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  • Hallo,

    wir haben bei uns am Standort ca. 750 Büros. Anscheinend sind alle irgendwie mit Personal belegt (?). Zurzeit wird viel renoviert und saniert.

    Für unser Hochhaus sind die Arbeiten weitestgehendst abgeschlossen.

    So ein paar Fremdfirmenmitarbeiter (Maler) sind noch im Haus. Die haben jetzt im Aufzugsvorraum gesessen und gefrühstückt / Pause gemacht.

    Jetzt regen sich die hauseigenen Mitarbeiter darüber auf, dass die da sitzen und keine Maske tragen. Wie auch beim Essen?

    Mich stört das jetzt nicht so. Es gibt keine Flurküchen oder Pausenräume. Es gibt eine Betriebsgastronomie. Die darf aber nur genutzt werden, wenn Du dein Essen in der Betriebsgastronomie kaufst. :pu:

    Jetzt aber mal meine Gedankengänge dazu.

    Es ist unsere Baustelle. Bin ich als Betreiber nicht verpflichtet, den FF-Mitarbeitern einen Raum zur Verfügung zu stellen? Die Sozialräume Toiletten sind ja überall vorhanden.

    Ein paar Schlaufüchse sagten, die können sich auch raus ins Auto setzen. Wenn es draussen kalt ist, möchte ich auch nicht raus ins Auto. Im Sommer ist das auch kein Vergnügen.

    Ich bin gerade die BaustellenVO mal durchzuackern. Aus meiner Sicht müssten doch die ASR gelten. Schließlich sind Baustellen ja auch Arbeitsplätze.

    Mein Chef meint, dass dieser Punkt in den Ausschreibungen entfernt wurde und die Mitarbeiter das Haus in den Pausen verlassen sollten. Geht das so einfach? Das würde ja bedeuten, dass der Auftragnehmer einen Container stellen müsste.

    Ist das so einfach??

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • MichaelD

    Kannst Du bitte ein bisschen konkreter werden? Das wär super. Danke vorab.

    Wenn ich dich richtig verstehe, muss der AN einen Container stellen? Oder wir schaffen Möglichkeiten? (mein Favorit)

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    Gruß Mick

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  • Spannendes Thema.

    Es sind ja nicht Maler die bei euch angestellt sind sondern Ihr habt "neue Farbe auf der Wand, fachgerecht" gekauft. Meiner Meinung nach gelten die ASR schon, aber nicht für euch, sondern in dem Fall für den Chef der Maler, er muss dafür sorgen das die Farbe an die Wand kommt und er ist auch für seine Mitarbeiter verantwortlich.

    Wenn es kurze Einsätze sind sind wir zum Beispiel ziemlich kulant, bei längeren Bauphasen bekommt die Firma einen Stellplatz für Ihren Container und Strom über einen separaten Zähler.

    Gruß,

    Carsten

  • Schau mal in ASR A4.2, Abschnitt 7 zu den Pausenräumen.

    Zu den Sanitärräumen ASR A4.1, Abschnitt 8.

    Hilft mir zwar nicht (im Gegenteil), aber trotzdem Danke Axel.

    Ich hätte schon gerne erreicht, dass unsere Herren da ein wenig mehr Wertschätzung zeigen.

    Wie eingags beschrieben, wir haben ein paar hundert Räume im Haus.....

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  • Hilft mir zwar nicht (im Gegenteil)

    Warum nicht, dort steht doch ganz eindeutig, dass ein Pausenraum zur Verfügung zu stellen ist.

    Wie eingags beschrieben, wir haben ein paar hundert Räume im Haus.....

    Dann werden da eben einzelne ins Homeoffice geschickt und deren Büro solange als Pausenraum umfunktioniert.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Du stehst da am Graben der Koordination mit Fremdfirmen, würde ich sagen. Da hat auf deren Seite wieder keiner dran gedacht, dass man für die eigenen Leute im Einsatz noch etwas mehr als das "wo welche Farbe rankommt" organisiert.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

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  • Warum nicht, dort steht doch ganz eindeutig, dass ein Pausenraum zur Verfügung zu stellen ist.

    (2) Abweichend von Punkt 7 Abs. 1 ist auf Baustellen ein Pausenraum oder Pausenbereich nicht erforderlich, wenn bis zu vier Beschäftigte eines Arbeitgebers gleichzeitig längstens eine Woche oder höchstens 20 Personentage tätig sind. Voraussetzung ist, dass die Möglichkeit besteht, sich an einer gleichwertigen Stelle gegen Witterungseinflüsse geschützt zu waschen (siehe ASR A4.1 "Sanitärräume", Punkt 6.1 Abs. 2), zu wärmen, umzukleiden und eine Mahlzeit einzunehmen und ggf. zuzubereiten.

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  • Mick1204,

    ...da ist ja schon alles gesagt!

    Also abhängig von deiner Koordination und entsprechenden Vertragspassagen bist du nicht dazu verpflichtet. Es gehört in meinen Augen in einer solchen Situation und bei euren Gegebenheiten für mich zum guten Ton solchen MA entsprechende Möglichkeiten unkompliziert zur Verfügung zu stellen...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • AxelS  MichaelD

    genau darum geht's. Das kümmert die nicht. Aber ein großes Leitbild aufstellen.

    Empathie, Wertschätzung bla bla bla blablablablabla blubb blubb

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  • Du hattest es ja schon erwähnt:

    Zitat

    "dass die Möglichkeit besteht, sich an einer gleichwertigen Stelle gegen Witterungseinflüsse geschützt zu waschen (siehe ASR A4.1 "Sanitärräume", Punkt 6.1 Abs. 2), zu wärmen, umzukleiden und eine Mahlzeit einzunehmen und ggf. zuzubereiten."

    Insofern ihr das nicht vertraglich mit der Malerfirma festgelegt habt das ihr etwas zur Verfügung stellt, ist erstmal die Malerfirma in der Verantwortung. So etwas wird leider zu oft "vergessen".

    Man wird ja wohl für die maximal 4 Personen ein Räumchen finden. Büroraum als Pausenraum hatte ich ja schon erwähnt.

    Moralisch gesehen Stimme ich da voll zu. Einen Raum kurzfristig als "Pausenraum" zur Verfügung zu stellen sollte irgendwie machbar sein. Handwerker sind (leider) den recht sporadischen Umgang mit ihnen gewöhnt. Geringe "Ansprüche" an eine Gestaltung des Pausenraums (Wasser/Stühle/Tisch etc.) sollten doch umsetzbar sein.

    Man kann natürlich auch nur Firmen beschäftigen, die ihre Mitarbeiter "gut" behandeln; wäre vielleicht in eurem Leitbild zu ergänzen ;)

    Wir versuchen das auch und es klappt ab und zu. Im Laufe der Jahre hat sich da aus meiner Sicht schon etwas gebessert. Nur unerfahrene Neulinge müssen immer darauf hingewiesen werden,da jeder Denkt "es ist ja alle geregelt". Nö, ist es nicht und nur das gesprochene und dokumentierte Wort zählt heute noch etwas.

    Hilft Dir vielleicht nicht viel aber evtl. hast du in deinem Entscheidungsraum ja jemanden, mit dem man sowas unbürokratisch regeln kann. Auf jeden Fall wird´s bei künftigen Beauftragungen helfen, an sowas zu denken.

    Gruß

    Peter

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Hmm kommt es nicht auch auf die Beauftragungsart an, also ob Werk oder Dienstvertrag? Es handelt sich doch bestimmt um einen Werkvertrag (Es wird für ein Gewerk bezahlt). Wenn ich mich nicht irre, gibt es doch da spezielle Konditionen/Klauseln bei denen so eine Frage geregelt sein sollte?!

  • Man kann natürlich auch nur Firmen beschäftigen, die ihre Mitarbeiter "gut" behandeln; wäre vielleicht in eurem Leitbild zu ergänzen ;)

    Schon mal etwas von VOB gehört? Ich sehe das ähnlich wie Du. Kein Thema.

    Ich habe meinen Vorgesetzten darauf angesetzt. Der ist diplomatischer als ich.

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    Gruß Mick

  • Wir hatten ein ähnliches Problem.

    Corona bedingt haben wir unsere Kantine für Fremdarbeiter gesperrt. Nach kurzer Diskussion wurde für die Fremdarbeiter ein Container aufgestellt.

    Die Fremdarbeiter dürfen sich aber in der Kantine das Essen holen.

    Das war tatsächlich relativ unproblematisch.

    Life is what happend to you while you busy making other plans

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  • Hi,

    rein rechtlich ist es das Problem des Arbeitgebers der Fremdfirmenmitarbeiter. Der Bauherr / Auftraggeber ist nicht in der Pflicht, die Sozial- und Sanitärräume bereitzustellen und muss auch die Kosten dafür nicht übernehmen. Der Auftragnehmer ist hier in der Verantwortung, entsprechende Räumlichkeiten für seine Beschäftigten zu organisieren (und üblicherweise geschieht dies in Rücksprache mit dem Auftraggeber) und die Kosten dafür zu tragen (wobei hier vertragsrechtlich mit dem Auftraggeber vereinbart werden kann, dass dieser die Kosten für diese Räume trägt und im Gegenzug vom Auftragnehmer entsprechend "weniger" in Rechnung gestellt wird).

    Im Hinblick auf Corona soll sich momentan der SiGeKo um die Koordination der Bereitstellung und gemeinsamen Nutzung der Sozial- und Sanitärräume kümmern, wenn diese von Beschäftigten von mehreren Arbeitgebern genutzt werden.

    PS: Aus fachlicher Sicht wäre hier eine Überarbeitung des Regelwerks wünschenswert, um den Bauherrn / Auftraggeber mit in die Pflicht zu nehmen oder gleich verantwortlich zu machen. Aus meiner Sicht wäre die Bereitstellung der Sozial- und Sanitärräume direkt beim Einrichten der Baustelle thematisch am besten mit aufgehoben. Das würde unnötigen Diskussionen zwischen Bauherrn / Auftraggeber und Auftragnehmern vorbeugen.

    schöne Grüße

  • Ich sehe hier eigentlich uns in der "Pflicht".

    Auftrag wurde erteilt, "Fachfirma" kommt. Rest ......egal. Das riecht mir.

    Wir lehnen uns dann zurück und gut ist. Dann kommen unsere Mitarbeiter und beschweren sich, wenn die Auftragnehmer in den Fluren auf dem Boden sitzen. --> sollen die sich doch ins Auto auf

    dem Parkplatz setzen. So sind die Menschen.............

    Ich möchte da ein wenig wachrütteln. Verpflichtung hin oder her.

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    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 (21. Februar 2022 um 14:35)

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