Beiträge von Elke1980

ANZEIGE
ANZEIGE

    Die Leisten an sich sind nicht Prüfgegenstand, sondern notwendiges Hilfsmittel bei Lagerung der eigentlichen Prüflinge. Ich habe jetzt mit meinem Laborleiter (Bürohengst) besprochen, dass er mich proforma unterweist, obwohl er eher derjenige ist, der sich in die Hand sägen würde, wie er selbst sagt. Die Metabo-Stichsäge (!), welche ich heute im örtlichen Eisenwarenhandel (!) gekauft habe, steht in einem abgeschlossenen Schrank in meinem Büro. Dem Hausmeister hab ich seine alte Gurke wiedergebracht. Der Verkäufer hat mich ausführlich zu den Sägeblatttypen beraten. Einen direkten Vertreter habe ich nicht; wenn ich nicht da bin, ruht meine Arbeit.

    LG
    Elke

    Hallo,

    vielen Dank, aber geht das nicht komplett an der Realität vorbei? Und wie weit ist der Begriff "Arbeitsmittel" zu fassen? Das würde ja bedeuten, dass z.B. die Universitätsleitung schriftlich anordnen und dokumentieren müsste, dass z.B. der Hausmeister die Stichsäge bedienen darf und ich die Labormühle usw. usf. Ergibt sich das nicht auch selbstredend aus den Tätigkeiten? Wenn man einen Elektriker einstellt, der Leitungen verlegen soll, erlaubt man dem doch nicht ausdrücklich und separat die Nutzung des Bohrhammers zum Stemmen der Kabelkanäle... Ich kann mir nicht vorstellen, dass solche Listen wirklich existieren.

    Danke und Gruß

    Elke

    Hallo zusammen,

    ich bin gelernte Chemikantin und bin in einer Uni für ein Prüflabor zuständig.

    Neulich war ich beim Hausmeister, um mir eine Stichsäge zu leihen. Ich musste im Labor etliche Leisten zuschneiden. Der diensthabende Kollege wollte sie mir erst gar nicht rausgeben, weil er meinte, für die Arbeit damit sei eine Unterweisung notwendig, die dürfe er aber nicht geben, nur sein urlaubender Kollege... Wer die Säge rausgebe, sei verantwortlich dafür, dass sie nur von Unterwiesenen genutzt wird. Erst als ich darauf hinwies, selbst gelernte Facharbeiterin mit ca. 25 praktischen und unfallfreien Berufsjahren zu sein, lenkte er verunsichert ein.

    Nun frage ich mich, da diese Situation in Zukunft öfter vorkommen könnte: Was wäre denn, wenn ich aus dem Laborbudget eine eigene Stichsäge kaufe? Ich könnte und dürfte das ohne jedes Problem. Dadurch würde zumindest schon mal die Lauferei und Bettelei entfallen, außerdem entstünde gar keine Herausgabe- und Überlassungs-Situation mehr. Aber nach wie vor bin ich nicht unterwiesen. Kann ich mir das Merkblatt der BG runterladen, durchlesen und mich selbst unterweisen? Klingt bescheuert, aber immerhin reden wir vom öffentlichen Dienst.

    Wie steht Ihr dazu und wie handhabt Ihr das?

    Vielen Dank und liebe Grüße :S

    Elke