Unterweisung für handelsübliche elektrische Stichsäge?

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  • Hallo zusammen,

    ich bin gelernte Chemikantin und bin in einer Uni für ein Prüflabor zuständig.

    Neulich war ich beim Hausmeister, um mir eine Stichsäge zu leihen. Ich musste im Labor etliche Leisten zuschneiden. Der diensthabende Kollege wollte sie mir erst gar nicht rausgeben, weil er meinte, für die Arbeit damit sei eine Unterweisung notwendig, die dürfe er aber nicht geben, nur sein urlaubender Kollege... Wer die Säge rausgebe, sei verantwortlich dafür, dass sie nur von Unterwiesenen genutzt wird. Erst als ich darauf hinwies, selbst gelernte Facharbeiterin mit ca. 25 praktischen und unfallfreien Berufsjahren zu sein, lenkte er verunsichert ein.

    Nun frage ich mich, da diese Situation in Zukunft öfter vorkommen könnte: Was wäre denn, wenn ich aus dem Laborbudget eine eigene Stichsäge kaufe? Ich könnte und dürfte das ohne jedes Problem. Dadurch würde zumindest schon mal die Lauferei und Bettelei entfallen, außerdem entstünde gar keine Herausgabe- und Überlassungs-Situation mehr. Aber nach wie vor bin ich nicht unterwiesen. Kann ich mir das Merkblatt der BG runterladen, durchlesen und mich selbst unterweisen? Klingt bescheuert, aber immerhin reden wir vom öffentlichen Dienst.

    Wie steht Ihr dazu und wie handhabt Ihr das?

    Vielen Dank und liebe Grüße :S

    Elke

    Einmal editiert, zuletzt von Elke1980 (13. Februar 2023 um 18:27)

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  • Hallo

    Der Unternehmer muss festlegen, wer welche Arbeitsmittel nutzen darf. Er muss dafür sorgen, dass diese Arbeitsmittel geprüft und die Personen angemessen unterwiesen sind.

    Mitarbeiter dürfen nur solche Arbeitsmittel verwenden, die Ihnen der AG ausdrücklich zur Verfügung gestellt hat. All das ergibt sich aus dem ArbSchG und der BetrsichV und gilt auch im öffentlichen Dienst und auch dann, wenn Du die Säge selber kaufst!

    Kurz: Du hättest die Stichsäge nicht verwenden dürfen. Der Hausmeister war also zu recht verunsichert.

    Gruß vom

    Regelwerk

  • Hallo,

    vielen Dank, aber geht das nicht komplett an der Realität vorbei? Und wie weit ist der Begriff "Arbeitsmittel" zu fassen? Das würde ja bedeuten, dass z.B. die Universitätsleitung schriftlich anordnen und dokumentieren müsste, dass z.B. der Hausmeister die Stichsäge bedienen darf und ich die Labormühle usw. usf. Ergibt sich das nicht auch selbstredend aus den Tätigkeiten? Wenn man einen Elektriker einstellt, der Leitungen verlegen soll, erlaubt man dem doch nicht ausdrücklich und separat die Nutzung des Bohrhammers zum Stemmen der Kabelkanäle... Ich kann mir nicht vorstellen, dass solche Listen wirklich existieren.

    Danke und Gruß

    Elke

  • Natürlich muss in jedes Arbeitsmittel unterwiesen werden. Es muss jedoch nicht direkt eine Betriebsanweisung oder Unterweisung neu geschrieben werden, wenn bei dem AM eine ausreichend gestaltete Bedienungsanleitung dabei ist.

  • Was wäre denn, wenn ich aus dem Laborbudget eine eigene Stichsäge kaufe?

    Dann müsste der betriebliche Vorgesetzte dafür sorgen, dass die Beschäftigten, die mit der Stichsäge umgehen wollen/sollen, entsprechend unterwiesen sind. Die Unterweisung ist immer abhängig vom Arbeitsmittel und dem Fachwissen der Anwender. Bei einfachen Arbeitsmitteln wie z.B. Hammer und Schraubendreher wird man voraussetzen können, dass damit fast jeder umgehen kann, was dann zur Folge hat, dass man teilweise auf eine konkrete Unterweisung zum Umgang verzichten kann. Bei einem Schreiner kann man auch davon ausgehen, dass er die gängigen Geräte einer Schreinerei kennt, aber auch hier ist ein Hinweis auf entsprechende Gefahren notwendig. Bei einer Bürokraft würde ich Kenntnisse im Umgang mit einer Stichsäge nicht voraussetzen und dementsprechend muss auch der Unterweisungsumfang größer sein. Bei allen Elektrogeräten ist dann noch die Prüfpflicht zu beachten nach DGUV Vorschrift 3 bzw. 4. Formal sollte das alles in der Gefährdungsbeurteilung geregelt sein.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Wenn Du für ein Prüflabor zuständig bist... Eine Frage: Was prüft ihr da an den Leisten? Schadstoffgehalt? Dann wäre es auch interessant zu betrachten, was ihr dann mit den schadstoffbelasteten Holzstäuben (sind ja "etliche Leisten") macht... Auch ein feines Thema: Haltet Ihr dann die Leisten locker-flockig in der Hand oder werden diese an einer Werkbank eingespannt?

    Das alles müsste dann auch in die Gefährdungsbeurteilung: Absaugung nötig? Aufnahme der Stichsäge in die Elektroprüfung, Verwendung von freigegebenen Sägeblättern, Lärmbelastung im Prüflabor (mit/ohne Dokuzone? = geistige Arbeit), mit/ohne Akku?... dann auch Regelungen zum Ladeplatz treffen...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Arbeitsmittel ist grob gesagt alles, was Du zum Verrichten Deiner Arbeit benötigst... Das hat Dir der Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen...

    Das Mitarbeiter (und auch im Auftrag des Vorgesetzten) von sich aus losziehen und beim tollen Discounter um die Ecke das Sonderangebot besorgen (in der Regel sogenannte "Chinaknaller") kommt an Unis oft vor...

    Bestes Beispiel: Vermeintliche Schnittschutz/Arbeitshandschuhe in der Botanik und dann wundert man sich, dass diese schnell durchgerieben sind, der Handschuh schnell blutig wird und die Sehne durch ist...

    Ja... professionelle Arbeitsmittel kosten - viel - und auch viel Zeit zum Verstehen der ausführlichen Betriebsanweisung.

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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  • Hallo,

    vielen Dank, aber geht das nicht komplett an der Realität vorbei?

    Elke,

    ja, das tut es - aber wir leben ja schließlich in Deutschland!!!

    Spass beiseite - es ist, ob man es glauben mag oder nicht, eine mehr philosophische Frage. Es gibt Personen, die wollen auch den Umgang mit Messer und Gabel unterweisen und in einer GB/BA festhalten...

    Ich bin da eher pragmatisch. Wenn meine MA z.B. mit elektrischen Handwerkzeugen umgehen müssen, dann werden sie nicht für 10 verschiedene Werkzeuge, sondern einmal allgemein im Umgang mit "haushaltsüblichen" Handwerkzeugen unterwiesen. Hauptbestandteil ist dabei tatsächlich der Hinweis auf die dem Gerät beiliegende Betriebsanleitung.

    "Ja aber wenn was passiert bist du der Dumme!" höre ich jetzt schon die Erbsenzähler schreien. Ja, das bin ich dann...vielleicht. Da b in ich gerne bereit, mich mit den Entscheidern auseinander zu setzten.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Wenn ich mit unseren Handwerkern rede, hüte ich mich davor, die Jungs in der Nutzung ihrer Werkzeuge zu unterweisen. Vielmehr mache ich in einem Sicherheitskurzgespräch auf das drumherum aufmerksam, dass die Leute nicht im Blick haben, zum Beispiel die Prüfung nach DGUV V3 oder die richtige PSA.

    Wenn aber ein Prüflabor regelmäßig neue Arbeitsmittel anschaffen muss, weil die zu prüfenden Produkte laufend ganz neue Verfahren nötig machen, darf auch ein scheinbarer Alltagsgegenstand eine Unterweisung auslösen. Der Gesamtzusammenhang ist entscheidend.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Hallo,

    vielen Dank, aber geht das nicht komplett an der Realität vorbei? Und wie weit ist der Begriff "Arbeitsmittel" zu fassen? Das würde ja bedeuten, dass z.B. die Universitätsleitung schriftlich anordnen und dokumentieren müsste, dass z.B. der Hausmeister die Stichsäge bedienen darf und ich die Labormühle usw. usf. Ergibt sich das nicht auch selbstredend aus den Tätigkeiten? Wenn man einen Elektriker einstellt, der Leitungen verlegen soll, erlaubt man dem doch nicht ausdrücklich und separat die Nutzung des Bohrhammers zum Stemmen der Kabelkanäle... Ich kann mir nicht vorstellen, dass solche Listen wirklich existieren.

    Danke und Gruß

    Elke

    Ich würde eher sagen: die Realität geht an den Vorschriften vorbei.

    Aber ernsthaft: ja, so ist es, die Leitung muss das alles organisieren.

  • Natürlich muss in jedes Arbeitsmittel unterwiesen werden. Es muss jedoch nicht direkt eine Betriebsanweisung oder Unterweisung neu geschrieben werden, wenn bei dem AM eine ausreichend gestaltete Bedienungsanleitung dabei ist.

    Da hätte ich aus dem Bauch gesagt: falsch.

    Kannst Du Deine Aussage belegen?

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  • Aber nach wie vor bin ich nicht unterwiesen. Kann ich mir das Merkblatt der BG runterladen, durchlesen und mich selbst unterweisen? Klingt bescheuert, aber immerhin reden wir vom öffentlichen Dienst.

    Wie steht Ihr dazu und wie handhabt Ihr das?

    Du hattest dann noch den Punkt "Selbstunterweisung"...

    Unterweisung der Versicherten

    Angemessene Unterweisung

    Interessant wäre es dann für dich, wenn Du Laborleiter für Deinen Bereich wärest...

    Unterweisung von Bereichsleitern

    Diese Konstellation *IroAN* mag ich ja besonders...*IroAus*

    Bist du die einzige, die mit der Stichsäge umgehen muss, oder werden an den Holz-Leisten Prüfungen auch durch Kollegen (Vertreterregelung) getätigt? Dann kann man doch in die allgemeine jährliche Unterweisung das Thema Handgeführte Stichsägen integrieren und die wesentlichen Punkte aus der Betriebsanweisung verwenden...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

    Einmal editiert, zuletzt von E.weline (14. Februar 2023 um 15:09) aus folgendem Grund: Falsche Verlinkung korrigiert

  • Die Leisten an sich sind nicht Prüfgegenstand, sondern notwendiges Hilfsmittel bei Lagerung der eigentlichen Prüflinge. Ich habe jetzt mit meinem Laborleiter (Bürohengst) besprochen, dass er mich proforma unterweist, obwohl er eher derjenige ist, der sich in die Hand sägen würde, wie er selbst sagt. Die Metabo-Stichsäge (!), welche ich heute im örtlichen Eisenwarenhandel (!) gekauft habe, steht in einem abgeschlossenen Schrank in meinem Büro. Dem Hausmeister hab ich seine alte Gurke wiedergebracht. Der Verkäufer hat mich ausführlich zu den Sägeblatttypen beraten. Einen direkten Vertreter habe ich nicht; wenn ich nicht da bin, ruht meine Arbeit.

    LG
    Elke

  • Die Metabo-Stichsäge (!), welche ich heute im örtlichen Eisenwarenhandel (!) gekauft habe, steht in einem abgeschlossenen Schrank in meinem Büro.

    Dann fehlt ja nur noch die Prüfung der Säge nach DGUV Vorschrift 4.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Ja, beim nächsten regulären Termin. Zwischen den Terminen werden Neugeräte bei uns nicht exklusiv abgenommen. Dieser Blödsinn ist eh nervig genug.

    Über vieles kann man vortrefflich streiten.

    Die Prüfung neuer Geräte nach DGUV V3 bzw. V4 ist mit Sicherheit eine der sinnvollsten Regelungen, die man im eigenen Interesse durchführen sollte, auch wenn neue Geräte heutzutage selten in gefährlichem Zustand sein sollten.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.