Verwendungsbeschränkungen für Frauen im gebärfähigen Alter?

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  • Werdende Mütter dürfen mit krebserzeugenden Stoffen grundsätzlich nicht arbeiten.

    Das hilft nur nichts, wenn die Schwangere sich ihrem Arbeitgeber gegenüber nicht äußert.

    Auch ist das Mutterschutzrecht hier relativ schwach, was die Vorsorge angeht, bevor die Schwangerschaft bekannt ist. Die höchste Zellteilungsrate und somit Gefahr für das Kind ist am Anfang der Schwangerschaft. Da ist selbst der werdenden Mutter oft ihre Schwangerschaft noch nicht bekannt. Einige Stoffe benötigen auch länger um aus dem Körper ausgeschieden zu werden und haben somit noch eine Nachwirkungszeit. All dies wird momentan im Schutzrecht nicht berücksichtigt, denn es würde potentiell zur Benachteiligung von Frauen führen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Also ich möchte jetzt nicht unken, aber die Fragestellung als solche ist doch ziemlicher Blödsinn!!!

    Nur zur Anmerkung: Das Klimakterium ist bei Frauen sehr variabel. Mit anderen Worten, wer will denn über Beginn und Ende des gebährfähigen Alters entscheiden???

    In diesem Sinne

    Der Michael

    Du findest den Ausdruck des gebährfähigen Alters zum Beispiel in der TRGS 505. Der Fragesteller kann also nichts für den Begriff.

    Axels Hinweis auf tatsächlich aufgehobene frühere Regelungen zeigt, dass die Frage nicht unberechtigt ist.

    Ich bin aber auch ganz bei Dir, dass wir in dieser Frage allein gelassen werden. Die Frage nach dem gebährfähigen Alter darf der Frau gar nicht gestellt werden.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Du findest den Ausdruck des gebährfähigen Alters zum Beispiel in der TRGS 505.

    ...nur weil der Begriff in der TRGS steht, macht ihn diese Tatsache in diesem Zusammenhang nicht sinnhafter.

    Beim Lesen und der Interpretation von Daten, kann etwas Nachdenken manchmal hilfeicher sein als sture Schriftenhörigkeit...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Um das mal abzukürzen... Gefährdungsbeurteilung erstellen und da reinschreiben, dass mit Arbeiten xyz Frauen im gebährfähigen Alter nicht beauftragt werden... Es gibt ja schon einige Möglichkeiten in die Kategorie "weiblich und nicht mehr gebährfähig" reinzufallen... (Alter, Familienplanung definitiv abgeschlossen etc.)

    Auch ich wurde als Azubi und kurz darauf aus Bereichen rausgeschmissen, in denen mit Dreckszeug gearbeitet wurde. Lässt sich alles beurteilen und dementsprechend planen. Man muss sich halt mit dem Thema auseinandersetzen und schauen, wo die Schutzmaßnahmen den Kontakt ausschließen...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Gefährdungsbeurteilung erstellen und da reinschreiben, dass mit Arbeiten xyz Frauen im gebährfähigen Alter nicht beauftragt werden.

    Wie stellst Du die Gebärfähigkeit fest? Mir fehlt die Rechtsgrundlage dazu, dies zu untersuchen. Pauschal Frauen von x bis y Jahren von einer Tätigkeit ausschließen würde wiederum gegen Art. 3, Abs. 3 GG verstoßen. Dies zeigt, wie wichtig die GBU nach §10 MuSchG und die Information der Beschäftigten nach §14 Abs. 2 MuSchG ist. Leider wird die Information vorab gerne "vergessen" und das Thema erst bei Meldung einer Schwangerschaft angegangen. Dann ist noch die Unterstützung der potentiell werdenden Mutter gefordert, die sich aber oftmals schwierig gestaltet.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Wie stellst Du die Gebärfähigkeit fest?

    Aufklärung... Es ist doch die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers, und wenn er die Mittel und Möglichkeiten hat mit einer Aufgabe nur Männer im 29. Lebensjahr zu beschäftigen.. sollte das doch möglich sein. Solange er einen steten Nachschub an 29 Jährigen Männern hat...;)

    Mal hypothetisch gefragt: würde denn irgendjemand dagegen gehen mit dem Argument "Frau xyz möchte sich aber individuell verwirklichen und da nimmt sie das Risiko in Kauf, dass sie für den Rest ihres Lebens Todgeburten hat?"

    Wohlgemerkt, wir reden hier nur noch von einem Teil an Tätigkeiten, bei dem aus irgendeinem Grund Schutzmaßnahmen nicht greifen würden (offener Umgang, keine technische Absaugung möglich, keine PSA möglich...).

    Praktisch würde das doch so ablaufen: "Lieber Kollege xyz, würdest du den Schritt für mich übernehmen?"

    Dass es auch Frauen geben könnte, denen das Schei...egal ist ist ja klar... ebenso wie es Drogenkonsumenten,, S-Bahn-Surfer, Autobahnsteinewerfer etc. gibt... die Gesellschaft ist vielfältig...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

    Einmal editiert, zuletzt von E.weline (2. Mai 2023 um 09:15)

  • Die "Gebärfähigkeit" ist hinfällig wenn die Möglichkeit einer Leihmutter in Betracht gezogen wird.

    Will sagen, manche Oma hat schon ihre eigene Enkeltochter geboren (siehe Internet).

    Somit ist die "Gebärfähigkeit" aus meiner Sicht erst weg, wenn eine Frau keine Gebärmutter mehr hat.

    Da man das auch nicht Fragen darf, ist die Fähigkeit zur Geburt technisch gesehen bis ins hohe Alter gegeben also bis zum Renteneintritt.

    Die Frage nach Gebärfähigkeit ist somit obsolet.

    Darüber hinaus besteht Aufbewahrungspflicht, ich glaube 40 Jahre, der Unterlagen beim Umgang mit CMR Stoffen.

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Hallo Bianca-Sifa,

    Zitat BG ETEM:

    bei Gefährdung durch Tätigkeiten mit krebserzeugenden und keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A und 1B hat der Unternehmer nach § 14 Abs. 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) die Verpflichtung zur Führung eines aktualisierten Verzeichnisses exponierter Beschäftigter mit Angaben zur Höhe und Dauer der Exposition. Dieses Verzeichnis muss 40 Jahre nach Ende der Exposition aufbewahrt werden.

    Einzelheiten findest du in der TRGS 410

    Liebe Grüße, bleibt gesund

    Alex

    Der Dumme sucht einen Schuldigen,

    der Intelligente eine Lösung !!!

  • Aufklärung... Es ist doch die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers, und wenn er die Mittel und Möglichkeiten hat mit einer Aufgabe nur Männer im 29. Lebensjahr zu beschäftigen.. sollte das doch möglich sein. Solange er einen steten Nachschub an 29 Jährigen Männern hat...;)

    Mal hypothetisch gefragt: würde denn irgendjemand dagegen gehen mit dem Argument "Frau xyz möchte sich aber individuell verwirklichen und da nimmt sie das Risiko in Kauf, dass sie für den Rest ihres Lebens Todgeburten hat?"

    Wohlgemerkt, wir reden hier nur noch von einem Teil an Tätigkeiten, bei dem aus irgendeinem Grund Schutzmaßnahmen nicht greifen würden (offener Umgang, keine technische Absaugung möglich, keine PSA möglich...).

    Praktisch würde das doch so ablaufen: "Lieber Kollege xyz, würdest du den Schritt für mich übernehmen?"

    Dass es auch Frauen geben könnte, denen das Schei...egal ist ist ja klar... ebenso wie es Drogenkonsumenten,, S-Bahn-Surfer, Autobahnsteinewerfer etc. gibt... die Gesellschaft ist vielfältig...

    Joah, krieg ich ja ne leichte Hasskappe...

    Für den männlichen Beschäfftigten ist das in dieser hypothetischen Situation dann aber völlig ok wenn er dann keine gesunden Kinder mehr zeugen kann. Pech gehabt!

    Und den Anspruch, den die Frauen meiner Meinung nach an den Arbeitgeber stellen können, Schutzmaßnahmen so zu gestalten, dass keine Gefährdung für sie ausgeht mit verfehlter Selbstverwirklichung gleichzusetzten finde ich daneben. Mir ist bis jetzt noch keine Situation untergekommen, in der nicht mindestens PSA funktioniert und ich würde behaupten, dass meine Betriebe beim Dreckszeug ziemlich vorne mit dabei sind.

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  • Darüber hinaus besteht Aufbewahrungspflicht, ich glaube 40 Jahre, der Unterlagen beim Umgang mit CMR Stoffen.

    Nein, nur für CM Stoffe, für reproduktionstoxische Stoffe und um die geht es hier, gilt diese Regelung noch nicht, das soll erst mit der nächsten Revision der GefStoffV kommen und dann beträgt für diese Stoffe die Aufbewahrungsfrist 5 Jahre.

    Mir ist bis jetzt noch keine Situation untergekommen, in der nicht mindestens PSA funktioniert und ich würde behaupten, dass meine Betriebe beim Dreckszeug ziemlich vorne mit dabei sind.

    Dann schau Dir mal die Stoffe mit Kennung Z in der TRGS 900 an. Bei diesen ist auch die Einhaltung des AGW nicht sicher für das Kind => filtrierende PSA fällt da weg.

    Für den männlichen Beschäfftigten ist das in dieser hypothetischen Situation dann aber völlig ok wenn er dann keine gesunden Kinder mehr zeugen kann. Pech gehabt!

    Hast im Bio Unterricht nicht ganz aufgepasst beim Unterschied Eizelle zu Samenzelle?

    Wobei es auch Stoffe gibt, die die männliche Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. Bei Frauen ist da allerdings das Risiko deutlich höher.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Für den männlichen Beschäfftigten ist das in dieser hypothetischen Situation dann aber völlig ok wenn er dann keine gesunden Kinder mehr zeugen kann. Pech gehabt!

    Ich glaube das hat es schon einen sehr großen Unterschied in der Wirkung der Stoffe.

    Aufklärung... Es ist doch die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers, und wenn er die Mittel und Möglichkeiten hat mit einer Aufgabe nur Männer im 29. Lebensjahr zu beschäftigen.. sollte das doch möglich sein. Solange er einen steten Nachschub an 29 Jährigen Männern hat...;)

    Mal hypothetisch gefragt: würde denn irgendjemand dagegen gehen mit dem Argument "Frau xyz möchte sich aber individuell verwirklichen und da nimmt sie das Risiko in Kauf, dass sie für den Rest ihres Lebens Todgeburten hat?"

    Wohlgemerkt, wir reden hier nur noch von einem Teil an Tätigkeiten, bei dem aus irgendeinem Grund Schutzmaßnahmen nicht greifen würden (offener Umgang, keine technische Absaugung möglich, keine PSA möglich...).

    Praktisch würde das doch so ablaufen: "Lieber Kollege xyz, würdest du den Schritt für mich übernehmen?"

    Und genauso läuft es mittlerweile oft nicht mehr ab. Zum einen hast du Frauen, die auf eine Gleichberechtigung pochen und dann sollen Männer aber mit dem Gift Zeug umgehen, weil es für eine Frau zu gefährlich ist. Es geht ja eigentlich auch nicht darum, dass sie keine Kinder mehr bekommen kann, sondern nur darum, dass das Kind im Mutterleib geschädigt wird. So lange sie nicht schwanger ist, ist die Gefährdung nicht so extrem. Wir hatten solche Stoffe und vielen Frauen waren davon abgeschreckt. Manche Frauen meinten aber auch, dass sie eh keine Kinder wollen und den Job wollen.......

  • Joah, krieg ich ja ne leichte Hasskappe...

    Für den männlichen Beschäfftigten ist das in dieser hypothetischen Situation dann aber völlig ok wenn er dann keine gesunden Kinder mehr zeugen kann. Pech gehabt!

    Biologisch ist es so, dass wir Frauen mit der Geburt mit allen (und zwar wirklich ALLE) produzierten Eizellen ausgestattet zur Welt kommen... da wird nichts mehr nachproduziert bzw. "Sonderausstattung ist im Nachgang nicht möglich..." Wenn ein Gefahrstoff dann die DNA einer solchen 30 Jahre alten Eizelle stört hat das daraus entstehende Kind ein Problem... Daher auch das Thema "Risikoschwangerschaften im höheren Alter"... die Eizelle hatte 40 Jahre lang Zeit "Blödsinn" in ihrer DNA anzusammeln und es kommt unweigerlich zu einem Qualitätsverlust... schließlich haben wir Frauen in unserem Leben nur 400 - 500 Eizellen, die die Qualitätskontrolle bestanden haben und an den Kunden ausgeliefert werden konnten.

    Bei Männern werden Spermien/Keimzellen bis ins hohe Alter durch Teilung immer wieder neu produziert (alle 74 Tage)... das an zwei Produktionsstandorten und davon Millionen... da müssten alle Spermien einen Schaden davon tragen.

    Ich denke daher kommt die besondere Beachtung der gebährfähigen Frau...

    Ich denke aber auch, es ist ein fließender und "gefährlicher" Übergang von "gebährfähig" zu "seit kurzem schwanger" - dem sollte der Arbeitgeber Beachtung schenken.

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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  • Hach, es geht eben einfach nicht gerecht in dieser Welt zu...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    Manchmal ist es doof Blume zu sein... hin und wieder wäre ich auch gerne Biene...:029:*biene2*

    Spaß mit nem Blümchen und ab zur nächsten... die Blumenwiese ist da groß...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Manchmal ist es doof Blume zu sein... hin und wieder wäre ich auch gerne Biene... :029: *biene2*

    Spaß mit nem Blümchen und ab zur nächsten... die Blumenwiese ist da groß...

    Heut kann doch jeder sein was er will.

    *IroAN*(Hier die fehlenden Satzzeichen und Buchstaben. Bitte setzen wo sie angebracht erscheinen: ***** e, en, i, in, mwd, abcdefghijklmnopqrstuvwxyz)*IroAus*

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • ...also um nochmal ernsthaft diese Thematik abzuschließen:

    Auch hier gibt es m.M. nach weder schwarz/weiss, noch eine allumfassende Lösung.

    Das ein Gefährdungspotential da ist steht ausser Frage.

    Wenn ich jetzt als AG allerdings zu der weiblichen Bewerberin sage, "Du bekommst diesen Job nicht, weil es zu gefährlich ist!" - dann diskriminiere ich sie selbstverständlich.

    Sage ich dem Mann: "Die Tätigkeit mit dem Gefahrstoff machst Du für sie!" - dann diskriminiere ich ihn.

    Auch wenn es nicht so polemisch ist, wie ich es hier ausgedrückt habe, wird die Problematik hoffentlich klar.

    Und um auf die Eingangsfrage zurück zu kommen: Ein gebährfähiges Alter gibt es in meinen Augen nicht. Es mag einen "gebährfähigen Zustand" geben, der allerdings nicht am Alter festzumachen ist.

    Ich für meinen Teil sehe mich also unfähig Fragen im Zusammenhang mit dieser Definition zu beantworten und halte mich ans Mutterschutzgesetz und den dort beschriebenen Zustand der Schwangerschaft.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Manche Frauen meinten aber auch, dass sie eh keine Kinder wollen und den Job wollen.......

    Problem bei diesen Frauen: Die Einstellung zum Kinder kriegen kann sich mit fortschreitendem Alter ändern (und meiner bisherigen Erfahrung nach passiert das auch bei den Meisten) und auf einmal ist der Kinderwunsch doch da und wird ggf. erfolgreich umgesetzt. Bei Frauen unter 50 halte ich diese Aussage deshalb nur für eine Momentaufnahme und nicht für eine belastbare Aussage, die als Entscheidungsgrundlage taugt.

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  • Der Blick ins Regelwerk, hier Arbeitsschutzgesetz hilft weiter: Geschlechtsspezifische Regelungen sind zulässig, wenn sie biologisch zwingend sind.

    Wenn es also um eine Tätigkeit mit krebserzeugenden Gefahrstoffen geht und die Gefährdung gemäß §11 Mutterschutzgesetz nicht ausgeschlossen werden kann, ist es m.E. absolut gerechtfertigt, dort keine Frauen (im gebärfähigen Alter) einzusetzen.

  • die Gefährdung gemäß §11 Mutterschutzgesetz nicht ausgeschlossen werden kann, ist es m.E. absolut gerechtfertigt, dort keine Frauen (im gebärfähigen Alter) einzusetzen.

    dem widerspricht hier das Allgemeine Gleichstellungsgesetz ...

    wann kann eine Schwangerschaft denn ausgeschlossen werden und wann nicht?

    Beste Grüße

    J.H.J