darf der Chef trotz Corona einen ausgeben?

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  • Hallo in die Runde,


    ich brauche mal euren Rat.


    Heute morgen, kurz nach 8 klingelt mein Telefon, Sekretariat GF: "Herr X möchte anlässlich seines runden Geburtstages für die Belegschaft einen ausgeben. Die Idee ist, eine Bratwurstbude auf dem Gelände aufzustellen, wo sich jeder Mitarbeiter eine Wurscht abholen kann um sie dann während der Pause zu verzehren."


    Also Abstandhalten, Hygiene, usw. wäre als umsetzbar, aber wie verhält sich das im Bezug auf die Corona-Schutzverordnung , §13 und §14?

    Es soll keine Party werden, es soll lediglich eine Gratis-Mahlzeit an die Mitarbeiter verteilt werden.



    Gruß

    Harti

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  • Ich sage dazu einfach mal: Hausrecht - sofern es auf EUREM Gelände passiert


    Hier muss der Chef dann "nur" das Hygienekonzept gewährleisten und umsetzen....was mit der Würstchenbude und Abstandsschildern etc. im Freien doch realisierbar ist. Die Sonne scheint ja auch - bis jetzt.

  • Ich würde das so regeln, das die Kollegen Abstand halten müssen und die Bratwurst am Arbeitsplatz essen dürfen. Am Arbeitsplatz natürlich nur, wenn dort keine Schadstoffe zu erwarten sind. (Büro)

  • ernsthaft - warum so umständlich. Und essen am Büroarbeitsplatz finde ich nicht der Renner und sollte auch vermieten werden. Verbieten darf man es keinem, vorschreiben aber auch nicht. Eure IT wird es euch ebenfalls danken.

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  • ein Kantinenbetrieb wäre das ja nicht, eher ein Außer-Haus-Verkauf, bei dem Cheffe für alle zahlt.


    > 50m Abstand der Essplätze vom Wurschtwagen, bei Einhaltung der Abstände der Plätze zueinander wäre auch kein Problem. Hände desinfizieren, Maske tragen bis zum Erreichen des Essplatzes, etc., ist alles machbar.

  • Ich sage dazu einfach mal: Hausrecht - sofern es auf EUREM Gelände passiert

    Gesetzliche Regelungen stehen über dem Hausrecht.


    Wenn sichergestellt wird, dass §14 eingehalten wird. Wobei ich da bei der 50m Regel schon gewisse Bedenken hätte.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wenn das Hygienekonzept passt geht das. Unsere Kantine z. B. hat einen "ToGo"-Service, so versuchen sie sich über Wasser zu halten. Das ist dann auch vergleichbar mit den Gaststätten, die das ja auch dürfen.


    Essen im Freien würde meiner Meinung nach auch gehen, solange die Abstände eingehalten werden, dann muss nicht jeder zurück in sein Büro...

    Krieg ist Verbrechen!

  • das mit der Kantine ToGo ist ein guter Hinweis, und wie gesagt, die notwendigen Hygienemaßnahmen (auch der 50m-Abstand) sind alle realisierbar.


    Is halt wieder so eine komischer Sonderfall ;)

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  • Naja, Kantinen sind nicht erklaubt, soweit wir die Verordnung verstehen. Damit bleibt nicht viel Möglichkeit.

    Hallo, Kantinen sind mit Verzehr vor Ort nicht erlaubt. Ein ToGo-Geschäft ist aber weiterhin gestattet. Dies ist, wie TiTo eben geschrieben hat, vergleichbar mit den "normalen" Gaststätten, Restaurants oder Imbissbuden.


    Meiner Meinung nach soll Dein Chef eben ein Hygienekonzept "Bratwurst ToGo" erstellen inkl. z.B. AHA-L Regelungen. und Jeder soll, wie auch schon geschrieben möglichst am Arbeitsplatz Essen. Vielleicht wenns um einen größeren Betrieb geht vom Gesundheitsamt in der Kreisverwaltungsbehörde genehmigen lassen. Dann dürfte das ohne Probleme gehen.

    Viele Grüße aus der Oberpfalz

    Michael



    Freile d´Erfahrung is na ned aso do, owa des wird scha... (Max Grünzinger)


  • habe mal mit dem zuständigen Ordnungsamt gesprochen, wenn wir die geltenden AHA-L Regeln einhalten, und auf entsprechende Abstände beim Warten und Futtern achten, haben die damit kein Problem.


    Gruß

    Harti

  • Hallo, Kantinen sind mit Verzehr vor Ort nicht erlaubt.

    Doch unter bestimmten Rahmenbedingungen schon. Unsere ist offen, mit Verzehr vor Ort.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wir haben auch einen Essenverkauf in der Kantine. Mit den geltenden AHA Regeln solle so etwas im Außenbereich auf jeden Fall möglich sein. Ich würd die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber im Vorhinein anfragen ob so etwas gewünscht wird. Sollte es dann doch zu unerwünschten Ereignissen kommen.

    Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht. (Joachim Ringelnatz)

    Einmal editiert, zuletzt von knaddeler ()

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  • Doch unter bestimmten Rahmenbedingungen schon. Unsere ist offen, mit Verzehr vor Ort.

    Moing,


    dann vermute ich das hier Kreis- oder Bundeslandspezifische Unterscheide die Ursache sind. Wie geschrieben, bei uns darf nur ToGo Angeboten werden.

    Viele Grüße aus der Oberpfalz

    Michael



    Freile d´Erfahrung is na ned aso do, owa des wird scha... (Max Grünzinger)


  • Moing,


    dann vermute ich das hier Kreis- oder Bundeslandspezifische Unterscheide die Ursache sind. Wie geschrieben, bei uns darf nur ToGo Angeboten werden.

    In Rheinland-Pfalz auch nicht. Wir haben toGo Service.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Zur eigentlichen Frage; ich als "Chef auf meinem Firmengelände" würde dieses Event entweder zu einem späteren Zeitpunkt machen (einfach um Ärger und Aufruhr zu vermeiden, wenn es entdeckt wird) oder sofern das Grundstück von außen nicht einsehbar ist, versteckt durchführen.

    Allerdings, wenn viele daran teilnehmen, ist auch immer mindestens einer dabei, der mit dem nicht zufrieden ist und dumm daherlabert. Einmal in der Fußgängerzone verbreitet, kommt es dann möglicherweise zu einer Anzeige etc.

    Aus meiner Sicht *DueEi*

    Lass das mal in die Hose gehen und eine handvoll MA erkranken am Virus? Da sind doch die Schlagzeilen vorprogrammiert.

    Grundsätzlich finde ich die Idee klasse. Könnte die Moral anheben. Könnte..........

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

  • In Rheinland-Pfalz auch nicht. Wir haben toGo Service.

    Die meisten mir bekannten Regelungen zu Kantinen lassen durchaus ein Verzehr der Speisen in den Kantinen zu unter entsprechenden Hygienebedingungen. Voraussetzung ist dabei oft, dass ein Verzehr am Arbeitsplatz nicht möglich ist, was in der Regel auf viele Bereiche in produzierenden Betrieben zutrifft.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Die meisten mir bekannten Regelungen zu Kantinen lassen durchaus ein Verzehr der Speisen in den Kantinen zu unter entsprechenden Hygienebedingungen. Voraussetzung ist dabei oft, dass ein Verzehr am Arbeitsplatz nicht möglich ist, was in der Regel auf viele Bereiche in produzierenden Betrieben zutrifft.

    genau so ist es z. B. uns .....wir haben keine Kantine aber einen Pausenraum ... der unter bestimmten Voraussetzungen weiter genutzt werden kann.

    - Lüftungsanlage mit 100 % Frischluft

    - Pro Tisch eine Person

    - Mindestabstand 1,5 m

    - 10 qm² pro Person

    - Desinfektionstücher und Desinfektionsspender

    - FFP2 Masken Tragen (bis man sitzt)

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Die meisten mir bekannten Regelungen zu Kantinen lassen durchaus ein Verzehr der Speisen in den Kantinen zu unter entsprechenden Hygienebedingungen. Voraussetzung ist dabei oft, dass ein Verzehr am Arbeitsplatz nicht möglich ist, was in der Regel auf viele Bereiche in produzierenden Betrieben zutrifft.

    Das trifft auf uns nicht zu. Wir haben die Möglichkeit in den Büros am Schreibtisch zu essen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick