Gefährdungsbeurteilungen zum Thema Corona

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  • Hallo und guten Tag,

    wir haben Gefährdungsbeurteilungen erstellt. Für alle Bereiche und fast alle Themen. Die GBU hat ergeben, dass die Gefährdung durch Corona recht hoch ist und die Maßnahmen wie folgt festgelegt.

    Für die Ausbildung bei uns gilt: je Person 10 m² --> 120 m² Raum = 12 Personen inkl. Ausbilder, Lüften, Pausenregelung; Kurzfristige Überschreitung der m²-Regelung möglich, dabei tragen alle eine Maske (med. MNB oder FFP2). Ansonsten splitten der Ausbildungsgruppen.

    Am Freitag war Krisensitzung. Da wurde jetzt beschlossen, dass die Ausbildung ähnlich wie in den Schulen im gesamten Klassenverbund wieder unterrichtet wird. Also mit Masken während der Ausbildungszeit, Abstände werden nicht eingehalten etc.

    Jetzt wird wahrscheinlich die Ausbildungsleitung zu mir kommen und von mir verlangen, dass ich die GBU anpasse. Für mich heißt das, ich hole mir die Legitimation von der Arbeitssicherheit für das neue / alte (vor Corona) Ausbildungskonzept. Aber die GBU hat doch etwas anderes ergeben. Daran hat sich ja nichts geändert.

    Wir sind ja aber nicht in der Schule, sondern auf Arbeit.

    Wo ist der Fehler? Bin ich wieder zu stur? Eigentlich will ich die GBU nicht anpassen. Aus meiner Sicht wäre das so nicht korrekt.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Wir sind ja aber nicht in der Schule, sondern auf Arbeit.

    Wo ist der Fehler? Bin ich wieder zu stur? Eigentlich will ich die GBU nicht anpassen. Aus meiner Sicht wäre das so nicht korrekt.

    Ist denn die Verordnung so eindeutig, dass die Regeln für Klassenverbände an öffentlichen Schulen genauso auch in betrieblichen Ausbildungsräumen gelten? Oder ist die Vorgabe aus der Verordnung nicht so eindeutig?

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Bin ich wieder zu stur? Eigentlich will ich die GBU nicht anpassen. Aus meiner Sicht wäre das so nicht korrekt.

    Ich wäre da genauso stur.

    Ich hab das bei uns so gehandhabt, dass es von mir eine Richtschnur gibt, in der die Maßnahmen erklärt sind. Die Abteilungsleitungen tragen allerdings die Verantwortung und haben natürlich alle selbst eine GB erstellt;). Die dürfen sie eigenständig ändern.

    Änderungen der Behördenleitung, die in die allgemeine Richtschnur eingeflossen sind sind auf Anweisung der Behördenleitung aufgenommen worden. Die Anweisung sowie meine Antwort, weshalb ich das nicht für eine gute Idee halte sind mit veraktet worden.

    Die Ausbildungsleitung kann ja sicher die GB selbst anpassen. Wenn du das machen musst würde ich die Remontration verakten

  • Also mit Masken während der Ausbildungszeit, Abstände werden nicht eingehalten etc.

    Jetzt wird wahrscheinlich die Ausbildungsleitung zu mir kommen und von mir verlangen, dass ich die GBU anpasse. Für mich heißt das, ich hole mir die Legitimation von der Arbeitssicherheit für das neue / alte (vor Corona) Ausbildungskonzept. Aber die GBU hat doch etwas anderes ergeben. Daran hat sich ja nichts geändert.

    Wir sind ja aber nicht in der Schule, sondern auf Arbeit.

    Wo ist der Fehler? Bin ich wieder zu stur? Eigentlich will ich die GBU nicht anpassen. Aus meiner Sicht wäre das so nicht korrekt.

    Hallo Mick,

    vielleicht verstehe ich dich ja falsch aber die SARS-COV-2. Arbeitsschutzregel ist doch noch aktuell....

    dort steht doch alles, oder etwa nicht?

    2.7 Abstandsregel/Mindestabstand

    Ein Abstand von mindestens 1,5 m zwischen Beschäftigten oder zwischen Beschäftigten und anderen Personen (zum Beispiel Kunden, Lieferanten, Beschäftigte anderer Arbeitgeber) ver-mindert das Risiko einer Übertragung von SARS-CoV-2. Bei bestimmten Tätigkeiten mit er-höhtem Aerosolausstoß, zum Beispiel beim professionellen Singen, können größere Abstände notwendig sein.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • die Remontration

    ????Kannst Du mir das bitte Übersetzen? Ich vermute mal Überarbeitung? :Lach:

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

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  • Hallo Mick,

    vielleicht verstehe ich dich ja falsch aber die SARS-COV-2. Arbeitsschutzregel ist doch noch aktuell....

    dort steht doch alles, oder etwa nicht?

    2.7 Abstandsregel/Mindestabstand

    Ein Abstand von mindestens 1,5 m zwischen Beschäftigten oder zwischen Beschäftigten und anderen Personen (zum Beispiel Kunden, Lieferanten, Beschäftigte anderer Arbeitgeber) ver-mindert das Risiko einer Übertragung von SARS-CoV-2. Bei bestimmten Tätigkeiten mit er-höhtem Aerosolausstoß, zum Beispiel beim professionellen Singen, können größere Abstände notwendig sein.

    DAs ist ja genau das Problem. Mich interessiert eigentlich nicht, was in Schulen gemacht wird.

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    Gruß Mick

  • So, habe jetzt weitere Infos. Die 10 m² Regel war ja mal eine Regel, um so *pimaldaumen* festzulegen, wieviele Personen dürfen auf eine Verkaufsfläche.

    Das habe wir für unsere Büroflächen übernommen.

    Die ist ja jetzt vollkommen weggefallen. Wir haben diese Regel beibehalten. Für die Ausbildung heißt das, der Raum ist voll, die Abstände stimmen nicht mehr, also Henry auf.

    Jetzt bin ich mal gespannt, wie die Pausenregelung aussehen wird.

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  • Dann gibt es kein Problem..... du sagst ... was für den Betrieb Vorgabe ist

    sihe #9

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  • ????Kannst Du mir das bitte Übersetzen? Ich vermute mal Überarbeitung?

    Ich meine damit, dass wenn du die Maßnahmen auf Anweisung der Führungskraft abändern musst, dann sagst du der Führungskraft dass es eine blöde idee ist. Das wird dann veraktet und wenn du es immer noch machen musst, ist es gegen deine Empfehlung, aber die Führungskraft kann ja trotzdem machen was sie will.

  • Ich meine damit, dass wenn du die Maßnahmen auf Anweisung der Führungskraft abändern musst, dann sagst du der Führungskraft dass es eine blöde idee ist. Das wird dann veraktet und wenn du es immer noch machen musst, ist es gegen deine Empfehlung, aber die Führungskraft kann ja trotzdem machen was sie will.

    Den ganzen Prozess nennt man so. Ahhhh, so!

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  • Die GBU hat ergeben, dass die Gefährdung durch Corona recht hoch ist und die Maßnahmen wie folgt festgelegt.

    Für die Ausbildung bei uns gilt: je Person 10 m² --> 120 m² Raum = 12 Personen inkl. Ausbilder, Lüften, Pausenregelung; Kurzfristige Überschreitung der m²-Regelung möglich, dabei tragen alle eine Maske (med. MNB oder FFP2).

    Wie seid ihr zur Erkenntnis gelangt, dass die Gefährdung hoch ist? Hat sich seit der GBU daran was geändert? Die 10m2 wurden ja relativ willkürlich festgelegt und inzwischen wieder gestrichen. In vielen Bereichen wo mehrere Menschen eng zusammen kommen setzt man ja auf 3G. Wäre das nicht auch eine Möglichkeit? Lüften und Maske würde ich trotzdem beibehalten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Wie seid ihr zur Erkenntnis gelangt, dass die Gefährdung hoch ist? Hat sich seit der GBU daran was geändert? Die 10m2 wurden ja relativ willkürlich festgelegt und inzwischen wieder gestrichen. In vielen Bereichen wo mehrere Menschen eng zusammen kommen setzt man ja auf 3G. Wäre das nicht auch eine Möglichkeit? Lüften und Maske würde ich trotzdem beibehalten.

    An der GBU hat sich also bisher noch nichts geändert. Ich weis aber jetzt schon, dass dieses Thema vom Arbeitsschutz aufkommen wird. Wir passen die GBU an. Und da mach ich in diesem Fall nicht mit. Nicht ohne zusätzliche technische Maßnahmen.

    Darauf (3G) wird es auch hinauslaufen. Die 10 m² waren zwar willkürlich, galten aber als ein Maßstab.

    Wir hatten in der GBU festgelegt, dass wir die Maßnahmen AHA-L zzgl. der 10 m² nutzen. Jetzt hat man in der Ausbildung festegestellt, dass das Konzept für die Ausbildung in drei Räumen gleichzeitig (via Teacher) zu unterrichten nicht funktioniert und will wieder 21 Azubi auf 120 m² unterbringen.

    Das ist in normalen gesunden Zeiten schon recht schnuckelig. Alle Tische haben zwei Monitore, Akten, Tastaturen und CP Maus zzgl. persönliche Notizen.

    Was vorher nicht möglich war (alle in einem Raum) will man jetzt durch Masken möglich machen. Die GBU wäre hier nur eine Legitimation. Mir fehlt hierfür das Verständnis und die Einsicht.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
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    Gruß Mick

  • Moin in die Runde,

    im Auftrag der GF soll ich eine GBU zur Wiedereröffnung/Nutzung unserer Betriebskantine durchführen. Die Kantine ist seit April 2021 geschlossen und es wird überlegt sie mit einem neuen Caterer ab Januar 2022 wieder zu öffnen. Der Caterer soll die Kantine (subventioniert) eigenwirtschaftlich betreiben.

    Die CoronaschVO vom 28.08.21 bezieht sich ja nur auf Nichtbetriebsangehörige. Die GF würde für die Nutzung durch Betriebsangehörige am liebsten die 2G-Regelung anwenden.

    Wie ist das in euren Kantinen geregelt?

    Gruß

    Harti

  • Hier kommt es ja immer auf die Corona-Schutz-Verordnung der einzelnen Bundeländer an, genauso wie für die in den oberen Diskussionen geführten Ausbildungsbereich. Für eine von mir betreute Bildungseinrichtung gilt dort der § für außerschulische Bildungsstätten.

    Für die Kantine würde ich eine generelle 2G/3G Regel anwenden und bis zum Sitzplatz (mit ausreichend Abstand) die Maskenpflicht beibehalten. Erst am Platz, darf die Maske zu Verzehr abgenommen werden, dies sollte in der GBU so auch aufgenommen werden. Kein Büfett, nur Tellergerichte, oder Ausgabe durch Fachpersonal.

    Glück Auf aus dem Pott

    der Jörg

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  • Du kennst selbst am besten die Anzahl der Leute, die die Kantine nutzen und kannst das Gewusel und Gewimmel am besten beurteilen.

    Ich kann nicht beurteilen, wie genau die Daten zum (freiwillig gemeldeten) Impfstatus bei euch sind. Denkt drüber nach, organisatorische Maßnahmen trotzdem einzubeziehen.

    Kein Buffet (wurde hier schon genannt), Einbahnstraßen wenn möglich, aufgelockerte Sitzordnung.

    Wie regelt ihr die Pausenzeiten?

    Könntet ihr die Betriebszeit der Kantine ausdehnen und den Zugang der Beschäftigten beschränken auf X pro Stunde?

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Der Caterer soll die Kantine (subventioniert) eigenwirtschaftlich betreiben.

    ...

    Die GF würde für die Nutzung durch Betriebsangehörige am liebsten die 2G-Regelung anwenden.

    Also wenn der Caterer die Kantine eigenwirtschaftlich betreiben soll, dann ist es doch legitim, dass er nur geimpfte und genesene Personen einlässt (ich habe kürzlich eine Veranstalter-Info erhalten, in der man das knallhart umsetzen wird - finde ich gut). Er muss dann aber auch Informieren und kontrollieren - mit Einlasskontrolle, App, etc. Ob er das für einen Kantinenbetrieb durchsetzen möchte... ?

    Den Nicht Geimpften steht es doch frei, die Kantine in ihrer Pause mit Test aufzusuchen oder ein Pausenbrot im Freien zu verzehren...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Kein Büfett, nur Tellergerichte

    Warum kein Buffet? Wir hatten durchgängig eines mit Selbstbedienung. Vor Betreten der Kantine ist bei uns Händedesinfektion Pflicht, Maske bis zum Tisch auch.

    Den Nicht Geimpften steht es doch frei, die Kantine in ihrer Pause mit Test aufzusuchen

    Wie soll das bei 2G funktionieren?

    Problematisch wird es, wenn die Kantine der offizielle Pausenraum für die Beschäftigten ist, denn dann darf man da einzelne nicht aussperren ohne ihnen eine Alternative anzubieten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.