PSA FFP2 Masken für Mitarbeiter, nicht im Gesundheitswesen, ohne G26 anzubieten?

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  • Hallo Community,


    kurz und knackig. Bei uns will man unbedingt FFP2 Masken für einen gewissen Personenkreis anschaffen. Nun kommt hier das Thema arbeitsmedizinische Vorsorge ins Spiel.

    Atemschutz der Gruppe 1.
    Muss hier zwingend eine arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden?

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  • Laut unserer Betriebsärztin ist es bei kurzem tragen (unter 30 min) die Vorsorge nicht notwendig, wer trotzdem zur Vorsorge will darf das tun.Wir geben den Mitarbeitern zu den Masken ein Merkblatt aus auf dem auf die Vorsorge hingewiesen wird. In Anspruch genommen wurde diese jedoch noch nicht.

    Da es sich um eine Angebotsvorsorge handelt müsst ihr die doch auch anbieten.

  • Darauf ganz entschieden: kommt drauf an!


    Im Zusammenhang mit Corona würde ich diese Frage nicht stellen.


    "Wollen wir anschaffen" = anbieten oder vorschreiben?


    Beim Vorschreiben (weil die GBU Arbeitsschutz das voraussetzt) und entsprechender Tragedauer ja, sonst würde ich das klammheimlich "vergessen" (aus Pragmatismus).


    Wenn es "nur" um die Allgemeingefahr Corona geht, haben wir keine Handhabe, Masken überhaupt vorzuschreiben, wir dürfen nur die Bestimmungen der Landkreise nicht übergehen. Wer also keine Maske trägt, und ein Attest vorlegt (bitte nur Atteste von Pneumologen anerkennen!) wird eben freigestellt, in Kurzarbeit geschickt, kriegt einen Arbeitsplatz ohne direktem Kollegenkontakt oder was auch immer.


    Die Vorsorge sollte für Arbeitsschutz vorbehalten sein, nicht für Erkrankungen aus dem Lebensumfeld. Anbieten, falls die betreffende Person bedenken hat, kann man das ja.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Hi,


    wenn die FFP2-Masken als Atemschutzgerät der Gruppe 1 eingestuft sind und mehr als eine halbe Stunde am Tag getragen werden (*), ist die Angebotsvorsorge anzubieten, siehe DGUV Regel 112-190.


    schöne Grüße

    Zu(*): MÜSSEN! Wenn der Mitarbeiter sich selbst vor Corona schützen möchte/muss, und der Arbeitgeber so freundlich ist, die Maske zur Verfügung zu stellen, sehe ich mich nicht in der Pflicht.


    Das mag die eine oder andere Politik- oder BG-Instanz anders sehen, aber erst will ich rechtskräftig von einem Gericht verurteilt sein, bevor ich Corona in nichtmedizinischen Betrieben als Arbeitsschutz anerkenne.

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  • Spannende Diskussion.

    Wir haben uns dazu entschlossen die Betriebsanweisung um folgende Punkte zu erweitern:

    --> "Die Maske sollte maximal 30 Minuten am Tag verwendet werden darf."

    (Die soll auch nur punktuell zum Einsatz kommen).

    --> "Wenn Sie die Maske mehr als 30 min. am Tag tragen möchten, bieten wir Ihnen eine Angebotsvorsorge an." In diesem Fall müssen Sie uns mitteilen, ob Sie die Angebotsvorsorge wahrnehmen möchten oder nicht."


    Ich denke dann sind wir sauber aus der Sache raus.

  • Sehr unsauber.... Sollte-darf? Ich würde eher schreiben, dass die Masken als Fürsorgemaßnahmen zur freien Verwendung zur Verfügung gestellt werden, und KEINE PSA sind. Dazu ein Infoblatt, wie sie zu verwenden sind. Ende im Gelände.


    Ihr schreibt die Masken ja nicht vor!!!


    Betriebsanweisungen schreibt man nicht. Die leitet man aus GBU ab. Und wenn die GBU "Maske" sagt, dann müsst Ihr die Untersuchungen nach DGUV-Regelwerk eintakten. Die GBU nach Corona bittebitte nicht als Arbeitsschutz betrachten, egal was da "von oben" kommt. Wenn Corona nicht grundsätzlich eine berufsbedingte Erkrankung ist (z.B. in den ganzen Schlachthöfen), dann IST das kein Arbeitsschutz!


    Wir müssen die Mitarbeiter bei der Arbeit schützen, aber nicht auf Grund der vergebenen Arbeit, sondern auf Grund Behördenvorgaben, die durch Tätigkeiten, die die Mitarbeiter rein privat durchführen (sich privat und ohne Schutz zu versammeln und Bazillen auszutauschen), und dann ihre Erkrankung rein privat in die Firma schleppen , um dort Kollegen anzustecken. DAFÜR müssen wir die Maskerade veranstalten.


    Da sehe ich keine FFP2-Pflicht auf Seiten des Arbeitgebers. Das ist eine medizinische Angelegenheit auf Grund "persönlicher Leistungsvoraussetzung" des Mitarbeiters. Als Arbeitgeber KÖNNEN wir da mitwirken, aber sehe uns nicht in der Verantwortung (Vergleichbar Brille/Bildschirmarbeitsbrille - kein Rechtsanspruch durch den Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber).

    2 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

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  • so sehe ich das auch..

    weiter


    Wie weit ordnet ihr denn die FFP2 in die 112-190 ein? Fallen Sie darunter oder fallen Sie nicht darunter?

  • Moin,


    einfach mal in der DGUV 112-190 lesen. Ich würde so ab Seite 20 damit beginnen. ;)


    Gruß Frank

    Moin,

    die 112-190 kenne ich, jedoch galt die Frage allgemein.

    Die BGHW empfiehlt es z.B. zu behandeln wie eine filtrierende Halbmasken mit Ausatemventil, aber die Frage ist ja, ist sie es i.S.d. Vorschrift mit G26 oder nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von stekue ()

  • Moin,


    bist Du Dir sicher, dass Du in Beitrag #10 die richtige Frage gestellt hast und tatsächlich FFP2 meinst? Die sind ja explizit in der DGUV 112-190 aufgeführt. Insofern war die Antwort eindeutig. Oder meintest Du MNB?


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Moin Stefan,


    MNB fällt nach dem Text der Regel erst einmal nicht unter die DGUV 112-190. Es gibt aber die Stellungnahme des Koordinierungskreises für Biologische Arbeitsstoffe (KOBAS) der DGUV vom 27.5.2020 (aktualisierte Fassung 7.10.2020), in der zur Tragezeitbegrenzung von MNB eine Empfehlung abgegeben wird. Das Wort "Vorsorge" taucht dort kein einziges mal auf.


    Entscheidend ist der letzte Satz: "Die vorliegende Empfehlung ist als Hilfestellung und Orientierung für die Betriebe einzuordnen, sinnvolle Tragezeiten für die Beschäftigten festzulegen, nicht als verbindliche Vorgabe."


    Das bedeutet, dass der Arbeitgeber MNB den filtrierenden Halbmasken mit Ausatemventil gleichsetzen und das komplett Programm inklusive Angebotsvorsorge durchziehen kann. Wir haben uns in Absprache mit dem Betriebsarzt dazu entschieden, Vorsorge zu ermöglichen, wenn es jemand möchte und alle Beschäftigten über diese Möglichkeit informiert. Von knapp 450 Beschäftigten haben sich bislang genau Null gemeldet.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo

    wir bieten den Mitarbeitern die Angebotsvorsorge an.

    Den die Mitarbeiter tragen länger als 30 min die Masken bei der Arbeit auch wegen der Angst vor einer Ansteckung.

    :kr:

  • sehr spannendes Thema.


    Wie sieht das aus auf den Baustellen. Ich habe da eine, vor vorgegeben ist, das permanent Masken getragen werden müssen, den ganzen Tag! Was im Rohbau schon eine starke Belastung der leute ist.


    Daher interessiert es micht brennen, ob es da irgendwelche Regularien gibt


    Die DGUV 112-190 ist dazu wenig aussagekräftig. brauchen die Jungs jetzt eine G 26 oder nicht?


    Gruß


    Rainer

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