen? Und dann bitte auch lange Hosen... auch im Sommer... Spätestens dann überlegt man sich, ob es wirklich die PSA sein soll, oder nicht doch die Berufskleidung.


    Es kommt auch darauf an, welche Mengen an heißem Nudelwasser da gehandhabt werden. Guudsje könnte da zum Ergebnis kommen, dass das keine Mengen mehr sind, die mit einer "Hausfrau" zu vergleichen wären und somit ein "Hausfrauenschürze'" nicht mehr ausreicht.


    Ich hatte auch den Fall, dass bei uns eine "Mitarbeiterin für alle Fälle" auch so eine Hausfrauenschürze getragen hat. Als ich mal mit ihr über das Thema "Material und PSA" gesprochen habe kam ganz schnell raus, dass diese leichte, ärmellose Kittelschürze im Sommer über Nacht keine "PSA" mehr sein sollte ("Dann würde ich ja vor Hitze eingehen...").

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


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  • Hey Bürostuhldreher,


    frag doch mal den Fachmann - also mich!

    Moin,


    alter Kartoffelspalter :doppelthumbsup: Das ich da nicht gleich drauf gekommen bin.


    Gruß Frank


    Rrrrrring


    Guudsje: "Moin, hier Guudsje"


    Karl Napp: "Morsche, hier iss de Karl. Ich wollt noch mal frache, wäje denne Schürze"


    Guudsje: "Also ich hab mich mal von einem Experten beraten lassen. Der schwenkt täglich einen Doppelzentner Kartoffeln und einen ganzen Ochsen in heißem Fett. Ohne Schürze und Oberkörper frei! Dann braucht Ihr das erst recht nicht. Kauft Euch ein paar schicke Baumwollteile, die optisch was her machen, und alle werden glücklich"


    Karl Napp: "Alla hop, gude"


    Guudsje: "Gude"


    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje ()

  • ...ja iss klaa, als Beamter kannst Du Dich natürlich nicht mit einfachen, kurzen umd prägnanten Aussagen zufrieden geben. Du benötigst natürlich MINDESTENS 3 Seiten Begründung in 6facher Ausführung...



    - über Zulassung als PSA ist ja weiter oben bereits gesprochen worden.

    - der Umgang mit beispielsweise heißen Medien indiziert nicht immer und unverzüglich den Einsatz von PSA oder sonstigen Schutzmaßnahmen, Stichwort: Kaffee!

    - meine temporäre Mitarbeiterin hat zwar schöne Beine, diese darf sie aber im Einsatz nicht zeigen, da labge Hose Pflicht ist, Stichwort: Heißes Fett Obacht: Die lange Hose soll zwar verhindern, dass Fettspritzer auf der Haut landen, ist aber deshalb noch lange keine PSA.

    - ...sag' einfach Bescheid, wenn du noch ne Seite brauchst...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Ganz so einfach ist es nicht.


    Denn PSA ist nur dann PSA, wenn sie den Bedingungen der PSA-Verordnung 2016/425 entspricht und nach einer harmonisierten Norm gefertigt und geprüft und ein entsprechendes Konformitätsverfahren durchlaufen wurde.

    Welche harmonisierten Normen für PSA gelten, ist in einem Dokument der Kommission festgelegt.


    Es gibt, soweit ich feststellen konnte, für Schürzen die PSA-Normen

    • DIN EN ISO 11611 (Schweisserschutzschürzen)
    • DIN EN ISO 13998 (Schnitt- / Stichschutzschürzen)
    • DIN EN 14605 (Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien)
    • DIN EN 61331 (Strahlenschutzschürze)

    Dann gibt es noch die

    • DIN EN ISO 13688 (Allgemeine Anforderungen an Schutzkleidung)
    • DIN 10524:2020-06 (Lebensmittelhygiene - Arbeitsbekleidung in Lebensmittelbetriebe) für die hygienischen Anforderungen an allgemeine Arbeitskleidung u.a. in Küchenbetrieben.

    Die Einhaltung der beiden Normen ist aber noch lange keine Grundlage, das Produkt als PSA zu bezeichnen.
    O.K., es gibt auch Hersteller, die z.B. ihre Schutzschürze nach Teilen der EN 388 "zertifizieren" ... und derartige Verfahren sind leider legal ...


    Mein Fazit: Kochschürzen sind und bleiben Arbeitskleidung und sind keine PSA.

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

  • ...ja iss klaa, als Beamter kannst Du Dich natürlich nicht mit einfachen, kurzen umd prägnanten Aussagen zufrieden geben.

    Rischdisch,


    wo kämen wir denn dahin? Gott sei Dank gibt es Udo.

    • Paragrafen
    • Verordnungen
    • Normen
    • Konformitätsverfahren

    Sööööo macht man einen Beamten glücklich und nicht mit gesundem Menschenverstand vor der Fritteuse. :doppelthumbsup:


    Also dürfen die Leitungen sich gerne in allen Farben und Formen mit Schürzen eindecken. Ich habe sowieso genug zu tun, da muss ich nicht auch noch das Maggi-Kochstudio einkleiden.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje ()

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  • JA WO KÄMEN WIR DENN DA HIN????

    Sowieso schon auf meine Kosten in den Sessel p.... und dann auch noch das Steak geschnitten und durch Tauben in den Schlund serviert bekommen. SO NICHT, MEIN LIEBER, SO NICHT!!!!!


    In diesem Sinne

    Der Michael


    😉🫡

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Korrekt.
    Allerdings auch nur für ein akzeptables Restrisiko, dass nach Ausschöpfung aller situationsbezogenen technischen und organisatorischen Maßnahmen übrigbleibt.
    Blöd nur, wenn es keine definierte PSA gibt, die normativ und geprüft(!!) genau diese Risiken der Ausgangssituation abdeckt.


    In einer Küche (Ausgangssituation) kannst du bis auf wenige Ausnahmen nur technische / organisatorische Maßnahmen ergreifen. Ausnahmen sind z.B. Hitzeschutzhandschuhe für heiße Behälter (EN 407), Kälteschutzhandschuhe für den Umgang mit TK-Ware (EN 511) und Stich-/Schnittschutzhandschuhe (EN 1082).


    Nutzt nur kaum jemand, in der Regel kommt das Touchon zum Einsatz, geht einfacher und schneller ... :)

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

    Einmal editiert, zuletzt von Safety-Officer ()

  • Zitat aus dem angehängten PDF der BGN:


    Zitat

    Wie oft sollte Arbeitskleidung gewechselt werden?

    Arbeitskleidung (Kittel, Schürzen und dergleichen) darf nur während der Arbeit getragen werden, sie sollte möglichst täglich gewechselt werden und problemlos waschbar und aufzubereiten sein.

    Damit definiert die BG die Schürzen für mich als arbeitskleidung

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