Hallo und guten Tag,
wir haben Gefährdungsbeurteilungen erstellt. Für alle Bereiche und fast alle Themen. Die GBU hat ergeben, dass die Gefährdung durch Corona recht hoch ist und die Maßnahmen wie folgt festgelegt.
Für die Ausbildung bei uns gilt: je Person 10 m² --> 120 m² Raum = 12 Personen inkl. Ausbilder, Lüften, Pausenregelung; Kurzfristige Überschreitung der m²-Regelung möglich, dabei tragen alle eine Maske (med. MNB oder FFP2). Ansonsten splitten der Ausbildungsgruppen.
Am Freitag war Krisensitzung. Da wurde jetzt beschlossen, dass die Ausbildung ähnlich wie in den Schulen im gesamten Klassenverbund wieder unterrichtet wird. Also mit Masken während der Ausbildungszeit, Abstände werden nicht eingehalten etc.
Jetzt wird wahrscheinlich die Ausbildungsleitung zu mir kommen und von mir verlangen, dass ich die GBU anpasse. Für mich heißt das, ich hole mir die Legitimation von der Arbeitssicherheit für das neue / alte (vor Corona) Ausbildungskonzept. Aber die GBU hat doch etwas anderes ergeben. Daran hat sich ja nichts geändert.
Wir sind ja aber nicht in der Schule, sondern auf Arbeit.
Wo ist der Fehler? Bin ich wieder zu stur? Eigentlich will ich die GBU nicht anpassen. Aus meiner Sicht wäre das so nicht korrekt.