Wo steht, daß die G37 als Angebotsvorsorge Pflicht ist?

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  • Was sagt denn die ArbMedVV? z. B. in §5? Oder sieh im Anhang unter Angebotsvorsorge nach.

    Wenn Du über eine Angebotsvorsorge schreibst, wo ist da noch eine Pflicht?

    Was sagt Deine Gefährdungsbeurteilung zu diesem Thema?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Moin,

    die G 37 ist keine Pflicht-Vorsorge, sondern eine angebotsvorsorge Untersuchung, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern anbieten soll. Ob das zu tun ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

    Rechtsgrundlage ArbMedVV

    Ein Blick in den Verordnungstext hilft beim Verständnis. In der aktuellen Version (ArbMedVV 2019) heißt es im Anhang:

    „Tätigkeiten an Bildschirmgeräten

    Die Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich aufgrund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind.”


    Beste Grüße

  • Alter,

    jetzt muss ich mal grob werden. Hier stellt jemand eine sinnvolle Frage und bekommt dann von Usern, denen es offensichtlich am Leseverständnis fehlt, negative Bewertungen. :thumbdown:

    Hallo,


    wo kann ich entnehmen, daß die G37 als Angebotsvorsorge für Büroarbeitsplätze Pflicht ist?


    Viele Grüße

    Wie Sifa-Neuling richtig geschrieben hat, ist die Vorsorge "Bildschirmtätigkeit" eine Angebotsvorsorge. Wie Sifa-Neuling weiterhin richtig ausgeführt hat, besteht für den Arbeitgeber die Pflicht, eine entsprechende Vorsorge anzubieten. Was Sifa-Neuling wissen möchte, ist wo geschrieben steht, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, das Angebot zur Vorsorge zu unterbreiten.

    Zitat von §3 (1) ArbMedVV

    Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene

    arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen. Dabei hat er die Vorschriften dieser Verordnung einschließlich des Anhangs zu beachten...

    Zitat von §5 (1) ArbMedVV

    Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs anzubieten.

    Zitat von Anhang Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge Teil 4 (2) Nr.1 ArbMedVV

    Angebotsvorsorge bei .... Tätigkeiten an Bildschirmgeräten.

    Das wäre eine angemessene Antwort auf die Fragestellung gewesen und nicht irgendwelche "dislikes", nur weil man die Frage nicht verstanden hat. ?(

    Kleiner formaler Hinweis noch: Die G37 ist keine Vorsorge sondern ein berufsgenossenschaftlicher Grundsatz, aber das ist jetzt eher Haarspalterei. ;)

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Zitat von Anhang Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge Teil 4 (2) Nr.1 ArbMedVV

    Angebotsvorsorge bei .... Tätigkeiten an Bildschirmgeräten.

    Danke, genau das habe ich gesucht.

    Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch?!?

    Schau mal hier, dann wird es vielleicht verständlich was guudsje meint.

    die G 37 ist keine Pflicht-Vorsorge, sondern eine angebotsvorsorge Untersuchung, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern anbieten soll. Ob das zu tun ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

    Dem kann ich so nicht ganz zustimmen. Nicht SOLL, sondern MUSS. Angebotsvorsorge heißt ja, daß der Arbeitgeber es anbieten MUSS und der Arbeitnehmer KANN das Angebot annehmen (muss aber nicht). Und für diesen Punkt ist die Gefährdungsbeurteilung auch unbedeutend, da (Danke für den Hinweis an guudsje) die ArbMedVV hier schon klare Regeln vorgibt.

    Kleiner formaler Hinweis noch: Die G37 ist keine Vorsorge sondern ein berufsgenossenschaftlicher Grundsatz, aber das ist jetzt eher Haarspalterei. ;)

    Stimmt, danke für den Hinweis. ;)

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  • Dem kann ich so nicht ganz zustimmen. Nicht SOLL, sondern MUSS. Angebotsvorsorge heißt ja, daß der Arbeitgeber es anbieten MUSS und der Arbeitnehmer KANN das Angebot annehmen (muss aber nicht). Und für diesen Punkt ist die Gefährdungsbeurteilung auch unbedeutend, da (Danke für den Hinweis an guudsje) die ArbMedVV hier schon klare Regeln vorgibt.

    Prinzipiell richtig, aber um Diskussionen mit Unternehmer, die es nämlich nicht einsehen, dass ihr Lagermitarbeiter, der ja nur "4-5 Klicks" am Tag am PC macht, aus dem Weg zu gehen, schreibe ich sowas in eine Gefährdungsbeurteilung ;)

  • Prinzipiell richtig, aber um Diskussionen mit Unternehmer, die es nämlich nicht einsehen, dass ihr Lagermitarbeiter, der ja nur "4-5 Klicks" am Tag am PC macht, aus dem Weg zu gehen, schreibe ich sowas in eine Gefährdungsbeurteilung

    Moin,

    da muss man aber auch die Gegenseite verstehen, da man immer wieder davon lesen kann, dass man erst dann von Bildschirmarbeit spricht, wenn ein "nicht unwesentlicher Teil der normalen Arbeitszeit an einem Bildschirmgerät erledigt wird". Als Orientierung werden dann Werte von mindestens 1-2 Stunden eines Arbeitstages genannt. Insofern verstehe ich diese Argumentation schon.

    Die ArbMedVV kennt aber eine solche Regelung nicht, deswegen besteht die Angebotsverpflichtung immer. Darüber hinaus kann ein schlecht sehender Beschäftigter durchaus, mit 4-5 Klicks einiges auslösen 8| "Links" statt "rechts", "runter" statt "rauf" oder "auf" statt "zu" kann bei vielen Arbeitsplätzen richtig teuer werden. ^^

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Da hatte ich auch gerade Verständnisschwierigkeiten. Wegen 4-5 Klicks den berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G37 durchführen? ?(:?:

    Aber wenn es tatsächlich so ist wie guudsje schreibt und der Mitarbeiter mit diesen 4-5 Klicks schon großen Schaden anrichten kann, dann kann ich das nachvollziehen. Dann würde ich hier auch G37 anwenden.

  • Moin,

    viele haben manchmal ein Verständnisproblem, weil sie die Vorsorge "Bildschirmtätigkeit" auf den Sehtest reduzieren. Hier ist sehr schön erläutert, wie eine Vorsorge "Bildschirmtätigkeit" auch ohne Sehtest aussehen kann. Dass es in der Realität oftmal anders ist und die Beschäftigten im Fließbandmodus mit Sehtests überzogen werden, ist mir auch klar.

    Für mich ist es eine Haltungsfrage. Wir wollen, dass die Beschäftigten gesund arbeiten. Das kostet nunmal Geld. Wenn es mir das nicht wert ist, habe ich meinen Job verfehlt. Wir reden über ein Angebot, dass der Beschäftigte nicht annehmen muss. Ein Beschäftigter, der keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen hat und über ein Display Anlagenmodi ein paar mal am Tag schaltet, wird in der Regel dieses Angebot nicht annehmen.

    Nimmt er es trotzdem an, vergebe ich mir nichts, außer den Kosten für die Vorsorge. Da unser Betriebsarzt die sprechende, beratende Medizin lebt, ist es schon öfters vorgekommen, dass ihm Rahmen der Vorsorge "Bildschirmtätigkeit" andere Probleme von den Beschäftigten angesprochen wurden, um die wir uns oder der Betriebsarzt sich dann kümmern konnten.

    Ist der Beschäftigte erst einmal beim Betriebsarzt und besteht ein vertrauensvolles Verhältnis, öffnen sich viele Beschäftigte und berichten auch von anderen Problemen. Einem Kollegen haben wir einen Psychotherapeuten vermittelt, ein anderer nimmt jetzt eine Ernährungsberatung in Anspruch, um seine Adipositas loszuwerden. Eingeladen hatten wir beide eigentlich zur Vorsorge "Bildschirmtätigkeit".

    Gewonnen haben letztendlich beide Seiten. |?

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (1. April 2022 um 13:24)

  • Genau darum geht es

    Für mich ist es eine Haltungsfrage. Wir wollen, dass die Beschäftigten gesund arbeiten. Das kostet nunmal Geld. Wenn es mir das nicht wert ist, habe ich meinen Job verfehlt.

    Ist der Beschäftigte erst einmal beim Betriebsarzt und besteht ein vertrauensvolles Verhältnis, öffnen sich viele Beschäftigte und berichten auch von anderen Problemen.

    Arbeits- und Gesundheitsschutz sichtbar im Unternehmen zu verankern... und das ist eine Aufgabe für alle. Nicht nur die Experten sind gefragt, sondern jeder Mitarbeiter, der sich dementsprechend verhält und solche Angebote annimmt.

    Null-Bock und mosern kann jeder...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker