Hallo zusammen,
ich bin gelernte Chemikantin und bin in einer Uni für ein Prüflabor zuständig.
Neulich war ich beim Hausmeister, um mir eine Stichsäge zu leihen. Ich musste im Labor etliche Leisten zuschneiden. Der diensthabende Kollege wollte sie mir erst gar nicht rausgeben, weil er meinte, für die Arbeit damit sei eine Unterweisung notwendig, die dürfe er aber nicht geben, nur sein urlaubender Kollege... Wer die Säge rausgebe, sei verantwortlich dafür, dass sie nur von Unterwiesenen genutzt wird. Erst als ich darauf hinwies, selbst gelernte Facharbeiterin mit ca. 25 praktischen und unfallfreien Berufsjahren zu sein, lenkte er verunsichert ein.
Nun frage ich mich, da diese Situation in Zukunft öfter vorkommen könnte: Was wäre denn, wenn ich aus dem Laborbudget eine eigene Stichsäge kaufe? Ich könnte und dürfte das ohne jedes Problem. Dadurch würde zumindest schon mal die Lauferei und Bettelei entfallen, außerdem entstünde gar keine Herausgabe- und Überlassungs-Situation mehr. Aber nach wie vor bin ich nicht unterwiesen. Kann ich mir das Merkblatt der BG runterladen, durchlesen und mich selbst unterweisen? Klingt bescheuert, aber immerhin reden wir vom öffentlichen Dienst.
Wie steht Ihr dazu und wie handhabt Ihr das?
Vielen Dank und liebe Grüße
Elke